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»«, 1'8 en- :n! r." it: n ld t e d > Z s t Grabe folgen." Posen. Den „Posener Neuesten Nachrichten" zu folge hat in Greubtowo bei Grätz der Blitz in eine Gruppe, zusammenstehender Arbeiter geschlagen. Zwei I Nacht in Frauen und ein Kind waren sofort todt, vier Arbeiter Liberalen anderer Ansicht. Schweden. Stockholm, 23. Juli. Auf einem in vergangener V > Gäddvigen eingetroffenen, mit Petroleum be ladenen amerikanischen Dreimaster hat heute früh eine bedeutende Explosion stattgefunden. Das ganze Schiffs verdeck flog in die Luft. Das Fahrzeug brennt. Brennendes Petroleum schwimmt auf dem Wasser. Dem Vernehmen nach ist ein Zollbeamter sowie 10 Mann von der 12 Köpfe zählenden Besatzung umqekommen. Amerika. Tagssgefchichte. Deutsches Reich. — Ein Gnadenakt des Kaisers ist einem Berliner Dachdecker zu gute gekommen, der im Jahre 1884 durch Urtheil des Schöffengerichts wegen versuchter Nöthigung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurtheilt worden war. Im Laufe der Jahre hatte sich für den Verurtheilten diese in die Polizeiregister übergegangene Strafe insofern empfindlich bemerkbar gemacht, als sie ihm bei Bewerbungen usw., auf Grund deren behördliche Ermittelungen veranstaltet wurden, hinderlich im Wege stand. Auf ein Gnadengesuch hat jetzt der Kaiser mittels Erlasses vom 15. Juli angeordnet, daß die längst verbüßte Strafe im Gnadenwege mit der Wirkung niedergeschlagen werden soll, daß der Strafvermerk in den polizeilichen Listen gelöscht werde. — Wie aus dem Haag berichtet wird, hat die Todesnachricht auf den greisen Präsidenten Krüger einen niederschmetternden Eindruck gemacht, sodaß man dort schon davon spricht, er wolle die Präsidentschaft nieder legen und Wessels mit der Weiterführung der Geschäfte betrauen. Die englische Presse bespricht den Heimgang der Frau Krüger in würdigem Tone, sodaß die „Daily News" zutreffend schreibt: „Selbst von Englands pateizerriffenem Volke wird eine große Woge des Mit gefühls zu dem verbannten Achtzigjährigen dringen, dem nach all den unbeschreiblich bitteren Erfahrungen der letzten Jahre der größte Kummer nicht erspart worden ! ist, der ihn im Leben treffen konnte. Ueber die Ver storbene selbst sagt die „Daily Mail": „Sie war in jeder Beziehung eine gute, ehrliche Frau, und selbst unseren Soldaten, die sie kaum geliebt haben kann, zeigte sie eine gewisse Freundlichkeit. Zweifellos wird die Armee , in Südafrika ihr im Tode die Ehren erweisen, welche ihre frühere Stellung verlangt, und die britischen Legionen werden ihr mit aufrichtiger und tiefer Hochachtung zum Newyork, 23. Juli. Bei dem Ausstande der Stahl arbeiter ist die Lage zur Zeit folgende: Der vereinigte Arbeiterverband fordert, daß die „American Tinplate Company", die „American Steelhoop Company" sich verpflichten, sdie von der Arbeiter-Union festgestellten Lohnsätze in allen ihren Betrieben sowohl für die Arbeiter, welche Mitglieder der Union sind, als auch für Nicht mitglieder zu zahlen, damit nicht in stillen Zeiten etwa die Betriebe, in denen Unionarbeiter beschäftigt sind, geschloffen würden, und diejenigen Betriebe, in denen Leute arbeiten, die der Union nicht angehören, unter Zahlung niedrigerer Löhne fortarbeiten könnten. Die Arbeitgeber sind bereit, für alle der Union angehörenden Arbeiter die Unionlöhne zu zahlen, lehnen dies aber für diejenigen Arbeiter ab, welche der Union nicht bei getreten sind. Sie sagen, daß diese Forderung nur er hoben werde in der Absicht, in den bisher nicht unionistlschen Betrieben der Union einen Weg zu baknen und die Arbeiter damit in die Lage zu bringen, über- all höhere Löhne zu verlangen. De* Krieg in China. — D.e „Gera" mit dem Grafen Walderkee in am Dienstag früh nach angenehmer Fahrt durck d»« w° -in IM-nd-r R-rdmiZ , Unraus der Kaiser den I dem Kaiser den Frontrapport, mor s Botschafter be- gleichfalls an Bord anwesenden de^ Frel- grüßle, der vom Manne-Attach« Fr g Bor- Herrn v. Schimmelmann begleitet Front stellung des Offizierskorps j^nen mit „Guten ab und begrüßte die einzelnen . j..- Kaiser Morgen, Kameraden!" Hierauf des Com- eingehend das Schiff, insbesondere die I besuchte Mandanten und die Kadeltenmeffen Darnach er den Prinzen Adalbert in dessen ebenen Raumen uno überreichte ihm den Andreasorden. Spa ß Kaiser die Kadetten v. Schweinitz, den Soh" verstorbenen langjährigen ehemaligen mg» schafters, und Freiherrn v. Maltzan vorstellen. Nach dreiviertelstündigem Aufenthalt verabschiedeten sch Kaiser und die Großfürsten von dem.Prinzen und be- gaben sich im Boot auf die „Alexandra zurück, bald nach Peterhof abfuhr. Als der Kaiser d e ,, h lotte" verließ, hatten die Mannschaften wieder auf dem Raaen Aufstellung genommen und begrüßten ihn nur Hurrahrufen. Der Commandant des Schiffes und der Gouverneur des Prinzen, Kapitänleutnant v. Ammon, erhielten Ordensauszeichnungen. Am Newa-Quai war eine große Volksmenge versammelt, welche den Kaiser bei der Ankunft und bei der Abfahrt lebhaft begrüßte. Am Donnerstag Mittag wird sich Prinz Adalbert in Peterhof als mit dem Andreasorden dekorirt melden und stch hierauf nach der Frühstückstafel beim Kaiserpaare verabschieden. England. — Es verlautet, daß die Schenkung der englische« Nation an Earl Roberts für seine Verdienste in Südafrika und um ihm zu ermöglichen, seinem neuen Range entsprechend zu leben, die Summe von 100 000 Pfund betragen wird. Die Masse der Liberalen wird für die Schenkung stimmen, dagegen sind die irischen Nationalisten und 'eine kleine Anzahl der extremen wurden betäubt. Rußland. Petersburg, 23. Juli. Zum Besuche des Schul- chiffes „Charlotte" hatte sich Kaiser Nikolaus heute Vor nittag um 10 Uhr auf der Dacht „Alexandra", die die Breitwimpel auf Großtopp gesetzt halte, etngeschifft. Als die Kaiseryacht da» Schulschiff „Charlotte" 'passirte, wurden von den Mannschaften des Schulschiffes, die auf den Raaen paradirten, drei Hurrahs ausgebracht. Die „Charlotte" hatte über die Toppen geflaggt und führte >ie russische Kriegsflagge auf dem Großtopp; desgleichen »alten alle übrigen im Hafen liegenden Kriegsschiffe Zlaggengala angelegt. Die Musikkapelle der „Charlotte" pielte dm Marine-Präsentirmarsch und darauf die rus- ische Hymne. Die „Alexandra" legte an der Nikolai- irücke an. Dann begab sich der Kaiser in deutscher starine-Uniform in das Salonboot, begleitet von dem Aroßfürsten Generaladmiral Alexis Alexandrowitsch in »Mischer Admiralsuniform, dem Großfürsten Michael Nikolajewitsch in der Uniform de» 1 preußischen Garde. Zeld-Artillerie-Regimenta mit den Feldmarschallsabzeichen, ,em Minister des Kaiserlichen Hofe» Baron Fredericks, ,em Chef de» Martne-Hauptstabe» Viceadmiral Avellan, ,em Generaladjutanten Viceadmiral Lome», dem Hof- marschall Grafen Benkendorff u. A. an Bord der „Char- otte". Unten am Fallreep empfing Prinz Adalbert den ! Kaiser, während zugleich die Standarte des Kaisers auf dem Großmast gehißt wurde. Die Musik tntonirte den Präsentirmarsch und die russische Nationalhymne. Auf zeck erstattete der Commandant der „Charlotte" Büllers I der Trauordmmg „ir Sachsen. Der Wortlaut der der Verordnung zur Aenderun^ "sich °»s 1901 ergiebt, ist soebm § vom 22. Jun geändert sind die Paragraphen 19 »Ä Ab- fortan folgendermaßen: und lauten M E L'° keinem Paare zu versagen welckes »in» angehört, lichen Gesetzbuche zulässige' Ebenes» offen 1. bei Ehen zwischen Christen und Nichtchristen - gemischten Ehen, wenn der evanqelisch-lütbe. rische Mann vor oder nach der Eheschließung ausdrück- ltch zugesagt hat, sammtliche von den Ehegatten der ae- mschten Ehe abstammenden gemeinschaftlichen Kinder in einer mchtevangelischen Confession zu erziehen oder er ziehen zu lassen; .. "ach den besonderen Umständen des Falles die Mitwirkung der Kirche bei der Eheschließung al« eine Entwürdigung des begehrten göttlichen Segens er- scheinen müßte, insbesondere zum öffentlichen Aergerniß gereichen würde. Namentlich ist dies anzunehmen: ») wenn nach den vorliegenden Umständen zu ver- muthen ist, daß die Eheschließung nur zum Deckmantel eines lasterhaften Lebens dienen soll; b) bei Eben zwischen Personen, von denen die eine mit einem Ascendenten oder Descendenten der anderen außereheliche Geschlechtsgemeinschaft gepflogen hat, soweit solche Ehen nach 8 1310 Absatz 2 des Bürgerlichen Ge setzbuches noch in Frage kommen können; e) bei der Eheschließung eine» oder einer Geschiedenen, welcher oder welche nach dem Scheidungsurtheil als der schuldige Theil erscheint, vor dem Tode oder der Wieder- verheirathung des anderen Theiles, dafern nicht Anzeichen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie die danach an den Tag getretene Sündhaftigkeit ihrer Handlungsweise erkennen und bereuen; äs wenn die Verhältnisse so liegen, daß die Nicht beachtung eines ausdrücklichen Widerspruch« der Eltern al« eine offenbare Verletzung des vierten Gebotes sich darstellen würde. 8 22. Auf solche Personen, welche eine Ehe ein gehen, der nach 88 19 und 21 die Trauung versagt bleiben muß, finden diejenigen Vorschriften analoge An- Wendung, welche da« Kirchengesetz, einige Bestimmungen Über die Aufrechthaltung kirchlicher Ordnung betreffend, vom 1. Dezember 1876 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1876 S. 712 flg- und Verordnungsblatt des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums vom Jahre 1876 S. 136 flg.) in den 88 2 und 5 hinsichtl.chsocher Personen erthetlt, welche die Taufe oder dl ^rauung unterlaffen, oder die Confirmation 'hrer K »der ver weigern. Das Gleiche gilt von einem "ange isch-luthe rischen Manne, der die ausdrückliche Zusage- samE von den Ehegatten der gemischten Ehe abstammenden gemeinschaftlichen Kinder in emer nichtevangelischen Oon fession zu erziehen oder erziehen zu lasten, erst nach der Eheschließung oder nach der Trauung gegeben hat. In dem Fall 8 1? unter 1, , sowie unter erschweren den Umständen auch in den übrigen in 8 „ Fällen kann überdies gegen die treffenden P auch auf die Ausschließung von dem Rechte, Pathenste bei der Taufe eine« Kinde- zu vertreten erkannt werd ». Die Entschließung hierüber steht der betreffenden Kirch Inspektion zu.