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Oertliches und Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 15. Mai. — Nach einem neueren Beschluß hält der hiesige Sängerverein sein 75jähriges Stiftungsfest nunmehr be stimmt am 14., 15. und 16. September d. I. ab. Wie bekannt, findet am 1. Tage Commer« auf dem Altstädter Schützenhaus, am zweiten Frühschoppen im Vereinalokal und Platzmusik, und am dritten (Montag) Festtafel und Ball im Neustädter Schützenhaus statt. — Anläßlich de» Jahrmarktes wird am Sonntag, den 19. Mai, der Gewerbebetrieb in hiesiger Stadt 1. in allen offenen Verkaufsstellen für die Zeit von Vor mittags 11 bis 8 Uhr Nachmittag«, 2. in den aus Straßen und Plätzen aufgestellten Verkaufsständen von 3 bis 10 Uhr Nachmittags gestattet. Der Hausirhandel ist an diesem Tage ebenfalls nur von 3—10 Uhr Nach mittags zulässig. Am Jahrmarkt-Montag, den 20. ds«. Monat», können die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr bis spätestens 10 Uhr Abends geöffnet bleiben. — Auch in diesem Jahre sind in den Pfingst-, Sommer- und Michaeltsferien die Schülerherbergen wieder geöffnet, die in unserem Sachsen im Erzgebirge bestehen. Wieder hat ihre Zahl eine Vermehrung er- fahren, da der Erzgebirgsverein zu Neustädtel eine neue Unterkunftsstätte begründet hat. Im sächsischen Erzge birge giebt es demnach Gelegenheiten zu freiem Ueber- nachten für fahrende Schüler in Altenberg, Bockau, Buchholz, Crottendorf, Eibenstock, Freiberg, Jöhstadt, Kirchberg, Lauenstein. Marienberg, Neustädtel, Oberwiesen thal, Olbernhau, Rechenberg-Bienenmühle, Sayda, Schei benberg, Schwarzenberg, Stollberg, Zöblitz und Zwönitz, zusammen an 20 Plätzen. Dazu treten im benachbarten Vogtlands noch Herbergen zu Brambach, Klingenthal, Krebes und Rodewisch. — Die Jagd in Augustusburg, die bisher für 60 M. an einen dortigen Einwohner verpachtet war, wurde jetzt für 650 M. verpachtet. — Bei St. Egidien, unweit des RümpfwaldeS, wurde ein anscheinend den besseren Ständen angehöriger junger Mann erhängt aufgefunden. Man fand bei der Leiche u. A. mehrere Visitenkarten auf den Namen „Regierungsbauführer Karl Flößner" und einen Steuer- zettel der Stadt Chemnitz. Leipzig. Die hiesige WohlfahrtSpolizei scheint jetzt nachdrücklich gegen die Cassis mit Damenbedienung vorgehen zu wollen. Das sich in den Kreisen der Lebe- well ganz besonderen Rufes erfreuende Case Helgoland auf dem Ranstädter Steinwege ist bereits geschloffen worden. Veranlassung zu diesem Vorgehen dürfte ein Artikel der Innsbrucker Volkszeitung gegeben haben, in dem die Zustände in den Leipziger Restaurants mit Damenbedrenung scharf gegeißelt und Leipzig nächst Halle a. d. S. die unsittlichste Stadt des deutschen Reiches genannt wird. Die betreffende Nummer der ge nannten Zeitung ist hier von unbekannter Seite in zahl- reichen Exemplaren verbreitet worden. — Zu dem Selbstmorde des Referendars Or. jur. Peter Krieg, der sich in einem Hotel in Leipzig er hängt hat, meldet die „Gerichts-Ztg.", daß dieser un seligen That finanzielle Schwierigkeiten zu Grunde lagen. Tage lang war Krieg von Pontius zu Pilatus gelaufen, um eine Summe von 6000 Mark aufzutreiben, deren er nothwendig bedurfte, und als er die Erfolglosigkeit seiner Bemühungen erkannte, griff er zum Revolver. — Die in Liquidation getretene Genossenschafts molkerei in Plauen i. V., die auf eine tägliche Ver arbeitung von 10000 Liter Milch eingerichtet ist, wird mit dem gejammten Inventar zum Verkauf ausgeschrieben. Crimmitschau. Am Montag nachmittag wurden die bei dem Brande der Eduard Uhlichschen Vigogne spinnerei beschädigten Giebel- und Seitenwände wegen Gefahr de» Einstürzens von den Steigern der Frei willigen Feuerwehr niedergeriffen. Er war dies wegen der in unmittelbarer Nähe stehenden Fabrik- und Wohn gebäude anderer Firmen eine mit Gefahr verbundene Arbeit, doch ging alles gut vorüber. Wie es heißt, wird die zur Zeit gutbeschäftigte Firma Eduard Uhlich ihren Betrieb nicht gänzlich einstellen, du die Färberei, der Kessel und die Dampfmaschine unbeschädigt ge blieben sind und der Spinnereibetrieb durch Einpachtung in eine der hier leerstehenden Fabriken ziemlich voll auf recht erhalten werden kann. — Seit zwei Jahren beabsichtigen die Vereinigten Krankenkassen von Crimmitschau für ihre Kranken ein Genesungsheim zu errichten. In einer kürzlich ein- berufenen Versammlung kam zur Sprache, daß den Kassen der Ankauf des der Stadt Plauen gehörigen Rittergutes Werdau bei Falkenstein angeboten worden sei, daS sich mit seinem alten Park und seinen umfang reichen Waldanlagen, die bis Klingenthal reichen, sehr gut für ein Genesungsheim eignen würde. Die Ver sammlung beschloß, daß sich die gewählte Zehnerkommission mit den Krankenkassenvorständen der Nachbarstädte Werdau und Meerane in Verbindung setzen möge, um zu erfahren, ob diese geeignet seien, sich an dem Unter nehmen zu betheiligen. Werdau. Während ein hiesiges Ehepaar am Sonntag sich an einem Ausflug betheiliqte, hatte e« seine 5 Kinder in der Wohnung eingeschlossen. Der 10 Jahre alte Knabe, dem die Zeit zu lange dauerte, sprang au» einem Fenster der im ersten Stockwerke be- findlichen Wohnung in den Hof hinab, und brach dabei ein Bein. Hartenstein. Am Sonntag ereignete sich in der Nähe der Prinzenhöhle ein Unfall. Wie erzählt wird, kletterte ein Herr au» Oelsnitz i. E. scherzweise den Fels hinan, kam dabei aber zu Fall und trug schwere Verletzungen davon. Man behauptet, daß er das Rückgrat gebrochen habe. Der Herr wurde im Forsthause — unterhalb der Prinzenhöhle gelegen — untergebracht und dann auf Anordnung des hiesigen Arztes noch am Abend des Unfalltages durch eiu Ge- schirr nach dem Kreiskrankenstifte in Zwickau übergesührt. Der Unfall ist im laufenden Jahre bereits der zweite. Auerbach i. V. Die Stadtverordneten nahmen in ihrer Sitzung vom 9. Mai in Sachen der Bürger- meister-Affäre folgende Resolution einstimmig an: „Die Wiederwahl des Bürgermeisters Kretzschmar auf Lebens zeit ist unter Verheimlichung von Umständen erfolgt, die für die Stimmenabgabe von Wesenheit waren. Das Ehrenschild des Herrn Stadtralh Petzoldt ist fleckenlos. Herr Bürgermeister Kretzschmar hat es an derjenigen Sorgfalt fehlen lassen, welche erforderlich ist, nm Un ordnung im städtischen Kastenwesen und im Kastenwesen der städtischen Gasanstalt fern zu halten und vorhandene Unordnung aufzudecken. Herr Stadtrath Petzold hat seines Ehrenamtes mit seltener Pflichttreue gewaltet. Schon hiernach können die Sympathien aller Gerad- gesinnten ohne Unterschied des politischen Glaubensbe kenntnisses nur auf Seiten des Herrn Stadtrath Petzoldt sein, von dem sich unseres Erachtens auch nicht behaupten läßt, daß er die Autorität des Herrn Bürgermeisters Kretzschmar weiter untergraben habe, als dies schon ohnehin durch den Herrn Bürgermeister dadurch geschehen war, daß er sich Blößen gegeben hat, die von einer pflichttreuen Stadtverlretung nicht mit Stillschweigen übergangen werden konnten und auch durch die einge- tretene Verjährung nicht zugedeckt werden. Sollte gleich wohl Herrn Stadtrath Petzoldt der Vorwurf treffen können, daß er zu weit gegangen sei, — nun, so war er auch bereit, die rechtlichen Folgen davon zu trage». Statt dessen ist der pflichtgetreue Mann, der neben der Leitung seines Fabriketablisscments sich unermüdlich den Aufgaben seines unbesoldeten Ehrenamtes hingegeben hat, jetzt in einer Weise getroffen worden, die seine ge schäftlichen Interessen auf das Schwerste bedroht. Wir bedauern das auf das Tiefste und versichern Herrn Stadt rath Petzoldt hiermit öffentlich, daß sein Ansehen bei uns und das Vertrauen, das wir ihm schenken, durch Gutachten des Herrn Dr. Flinzer nicht gemindert wird, denn wir wissen, daß dieses Gutachten unzutreffend ist." Auerbach. In großer Anzahl hatte sich am Montag Abend '/^9 Uhr die Bürgerschaft Auerbachs im Centralhallen-Saal zu Auerbach versammelt. Die Einladung hierzu hatte gelautet: Montag, den 13. Mai 1901, Abends 8'/i Uhr öffentliche Versammlung aller Bürger und Steuerzahler im Saale der Centralhalle. Tagesordnung: 1. Resolution in Sachen des Herrn Stadtraihs Petzoldt. 2. Freie Discussion. Gegen a ^9 Uhr war der Saal so überfüllt, daß die Polizei wiederholt an den Zugängen Absperrungsversuche machte. Um 9 Uhr erhob sich Herr Hermann Clauß hier und verkündete: „Ich mache hierdurch bekannt, daß die Ver sammlung auf Grund § 12 des Vereinsgcsetzes verboten ist wegen muthmaßlicher Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit". Hierauf verließen die Besucher ruhig den Saal. Die Ordnung wurde in keiner Weise gestört (Z 12 des Vereins« und Versammlungsgesetzes bestimmt: Bei dringender Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit können Versammlungen, sowie öffentliche Auf- und Umzüge und Festlichkeiten verboten werden.) Tharandt. Ein junger Arzt, der noch nicht 40 Jahre alte Dr. mell. Ewald Judeich ist dreier Tage hier gestorben, nachdem er sich bei einer Leichcnsektion eine Blutvergiftung zugezogen hatte. Bautzen. Einen Stadtbaurath, der das Examen als Regierungsbaumeister bestanden haben muß, sucht die Stadt Bautzen schon seit Jahresfrist vergeblich. Die seinerzeit eingegangenen Bewerbungsgesuche, soweit sie überhaupt in Frage kamen, haben die Stadtver ordneten mit Rücksicht auf die hohen Gehaltsansprüche der Bewerber abgelehnt. Nachgewiesen ist, daß jetzt 38 Regierungsbaumeisterstellen in Sachsen unbesetzt sind und daß Regierungsbaumeister in Deutschland über haupt außerordentlich selten sind. Der Rath erachtet für einen Stadtbaurath die Eigenschaft als Regierungs baumeister unerläßlich und wird auf diesem Erforderniß stehen bleiben, wogegen die Stadtverordneten nunmehr vorschlagen: Im Ortsstatut betreffs der Befähigung des betreffenden Stadtraths den Zusatz zu machen: „oder sich als Baumeister mit Hochschulbildung bei einer städtischen Verwaltung oder in einem ähnlichen Amte an leitender Stelle bewährt haben muß." — Ein schauerliches Familiendrama hat sich in der Nacht zum Sonnabend in Görlitz abgespielt. Die Kaufmanns-Ehefrau Jedlitzka, deren Mann in seiner Eigenschaft als Versicherungs-Inspektor vielfach aus Reisen sich befindet, nahm in einem Anfalle geistiger Umnachtung (die Frau ist schon früher in einer Nerven heilanstalt untergcbracht gewesen), ihre drei ältesten Kinder, 9, 7 und 3 Jahre alt, mit in die Küche, -drehte den Haupthahn der Gasleitung zum Gaskochen auf und schloß sich ein, so daß die Kinder sowohl als sie selbst den Tod durch Gas-Vergiftung finden mußten. DaS drei Monate alte Kind hatte die Mutter in der vorderen Stube inS Bettchen gelegt und daS Fenster geöffnet, sodaß daS Kind am Leben geblieben ist. Die Haus bewohner, welche früh einen starken Gasgeruch wahr nahmen, machten der Wirthin des HauseS Mittheilung, worauf die Thüre durch einen Schlosser geöffnet wurde. DaS Bild, welches sich den Eintrctenden bot, war ein gräßliches. Die Leichen der Kinder, deren Gesichtszüge infolge der ausgestandenen Qualen arg verzerrt waren, lagen nebeneinander auf weißen Bettchen. Frau Jedlitzka selbst hatte den Tod in sitzender Stellung erwartet. Hausbewohner haben das Schreien der mit dem Tode ringenden Kinder gehört, jedoch in Unkenntniß der Ur sachen nicht einschreiten können. Der sofort herbcigeholte Arzt stellte Wiederbelebungsversuche an, welche jedoch erfolglos blieben. Die Kinder waren wohlerzogen, aber sie fürchteten sich sehr vor der Mutter, mit welcher sie seit einem Jahr auf Geheiß des Vaters nicht mehr aus gehen durften, weil die Mutter bereits vor Jahresfrist die Kinder in der Neiße zu ertränken versucht halte. In einem zurückgelassenen Schreiben klagt Frau Jedlitzka über Kopfschmerzen und erklärt, sie befürchte, von einer Geisteskrankheit befallen zu werden, und da sie vermulhe, daß die drei ältesten Kinder ebenfalls von der Krankheit ergriffen werden könnten, wolle sie diese lieber mit in den Tod nehmen. Gerichtsverhandlungen. 8 Zwickau. Eine Baronin wegen Betrugs vor Gericht. Vor dem könizl. Schöffengerichte Zwickau hatte sich die am 8. März 1856 in Wernshausen bei Meinmgen geborene Anna Emma Ernestine Victorine gesch. Dathe von Burgk geb. von Wolff-Todtenwarth wegen Zechbetrugs in 3 Fällen zu verantworten. Die selbe ist schon wegen Betrugs und Bettelns mehrfach be straft. Zuletzt ist sie von den Schöffengerichten Chemnitz und Glauchau wegen Betrugs verurtheilt worden. Bei dem letzteren Gerichte befindet sie sich zur Zeit in Straf haft und wurde von daher vorgeführt. Die Angeklagte zieht seit geraumer Zeit ohne ständigen Erwerb umher und ist dabei bis vor Kurzem von ihrem 15—16jährigen Sohne begleitet worden. Dieser ist ihr aber in Chemnitz behördlich abgenommen und in einer Anstalt untergebracht worden. Da die Unterstützungen von Seiten der Ver wandten, die ihr früher zuflossen, anscheinend aufgehört haben, ist sic auf die Bahn der Verbrechen gerathen. In hiesiger Stadt hat sie sich im Februar d. I. in den Gasthöfen zum „Goldenen Becher" und „Zur Rose" einquartirt und dort einige Zeit in äulei jubilo gelebt, als es aber ans Bezahlen der Zechen ging, die 4 Mk. 20 Pfg., 16 Mk. und 2 Mk. 50 Pfg. betrugen, hat sich ihre völlige Mittellosigkeit herausgestelll. Man vcrur- theilte sie heute zusätzlich zu der vom Schöffengerichte Glauchau bereits ausgesprochenen Strafe zu weiteren 5 Wochen Gefängniß. Vermischtes. * Eine merkwürdige Geschichte. In Pariser ärzt lichen Kreisen erregt, wie dem „Wiener Fremdenbl." von dort geschrieben wird, ein merkwürdiger Fall großes Aussehen. Im vergangen Winter suchte eines Tages Herr L , ein wohlsituirter Privatier, einen ihm von be freundeter Seite empfohlenen Arzt auf, um ihn wegen eines HalslcidenS, an dem er schon längere Zeit laborirte, zu consultiren. Die Diagnose des Arzte« war nieder schmetternd: sie lautete Kehlkopftuberculose im letzten Stadium. Der Arzt rieth zu einer Operation, die so bald wie möglich vorgenommen werden müsse. Soweit wäre die Sache, wenigstens in formaler Beziehung, in Ordnung gewesen. Ler Arzt begnügte sich aber nicht damit, Herrn L., der sich vertrauensvoll an ihn gewandt hatte, seine Rathschläge zu ertheilen, sondern ging noch weiter. Er hatte nämlich erfahren, daß Herr L. mit einem schönen jungen Mädchen aus reichem Hause ver lobt sei, und halte daraufhin nichts Eiligeres zu thun, als den Eltern dieser Mädchens von der Natur de» Leidens ihrer zukünftigen Schwiegersohnes Mittheilung zu machen. Was vorauszusehen war, geschah: die er schrockenen Elter» beeilte» sich, Herrn L. mitzutheilen, daß sie unter so bewandten Umständen niemals in eine Verbindung ihrer Tochter mit ihm willigen würden, während diese wieder ihren Bräutigam wissen ließ, daß sie ihm die Treue bewahren und niemals einem anderen Mann angehören werde. Herr L., der nicht daran glauben wollte, daß er mit einem so furchtbaren Leiden behaftet sei, machte kurzen Prozeß, und wandte sich an einen anderen Arzt, der »ach eingehender Untersuchung erklärte, daß die Operation überflüssig und von einer Tuberkulose keine Spur zu entdecken sei. Er verschrieb Herrn L. ein Rezept und binnen kurzer Zeit war dieser vollständig hergestellt. Nun hat Herr L. eine dreifache Klage gegen den obenerwähnten Arzt eingebracht: 1. Wegen Bruches der ärztlichen Verschwiegenheit, 2. wegen Fahrlässigkeit in der Behandlung und 3. wegen falscher Diagnose, durch die Herr L. der Gefahr einer ebenso schmerzhaften wie unnützen Operation ausgesetzt war. * Die That eines Trunkenboldes. Aus dem Dorfe Rietze bei Lüchow in der Altmark wird berichtet: Der Hofbesitzer EggerS war, theilweise in Folge seiner Neig ung zum Trunk, in seiner Wirthschast zurückgekommen. Als nun vor acht Wochen seine Frau starb, verlor er