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lassen diese Herolde der Freiheit nicht durch und so ist man immer auf ihre Nachrichten beschränkt. Die letzten Meldungen, nach denen sich englische Abteilungen über legenen Burentruppen haben ergeben müssen, deuten darauf hin, daß die Buren noch nicht daran denken, die Waffen niederzulegen. — Einem Privatbriefe entnimmt die „Deutsche Ztg." folgende interessante Notiz: „ES ist nicht möglich, alle englischen Unwahrheiten zu berichtigen. Hier ist ein Beispiel ihrer Nachrichten. In der „Bloemfontein Post" steht eine Erzählung von einem Ueberfall der Buren auf daS Goldbergwerk „Modderfontein". Darnach wurde daS Werk von einer Handvoll Engländer so kräftig vertheidigt, daß die Buren mit großem Verluste abgeschlagen wurden. „Die Engländer hatten keine Verluste." DaS Letzte ist daS einzig Wahre an der Geschichte; eS waren nämlich gar keine Engländer da! Die Buren sind ganz ungehindert eingedrungen. Der anwesende Bergdirector aber erbrachte dem Commandanten Piet Viljoen den Beweis, daß der größte Theil der Actionäre Deutsche und Franzosen sind. Darauf wurde Befehl gegeben, nichts zu zerstören. Die Buren nahmen nur Lebensmittel und Kleider mit. Einige Tage später fand ein Gefecht statt bei Waterval, etwa 20 englische Meilen von Bloemfontein. Der englische Oberst wurde zum Rückzug genöthigt. Er sagte, einen solchen Ansturm habe er noch nicht erlebt, und obwohl seine Truppen ihre Pflicht gethan hätten, habe er doch weichen müssen. Dies an die Adresse der Jingos, die den Buren als feig hinstellen." — Das Verfahren gegen die Directoren der Preußischen Hypotheken-Actien-Bank, Sanden und Ge nossen, gelangt voraussichtlich vor den Geschworenen zur Aburtheilung. Soweit aus der bisherigen Sach lage ersichtlich ist, handelt es sich nicht nur um Ver gehen gegen das Actiengesetz, sondern auch um schwere Urkundenfälschung. Griesheim, 30. April. Nach einer amtlichen Mittheilung sind heute Vormittag bei den Aufräumungs arbeiten noch drei Leichen gefunden wurden. Vier Personen werden noch vermißt. Oesterreich-Ungarn. — Ein Trupp Arbeitsloser hat in Lemberg am Montag Vormittag die Brotverkanfsstände auf dem Marktplatz geplündert uud zog sodann nach dem Ring- Platz, wo er unter den Rufen: „Gebt uns Arbeit und Brot!" die Marktbuden angriff. Trotzdem der Bürger meister und der Statthalter den bei ihnen erschienenen Abordnungen Arbeit in Aussicht stellte, zog ein Trupp Arbeitsloser durch die Straßen und warf zahlreiche Fenster von Kaufläden und anderen Häusern ein. Eine deutsche Wehrsteuer? Die „Köln. Ztg." ergreift daS Wort für eine Wehr- steuer im Deutschen Reiche in folgenden Sätzen: Jedes Jahr werden etwa 244 O00 junge Männer zum Dienste eingezogen, die auch im Frieden nicht ge ringen Gefahren ausgesetzt sind, denn bei der meist vor handenen Ungclenkigkeit der Körper lassen sich schon in der Rekrutenzeit trotz aller Vorsicht manche schwere Körperverletzungen nicht vermeiden; auf den Reitbahnen, iw Stalldienst kommen Verletzungen vor, zahlreiche Er kältungskrankheiten entstehen im Winter oder im Herbst in den Biwaks, auch der Hitzschlag erfordert noch Opfer, und zahlreich sind die Fälle von Lungenleiden und Herz» krankheiten, sodaß jedes Jahr mehrere Tausend Mann im besten Lebensalter dienstuntauglich und theilweise er- werbsunfähig werden. All' diesen Zufällen ist der vom Dienste Befreite nicht unterworfen, ruhig geht er seinem Erwerbe nach, er unterstützt den Vater bei der Bebau ung des Ackers, steht ihm als Handwerker oder als Fabrikarbeiter miterwerbend zur Seite oder ist als Kauf mann, als Techniker jetzt schon unabhängig. Die Familie des Soldaten ist dagegen noch genöthigt, diesem einen monatlichen Zuschuß zu geben, da er mit seiner Löhnung nicht auskommen kann, und man darf nach deu Erfahrungen wohl annehmen, daß dieser Zuschuß an Geld, an Lebensmitteln und dergleichen mindestens 2—3 Mk. im Monat oder 24—36 Mk. im Jahre be trägt. Wer diesen Zuschuß von „Muttern" nicht hat, der muß Jahre vorher sparen, und somit ist die Familie deS Soldaten doppelt besteuert; nnt körperlicher Dienst- leistung und mit Leistung einer Zulage. Was der Soldat selbst in den zwei bis drei Jahren an Erwerb verliert, liegt auf der Hand, der Verlust an Arbeits verdienst allein kann beim gewöhnlichen Arbeiter auf 600—900 Mk. im Jahre berechnet werden. Noch be deutender ist der Arbeitsverlust für die Einjahrig-Frei willigen, die im militärischen Alter schon häufig in gut besoldeten Stellungen stehen und für die der Aufwand während der Dienstzeit auf 1600—2500 Mk. im Durch schnitt anzunehmen ist, ein Aufwand, welcher den mehr als doppelt so zahlreichen vom Dienste Befreiten wieder erspart wird. Es werden nun gegenwärtig jedes Jahr etwa 205 OM Mann von allem Dienste befreit, sie werden entweder der Ersatzreserve oder dem Landsturm zugewiesen, und diese Leute zur Wehrsteuer heranzu- ziehen, ist lediglich eine Forderung der auSgleichenden Gerechtigkeit. Mit Erbitterung muß eS den AuSgehobenen ersüllen, wenn er sieht, daß der Nachbarsohn von allem Dienste befreit ist, nur weil er vielleicht etwas scharf um die Ecke sieht, auf etwas schiefen Beinen steht oder eine krumme Schulter hat. Es ist durchaus falsch, wenn im Reichstag die Wehrsteuer als eine Strafe für den mit Gebrechen behafteten und erwerbsunfähigen Mann dar gestellt ist, denn die Wehrsteuer soll nicht den Krüppel und Erwerbsunfähigen treffen, sondern nur Denjenigen, der in seinem bürgerlichen Erwerbe in keiner Weise ge- hindert ist. Wer wegen Kurzsichtigkeit, wegen Hornhaut- flecken, Verkrümmung der Wirbelsäule, wegen Narben am Kopfe oder an Gelenken, wegen dicken HalscS, schlechten Gebisses, ungleicher Hüften und ähnlicher Fehler zur Ersatzreserve oder zum Landsturm bezeichnet wird, der bekommt in den meisten Fällen erst bei der Muster ung von seinem Gebrechen Kenntniß. Er ist dazu be stimmt, im Falle eines Kriege- entweder in den Fest ungen oder auf den Verpflegungslimen oder im Gefolge des Heeres bei allen möglichen Anstalten Dienste zu thun, und wer zu dieser Dienstleistung im Kriege im Stande ist, der ist auch im Frieden vollständig erwerbs fähig und in keiner Weise ein bemitleidenswerther Krüppel. Aus diesem Grunde haben daher schon im Jahre 1896 die gesammten deutschen Kriegervereine in der Stärke von 1'/, Millionen und 60000 Veteranen in einer Eingabe an den Reichstag um Einführung einer Wehr- steuer gebeten. Die vom Dlenste Befreiten genießen alle Rechte des deutschen Bürgers, sie machen von dem vor- züglichsten Rechte, dem Wahlrechte, ausgiebigen Gebrauch, sie sollen nun auch an der Wehrpflicht dadurch theil nehmen, daß sie zur Versorgung der Invaliden und der Hinterbliebenen ihre Beisteuer leisten. In anderen Staaten Hal man diese Bürgerpflicht längst erkannt, schon im Jahre 1868 bis 1870 haben Bayern und Württemberg eine Wehrsteuer erhoben, Oesterreich hat eine solche seit dem Jahre 1880 und Frankreich seit dem Jahre 1889. Ja, sogar die freie Schweiz, deren militärische Einrichtungen der freisinnigen Partei im Reichstage als mustergiltig erscheinen, belegt die vom Dienste befreiten Bürger 24 Jahre lang mit einer sehr kräftigen Militärersatzsteuer, die in der untersten Stufe in den ersten 12 Jahren 15—20 Frcs. jährlich, in den letzten 12 Jahren 7—10 FrcS. beträgt, und in der höchsten Stufe auf jährlich 30M bezw. 1500 Frcs. ansteigt, sodaß ein reicher Schweizer insgeiammt 54000 Francs an Steuer zu bezahlen hat. Dadurch fühlt der Bürger, daß er zur Wehrhaftmachung seines Vaterlandes beiträgt. In Oesterreich wird die Steuer 12 Jahre lang, je nach dem Einkommen, in 14 Stufen erhoben, sodaß der gewöhnliche Tagelöhner 1 Gulden, der Arbeiter mit 450—6M Gulden Einkommen 3 Gulden bezahlt und der Steuerbetrag von der 5. Stufe an um je 10 Gulden für jede Stufe im Jahre steigt. In Ungarn hat der gewöhnliche Handwerker 6 Gulden jährlich oder 10 Mk. 20 Pfg. zu bezahlen. In Frankreich wird die Steuer 3 Jahre lang erhoben, und zwar eine Grund taxe von jährlich 6 Mk. und ein Zuschlag in der Höhe der direkten Steuer, sodaß also der vom Dienste Befreite doppelte direkte Steuer zu bezahlen hat. In Bayern wurde die Steuer ebenfalls nur 3 Jahre lang erhoben, und zwar bei einem Einkommen von 2M Gulden jähr lich 3 Gulden, bei 3M Gulden, jährlich 6 Gulden, bei 400 Gulden jährlich 9 Gulden und endlich als Höchst, betrag bei einem Einkommen von 1600 Gulden oder 2720 Mk. eine Steuer von 1M Gulden, gleich 170 Mk. In Württemberg war die Steuer eigentlich am unge rechtesten geregelt, da sie für Alle gleichmäßig 20 Gulden, also 34 Mk. betrug und nur einmal erhoben wurde. Wenn man für eine Reichswehrsteuer als Mindest, betrag nur 10 Mk. im Jahre annehmen will und hierzu bei größeren Einnahmen über 1000 Mk. Zuschläge von 1—2 Procent machen würde, so wäre hiermit die Be lastung noch nicht zu groß, denn für den gewöhnlichen Tagelöhner oder den geringsten Arbeiter würde dann die Steuer nur 6 Pf. täglich betragen. Trinkt der Mann alle zwei Tage ein Glas Bier weniger, so ist die Steuer aufgebracht, und er ist immer noch weit bester daran, als der Soldat, der das Geld zu einem Glas Bier nicht hat. Der Mann soll fühlen, daß er dem Reiche gegenüber eine Verpflichtung hat, und wie der Soldat zwei bis drei Jahre lang täglich die Last des Dienstes spürt, so soll auch der vom Dienste Befreite den Ver dienst weniger Arbeitstage dem Reiche widmen. Dem jenigen aber, der vom einjährig-freiwilligen Dienste be freit ist, schadet es durchaus nicht, wenn er nun je nach seiner Einnahme 50 —1M Mk. jährlich zu bezahlen hätte. Auch wenn die Eltern die Abgabe für die Söhne zu entrichten haben, sind sie weit besser daran, als wenn die Söhne dienen müßten, denn für die unteren Stände würde die Abgabe 10—15 Mk. im Jahre immer noch geringer sein, als der Zuschuß, der dem dienenden Sohne gewährt werden muß. Müßten aber die Eltern einige Jahre lang die Steuer für die zum einjährigen Dienste Berechtigten bezahlen, io stände auch diese Aus gabe noch in keinem Verhältniß zu den Kosten des Dienstjahres, und wenn mau hier die Abgabe nicht von den Eltern erheben will, kann man für diese Pflichtigen die Steuer so lange hinausschieben, bis sie selbst erwerbs fähig geworden sind. Es wäre billig, die Steuer im vollen Betrage nur während der drei ersten Jahre zu erheben und während der Reserve- und Landwehrzett nur im halben Betrage, weil ja in dieser Zeit nur wenige Wochen Dienst geleistet wird. Wenn man nun noch weitere Erleichterungen vorübergehend eintreten läßt, so z B. bei langer Krankheit, bei Stellenlosigkeit, Brandunglück, Hagelschlag usw., so wird Niemand be haupten können, daß die Steuer ungerecht sei, denn bei allen solchen, den Erwerb einer Familie schädigenden Einflüssen muß der Taugliche trotzdem dienen. Wenn die Wehrsteuer in dieser Weise erhoben würde, so würden ihr bei zwölf Jahrgängen, die Abgänge mit eingerechnet, mindesten« 2 Millionen Mann unterworfen werden, und es würde der Jahresbetrag mindesten« 25 Millionen ausmachen, die dem Deutschen Reiche nun seit 20 Jahren entgangen sind. Dann würde man, wenn in wenigen Jahren die alten Invaliden von 1870 und 1871 ausgestorben sind, reichlich Mittel haben, um auch für kommende Zeiten einen Grundstock bilden zu können. Kein erfahrener Officier wird die Berechtigung der Wehrsteuer verneinen, und namentlich in Süddeutschland versteht man den Widerstand nicht, dem die Steuer im Norden noch begegnet. Die Regierung aber sollte jetzt, nachdem sie Zweifel über die Möglichkeit der weiter ge« forderten Ausbesserung hegt, die Eingabe der Krieger vereine ein Ansporn sein, wieder auf die Wehrsteuer zurückzukommen. Wenn nahezu zwei Millionen Männer, die selbst gedient haben, es für eine Ungerechtigkeit er klären, daß beinahe die gleiche Zahl junger, kräftiger Männer von jeder Leistung gegen da« Reich befreit sind, so sollte man doch glauben, daß auch der Reichstag der Stimmung dieser zwei Millionen Wähler Rechnung tragen und endlich die vorhandene Ungerechtigkeit be seitigen werde. OertlicheS und SächfifcheS. Hohenstein-Ernstthal, den 1. Mai. — Bekanntmachungen des StadtratHS. Der am 30. April d. I. fällige 1. Termin Einkommen steuer ist, ungeachtet etwaiger Reklamationen, bis spätestens zum 21. Mai d. I. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung abzuführen. — Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einschätzung zur Staatseinkommensteuer den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 46 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 19Malle Personen, welchem hiesiger Stadt ihrer Steuerpflicht zu genügen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mittheilung des Schätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Stadtsteuer- einnahme zu melden. — Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einschätzung zu den Gemeindeanlagen den Beitragspflichtigen bekannt gegeben worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmung in Z 31 der Gemeinde anlagenordnung für die hiesige Stadt alle Personen, welche hierselbst ihrer Steuerpflicht zu genügen haben, denen aber die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, wegen Mittheilung des Einschätz ungsergebnisses sich bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme zu melden. ' Gleichzeitig wird darauf aufmerksam ge macht, daß die Entscheidungen auf etwaige gegen die Staatseinkommensteuer erhobene Reclamationen ohne Weiteres auf die Gemeindeanlageu Anwendung finden, es daher einer besonderen Reklamation gegen die städtische Steuer nicht bedarf. — Einwohnerbestand der Stadt Hohenstein-Ernstthal am 30. April 1901: 13 485. — Nach 44jähriger Amtirung in sächsischen Staats diensten trat gestern Herr Gerichtssekretär Kurth in den Ruhestand. Die Beamten des Kgl. Amtsgerichts hierselbst übergaben Herrn Kurth bei seinem Scheiden aus ihrem Kreise ein sinniges Geschenk unter den herz lichsten Wünschen für das fernere Wohlergehen des verdienten Beamten. Schon vor 10 Jahren ehrte Se. Majestät der König Herrn Kurth durch Verleihung des Albrechtskreuzes. — Die Funktion des Gerichtsvoll ziehers ist von heute an Herrn Gerichtswachtmeister Köhler übertragen worden. — Nach Falb gestaltet sich die Witterung für die nächste Zeit wie folgt: 1.-6. Mai: Es treten zum Theile bedeutende Regen ein. Sie stammen meisten- theils von Gewittern. Darauf geht die Temperatur zurück. Der 3. Mai ist ein kritischer Termin 3. Ord nung, verstärkt durch eine Mondfinsterniß. 7.—11. Mai: Die Niederschläge sind spärlich. Vereinzelt treten Ge witter ein. Es ist verhältnißmäßig kühl. 12.—17. Mai: Die Niederschläge nehmen zu. Vereinzelt treten Ge witter und Schneefälle ein. Es bleibt noch immer kühl. — Der „Blitz"-Fahrplan für das Kgr. Sachsen, Sommerausgabe 1901, ist im Verlage der Firma M. u. R. Zocher in Dresden «schienen. Alle Bahnhofs- buchhandlungen, Buch-undPapierhandlungen, Kolporteure rc. geben den „Blitz" für 20 Pfg. ab. Den Touristen wird es lieb sein zu erfahren, daß diesmal auch der ganze nordböhmische Localverkehr bis Prag im „Blitz" Aufnahme gefunden hat und die Eisenbahnkarte alle betr. Stationen aufweist. Der „Blitz" ist hierdurch wesent lich bereichert worden, ohne daß er eine Preiserhöhung erfahren hat. Trotz aller Erweiterungen des Inhaltes bleibt der „Blitz" ein handlicher, weniger aufbauschender Fahrplan, in welchem man sich „blitzschnell" orientiren kann. — Eine Eingabe der sächsischen Handels- und Ge werbekammern zu Leipzig, Dresden, Plauen, Chemnitz uud Zittau, gerichtet an die Evangelisch-Lutherische Landes-Synode in Dresden, fordert die Anfhebung deS ersten Bußtages und des Hoheneujahres als besondere Feiertage. Die ausführlich gehaltene Eingabe gipfelt in den Worten: Die Hohe Synode wolle sich dem