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sti tzoi!c«ßtiil4nislldlil, AcrliuiWitz, Gmürs, Lugan, Wüstenbrand, Ursprilnq, Mittelbach, Hermsdorf, Bemsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u. s. w. Dieses Blatt erschein! niil Ausnahme der Sonn- nnd Feslianr läglich Liachmulags. — Zn beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahnstraße 3 (nahe dein K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 1« Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Nr. 86. Sonntag, den 14. April 1901. Jahrgang. T a g e s H e s rh i ch t c. Teuisches R e i ch — Mit welchen chinesischen Winkelzügen die Ge sandten in Peking bei den Friedensoerhandlungen zu rechnen haben, beweist der jetzt vollständig vorliegende Erlaß des Kaisers von China vom 1 Februar, der sich auf den ß 10 der Friedensbedingungen der Mächte bezieht. Dieser Paragraph fordert, daß in allen Städten des chinesischen Reiches bis hinunter zu den kleinen Ortschaften vom sechsten Range, den „Hsien" oder Kreisstädten, auf zwei Jahre ein kaiserlicher Erlaß angeschlagen werde, worin die Zugehörigkeit zu einer fremdenfeindlichen Verbindung als todteswürdiges Ver brechen erklärt, eine Aufzählung der wegen fremden feindlicher Vergehen bestraften Beamten gegeben und schließlich Vie Verantwortlichkeit der Provinzialhehörden für die zukünftige Sicherheit der Fremden verkündet werden soll. Der erwähnte Kaiserliche Erlaß bleibt nun, wie die „Köln. Ztg." mittheilt, in verschiedenen wesentlichen Punkten hinter dem zurück, was im ß 10 deutlich gefordert wird. Mit der üblichen Weitschweifig keit geht diese jüngste Kundgebung des Kaisers in der Ein leitung auf die früheren zwischen China und den Mächten abgeschlossene Verträge zurück, worin ebenfalls den Fremden das Reisen und der Aufenthalt im Inneren des Reiches gestattet und Schutz zugesagt worden sei, und fährt dann ungefähr folgendermaßen fort: Trotz wiederholter Kaiserlicher Befehle seien immer wieder Belästigungen von wissenschaftlichen Reisenden, Kaufleuten und Missionären, die über die Meere und Berge gekommen seien, um die Leute zum Guten zu mahnen, in allen Theilen des Reiches vorgekommen, da die Ortsbehörden im Innern zu dumm oder zu nachlässig seien. „Es lag an unseren geringen Fähigkeiten, daß wir nicht im Stande waren, die unwissende Bevölkerung auf den richtigen Pfad zu leiten, weßhalb wir ungeheure Fehler ver schuldet haben." So könne es nicht mehr weiter gehen, und da Hunderttausende von chinesischen Aus wanderern über See ihr Leben und den Erfolg ihrer Arbeit nur dem Schutze der Mächte dankten, „und da China sich rühmt, ein civilisirtes Land zu sein, so muß es gegen die hier lebenden Ausländer die Pflichten des Wirthes gegen seine Gäste erfüllen." Daher ergehe noch einmal an alle bürgerlichen uud militärischen Behörden der Provinzen der Befehl des Kaisers, bei allen Belästigungen oder Schädig ungen der Fremden sofort strengstens einzugreifen, die Schuldigen ohne Rücksicht zu bestrafen, unbeirrt durch den mißbräuchlichen Vorwand der Schuldigen, aus Vaterlandsliebe gehandelt zu haben, und diesen neuen Befehl durch Anschlag und Drucklegung dem Volke bekannt zu geben. Beamte, die nicht nach dieser Vorschrift handeln, sollen abgesetzt werden und der Möglichkeit verlustig gehen, jemals wieder An stellung im Staatsdienste zu finden. So weit erfüllt der Erlaß nur die in der zweiten Hälfte des Paragraphen gestellten Forderungen, und ob diese mit ausreichender Genauigkeit, ist auch noch fraglich. Was aber in Paragraph 10a gefordert wird, daß die Zugehörigkeit zu einer fremdenfeindlichen Ver einigung an sich schon mit dem Tode bestraft werden muß, und daß dieser Erlaß volle zwei Jahre lang überall ausreichen soll, davon ist nichts zu lesen. Vor aussichtlich werden die Gesandten die 'Verfügung des Kaisers in dieser Fassung nicht als die gebührende Er füllung der gestellten Forderungen ansehen. — Ueber die Ernennung des Grafen Waldersee zum Oberbefehlshaber wird neuerdings von offizieller russischer Seite eine Darstellung verbreitet, die mehrfach zu Bedenken Anlaß giebt. Es heißt darin z. B.: „Während der Zeit, als zwischen den Mächten ein Meinungswechsel über das passendste Mittel zur Vereinbarung der Ope- rationen dec verbündeten Truppen stattfand, wandte sich Kaiser Wilhelm direkt an den Kaiser und sodann an sämmtliche ausländischen Negierungen mit dem Vorschläge, den deutschen Feldmarschall Grafen Walversee zur Ver fügung der Mächte zu stellen, der in der Eigenschaft eines Oberkommandirenden mit der Leitung der Operationen der auf dem Petschili-Kriegsschauplätze konzentrirten internationalen Streitkräfte betraut werden könnte. Be sorgt um die möglichst rasche Beilegung der im fernen Osten entstandenen Komplikation, antwortete der Kaiser, er seinerseits seüe kein Hinderniß für die Annahme des Vorschlags Kaiser Wilhelms. Gleichzeitig setzte die kaiserliche Regierung sämmtliche ausländischen Mächte durch die russischen Vertreter in Kenntniß darüber, daß der Kaiser, indem er seine Zustimmung zur Unterstellung des russischen Detachements unter das Oberkommando de« deutschen Feldmaischalls im Falle der Unvermeid lichkeit aktiver kriegerischer Operationen ertheilt, in keinerlei Beziehung von dem politischen Programm abzuweichen beabsichtige, auf Grund dessen ein vollkommene« Einver nehmen sowohl mit Frankreich als mit den übrigen Mächten stattgefunden habe." Der „Hamb. Corr." be merkt hierzu, er glaube zu wissen, daß weder die An frage Kaiser Wilhelms an den Czaren noch die Antwort des letzteren so gelautet hat, wie es hier dargestellt wird. Die bekannte Note, von der in dem letzten Satze wieder die Rede ist, wird durch den thatsächlichen Inhalt des direkten Meinungsaustausches zwischen den beiden Kaisern in ein noch viel schärferes Licht gerückt, als es schon durch die russisch.offiziöse Gegenüberstellung geschieht. — Aus Anlaß des Zusammenbruchs der Spielhagen- Banken hat sich Prof. Adolf Wagner in einem Vortrage über das Hypothekenwesen wie folgt geäußert: Eine ernste Reform des städtischen Realkredits braucht weder eine „Verstaatlichung" noch eine „Vergemeindung" zu sein und kann doch das Hypothekarwesen der Privatspekulation entziehen. Man bekämpft eine Hypothekarreform in unserem Sinne oft damit, daß man sagt, der Staat habe kein Interesse daran, privatkapitalistische Interessen zu vertreten, d. h Privatleuten eine sichere Anlage ihres Kapitals zu garantiren. Das aber ist ein Jrrthum. Kapitalsbildung geht heute auch von unten vor sich. Ich erinnere nur an die fünf Milliarden Einlagen, die jetzt in unseren Sparkassen liegen. Diese Anlagen werden zum sehr großen Theil in Hypotheken angelegt. Es ist auch ein großes Staatsinteresse, diese Anlagen zu durchaus sicheren zu gestalten. Nun haben wir in dem Zusammen bruch der Spielhagenbanken gesehen, wie das kleine Kapital, das Anlage in Pfandbriefen sucht, gefährde', ist. Ist es nicht auch eine öffentliche Pflicht ersten Ranges, Kredit zu schaffen, der eine sichere Anlage ermöglicht? Dafür werden Einrichtungen zwangSgenossenschastlicher Art, wie wir sie auf dem Lande in den „Landschaften" sehen, auch in den Städten zu erwägen sein. Ich habe seit längerer Zeit die Ansicht vertreten, daß eine Reihe von Großunternehmungen, namentlich solcher, die einen Mo nopolcharakter tragen, dem Privatbetrieb entzogen werden sollten. Zu diesen Betrieben gehört auch ein Theil de« Bankwesens und zwar der Theil, der eine gewiße bureau- kratische Verwaltung seinem Wesen nach verlangt. Es giebt Bankgeschäfte, die sich nicht für öffentliche Körper. Haften eignen, wie alle spekulativen Unternehmungen, rte durchaus nicht immer schädlich oder verwerflich zu sein brauchen, Unterstützungen industrieller Unternehm ungen rc. Aber es giebt auch Bankgeschäfte, die nach esten Regeln geführt werden, ja bei denen feste Regeln nothwendig sind, um da« Geschäft zu einem soliden zu machen. Ich zähle dazu die Lebensversicherungen, die Depositenbanken und die Hypotheken, und Pfandbrief, geschäfte. Dazu genügt eine gewisse bureaukratische Regelung, wie sie eine öffentliche Verwaltung nur stellen kann Eine öffenlliche Bankform hätte den Vorzug, die Spekulation einzudämmen. Eine private Hypothekenbank muß Geschäfte machen. Nicht nur die Dividende der Aktionäre, sondern auch, was nicht vergeßen werden darf, die Tunliömen der Aufsichtsiäthe und der Direktoren sind die Hauptsache. Die öffentliche Bank braucht nur ibre Kosten zu decken; sie braucht nicht um jeden Preis Geschäfte zu machen; sie kann deshalb wohlfeiler und soliver arbeiten. Die „Landschaften" warten darauf, bis man Kredit von ihnen fordert; unsere Privat-Hypo- lhekenbanken aber müßen Anlagemöglichkeiten schaffen, direkt oder durch vorgeschobene Gesellschaften. Banken mit öffentlich-rechtlichem Charakter sollten allein das Recht haben, Pfandbriefe auszugeben und so billigen Kredit zu ermöglichen. Der Kredit könnte billiger sein, als er heute ist; denn der Unterschied zwischen Pfand- briefzinsfuß und Hypothekenzinsfuß braucht ja nur die Verwaltungs kosten zu decken, während bekanntlich aus diesem Zinsfußunterschied der ganze Gewinn der Privat banken fließen muß. . — Dat aufxefahrene Linienschiff „Kaiser Friedrich III.", das unlängst Havarie erlitten, wird einer gründ lichen Ausbesserung bedürfen, die längere Zeit in An spruch nehmen wird. In Jngenieurkeisen rechnet man mit der Möglichkeit, daß die Kosten sich auf drei Millionen belaufen werden. Immerhin bleibt es noch ein halbes Wunder, daß nicht noch ein größeres Unglück entstanden ist. — Die Enthüllung des Bismarckdenkmals in Berlin vor dem Reichstagsgcbäude ist nunmehr endgültig für den 10. Mai, den Tag des Frankfurter Friedens schlusses, in Aussicht genommen. — Ueber die versuchten Verhandlungen zwischen Lord Kitchener und Louis Botha sind vor wenigen Monden so viel falsche Nachrichten in die Welt geschickt worden, daß man auch die neuesten Meldungen mit einiger Vorsicht aufnehmen muß. Der Telegraph meldete vor wenigen Tagen die Vereinigung vou Dewet, Steijn und Louis Botha. Inzwischen sollen sich die ersteren beiden wieder nach Norden gewendet haben; ob in der Absicht, den Unterhandlungen, mit denen sie nicht ein verstanden sein sollen, fern zu bleiben, oder, um die Bahn nach Pietersburg unsicher zu machen, ist noch nicht ganz aufgeklärt. Daß es bei der britischen Armee keineswegs glänzend aussieht, nnd ein Ende des Krieges sicherlich auch den Briten erwünscht sein muß, zeigen die folgenden Auslassungen der „Daily News". Sie schreiben: „Die lange Verlustliste von der Front, die heute Morgen veröffentlicht wurde, bildet einen trüben Commentar zu den optimistischen Versicherungen der jenigen Leute, die uns glauben machen wollen, daß alles gut mit unserer Armee in Südafrika stehe. Die Ver lustliste schließt in sich 13 Mann, die in Gefechten ge fallen oder ihren Wunden erlegen sind, 23, die an Krankheit gestorben sind — „entrischeS Fieber, wo nicht anders bemerkt" —, 19 Verwundete und über 150 Schwerkranke — wiederum „entrischeS Fieber, wo nicht anders bemerkt". Diese Liste ist sicherlich traurig genug und erstreckt sich über das ganze Operationsfeld. Sie giebt indessen offenbar kein vollständiges Bild von dem wahren Zustande der Armee, denn sie erwähnt nicht die sehr große Anzahl von Leuten, die, obgleich nicht unter die Klasse der „Schwerkranken" zu rechnen, doch zu krank und schwach sind, um ihre Pflichten erfüllen zu können. Man kann mit Sicherheit auf jeden Mann, der als Schwerkranker bezeichnet wird, wenigstens fünf andere Leute rechnen, die in die Krankenliste ausgenommen worden sind. Es ist hoch an der Zeit, daß die Regier, ung eine Erklärung über den Zustand der Armee abgiebt. Gegenwärtig scheinen Mr. Brodrick und seine College« mit zufriedener Bewunderung auf den Erfolgen zu ruhen,