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für Hoffiistttü-EriisltPl, Attlii«pil;, Arsims, Lugau, Wüstenbraud, Urspnmg, Mittelbach, Hermsdorf, Bemsdoch Langenberg, Falken, Meivsdorf n. s. w. Dieies Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: Bahnstrahe 3 (nahe dem K. Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohenstein-Ernstthal. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Reclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Bor«. 1V Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Nr. 21. Freitag, den 25. Januar 1901. 28. Jahrgang. Der für Sonnabend, den 26. Januar 1901, Abeuds 8 Uhr anberaumte Commers studet wegen der durch das Ableben Ihrer Majestät der Königin voll England bedingten Hoftrauer nicht statt. Hohenstein-Ernstthal, den 24. Januar 1901. Der Ausschuß für vaterländische Festlichkeiten. Der Stadtrath. Or. Dierks, Vorsitzender. Or. Polster, Bürgermeister. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen znr Nekrntirnngs- Stammrolle betr. Nach 88 22, 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 be ginnt die Militärpflicht mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, an welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Rekrutirklngs<Stammrolle, und zwar in der Zeit vom 13. Jannar bis 1. Februar, an^nmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oher'sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsorte zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Gebnrtszengniß vorzulegeu, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst er folgt. Sind Militärpflichtige vom Aufenthaltsorte zeitig abwesend, auf der Reise begriffen, Handlungsdiener, auf See befindliche Seeleute rc., so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehrherren, Brod- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stamm rolle anzumelden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine end gültige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung znr Stummrolle ist der im ersten Militärjahre erhaltene Loosnngsschein vorznlegen. Außerdem siud etwa eingetreteue Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes und Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle siud nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum vou deu Effatzbe- hörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurück- gestellt werden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung znr Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben dieses behnfs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zn 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Es werden daher alle nach Hohenstein-Ernstthal gehörigen Militär pflichtigen, soweit sie im Jahre 1881 geboren, bez. in früheren Musterungen zurück gestellt worden sind, im Falle der Abwesenheit aber deren Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabrikherren hiermit zur Befolgung der vorersichtlichen Bestimmungen, insbesondere aber dazu aufgefordert, in der Zeit vom 15. Jannar bis 1. Febrnar 1001 unter Vorlegung der Geburts- oder Loosungsscheine die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken. Die Anmeldungen erfolgen im Meldeamt (Rathhaus-Zimmer Nr. 5). Hohenstein-Ernstthal, am 9. Januar 1901. Der Stadtrath. Ur. Polster, Bürgermeiste r. Nachdem am 1. Januar dss. Jahres Vie neue Armenordnnng für die hiesige Stadt in Kraft getreten ist und dieselbe sich wegen ihres Umfanges nicht zur Veröffentlichung eignet, machen mir auf folgende Punkte aufmerksam: 1 ., zur Ausübung der Armenpflege wird die Stadt in 3 Bezirke und jeder Bezirk in fünf Pflegeschaffen getheilt. 2 ., der westliche Bezirk umfaßt den westlichen Stadttheil, einschl. der Dresdner straße, Schulstraße, Bahnhof, ausschl der Schützenstraße. Hauptarmenpfleger Herr Fabrikant Wilh. Böttger, Drcsdnerstraße 5 wohnhaft. Armenpfleger sind: Herr Materialist Otto Lohse, Lichtensteinerstraße, „ Expedient Wilh. Gläßer, Poststraße, „ Fabrikant Emil Zschocke, Dresdnerstraße, „ „ Herm. Meinelt, Karlstraße, „ „ ' Louis Dähne, Schuberlstraße. Zwischen dem Mittlern und östlichen Bezirk bildet das Badcgüßchen und die Braugasse m Verlängerui.ig der» geraden Linie durch die Bahnstraße die Grenze, sodaß die westlich gelegenen Grundstücke der genannten Wege zum mittleren, die östlich gelegenen Grundstücke zum östlichen Bezirke gehören. Hauptarmeupfleger des mittleren Bezirks Herr Schuldirektor Patzig, Stadthaus wohnhaft,"» Armcnpfleger sinh: Herr Webermeister Ed. Vieweger, Schützenstraße, „ „ Gttstav Gläßer, Weberstraße, „ Quastenfabrikant Wilh. Kirchner, Breitestraße, „ Webermeister Gotthilf Neitthold, Bahnstraße, „ „ Victor Munch, Verbindnngsstraße. Hauptarmeupfleger des östlichen Bezirks Herr Lehrer Egerland, Oststraße 25 wohnhaft. Armenpfleger sind: Herr Webermeister Alban Werner, Chemnitzerstraße, „ „ Johan» Beyer, Bahnstraße, „ „ Gotthilf Müller.jr., Feldstraße, „ „ Theodor Nnger, Oststraße, „ Fabrikant Aron Keller, Chemnitzerstraße. 3 . Sämmtliche Anträge auf Gewährung von einmaliger oder regelmäßiger Unterstützung, von Armenkuren, Armenbegräbnissen u. s. w. sind bei dem Haupt- armenpfleger des Bezirks anzubringen, in welchem der Unterstützungsbedürftige wohnt. Der Hauptarmeupfleger veranlaßt alsdann das Weitere. Je ein Exemplar der Armenordnung liegt auf dem RathhauS und Stadthaus zu Jedermanns Einsicht und Kenntnißnahme aus. Hohenstein-Ernstthal, am 23. Januar 1901. Der Stadtrath. I)r. Polster. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 23. Januar. (Reichstag.) Nach der bereits mitgetheilten Rede des Reichskanzlers wird in die Berathung der Tagesordnung, Anträge betreffend die Wohnungsfrage, eingetreten. Abgg. Hieber, Basser mann und Genossen (nat.-lib.) beantragen Einberufung einer Kommission behnfs Veranstaltung einer Enquete über die Wohnungsverhältnisse im Reiche, Prüfung nnd Begutachtung der bisher luutbar gewordenen Re formvorschläge und Ausarbeitung nener eigener Vor schläge, insbesondere über die zweckmäßige Organisation der öffentlichen Wohnungsfürsorge und über staatliche und kommunale Vernuttelnng des erforderlichen Kredits für gemeinnützige Baugesellschaften und Baugenoffen schaften. — Abgg. Schrader, Eckart und Genoffen (freis.) beantragen, der Enquete-Kommission namentlich die Aufgabe zuzuweisen, zunächst eine Prüfung auch der auf das Wohnungswesen bezüglichen gesetzlichen Be stimmungen und Verwaltungseinrichtungen vorzunehmen. Auf Grund des Ergebnisses dieser Untersuchungen soll die Kommission zusammen Vorschläge machen, ob und wie ein Eingreifen des Reiches zur Beseitigung der