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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Heransgegeben von deu Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvercins. 5E-. Freitags, den 14. Juni. 1844. Bekanntmachung. In Gcmäsheit tz 13 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetz, den Schutz der Rechte an literarischen Erzeug nissen rc. betreffend, vom 22. Februar 1844 wird von der Unterzeichneten Königlichen Kreis-Direktion hierdurch be kannt gemacht, daß im MonatMaid. I. folgende Werke unter dem Titel: 1) Neuer Schauplatz der Künste und Handwerke rc. Hundert und erster Band. Höhne und Rösling's Ku- pferschmiedhandwerke rc. Weimar, 1839. Druck, Li thographie und Verlag von Bernhard Friedrich Äoigt. 8. XVI u. 429 S. 2) Die Tischlerkunst in ihrem ganzen Umfange rc. Bear beitet und herausgegeben von Heinr. Friedr. August Stöckel, Hoftischler zu Schleiz. Ilmenau 1823. Ge druckt und verlegt bei Beruh. Friedr. Voigt. 8. XVI u. 352 S. unter No. 1 und 2 in die Eintragsrolle eingetragen, und auf den Grund dieses Eintrages dem Buchhändler Herrn Bernhard Friedrich Voigt in Weimar hierüber am 14. vor. Mon. Verlagsscheine ausgestellt worden sind- Leipzig, am 1. Juni 1844. Königlich SachsischeKreis-Dircction. Bescheidene Anfrage und Bitte um Belehrung. Folgenden Fall, welcher nicht zu den Unmöglichkeiten gehört, setzen wir voraus: Seit mehreren Zähren zeichnet sich die Handlung T. durch langsames und schlechtes Zahlen aus. Von den beiden Besitzern A- und B- zieht sich A. aus dem Geschäft heraus, und E. tritt dafür als Theilnehmer ein. — Eollege A. er richtet nun in einer andern Stadt, natürlich mit großem I>r Jahrgang. Lärm, eine neue großartige Buchhandlung. B. und E., die jetzigen Besitzer der Handlung ck, zahlen abermals und gleich in der ersten Ostermessc schlecht; manchem Gläubiger gar nichts; und nun kommt die bescheidene Anfrage: Muß A- die Schulden der Handlung !. mit ver treten ? Und in diesem Fall: Wann erlischt der Anspruch an A. auf die von ihm mit B. gemeinschaftlich eingegangenen Verbindlichkeiten? Der Fall ist von Wichtigkeit und verdient, wohl er wogen und besprochen zu werden, denn es läßt sich selbst die Möglichkeit denken, daß, wenn A. u. B. unter einer Decke spielen, B- u. E. falliren, und daß später B. sich mit A. wieder vereinigt, und als gemachter Mann dasteht, während C., der vielleicht nicht ein Mal Geschäftsmann ist, und der ganze Buchhandel von A. bis Z. die Geprellten sind. Bitte. Einer sehr bedürftigen christlichen Familie der diesigen Stadt, könnte durch eine Leihbibliothek christlicher und be lehrender Bücher geholfen werden. Da jedoch die hierzu er forderlichen directen Mittel fehlen, so richten wir an alle Ver leger und Besitzer solcher Schriften die Bitte um eine wohl- thätige Gabe von Exemplaren derselben. Dieselben würden, unter der Adresse „für eine christliche Bibliothek", durch Buch händler-Gelegenheit an eine der hiesige» Buchhandlungen zu senden sein. Der Herr wird auch die kleinste Gabe reichlich lohnen. Rostock, im Juni 1844. Karsten, DlakonuS. Krabbe, Profeffor d. Theologie. Pastow, Senator. >>. Schröter, Ober-ArpellationSr-th. Verantwortlicher Redakteur: I. de Marie. 118