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treusorgenden Landesvater. Dieser erlaubt ihnen, um sie vor schwerem Leid zu bewahren, nur an seinem Namenstag den Eintritt in die Spielhölle. Wie gern auch die wackeren Monegasken dann Fortuna in die Schranken fordern, sah man am letzten Albertstage, an dem sie in solchen Schaaren in die Spielsäle strömten, daß diese wegen einer besorgnißerregenden Menschen fülle schon um 3 Uhr nachmittags geräumt werden - mußten. Obwohl Monaco in der Reihe der europäischen Monarchien nur ein Liliput ist, zählt Fürst Älbert zu den reichsten Regenten. Oertliches und Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, den 20. Juni. ' — In der letzten Sitzung der Garde-Compagnie wurde der seitherige Hauptmann Herr Wilhelm Weiß bach zum Ehrenhauptmann, der seitherige Oberleutnant Herr Ferdinand Fötzsch zum Hauptmann ernannt. — Das diesjährige Preisschießen genannter Compagnie findet vom 26. bis 30. August im Bergmannsgruß statt. — Der Gewerbeverein Neustadt unternimmt Sonn tag, den 2. Juli, eine Parthie in die vogtländische Schweiz (Göltzschthalbrücke—Jocketa), woran sich auch Nichlmitglieder betheiligen können. — In der öffentlichen Volksversammlung im Gast hause zur Zeche sprach am Montag Abend der Reichs tagsabgeordnete Herr Hofmann, Chemnitz, über den neuen Gesetzentwurf „Zuchthausvorlage" Es hatten sich ungefähr 600—700 Zuhörer eingefunden. Nachdem das Bureau gebildet, erhielt Herr Hofmann das Wort zu seinem Vortrage. Nach kurzer Bemerkung, daß er (Hofmann) heute Montag lieber im Reichstage gesessen hätte, um bei der Erstberathung der Vorlage zugegen zu sein, ging er dann selbst zur Sache über, welche dem nächst den Reichstag zu beschäftigen hat. Insbesondere besprach und erläutert der Redner die Paragraphen 1 und 8, welche die meistversprechenden Punkte seien, und gab hierzu mehrere Beispiele von der Schärfe des Ge setzes. Am Schluffe seiner Rede, welche mehrmals durch Zustimmungsrufe unterbrochen wurde, ermahnte Redner, mit allen Mitteln im Kampf auszuharren, und die Vor lage zu bekämpfen. Nachdem die Rede beendet, nahm die Versammlung einstimmig eine Resolution an, in welcher die Anwesenden ihre Entrüstung über die Vorlage zum Ausdruck brachten und gegen dieselbe protestirten. L. V. — In der Ausschußsitzung des Sächs. Kreis-Feuer- wehrbezirks-Verbandes von Zwickau-Glauchau, welche am Mittwoch in Zwickau stattfand, beschloß man, den Chargirten-Cursus, der infolge der Hochwassergefahr im Muldengebiete in diesem Frühjahr nicht abgehalte» werden konnte, im nächsten Frühjahr stattfinden zu lasten. Der Verbandstag soll am 24. September in Hohenstein- Ernstthal abgehalten werden. Alle weiteren Beschlüsse betrafen interne Angelegenheiten. — Ueber die vow Königl. Finanzministerium an ein Bankconsortium begebene Zprozentige sächsische Rente im Nominalbetrag von 80 Millionen Mark schreiben die „Dresdn. Nachr." anscheinend inspirirt: Die hier in Frage kommenden 80 Mill- Renten sind der Rest der vom vorigen Landtag genehmigten Anleihe von 132 Mill. Mk., von den im Herbst vorigen Jahres demselben Consortium wie jetzt 52 Mill, zum Curse von 91.80 überlassen worden waren. Thatsächlich be fanden sich hiervon bei Beginn der Verhandlungen wegen Uebernahme der neuen Rente von diesen 52 Mill, noch etwa zwei Fünftel, also eiwa 20 Millionen in den Händen der Consortial-Mitglieder, weil es in Folge des gedrückten Geldstandes nicht möglich gewesen war, diesen bedeutenden Restbetrag ohne Verlust zu veräußern. Das Kgl. Finanzministerium hat sich, obgleich der Bedarf nach neuen großen Mitteln unabweisbar war, erst nach langen Verhandlungen und nachdem ihm von keiner anderen Seite ein bindendes günstigeres Angebot gemacht worden war, entschlossen, die Objecte von 83'^ Procent anzunehmen. Wenn jetzt in mehreren der preußischen Finanzverwaltung und den Berliner großen Banken nahestehenden Blättern die Erwartung ausge sprochen wird, daß das sächsische Finanzministerium sich hätte bei einer derartigen Operation mit den Finanz Verwaltungen anderer Bundesstaaten, namentlich Preußens, ins Einvernehmen setzen sollen, um die Rückwirkungen auf den gesammten Markt in erstclassigen Anlagepapieren angeblich zu vermeiden, so wäre dieses Verhalten bei Begebung von Anleihen einmal bisher ohne Beispiel ge wesen, andererseits wäre das sächsische Finanzministerium bei etwaigen Einwendungen von jener Seile nicht in der Lage gewesen, dieselben zu berücksichtigen. Gegenüber den aufgetauchten Behauptungen ferner, daß sich die sächsische Regierung noch niemals zu einer Emission zu so niedrigem Curse (83'/, bez. 85) entschlossen hätte, muß darauf hingewiesen werden, daß die 3prozentige fächsische Rente im Jahre 1876 zum Curse von 69'/, Prozent ausgegeben worden ist und daß erst Ende 1884 bei verschiedenen kleineren und größeren Emissionen all mählich der Curs erreicht worden ist, zu welchem heute die Rentenanleihe vergeben wurde. Bei dem jetzigen -Curse von 83'/, Prozent hat der sächsische Staat die neue Rente in Zukunft mit 3,6 Prozent zu verzinsen. So bedauerlich in vieler Hinsicht die Rückwirkungen der neuen sächsischen Renten-Emission auf den Cursstand der Anlagewerthe sind, so ist doch die abfällige Kritik, welche die Maßnahme des sächsischen Finanzministeriums in den Blättern erfährt, wohl zum guten Theil auf daS Miß behagen der großen Berliner Bank-Institute zurückzu führen, welche vor kauw einem Vierteljahr 200 Mill. 3prozentische preußische ConsolS und Anleihen zum Curse von 92 an den Markt gebracht hat iund in deren Händen sich noch ein bedeutender Theil dieser Papiere befinden mag, zum anderen Theil auf daS Mißbehagen der preußischen Finanzverwaltung, welcher für etwa noch weikere Anleihen die Erzielung eines höheren CurseS auf absehbare Zeit erschwert ist. Denn auch von dieser Seite muß anerkannt werden, daß die sächsischen An leihepapiere an Qualität denen anderer Staaten nicht nachstehen. Eine ändere Frage freilich bleibt die, ob bei einer geringeren Geheimhaltung der beabsichtigten Operation nicht ein höherer Uebernahmecurs erzielt worden wäre, denn die Differenz von 7 Procent in den Cursen, der gleichverzinslichen preußischen und der sächsischen Papiere ist eine sehr beträchtliche. Der ideelle Cursvenust der gesammten deutschen Staatspapiere in den letzten Tagen wird auf 28 bis 30 Millionen Mark geschätzt. — Auf allen fiskalischen Straßen des Landes hat eine Verkehrszählung durch die Straßenwärter begonnen. Dieselbe wird im Laufe des Sommers fortgesetzt und dem Staate zu statistischen Aufzeichnungen dienen. — Am 1. April war der Zeitraum abgelaufen, bis zu welchem die bestehenden Innungen ihre Verfassung den Vorschriften des Reichsgesetzes vom 26. Juli 1897 entsprechend umzugestalten hatten. Sie konnten entweder freie Innungen bleiben und sich darauf beschränken, ihre Satzungen den veränderten gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, oder sie stellten bei der Kreishauptmann schaft den Antrag auf Bildung einer Zwangsinnung für bestimmte Gewerbszweige. Das Wesen der Zwangs innung besteht, wie schon der Name andeutet, darin, daß Jeder, der das betreffende Handwerk innerhalb des Jnnungsbezirks selbstständig betreibt, kraft Gesetzes ohne weiteres der Innung als Mitglied angehört. Die Errichtung der Zwangsinnunq erfolgt durch Verfüg ung der höheren Verwaltungsbehörde, nachdem festge stellt worden ist, daß die Mehrheit der betheiligten Gewerbetreibenden der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt. Auf dieser veränderten Rechtsgrundlage haben sich nun bis zum 1. April die Jnnungsverhältnifse im Königreiche Sachsen folgendermaßen gestaltet: Es sind insgesammt 162 Zwangsinnungen entstanden, darunter befinden 28 Neubildungen von Innungen. Die Zahl der reinen Fachinnungen beläuft sich auf 128, während 34 Innungen verwandte Handwerkszweige umfassen. Die meisten Fachinnungen finden sich im Bäckereigewerbe (37), dann folgen die Schneider (21), Schuhmacher (18), Tischler (12), Schlosser (7), Klempner und Schmiede (je 5). Die übrigen Gewerbe sind nur vereinzelt ver treten. In der Bildung begriffen waren am 1. April noch 207 Zwangsinnungen, hierunter 90 reine Fachinnungen. Die Zahl der Innungen, die sich als freie Innungen organisirt haben, beträgt insgesammt 707, hierunter 14 neuerrichtete Innungen. Von 180 Innungen waren die Satzungen bis zum 1. April genehmigt, bezüglich der übrigen schwebt das Verfahren noch. Zu den freien Innungen gehören 501 Fach- und 206 gemischte Inn ungen. Die meisten Fachinnungen besitzt das Fleischer handwerk (100), dann folgen Schuhmacher (57), Bäcker (39), Schneider (37), Baumeister und Baugewerken (32,) Weber (13), Tischler (21), Klempner und Schmiede (je 15), Stellmacher und Strumpfwirker (je 13), Gerber (11), Tuchmacher und Töpfer (je 10). Für die übrigen Gewerbszweige bestehen weniger als 10 Innungen. Aufgelöst haben sich nach Inkrafttreten des Reichs gesetzes vom 19. Juli 1897 insgesammt 69 Innungen. — Der „Vogtl. Anz." schreibt: Für das König reich Sachsen steht die Anstellung von Beamtinnen bei der Gewerbe-Jnspection bevor. Die Staatsregierung hat früher im Landtage erklären lassen, daß sie der An stellung weiblicher Beamten in diesem Fache, wenn man mit den anderwärts gemachten Versuchen günstige Erfahrungen machen sollte, nicht entgegen sein wolle. Jetzt ist man gewillt, versuchsweise weibliche Hilfskräfte bei den Gewerbe-Inspektionen auch bei uns zu verwenden, und da in keinem Landestheile der Prozentsatz der weib lichen Arbeiterinnen so hoch ist wie im Vogtlande, so ist als wahrscheinlich anzunehmen, daß diese Beamtinnen zunächst der Gewerbe-Jnspection Plauen zugewiesen werden. — Unter überaus großer Betheiligung feierte am Sonntag der Jugendverein in Nödlitz seine Fabnenweihe. Sämmtlichc Orts- und viele auswärtige Vereine hatten sich hierzu eingefunden. Das Banner ist in Gersdorf hergestellt und sehr kunstvoll gearbeitet worden. Ein gutes Zeugniß für unsere heimische Industrie. Nach der Uebergabe des Banners ergriff Herr Pfarrer Tittel das Wort zu seiner eingehenden, ansprechenden, wirkungs vollen Festrede. Das Wort Psalm 20, 6: „Wir rühmen, daß Du uns hilfst — der Herr gewähre dir all deine Bitten" zu Grunde legend und auf die zeitherigen Ver- einsfortschritte eingehend, beleuchtete er besonders auch die Bedeutung der Emblemen, Farben, Inschriften des neuen Banners und weihte es schließlich zu einem Wahr zeichen der Erinnerung, Ehre, Einigkeit und Ewigkeit, zu einem Panier rechten Frohsinns, echter Biederkeit, echter Treue, echter Frömnngkeit." — Deutsche Kunstausstellung Dresden 1899. An dem nächsten Sonntag im Ausstellungsparke stattfindenden Sängerfeste des Dresdner Lehrergesangvereins unter Mitwirkung der deutsch-bömischen Vereine: Aussiger Gesangverein und Leitmeritzer Musikverein mit ihren Damenchörrn, erster Teplitzer Männergesangverein, so wie Wgrnsdorfer Männergesangverein, dürften sich gegen 400 Sänger und Hängerinnen bethei(igen. Außerdem wirkt auch noch das Musikchor des 177. Infanterie- Regiments mit. Der Concertplaß wird für diesen Dag bedeutend erweitert und werden verschiedene Bier- und Eßbuffets ausgestellt, Den Besuchern des Sängerfestes ist auch der Besuch der Ausstellung unentgeltlich ge stattet. — Bereits vor 7 Jahren brannte der Gasthof zu Gückelsberg bei Flöha unter dem damalige^ Besitzer Eduard Wahl nieder und in den gestrigen ersten Morgenstunden ist dasselbe Gebäude ein Raub der Flammen geworden. Unmittelbar nach Beendigung der öffentlichen Sonntags-Tanzmusik bemerkten Nach barn aus dem Gasthofsdache Funken und Rauch 'auf steigen, und als der Besitzer mit einigen Gästen in die oberen Räume eindrang, brannte es schon lichterloh. Das Feuer verbreitete sich nun rasend schnell im Wohngebäude und es galt, die schlafenden Bewohner in Sicherheit zu bringen. Es wurden Schlaf- und Wohnzimmerthüren eingeschlagen und die Schläfer retteten mit knapper Noth ihr Leben. Mehrere Fa milien haben mehr oder weniger Schaden erlitten. Muldenhammer. In tiefe Betrübniß wurde am Sonnabend hier eine Familie versetzt. Ihre zwei Knaben neckten sich miteinander, indem sie durch eine Oeffnung einer Wand Spänchen steckten. Der eine Knabe ergriff unglücklicher Weise eine Schere, steckte sie hindurch und traf den draußenstehenden Bruder ins Auge, das sofort auslief und die Ueberführung des Knaben ins Kreiskrankenstift nach Zwickau nöthig machte. Gerichtsverhandlungen. 8 Nachspiel zum Löbtauer Proceß. Unter der Ueberschrift „53 Jahre Zuchthaus" brachte seiner Zeit der „Vorwärts" einen Leitartikel, in welchem das Ur theil des Dresdner Schwurgerichts in dem Löbtauer Landfriedensbruchprocesse krilisirt wurde. Die erkannten Strafen wurden als ungeheuerlich bezeichnet und die politischen Verhältnisse in Sachsen, sowie das dort übliche Vorgehen der herrschenden Classe gegenüber der Socialdemokralie scharf beleuchtet. Sachsen, so wurde unter Anderem ausgeführt, sei der classische Boden für den Kampf zwischen Proletariat und Reacticn; kein Hauch eines freigesinnten Bürgerthums sei dort zu spüren, die herrschende Classe führe das Regiment mit Brutalität und Tücke, die unter äußerer höflicher Form verborgen werde, und dann heißt es weiter: „und wohlbekannt ist die Spruchpraxis des höchsten sächsischen Gerichtshofes, der oft ohne Umschweife die Angehörigen der Arbeiterklasse als minderen Rechts er klärt habe, als andere Staatsbürger." — In diesen Ausführungen erblickte die Staatsanwaltschaft den Vor wurf der wissentlichen Rechtsbeugung und Parteilichkeit und erhob gegen den Redacteur August Jacobey An klage auf Grund der Paragraphen 185 und 186 St.-G. B. — Vordervierten Strafkammer des Berliner Landgerichts I kam die Anklage am Sonnabend zur Verhandlung. Dabei stellte der Vertheidiger den An trag, aus dem Zeitraum der letzten zehn Jahre eine Anzahl ergangener Erkenntnisse des Oberlandesgerichts Dresden zu verlesen, da daraus klipp und klar hervor gehe, daß die Schlußbemerkuug des beanstandeten Artikels begründet und gerechtfertigt sei. Staatsanwalt Plaschke widersprach diesem Anträge, da ein rechtlich vielleicht anfechtbares Urtheil noch keineswegs gegen den guten Glauben des Richlers spreche. Der Gerichtshof be schloß indessen, dem Anträge des Vertheidigers stattzu geben. Es gelangte darauf eine Anzahl Urtheile des Oberlandsgerichts zu Dresden zur Vorlesung, welche socialdemokratische Angeklagte betrafen. — Der Ge richtshof sprach den Angeklagten frei. Dabei las das Gericht aus dem Artikel nicht heraus, daß die Recht sprechung des sächsischen Oberlandesgerichts in unmittel bare Verbindung mit den Maßnahmen der Neaction gebracht werden sollte. Es könne sich daher nur um den (oben mitgetheilten) Schlußpassus handeln. Der Angeklagte habe nun den Wahrheitsbeweis durch Vor legung einer Anzahl von Uriheilen des Oberlandesge richts zu Dresden «»getreten und nach Ansicht des Ge richts sei dieser Wahrheitsbeweis bezüglich dreier Ur theile gelungen: in dem einen Urtheil handelte es sich um die Vertheilung eines socialdemokralischen Flugblattes, in dem zweiten um die Boycottirung eines Wirthes seitens der Socialdemokraten, in dem dritten um eine Sammlung zu socialdemokratischen Zwecken. Daraus ergebe sich allerdings die Richtigkeit der Behauptung des Angeklagten, daß das Oberlandesgericht in Dresden „ost die Socialdemokraten als minderen Rechts erklärt habe." Die Erde als Heilmittel. Von Ad. Iust, Jungborn, Jüngst ging durch verschiedene Zeitungen folgende Notitz: „Vor einigen Tagen wurde in dem Dorfe Recale bei Caserta ein zwanzigjähriges Mädchen beim Heumähen von einer Schlange in den Fuß gebisseu.