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Pik 208, 6. September 1312. MchtamUicher Teil. »0r,c»I»»u,. » lischrr, «uch»»niü. 13281 Die Reformbewegung im Deutschen Buchhandel i888-1889 gewürdigt von R. L. Prager. (Fortsetzung zu Nr. 207 d. Bl.> Ich Will die einzelnen Phasen dieses Kampses nicht aus. siihrlich wiedergeben und überlasse er dem Einzelnen, sie in dein Bande nachzulesen. Wer es versteht, zwisu en den Zeilen zu lesen, wird gewahr werden, wie die Interessen der einzelnen Gruppen des Leipziger Buchhandels auseinanderplatzten und wie schließlich Leipzig es als eine Erlösung betrachtete, als durch tue Genehmigung des 107°-Rabatts an Berlin, und die da. durch erwiesene Undurchführbarkeit des Beschlusses des Bör> senvereins, keinem Kreis, und Ortsverein einen höheren Ra- dattsatz als 5"/« zuzugestehen, auch in Leipzig der 107°-Rabatt wieder gestattet wurde. Alles Erdenkliche lvar versucht worden, die Leipziger an dem 57»-Rabatt sestzuhalten, aber weder die Vereine Dresden und Königreich Sachsen noch der Süddeutsche Buchhändlerverein und der Deutsche Verlegcrverein, noch die Kundgebungen einzelner Firmen, wie der Firma A. G. Liebes- ktnd, waren imstande, die Bewegung aufzuhalten. Es behielten diejenigen recht, die den voreiligen Beschluß des Börsenvereins. Vorstandes, keinem Kreis, und Ortsverein die Abgabe eines 57° übersteigenden Rabatts zu gestatten, skeptisch gegenüberge. standen hatten, wie Bergstraetzer und auch Kröner, der in seinem Brief an Egon Werlitz wörtlich sagt: »Ich hielt das sofortige allgemeine Verbot von Rabatt (über 57°) für verfrüht und gefährlich, glaubte aber dem Vorstand unauf. gefordert meinen Rat nicht aufdrängen zu dürfen. Man wußte ja doch genau aus den Statutenrevisionsverhandlungen, welch große Bedenken ich gegen den Versuch einer sofortigen radi. kalen Rabattabschasfung hatte. Dem energischen Vorgehen des Vorstandes wünschte ich besten Erfolg, welcher ja auch nicht ausgeschlossen war.« In Berlin lagen die Verhältnisse ebenfalls ziemlich un klar. Wir wissen, daß Berlin nur mit großem Widerstreben der Satzungsrevision zugestimmt hat, daß aber schon in Frank furt nach der Annahme ein Vertreter Berlins erklärt hatte: nachdem dieSatzungen angenommen sind, wird Berlin sie halten. Es handelte sich also nunmehr in Berlin vor allem darum, ein Organ des Börsenvereins zu schassen. Als ein solches kam in erster Linie die Korporation der Berliner Buchhändler in Frage. Es konnten auch der Berliner Verleger-Verein und der Berliner Sortimenter-Verein als Organ des Börsenbereins ge wählt werden. Der Verleger-Verein schied von vomherein aus, da er auf seinem Standpunkt beharrte, lediglich ein Abrechnungsberein zu sein, dessen alleinige Ausgabe es sei, für Ordnung im Verkehr zwischen Verlegern und Sorti mentern zu sorgen. Der Berliner Sortimenter-Verein hatte sich dem Börsenverein gegenüber erboten, als Ortsverein ein« zutreten, hatte aber darauf gar keine Antwort erhalten. Erst nach längerer Zeit, als die Vereinigung bereits bestand, wurde ihm endlich mitgeteilt, daß er als Ortsverein nicht anerkannt werden könne, weil bereits die Vereinigung bestätigt sei. Die Korporation, die einen sehr großen Teil der Berliner Ver- leger und Sortimenter als Mitglieder umfaßt, war ja schon aus diesem Grunde geeigneter, die Vertretung des Börsen vereins zu übernehmen, als der Sortimenterverein, dessen Mitglieder lediglich Sortimenter waren. Am 27. März 1888 fand eine außerordentliche Haupt versammlung der Korporation der Berliner Buchhändler statt, in der die Frage des Anschlusses der Korporation an den Börsenverein Punkt 3 der Tagesordnung bildete. Der Vorsteher Elwin Paetel bevonte, daß der Vorstand auch jetzt noch auf seinem Standpunkt verharre, daß die Korporation nicht Organ des Börsenbereins werden solle. Der Vorstand der Korporation vertrat den Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6. September 1887, in dem sie erklärte: 1. daß sie dem 8 3 Nr. 5 der neuen Satzungen des Börsen- Vereins nicht beistimmen, vielmehr keine Bestimmung gulheißen kann, welche schon jetzt den Maximalrabatt, welcher dem Publikum gewährt werden darf,-inner- halb wie außerhalb des Wohnorts — auf weniger als 107° benützt; 2. daß sie die Bestimmung des H 13 Nr. 4 der neuen Satzungen verwirft, weil darin nur diejenigen Vereine als Organe des Börsenvereins anerkannt werden, bei denen sämtliche Mitglieder auch Mitglieder des Börsen- Vereins sind. Die Korporation der Berliner Buch- Händler ist als juristische Persönlichkeit nicht in der Lage, auf ihre derzeitigen Mitglieder einen Druck in dieser Richtung auszuüben. Sie glaubt auch nicht, die ihr als Organ des Börsenvereins naturgemäß er- wachsenden neuen Aufgaben mit dem Zweck der Korpo ration in Einklang bringen zu können. Gegen diesen Beschluß wandte sich Pareh in einer aus führlichen Rede, in der er nachzuweisen suchte, daß die Kor- poration Wohl imstande sei, als Organ des Börsenvereins sich bestätigen zu lassen, und daß die Gründe, die aus de» Statuten der Korporation sich dagegen ergeben, durch eine Änderung dieser Statuten zu beheben seien. Es sei sehr woht auf Grund des A 2 des Statuts, der als Zweck der Korpora- tion das Wohl des deutschen Buchhandels im allgemeinen und die Förderung der gewerblichen Interessen der Korporations genossen im besondern anfllhrt, mit dem Zweck der Korpo ration in Einklang zu bringen, wenn sie sich neuen Aufgaben widmet, welche ihr als Organ des Börsenbereins erwachsen können. Er stellte zum Schlüsse den Antrag: »Die Hauptversammlung beschließt, den im Statut ausgeführten Erfordernissen zur Aufnahme neuer Mitglieder die Verpflichtung zur Mitgliedschaft des Börsenvereins hin zuzufügen, und bittet den Vorstand, das Weitere zu ver anlassen.« Dieser Antrag fand aber nicht die Genehmigung der Ver sammlung, sondern eine von Albert Goldschmidt eingebrachte Resolution, die folgenden Wortlaut hat: »Die Generalversammlung der Korporation der Ber liner Buchhändler vom 27. März 1888 wolle beschließen, daß es für den Berliner Buchhandel wünschenswert sei, sich dem Bürsenverein anzuschließen, daß aber die Korpora tion selbst daraus verzichtet, sich zum Organ des Börsen vereins umzuwandeln.« Damit hatten die Versuche, die Korporation dem Börsen- verein anzugliedern, ihr Ende erreicht, und man mußte ver suchen, etwas anderes zu schaffen, um Berlin mit dem Börsen verein in eine organische Verbindung zu bringen. Unter dem 26. April 1888 konnte Hermann Hoefer als ncugewählter Vorsitzender dem Vorstand des Börsenvereins von der am 24. desselben Monats erfolgten Konstituierung der »Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhänd- l e r« Anzeige machen und zugleich die in der Sitzung ange nommenen Satzungen der Vereinigung zur Prüfung und Ge nehmigung einreichen. Schon am 27. April wurde die An erkennung ausgesprochen, und bereits am 8. Mai richtete der Vorstand der Vereinigung ein Rundschreiben an die Berliner Kollegen, in dem er zum Anschluß an die neu begründete Vereinigung aufforderte. Da es die nächste Aufgabe des Vereins nun sei, sich über die Höhe des in Berlin zu bewilligenden Bar-Skontos an das 1,40