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dorn. des i- Äeclamr W vn- 9 iese 25. Jahrgang Sonntag, den 13. November 1898 w: * er »st lhr, th- lhr, rnd 7, 8., 9., 10., ken ng- >n ir 5. >1 Verkauf van Baustellen. Ankauf von Areal zur Verbreiterung der Lichtensteinerstraße a., von Gebrüder Böttger, d., von Gebrüder Vetter. Bezirks-König Albert-Stiftung. Ankauf der Heilmann'schen Brandstelle. Genehmigung eines Abkommens mit dem Gutsbesitzer Wetzel in Oberlungwitz. Genehmigung eines Abkommens mit der Königl. Generaldirection betr. den Bahnhofsumbau. ^brm"lrg« bi- V-rm. Zocher erbeten. l., Wiedereiuziehung gezahlter Unterstützung in Armensachen. 2 ., Bestimmungen über Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger im Bezirke der Königl. Amtshauptmannschaft Glauchau. 3 ., Bestimmung von Wahlgehilfen für die Stadtverordnetenwahl. 4 ., Abtretung von Areal vom vormals Dörfelt'schen Grundstücke zur Bahnhofs- erweiterung. Versicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden betr. Bei Erledigung von Rentenanträgen Hal sich herausgestellt, daß noch ver schiedene Hausgewerbetreibende, welche entweder bei Fabrikanten oder Hauswebern in versicherungspflichtiger Beschäftigung stehen, ihre Anmeldung zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung bisher noch nicht bewirkt haben. Zumeist werden Anträge Bekanntmachung. Die Stadtverordneten-Wahllisten liegen vom 14. bis mit M. November 18U8 während der gewöhnlichen Dienststunden im Rathhause, Zimmer No. 5, zur Ein sicht aus. Jedem Betheiligten steht bis mit 22. November dss. Js. frei, gegen die Wahllisten hier Einspruch zu erheben, über welchen dann der Stadtrath noch vor Schluß der Listen Entschließung fassen und diese dem Ein sprechenden eröffnen wird. Nach dem 80. November werden die Wahllisten geschloffen. Alle Bürger, welche in der geschlossenen Liste nicht eingetragen sind, können an der bevorstehenden Wahl nicht theilnehmen. Stimmberechtigt sind nach H 44 der revid. Städteordnung bei den Stadt- verordneten-Wahlen alle Bürger mit Ausnahme der Frauenspersonen und derjenigen, a., welche öffentliche Armenunterstützung erhalten oder im Laufe der letzten 2 Jahre erhalten haben; d., zu deren Vermögen gerichtlicher Konkurs eröffnet worden ist, während der Dauer des Konkursverfahrens; o., welche von öffeiustchen Aemtern, von der Advokatur oder dem Notariate suspendirt worden sind, auf die Dauer der Suspension, sowie Removirker auf 5 Jahre von der Zeit der Removation an (s. kl); <l., denen durch richterliches Erkenntniß die bürgerlichen Ehrenrechte ent zogen worden sind, ans die Dauer dieser Entziehung; o., welche sich wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das nach dem Strafgesetzbuche die Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben kann oder muß, in Untersuchung befinden, ingleichen derjenigen, welche Freiheitsstrafen verbüßen oder zwangsweise in einer öffentlichen Besserungs- oder Arbeitsanstalt untergebracht sind; t., welche unter polizeilicher Aufsicht stehen; ss, welche die Abeutrichtung von Staats- oder Gemeinde-Ab gaben, einfchl. der Abgaben zn Schul- und Armenkaffen, länger als 2 Jahre ganz oder theilweise im Rückstand ge lassen haben; !>., welche die Selbstständigkeit verloren haben oder die in H 17 für den Erwerb des Bürgerrechts festgesetzten Vorbedingungen nicht mehr erfüllen. Die Wählbarkeit steht nach tz 46 der revidirten Städteordnung allen stimm berechtigten Bürgern zu, welche im Stadtbezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Die Mitglieder des Stadtrathes, sowie besoldete Gemeindebeamte können nicht zugleich Stadtverordnete sein. Hohenstein-Ernstthal, am 11. November 1898. Der Stadtrath. »r. Polster. Redaktion und Expedition: Bahnftrat« S (nahe dem K Amtsgericht). Telegramm-Ldreffe: Anzeiger HohensteinerrOthal. 19. öffentliche Stadtgememderaths-Sitzung Dienstag, den 15. November 1898, Abends 8 Uhr. Hohenstein-Ernstthal, am 12. November 1898. Der Stadtrath. I>i. Polster. Tage s o r dnung: Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Tonn- und Festtage täglich Nachmittag?. - Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 2b Pfg. incl. der '.llustrirten Sonntagsbeilage. solchen Hausgewerbetreibenden auf nachträgliche Aufnahme in der Versicherung Einjolchesgr- gestellt, die alsbald einen Rentenantrag L-ghcg ^.^rn den weitaus meisten fahren ist nicht nur unstatthaft und ? Nachweise entweder gar nicht Fällen auch ohne Erfolg, weil tue erforderlichen Nachwen doch nur schwer zu beschaffen sind. versicherten Personen, welche enl- Es werden deshalb alle diejenigen noch beschäftigt, oder für solche ui weder bei Hauswebern als Gesellen "d'w h . beschäftigt sind, aufgefordert, eigener Wohnung mit Garntrelben oder Ga lp ,. sich auf die Dauer der Beschäftigung und den erzielten Arbeit s auch nur zeitweilig arbeiten, unterliegen der Zeit Wegen etwaiger Nachzahlung von B-ltrag l Entschließung fassen. zurück wird die Versicherungsanstalt m l^dem einzelne r5 Hohenstein-Ernstthal, am 9. November 18.4 . Der Stadtrath. Di. Polster. Nr. 264. " Bekanntmachung Montag, den 14 November, von'Nachmittag 7z4 Uhr ab, . sollen die am städtischen Bauhof au der Badstraste liegenden alten Cemcnt. fässer, sowie altes Holz und Metall öffentlich versteigert werden. Käufer wollen sich zur festgesetzten Zeit dortselbst einfinden. Hohenstein-Ernstthal, den 11. November 1898. Der Stadtrath. vr. Polster, Bürgermeiste r. Bekanntlnachiulg. die Ergänznngsmahl für den Kirchenvorstand der Kirchgemeinde St. Christophori zu Hohenstein-Ernstthal betr. Nach der Kirchenvorstands-Ordnung scheidet in diesem Jahre die Hälfte der bisherigen Mitglieder aus dem Kirchenvorstande aus. Es sind dies die Herren: Schuldirektor F. Dietze, Fabrikant R. Hempel, - G. Illgen, Schmiedemeister I. Mehnert. Diejenigen Stimmberechtigten, welche von ihrem Wahlrechte Gebrauch machen wollen, haben sich unter Angabe ihres vollen Namens, Standes, Alters und Wohnung vorher mündlich oder schriftlich zum Einträgen in eine der Wählerlisten anzumelden. Solche liegen in der Zeit vom 1. bis mit 14. November Abends 6 Uhr auf dem Pfarramte, auf dem Rathhause, bei Herrn Kirchenrechnungsführer Robert Beck, Breitestraße und bei Herrn Fritz Bläser, Schützenstraße, aus. Nach der festgesetzten Zeit eintreffende und an einem anderen Orte, oder auf eme andere, als die angegebene Weise bewirkte Anmeldungen finden keine Berücksicktiauna < .b Stimmberechtigt^ zur Wahl alle selbstständigen Hansväter evangelisch- lutherischer Confesston, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verbeiratb t oder nicht, mit Ausnahme solcher, welche durch Verachtung des Worte^G^ der Ordnungen der Kirche (Unterlassung der Taufe oder Trauung) oder durck »mehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besseruna nickt wi^ °b» - w-ich. Der Tag der Wahl wird noch besonders bekannt gemacht. Hohenstem-Ernstthal, den 29. Oktober 1898. Der Kirchenvorstand zu St. Christophori Albrecht. ZinsfußeHöhuna. vom 1. JanuarÄÄ a^d^Mst^ zu Waldenburg wird von 37, auf 8'/ "/ u erhöh«. /, Siirs». S<hön»„r«. S»-rIass-»verE„„. Oberrentmeister Müller.