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Lugau, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf 25. Jahrgang Sonnabend, den 8. Oktober 1898. Schon Montesquieu hat (1720) unter vem Hin-j die Berechtigung einer Anfechtung zweitinstanzlich zu ent- Arniee. wci^ auf die stehenden Heere den finanziellen Ruin der Redacttou und Gxprditton: »«hupratz« * (»ahe dem 5k. LmtSgericht). Telegramm-Adress«: Anzeiger Hoheusteinernstthal. Bölker prophezeit. Man wird also, da sich set dieser Zeit der Volkswohlstand nur vermehrt hat, diesen Prophe zeiungen Mißtrauen entgegenbringen dürfen. So lange man in dieser Richtung keine Verantwortung hat und weiß, daß andere für eine starke Armee sorgen, ist es allerdings leicht, sich durch die Forderung einer Ab rüstung bei der nicht zahlungssreudigen Menge einzu schmeicheln. Man verkennt aber auch die volkserziehende Bedeut ung des Heeres. Patriotismus und Zucht, Gewandtheit und Ordnungssinn, Sauberkeit und Pünktlichkeit, Gemein sinn und Entsagung, Offenheit und Geradheit, kurz körperliche und geistige Gesundheit werden hier in aner- kennenswerther Weise gepflegt; die damit zufällig ver bundenen körperlichen und sittlichen Gefährdungen sind dem gegenüber bedeutungslos. Das Heer ist durch die Fortbildung der Schulkenntniffe und die Anleitung zu den bürgerlichen Tugenden ein guter Abschluß der Schule, und die Früchte kommen im ganzen Umfang dem Gemein wesen zu gut, zu welchem der Soldat zurückkehrt. Schule und Militär, beide sind in Deutschland ausgezeichnete Volksbildungsanstalten. Wir möchten für die gesunde Entwicklung unseres Volkes keine missen Ewiger Friede, Weltstaat und ständiges Völker tribunal sind wie der Gedanke einer absoluten Schönheit u. a. ein beseligender Traum, den der ideal gesinnte Mensch immer geträumt hat und der immer geträumt werden wird; aber das Leben wird sich damit nicht zu befassen haben. Die Bestrebungen, die Kriege zu mindern — nicht zu beseitigen — allein sind werth, ins Auge gefaßt zu werden. Wer im einzelnen Fall dem Vaterland einen Krieg erspart, verdient dessen Dank. Und wenn nicht gerade so viel Elektrizität angehäuft ist, daß eine Ent ladung erfolgen muß, so wird menschlichem Bemühen hier manches gelingen. Hier sind insbesondere Allianzen von Bedeutung, wenn der zweischneidige Charakter der selben auch zugegeben werden muß, dieselben wehren dem Kriege und bringen den Krieg. Besondere Hoffnungen setzt der genannte Völkerrechts lehrer auf die für den einzelnen Fall vereinbarten Schieds gerichte. Das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der selben ist in manchen Fällen gerechtfertigt worden. Sie werden auch für die Zukunft von Bedeutung bleiben. Dabei würde folgendes eine sachgemäße Fortbildung sein: 1. Es wäre zu wünschen, daß sich die Staaten wegen eines Reglements über das schiedsgerchtliche Verfahren einigen. Dabei möge ausgesprochen werden, daß über gegen sich. 2. In die Handels-, Schifffahrts-, Niederlaffungs- und anderen völkerrechtlichen Verträge möge, sobald sich dazu Gelegen! eit bietet, eine Klausel eingeführt werden, wonach Schwierigkeiten bei der Auslegung und Aus führung dem Schiedsspruch unterstellt würden. Da diese Verträge regelmäßig der Genehmigung der Volksver tretung bedürfen, hat diese es in der Hand, im gegebenen Fall sür die Aufnahme der compromissarischen Klausel zu wirken. Kriege, die das natürliche Ergebniß allgemeiner poli tischer Spannungsverhällnisse sind und die großen ge schichtlichen Aufgaben vertheilen wollen, werden freilich nicht zu beseitigen sein; möge es dabei aber auch ver bleiben! Wer in seinem idealen Flug weitergeht und an die Möglichkeit eines allgemeinen Weltfriedens und ständiger Tribunale glaubt, wird doch gut thun, zunächst nur das Erreichbare ins Auge zu faßen. Abrüstung, auch wenn sie eine vollständige ist, wird den Krieg eben sowenig beseitigen, als das Läuten das Gewitter vertreibt. Diesen Gedanken führt in einem sehr lesenswerthen Schrislchen („Völkerrechtliche Schiedsgerichte." Verlag von Hertz in Würzburg.) der Professor des Völkerrechts vr. Christian Meurer in trefflicher Weise und in ge drängter schlagender Begründung aus. Streit und Fehde, Krieg und Zerstörung gab es lange vor den stehenden Heeren. Sie werden bleiben, so lange sich die menschliche Natur nicht ändert. Der Krieg würde nur ein indis- ciplinirtes Versengen und Verbrennen, ein sitten- und rechtloses Verwüsten werden. Er wäre ein Vernichtungs krieg, würde sich in gleicher Weise gegen Frauen und Kinder richten, und dahin wäre das in langsamer Ent wickelung gezeitigte Kriegsrecht. Die Staaten wären aus Rand und Band. Ist das ein Fortschritt? Wir kennen diesen Zustand aus der Geschichte. Weil er unhaltbar mar, versuchte inan es mit disciplinirten Werbetruppen und als das zu theuer wurde, kamen die stehenden Volks heere, die sich durch Billigkeit und sriedenverbürgende Leistungsfähigkeit gleichmäßig empfahlen. Die edelsten Kräfte der Nation ringen jetzt im Krieg, Grund genug, denselben nicht leichtfertig vom Zaun zu brechen, und ihn nach Recht und Sitte zu führen. Auch die in vertragsmäßiger Weise unternommene theilweise Entwaffnung ist ein Phantom. Sie würde nicht bloß das Organisiren der Volkskraft in gemein schädlicher Weise unterbrechen, sondern eine solche Ver abredung, wenn sie überhaupt in Verleugnung des Selbst erhaltungstriebes getroffen werden könnte, würde nicht gehalten, sie würde umgangen werden. Wer kann hier controlliren? Arglist und Mißtrauen wären so plan niäßig organisirt, wiederum ein neuer Herd für Feind schaft gefunden — und das ist dann Friedensverbürgung? In Krieaervereinen würde der militärische Geist von selbst eine sreiw llige Fortbildung erfahren, die doch der betreffende Staat nicht verbieten kann, vielmehr begün stigen müßte. Es würde nur eine andere und zwar schlechtere Art der Organisation eintreten. Das wäre der Fortschritt! Außerdem scheitert die theilweise Ab rüstung an der Verschiedenheit der militärischen Verfassung der einzelnen Staaten. Der reiche Mann weiß, daß er sein Besitzthum zu sichern und zu versichern hat, um nicht über Nacht an den Bettelstab zu kommen. Niemand leugnet, daß diese Unannehmlichkeit sich bezahlt macht. Eine solche Sicher ungsanstalt für die Wohlfahrt eines Staates und seiner Bewohner ist nun eine große und jederzeit schlagbereite scheiden ist. Wenn ein Staat den ersten Schritt frel- willig thut, verlangt es die Konferenz, daß er den zweiten nicht unterläßt. Gewiß ist er auch einer zweltinstanz- lichen Entscheidung gegenüber noch souverän, aber die Comödie der moralischen Entrüstung kann er nicht mehr spielen. Das sittliche Verdikt hat er nunmehr unbedingt JnsertionSgtbühren: die fünfgespa"^ Auswärts I- Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pig- x Rabatt. Ä-rlam. L Pfg. sei V-rm- «auahme der Inserate sür die folgen erbeien. 1S Uhr. Größere Anzeigen " ck> beu HuuSbefitzkt Haus, Zimmer Nr. 2, wieder einzureichen und zwar o»«»v . Nt selbst oder durch solche Personen, welche » ertheilen Bezug aus die Angaben in der Liste genügende Aus» s vermögen. Einreichungsfrist An die gewissenhaste Einhaltung der vorenvah ' ^mglichen wird hierdurch noch ganz besonders erinnert, da nach Anoro ii ohne Rach- Finanzministeriums jede Versäumnis; der Einreichung^, s sicht mit Ordnungsstrafe geahndet wird. ^usbeutzer für die Im klebrigen verweisen wir noch darauf, da» der / „tt- Steuerbeträge hastet, welche in Folge von ihm ^"'A^ehen. In richtiger oder unvollständiger Angaben dem «taute eur« „ger gleicher Weise ist jedes Kamilienhaupt sür d»e "Uüe * habenden zu seiuem Hausstände gehörigen, ein eigenes Personen, einschlietzlich der Astermiether und «chlafsteu verantwortlich. Hohenstein-Ernstthal, am 5. Oktober 1898. Der Stadt rath. vr. Polster. Bürger in eiste r. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich I Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Bekanntmachung, die Anssüllnng der Hanslisten zur Einkommensteuer-Einschätzung betreffend. Zur Vorbereitung der Einschätzung sür die Staatseinkommenstener aus das Jahr 1800 werden den hiesigen Hausbesitzern, Hausadministraloren usw. Formulare zu Hauslisten zugestellt. Dieselben sind allenthalben nach Anleitung der daraus befindliche« Borbemerknngen und nach dem jeder HauSliste beiliegenden Anwei- snngsbogen, welch' letzterer den Hausgenossen bei Ausfüllung der Hauslisten mit vorzulegen ist, nach dem Stande auszufüllen. Es sind daher nur diejenigen steuerpflichtigen Personen und zwar von den HaushaltungSvorständen selbst in den Hauslisten aufzuführen, welche am 12. Oktvtzer d. I. im Hanse wohnen. Dagegen sind solche Personen weg znlassen, welche vor diesem Tage ausgezogen oder erst nach demselben eingezogen sind. Richt selbstständige Personen find nnr in dem Hanse anszu führen, wo sie schlafen. Diese Listen sind binnen 14 Tagen nach Empfang derselben, jedoch nicht vor dem 12. Oktober d. I. bei hiesiger Stadtsteuer-Einnahme, Rath- Nr. 234 Tagesgeschichte. Deutsches Reich. — Mit Sorge spricht die Kreuzztg. von der bevor stehenden Orientreise Kaiser Wilhelms: „Offenbar glaubt man in unseren politischen Kreisen nicht an eine rasche Entwickelung der gegenwärtigen Krisis, da der Kaiser eine Anzahl seiner hervorragendsten Räthe mitnimmt Prinz Heinrich in der Ferne weilt und Herr v. Bülow den Kaiser begleitet. Wir ziehen daraus den Schluß daß diejenigen, die vor dem deutschen Volke die moralische Verantwortung für den Ausgang der Reise tragen sich die Gewißheit geschafft haben, daß Überraschungen un möglich sind, welche die Anwesenheit Kaiser Wilbelms in Deutschland nothwendig machen, oder seine Rück- kehr gefährden könnten Wir müssen auch annehmew daß Sicherheit getroffen sind, die jede per^ sonl.che Gefährdung des Kaisers ausschließen. Nnr unter diesen Voraussetzungen unterdrücken wir die Sorgen welche diese Orientreise m ganz Dentschland erregt." de« EinjShng.FmwMgm.KuEz MI