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Lugau, Wüstenbrand, Urspnmg, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u. 25. Jahrgmlg Sonntag, den 27. Februar 1898 Nr. 48 Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden nur dringliche Sachen erledigt. können wir auch nicht einmal in die Abstimmung über veitgehenden Forderungen des Reichstags in der letzten Session. Er glaube nicht, daß in dieser der Wider- tand verringert worden sei. — Abg. Hase (Soz.) will ein Fünf-Männer-Kollegium in allen Fällen. — Abg. Graf Bernstorff Lauenburg (Reichsp.) empfiehlt im Interesse der Sache den Kompromißvorschlag Nintelen's. sekretär Nieberding ist nicht ermächtigt, seitens der ver-I < kündeten Negierungen Erklärungen abzugebcn, da solche Club veranstalteten Festlichkeit Theil und kehrte alsdann nach bisherigem Gebrauch nicht ver der dritten Lesung 11 Abg. Schmidt-Warburg (Cent.) tritt, wie schon früher, ür ein Fünf-Richter-Kollegium ein. — Nach längerer Debatte bezweifelt Abg. Buchka für den Fall der Ab lehnung seines Antrags die Beschlußfähigkeit. — Prä sident v. Boul: Nachdem dieser Zweifel geäußert ist, im Volke veranstalten, sp würde er ja sehen, wie sich das Volksgefühl daM stelle. — Abg. Rintelen (Cent.) wird für seine Person für den Antrag Auer und event. gegen das ganze Gesetz stimmen, weil er nicht zwei Arten von Freisprechung haben wolle. — Abg. Hase (Soz.) erklärt, seine Partei werde Alles thun, um zu verhindern, daß das Gesetz in der Kommissionsfassung bei schwach besetztem Hause zu Stande komme. — Der Antrag Auer wird abgelehnt gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen Abg. Rintelen und der Antisemiten. Vor der Abstimmung über den unver ändert gebliebenen K 1 zweifelt Abg Singer (Soz.) die Beschlußfähigkeit des Hauses an. Der Präsident konstatirt, daß der Zweifel begründet und das Haus beschlußunfähig sei. Er beraumt um 2 Uhr ö^Min. die nächste Sitzung.um 3 Uhr 10 Min. mit der Tages ordnung: Anträge betr. Wiedereinführung der Berufung in Strafsachen. — In der zweiten Sitzung wurde zunächst über den Antrag von Buchka berathen: 8 77 des Gerichtsverfassungsgesetz dahin zu ändern, daß die Strafkammer nur in der Beruftsinstanz und nur bei Vergehen mit fünf Richtern zn besetzen sind. (Der Antrag Lenzmann will die Strafkammer stets mit fünf Richtern besetzt wissen, sofern es sich um Verbrechen und Vergehen handelt, wogegen der Antrag Rintelen einen vermittelnden Standpunkt einnimmt: Besetzung mit fünf Richtern in erster Instanz nur bei Verbrechen, in der Berufsinstanz auch bei Vergehen.) — Die Abg. von Buchka, Rintelen und Lenzmann empfehlen ihre Anträge, wobei Letzterer sich zum Nachgeben bereit erklärt, so sehr es auch zu bedauern sei, daß die Regierung so hartnäckig ! auf der Besetzung niit nur drei Richter» bestehe, noch dazn aus finanziellen Gründen. — Abg. Pieschel (nl.) tritt auch prinzipiell für fünf Richter ein, acceptirt aber den Vermitteinngsvorschlag Nintelen's, damit etwas für die Negierung Annehmbares zn Stande komme. — Staats ¬ abgegeben werden, wenn es sich um Initiativanträge sandele. Daß sich die Regierungen nicht wegen finan zieller Gesichtspunkte für ein Drei-Männer-Kollegium entschieden haben, sei hier schon wiederholt erklärt worden. Die Regierungen seien ja nicht einmal in dem Verlangen nach Berufung in Strafsachen einmüthig, um o erklärlicher sei der Widerstand gegen,die ihnen zn nach dem Regierungsgebäude zurück, um dort die Nacht zu verbringen. Morgen wird er sich mit dem Gouverneur nach Johar auf die Tigerjagd begeben. Er gedenkt, bis Sonnabend zu bleiben. Redaction und Expedition: Bahnstraße S (nahe dem K Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohensteinernstthal. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 25. Febr. Reichstag. Auf der Tages ordnung steht die zweite Berathung der Vorlage, betr. Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren Frei gesprochenen. Die Kommission hat den Z 1 dahin ab gefaßt, daß die Entschädigung nicht bloß bei erwiesener Unschuld, sondern auch dahin bezahlt werde, wenn dar- gethan ist, daß ein begründeter Verdacht vorlicgt. Die Kommission hat ferner eine Aeudernng des ß 4 dahin beschlossen, daß der Entschädigungsbeschluß des Gerichts der gleichzeitig mit dem Urtheil zu fassen ist, nicht zu verkünden, sondern durch Zustellung bekannt zu geben ist. Es soll damit verhindert werden, daß ein Frei gesprochener, der keine Entschädigung zugebilligt erhält, dadurch in den Augen des Publikums bloßgestellt wird. — Abg. Auer (Soz.) beantragt ferner, daß bei jeder Freisprechung die Entschädigung gewährt werde. — Abg. Beckh (freis. Volksp.) theilt als Referent mit, daß die Regierung in der Kommission erklärt habe, das Gesetz eventuell daran scheitern zn lassen, wenn das Haus die Gewährung einer Entschädigung in jedem Falle von Freisprechung beschloßen sollte. — Abg. Lenzmann (freis. Volksp.) bedauert lebhaft, daß mehr als diese winzige Ab schlagszahlung von der Regierung nicht zugestanden werde, und erklärt, dem Antrag Auer zuzustimmen, der dem Volks gefühl entspreche. — StaatssekretärNieberding:DieRegier- üngen werden sich in keinem Falle darauf einlassen, die Ent schädigung ohne die von der Kommission beschlossene Voraussetzung zu gewähren. Das Resultat der Annahme des Antrags Auer wäre, daß die langjährigen Bemüh ungen für einen Fortschritt auf diesem Gebiete wieder scheiteren. — Abg. Lenzmann lverweist auf das Volks gefühl, aber dann müsse man sich doch wundern, wenn nicht auch in allen anderen Staaten das Volksgefühl die Entschädigung aller Freigesprochenen verlangen sollte. Aber das Gegentheil sei der Fall; überall hält sich die Entschädigungsverpflichtung in den Grenzen nnseres Entwurfs, nur Oesterreich macht eine Ausnahme; aber dafür besteht in Oesterreich kein Rechtsanspruch auf Entschädigung, sondern letztere wird nur aus Billigkeit gewährt.'— Abg. Roeren (Centr.): Die Kommission ist schon über die Regierungsvorschläge hinausgegangen. Die Regierung wollte die Entschädigung nur bei posi tiven Unschuldsbeweisen, die Kommission dagegen auch schon bei Wegfall begründeten Verdachts. Herr Lenz- maun spricht da von verletztem Volksgefühl, aber das Rechtsgefühl würde in der Folge gerade dann verletzt werden, wenn wir anch im Falle des non lipuot ein Recht auf Entschädigung gewähren wollten. — Abg. v. Buchka (kons.) tritt ebenfalls für die Beschüsse der Kommission ein. Abg. Lenzmann scheine zu glauben, das Volksgefühl gepachtet zu haben. — Abg. Boltz (nl.) stimmt, obgleich er eine generelle Entschädigung lieber sehe, für die Kommissionsbeschlüsse, um das Gesetz nicht scheitern zu lassen. „Besser das vorliegende, als gar keins." — Abg. Munkel sifreis. Ver.) will gegen das Gesetz stimmen, wenn es in der Fassung der Konimission beschlossen werde. — Wirkl. Geh. Reg.-Rath von Lenthe führt dem Vorredner gegenüber aus, man könne doch ! unmöglich solchen Leuten eine Entschädigung geben, gegen i die noch ein begründeter Verdacht vorliege. Wollte da z Abg. Munckel einmal für einen solchen eine Sammlung i Freitag, den 4. und Sonnabend, den 5. März 1898 Äönistliches Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am 25. Februar 1898. Kätzberg. ihren Antrag eintreten. — Die Kundgebungen zur Flottenfrage an den Reichskanzler, den Staatssekretär Tirpitz und den Reichs tag werden, je näher die Entscheidung rückt, immer zahlreicher. So bringen die „B. N. N. der deutschen Reichsangehörigen in Bogota an den O e st e r r e i ch-U n g a r n. Innsbruck, 24. Februar. Seit gestern Nach- mittag ist hier der stärkste Schneefall des heurigen Winters. Das Telegraphennetz ist zerstört. Auf der Breunerbahn ging bei Gries eine große Lawine nieder Die Züge stehen diesseits in Gries, jenseits in Brenner die Maschinen, Schneeflüge und Massen von Arbeitern sind an der Freimachnng der Strecke beschäftigt. Frankreich. Paris 24. Febmar Der „Temps" enthält ein Jntervlew mlt dem Obmann der Geschworenen im Prozeß Zola Holzhandler^ Dieser sagt, er habe Zola verurth-llt, weck er sich gesagt, daß es sich in dem Prozeß nur um tue Frage Hande e ob Zola das Kriegsgericht gegen Esterhazy verleumdet habe, die Schuldigen miss nt- lich frelgesprochen zu haben. Zola habe den formet Beweis für diese Beschuldigung nicht erbracht. Destrieux schließt. „Wir hatten uns mit der Frage der Revision des Dreyfus-Prozesses nicht zu beschäftigen s gesetzlich Wege, welche die Vertheidiger^ Denkus' em Schreiben schlagen können, und sicherlich werden dwsebm diese Boaota an den ' nunmehr einschlagen. Ich glaube sogar, daß sie dabei Reichskanzler, worin es heißt: ."^^tumbim^ bewirken kann, haben wir hier ", sich hör das als im Jahre 1874 S. M- S. Zollhaus in Barranguilla legte und d ) daß das dort lagernde werthvolle E Mnthu^ Kaufleute geschädigt wurde. Wir laucht inständigst, bei dem letzt zusammen^ Reichstage Ihren ganzen Einfluß ans etc -^tion der Flotte uud Besetzung der westindischen Kation abermals geltend machen zu wollen, und , , . Neberzeuqung, daß der Reichstag Euerer Ausführung über den nothwendigen Schutz der An gehörigen des mächtigen Deutschen Sieich - lande seine Zustimmung nicht versagen wn . ,, , — Die Wirkungen, die der nun zum ersten Ab sch gelangte Prozeß gegen Zola ans - völkerung in Elsaß-Lothrmgen ausgeubt hat, lmo ga gewaltig. Ein gar nicht mehr verhohlenes schamg f ) hat die geborenen Franzosen befallen; !)"»; chfim Ipre ) sie aus, daß derartige Vergewaltigung der Nechtsprechl g durch dir Staatsgewalt in Deutschland denn doch nicht möglich wäre. Dieser Prozeß soll mehr zur Ueber- windnng der Abneigung gegen Deutschland bei den sran- zösischen Bewohnern des Reichslandes gewirkt haben, als die nun schon 27jährige deutsche Vermattung. Das. wäre doch wenigstens etwas Gutes an der Lache. England. — Die „Times" melden ans Singapore unter'm 24. d. ! Prinz Heinrich von Preußen kam in Admiralsunifom Vormittag an das Land. Stach einem Besuche bei dem Generalgouvernenr und dcm Admirale fuhr der Prinz nach dem deutschen Consulate, wo er frühstückte und sodann das Consularcorps empfing. Hierauf begab er sich nach dem Regierungsgebäude zurück, erschien bei dem Empfange der Gemahlin des Gourverneurs, Lady Mitchell, und speiste mit dem Gouverneur zu Abend. Später nahm der Prinz an einer vom dortigen Teutonia- Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Jnsertionsgebühren: die sünMsplUte"e Co^ » Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pkw' 4 Rabatt. Reclame 25 Psg. Sei bis B-"M. Annahme der Inserate für die folg erbeten. „ 10 Uhr. Größere ".--'gen Abeno» " - "