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sil WOni-kniW, Neckqmtz, EcrÄars Lugau, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Meinsdorf u. s. w. Dieses Blatt erscheint- mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Austräger, sowie alle Postanstalten. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. incl. der illustrirten Sonntagsbeilage. Redaction und Expedition: vahustraße » (nahe dem K Amtsgericht). Telegramm-Adresse: Anzeiger Hohensteinernftthal. Jnsertionsgebühren: die fünfgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirl 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg., Neclame 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Borm. 1V Uhr. Größere Anzeigen Abends vorher erbeten. Freitag, den 4. März 1898. Nr. 52. 25. Jahrgang. I. Holzversteigerung auf Oberwaldenburg-Rüßdorfer Revier. Versteigert werden in der Restauration „Johannesgarten" in Hohenstein-Ernstthal Freitag, den 4. März 1898, Vorm. 8 /, Uhr 11 Bi., 1 Asp., 244 Nadelholz-Stämme bis 22 am Mittenstärke, 9 - - von 23—30 - - 49 - -Klötzer - 9—22 - Oberstärke, 830 Nadelholz-Stangen - 3—6 ein Unterstärke, 1210 - - - 1—9 - 945 - - - 10—15 - 2 Rm. Nadelholz-Nutzrollen 4 m lang, II. im Gasthof znr „Katze" in Lbertirschheim Donnerstag, den 1v. März 1898, von Vorm. 9 Uhr an 10 Rm. Nadelholz-Brennscheite, 22 „ „ -Brennklöppel, 2 „ „ -Aeste, 39 „ „ -Schneidelreisig, 5„„ Wllh. Laubholz- und 62,,, Wllh. Nadelholz-Reisig. Fürstliche Forstverwaltung Lberwal-enburg. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 2. März. Die Budgetkommission berieth weiter über Absatz 2 des § 1, der nach dem Vorschlag des Referenten lautet: Die Bereitstellung der Mittel für die zur Erreichung des Sollbestands erforderlichen Neubauten unterliegt der jährlichen Festsetzung durch den Neichshaushaltsetat mit der Maßgabe, daß die Fertigstellung des gesetzlichen Schiffsbestandes thunlichst bis zum Ablaus des Rechnungsjahres 1904 durchgeführt werden kann. Abg. Dr. Hammacher beantragt, statt des Wortes „thunlichst" zn sagen „soweit die in K 8 dafür angegebenen Mittel ausreichen". Dieser Antrag Hammacher wurde angenommen. Ein Antrag des Abg. Müller-Fulda betreffsMorlegung von genauen Angaben darüber, was an Ausgaben für Küstenbefestigungen w in den nächsten Jahren bevorsteht, wurde mit 14 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Darnach wurde der ganze 8 1 angenommen. Dagegen stimmen freisinnige Volks partei, süddeutsche Volkspartei, Polen und Sozialdemo kraten. § 8 mit der Fassung des Referenten wurde gleichfalls mit großer Mehrheit angenommen. Der § lautet: Während der nächsten sieben Rechnungsjahre ist der Reichstag nicht verpflichtet, für sämmtliche ein malige Ausgaben des Marineetats mehr als 471,200,000 Mk. und zwar für Schiffsbauten und Armirungen mehr als 4,173,000 Mk. und für die sonstigen einmaligen Ausgaben mehr als 60,900,000 Mk., sowie für die fortdauernden Ausgaben des Marineetats mehr als die durchschnittliche Steigerung von 4,200,000 Nik. jährlich bereit zu stellen. Soweit sich in Gemäßheit dieser Be stimmung das Gesetz bis zum Ablauf des Rechnungs jahres 1904 nicht durchführen läßt, wird die Ausführung bis über das Jahr 1904 hinaus verschoben. Dann wurde 8 2 der Vorlage berathen. Abg. Müller-Fulda schlug vor, den Absatz 3 des 8 2 zu streichen. Staats sekretär Tirpitz betonte, daß die Marineverwaltung die Lebensfristen der Schiffe so weit gegriffen habe, als es ginge, um dem Reichstag möglichst entgegenzukommen Die vom Abg. Müller beantragte Streichung sei nicht zu billigen. 8 2 wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen und zwar nnter Aufrechterhaltung des Ab satzes 3. — Abg. Dr. Lieber hat ferner beantragt zu streichen den 8 4 des Gesetzes: Die Bereitstellung der für die Jndiensthaltung von Tor,edo-Fahrzeugen, Aus- landsschiffen, Schulschiffen, Spezialschiffen und Kanonen booten erforderlichen Mittel unterliegt der jährlichen Festsetzung durch den Reichshaushaltsetat nach Maßgabe des Bedarfs, den 8 6 also zu gestalten: Die nach Maßgabe dieser Grundsätze erforderliche Etatsstärke der Matrosendivision, Werftdivision und Torpedo-Abtheilungen unterliege der jährlichen Festsetzung durch den Reichs haushaltsetat; ferner mit den Vorschlägen der Refe renten, Ziffer 4, „Kosten", 8 7 durch folgende Be stimmung zu ersetzen : Sonstige Ausgaben des § 7, alle fortdauernden und einmaligen Ausgaben des Ma rineetats, hinsichtlich derer in diesem Gesetze keine Be ¬ stimmungen getroffen sind, unterliegen der jährlichen Festsetzung durch den Reichshaushaltsetat nach Maßgabe des Bedarfs. 8 L lautet: Soweit die Summen der fortdauernden und der einmaligen Ausgaben der Marine verwaltung in einem Etatsjahre den Betrag von 117,525,494 Mk. übersteigen und die aus den heutigen Steuer- und Zollgcsetzen dem Reiche zufließenden eigenen Einnahmen zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen, ist der Ueberbetrag durch Matriknlarbeiträge aufzubringen. Bundesstaaten, welche eine allgemeine Einkommensteuer erheben, haben statt der nach Absatz 1 aufznbringenden Matriknlarbeiträge einen Zuschlag der Einkommensteuer von denjenigen Steuerpflichtigen, welche ein Einkommen von 10,000 Mk. und mehr beziehen, für das Reich zu erheben. Der Einheitssatz dieses Zuschlages der Ein kommensteuer beträgt für je 10 > Mk. des Jahresein kommens von 10,000 Mk. einschließlich bis zu 50,000 Mk. 0,25, 50,000 bis 100,000 0,50, 100,000 bis 200.000 0,75, 200,000 und mehr 1 Mk. Durch das Reichshaushaltsgesetz wird bestsmmt, wie viel Prozent des Einheitssatzes zur Erhebung kommen sollen. Der Prozentsatz ist so zu bemessen, daß das zn erwartende Ertrügniß der Zuschlagsteuer dem Betrag an Matriknlar- beiträgen gleichkommt, welche von der Gesammtheit der die Zuschlagssteuer erhebenden Bundesstaaten nach Ab satz 1 auszubringen sein würde. Für die Veranlagung und Erhebung der Zuschlagssteuer sind die landesrecht lichen Vorschriften üoer Veranlagung und Erhebung der Einkommensteuer maßgebend. — Der „Milit.-Polit.-Corresp." zufolge, wird in der Reichsregierung erwogen, ob es sich empfehle, den nicht in Berlin wohnenden Mitgliedern des Reichstags Wohnungsgelder zuzubilligen, was der Verfassungsbe- stimmung nicht widersprechen würde. — Der „Berl. Börsenztg " wird aus Kiel gemeldet' daß auf einem Benzin-Motorboot der Torpedoinspektion der Benzinkessel explodirte. Das Schutzdach ging in Flammen auf, die Besatzung erhielt leichte Brandwunden. — Oberpräsident Graf Bismarck hat auf dem Fest essen für die Mitglieder des ostpreußischen Provinzial landtages eine mahlpolitische Rede gehalten, in der -r eine Politik der Sammlung empfahl. Nach der „K. A. Z " führte Graf Bismarck aus, es sei natürlich, daß jetzt bei der Wahl das materielle Interesse sich mehr in den Vordergrund schiebe, aber bei aller Berechtigung eines Jeden, sich nach Kräften zur Geltung zu bringen, dürfte die Hitze nicht so weit gehen, daß ein späteres Wiederzusammenkommen zur Unmöglichkeit werde. So habe der Kaiser die deutschen Stämme aufgerufen zum Schutz der nationalen Arbeit und zum Kampf gegen die Umsturzbestrebungen. — Während das Margarinegesetz seinem größten Theil nach mit dem 1. October 1897 in Kraft getreten ist, werden die Bestimmungen über die Trennung der Herstellung, Aufbewahrung, Verpackung und des Feil- -altens von Margarine und Butter am 1. April dss. I. Geltung erlangen. Den „Berl. Pol. Nachr." zufolge haben sich die Einzelregierungen jetzt über die Vorschriften betreffs der Trennung der Räume beim Verkauf von Margarine und Butter in demselben Geschäft geeinigt. — Der Reichskanzler stellte betreffs der Trennung der Räume beim Verkauf vou Butter und Margarine folgende Grundsätze auf: Die Verkaufsstätten müssen derart getrennt sein, daß ein unauffälliges Hmüber- schaffcn und Herüberschaffen der Waare während des Geschäftsbetriebes verhindert, insbesondere die Möglichkeit, anstatt Butter und Butterschmalz unbemerkt Margarine oder Kunstspeisefctt zu verabreichen, thunlichst ausge schlossen ist. Dabei ist jedoch nicht erforderlich, daß die Räume je eincu besonderen Zugang für das Publikum besitzen. Die Scheidewände müssen einen so dichten Abschluß bilden, daß jeder unmittelbare Zusammenhang, abgesehen von DurchgangSöffmmgen ausgeiäsiossen ist Ausreichend sind abschließende Wände aus Brettern, Glas, Cement oder GipSplatten, nicht ausreichend dagegen Lavenver- schläge, Vorhänge, weitmaschige Gitterwände und ver stellbare Abschlußvorrichtungen. Bei offenen Verkaufs- ständen auf Märkten sind jedoch Einrichtungen letzterer Art zulässig. Die Dnrchgangsöffnungen in Len Scheide wänden sind in der Regel mit Thürverschlnß zu versehen. In gleicher Weise sind auch die Geschäftsräume für Käse und Margarinekäse zu trennen. — Bei der letzten Hochwasserkatastrophe im Riesen gebirge hat sich der Pnnz Rcnß in Stousdorf sowohl um die Rettung von Personen und Eigenthum als um die Ergreifung der ersten Maßregeln zur Wiederher stellung einigermaßen befriedigender Zustände in den vom Hochwasser heimgesuchten Ortschaften besonders verdient gemacht. Man hat. wie die „B. P. N." schreiben, Ursache, anzunehmen, daß die jetzt erfolgte Berufung des Prinzen Reuß in's preußische Herren- Haus mit den vorerwähnten Verdiensten des Genannten in ursächlichem Zusammenhang steht. München, 2. März. In einem hiesigen Cafö wurde gestern Nachmittag beim Hazardspiel ein Bäcker gehilfe erstochen. Köln, 2. März. Am Nachmittag stürzte hier ein große Gesellschaftszwecken dienendes Gebäude, in dessen gesammten Innern man mit Renovirungsarbeiten be schäftigt war, ein Sämmtliche drei Etagen bilden einen Trümmerhaufen. Mehrere Arbeiter sind unter den Trümmern begraben, zwei sind todt, drei schwer und einer leicht verletzt. — Im Barackenlager in Wahn, wohin in den letzten Tagen aus Gesundheitsrücksichten das dritte Bataillon des Infanterie-Regiments Nr. 70 verlegt wurde, da dasselbe in Saarbrücken eine große Menge Erkrankungen hatte, sind ebenfalls 15 Mann erkrankt, davon drei an Typhus, die übrigen an gastrischem Fieber. Die Mannschaften dürfen keinerlei Verkehr mit den Einwohnern unterhalten. Andrerseits ist den Ein wohnern durch Polizeiorgane auf das Strengste jegliches Betreten der Baracken verboten. — Aus Essen schreibt man: Am 2l. Februar 1848 übernahm der verstorbene Alfred Krupp die hiesige Gußstahlfäbrik. Das Werk beschäftige damals 122