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Blatt Amts 10 Pfennige. und des Stadtrathes des Königs. Amtsgericht: Als Beiblätter: 1. JllustrirteS SonntagSblatt (wöchentlich); 2. landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königebrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureausvonHaafen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Comp Erscheint: Mittwoch und Sonnabend zu Wutsnitz ischenö/^ Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Inserats _ c Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) D-Uck Md «ag L s-i." Mchtuudvisszigste» Uahvgaug. Sonnabend. 52. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. 27. Juni 48W. Zma»g»vrrste1geru«g. Die im Grundbuche auf den Namen Friedri t> Otto Petzold in Brettnig eingetragenen Grundstücke, als: I., die Häuslernahrung (Gebäude, Hofraum und Garten) Nr. 77 des Brandkatasters, Nr. 293 a, 294 L, 295 u, 296, 297, 303, 435 a, 437 g,, 8)0 ä, 817 ä des Flurbuchs, Folium 89 des Grundbuchs für Brettnig, 2 Ira. 13,„ Ar groß, mit 92,„ Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 14 300 Mark, 2 ., das Feld, Nr. 390, 846 des Flurbuchs, Folium 71 des Grundbuchs für Brettnig, 71,, Ar groß, mit 16,„ Steurreinheiten belegt, geschützt aus 1354 Mk., 3 ., das Feld, Nr. 391, 847 des Flurbuchs, Folium 72 des Grundbuchs für Brettnig, 73,, Ar groß, mit 17,gz Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1386 Mk., 4 ., Garten und Feld, Nr. 298, 299, 300 des Flurbuchs, Folium 90 des Grundbuchs für Brettnig, 27,g Ar groß, mit 7,97 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 675 Mast, 5 ., das Feld, Nr. 1105 des Flurbuchs, Folium 205 des Grundbuchs für Brettnig, 12,r Ar groß, mit 0,99 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 264 Mark sollen an hiesiger Amlsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist' der 6. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, sowie der 20. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grui dstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Pulsnitz, am 15. Mai 1896. Königliches Amtsgericht. — Weis e. Hofmann. Bela«» t m ach « » g. Nachdem der Wirthschaftsnutznießer Ernst Emil Hustig in Niederlichtenau wegen Verschwendung durch Beschluß des unterzeichneten Amtsgerichts entmündigt und am 24. dieses Monats als Zustandsoormund für Hustig der Gutsbesitzer Ewald Bruno Frenzel in Niederlichtenau in Pflicht genommen worden ist, wird solches mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von Hustig ohne Genehmigung seines Vormundes abgeschlossene Rechtsgeschäfte ohne Wirksamkeit sind. P u l s n i tz, am 25. Juni 1896. Königliches Amtsgericht. Weise. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Aktuar HofmaMt. Bekanntmachung. Die in dem Erlaße der vier Königlichen Amtshauptmannschaften der sächsischen Oberlausitz vom 1. Mai 1896 getroffenen Bestimmungen, den Fährverkehr auf öffentlichen Wegen betreffend, treten auch für den hiesigen Stadtbezirk vom 1. Juli dieses Jahres an in Kraft und hängen in der Nathhausflur zur Einsichtnahme für Jedermann aus. Pulsnitz, am 25. Juni 1896. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die diesjährige Kirschtnuutzuug an ver Lichtenberger Straffe soll Montag, den 29. dss. Mts., Nachmittags 7 Uhr im Feldschlötzchen unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden. Großröhrsdorf, am 25. Juni 1896. Der Gemeindevorstand. Die Gewerbeordunngsnovelle ist vor kurzem endlich vom Reichstage in dritter Lesung zu Stande gebracht worden. Damit sind die berechtigten Forderungen deS kaufmännischen und gewerblichen Mittelstandes befriedigt, und man muß nun erwarten, daß die Klagen und Agitationen, soweit sie sich auf die Vorrechte der Konsumvereine, auf den in sitt licher und wirthschaf.licher Beziehung anfechtbaren Wett bewerb der Hausirer und auf daS Umsichgreifen deS Detail- reisens bezogen haben, zur Ruhe kommen und daß unser Kleingewerbe jetzt daran gehe, mit kräftigen Maßnahmen der Selbsthilfe daS verloren gegangene Terrain in unserem WirthschaftSleben wieder zu erobern. Am heißesten um stritten war der Artikel 8 der Novelle, der die Detail reisenden, die „Hausirer im Frack", rechtlich den Hausirern gleichgestellt. Nach den demnächst geltenden Bestimmungen dürfen Bestellungen auf Waaren mit alleiniger Ausnahme von Druckschriften und Bildwerken bei Privatleuten nur nach vorgängiger ausdrücklicher Aufforderung ausgesucht werden. Der BundeSrath darf aber für bestimmte Waaren oder Gegenden oder Gruppen von Gewerbetreibenden Aus nahmen zulassen. Das Schicksal des gesammten Gewerbe betriebes, den man als Detailreisen bezeichnet, liegt also jetzt in der Hand des Bundesraths, dem damit wieder eine Verantwortung mehr zugewiesen worden ist. Die Aeuße- rungen des Reichskanzlers über das Detalreisen lassen darauf schließen, daß der Wein- und Leinenhanvel, die auf diese Form des Waarenabsatzes nicht verzichten können, mit wohlthätigen Ausnahmebestimmungen bedacht werden. Im Allgemeinen heißt es jetzt vorläufig: „Der Detailreisende ist todt, es lebe das Versandgeschäft!" wenn nicht auch demnächst nach dem Anträge von Brockhausen an diesen vielfach ungesunden Gebilden am Körper unseres Waaren- handels das gesetzgeberische Operationsmeffer angesetzt wer den wird. Wir haben, schreibt die „Tägl. R.", die auf die verabschiedete Gewerbenovelle gerichteten Bestrebungen gutgeheißen und unterstützt, da sie einerseits einer schädlichen Konzentrirung der Kapitalien und Betriebe, andererseits einer Pulvensirung und Proletarisirung des Kleinhandels vorzubeugen geeignet und der Weiterentwicklung unserer Volkwirthschaft auf einer vernünftigen Mittellinie dienlich Waren. Wir haben eS uns aber nie verhehlt und ver- schweigen das auch heute nicht, daß mit diesen an sich richtigen gesetzlichen Maßregeln das Kleingewerbe noch nicht mit einem Schlage aus seiner Bedrängniß erlöst werden kann, daß vielmehr noch unendlich viel Arbeit zu verrichten ist, damit der kaufmännische Mittelstand sich wieder einer allerseits geachteten und wirthschaftlich gefestigten Stellung erfreuen darf. Jetzt muß allerdings das Schwergewicht der Thärigkeit aus die Selbsthilfe gelegt werden. Der Kaufmannsstand muß immer noch mehr die Wahrung seiner Interessen selbst in die Hand nehmen, also sein Vereins leben noch weit mehr vertiefen und ausbauen. So lange noch, wie jetzt, die Mehrheit der Kaufleute lediglich dem täglichen Erwerbe des Unterhaltes lebt, und für daS Wort im „Tell": „Wir könnten viel, wenn wir zusammenständen" kein Verständniß zeigt, so lange wird es auch die Mehr heit nicht zu gesicherter Stellung bringen. Weiter mögen die kaufmännischen Korporationen dem genossenschaftlichen Waareneinkaufe noch mit weit mehr Nachdruck, als es jetzt geschieht, ihre Aufmerksamkeit zuwenden. In der Ver- werthung des Genoffenschaftsgedankens liegen die besten Kräfte, um den Wettbewerb der Konsumvereine aus dem Felde zu Wagen. Hier und da regt es sich auch bereits, die a ten Kausmannsgilden in der neueren Form der kauf- mä »mischen J mungen wieder aufleben zu lassen. Auch daS verdiente volle Anerkennung und Unterstützung, weil damit ein festerer Zusammenschluß der Erwerbsgenossen, ein zielbewußtes gemeinsames Vorgehen in den Fragen der Standesehre und der Wirthschaftsinteressen erreicht werden kann. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. Auf dem hiesigen Schützenplatze ist zur Zeit Kramers Spezialitäten-Theater aufgestellt. Die bereits dieser Tage stattgefundenen Vorstellungen fanden den vollen Beifall aller Zuschauer. Laut Inserat in der heutigen Nummer finden Sonnabend, sowie Sonntag zwei Vorstellungen statt, zu welchen wir der rührigen Akrobaten- Truppe zahlreichen Zuspruch und gute Einnahmen wünschen. PuISnitz. Der Siebenschläfertag (27. Juni) ist nach der christlichen Legende den 7 Schäfern geweiht, die bei einer Christenverfolgung 250 sich in eine Höhle ge- rettet hatten und hier eingemauert wurden, aber bei dec Oeffnung derselben nach 200 Jahren, 446, noch lebten. Sie selbst bezeugten dieses Wunder vor dem Kaiser Theodo sius und dem Bischof Martin von Ephesus, worauf sie starben. — Der Siebenschläfertag ist ein alter Loos- und Lurtag, d. h. an ihm soll man auf das Wetter lauern (luren), wie sich's entscheiden wird, oder an diesem Tage wird das Loos geworfen über das künftige Wetter — RegnelS am Siebenschläsertag, — so lautet die bekannte Redensart, — so regnet es sieben Wochen lang jeden Tag. Die Sieben ist dabei nur zufällig. Wahr bleibt nur, daß im Sommer nach den Frühjahrs-Ostwinden der Wind gern nach Süden oder Westen übergeht und Ende Juni längere Zeit bei Nordwest verharrt und Nordwest, weil vom Meere kommend, bringt bei uns Regen.