Volltext Seite (XML)
Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter i I. Jllustrirtes Sonntagsblnti (wöchentlich); 2. i.andwirtbschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Vierteljährl. I M 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche sju- sendung. Amts Blatt des Aönigl. Amtsgerichts und des Stadtrathes VormH9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KefcHäftssteLen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Nnnoncen-Bureaus von Hassen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mofle und. G. L. Daube L Comp zu KutSNitz i v ch en L/»-- M >^sür Pulsnitz, ' Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. snserate sind bis?Diensiag und Freitag »u» „no ft«.»-. - - Mchtuudvisrzigstex Iahvgaug. »""'-'n Mittwoch. Re. 4Z. 3. Zimt 1896. B e l a n n t m a ch u ii g. Wegen Reinigung der Raths-, Polizei-, Cassen- und Standesamts-Lokalitäten Freitag, dca 5. und Sonnabend, den 6. Juni 1896 werden an diesen Tagen nur ganz dringliche Sachen erledigt und in Standesamtsaugelegenheiten nur Vormittags 8 bis 10 Uhr expedirt, während die Sparkasse an diesen Tagen zu den üblichen Geschäftsstunden geöffnet bleibt. Pulsnitz, am 22. Mai 1896. Der Stadt rath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, Impfung betreffend. Die öffentliche Impfung und Jmpsrevision, welche unentgeltlich durch den hiesigen verpflichteten Jmpfarzt Herrn l)r. meä. Schlosser vorgenommen wird, erfolgt in hiesiger Stadt und zwar im Rathhaus 1 Treppe an folgenden Tagen: Impftermin, Montag, den 8. Juni 1896, Nahm, von ^2 Upr bis /§3 Uhr Mädchen, der Jmpfliste L im Jahre 1884 geborenen Kinder, » „ 3 „ „ 6 „ der Jmpfliste im Jahre 1895 geborenen Kinder und Impfrsmffonstermin, Montag, den 15. Juni 1896, Nachm. Uh, b» Uh, »-dch-n, > d„ im J»h« ,88t «Md». „ 3 „ „ 6 „ der im Jahre 1895 geborenen Kinder. Es werden hiernach die Eltern, Pflegceltern und Vormünder der nach H 1t des Reichsgesetzcs vom 8. April 1874 im ^Pflichtigen Kinder unter ausdrücklichem Hinweis auf die in § 14 Absatz 2 des gedachten Gesetzes angedrohten Strafen ausgefordert, mit ihren i» pfpflichtigen Kindern bez. Mündeln in den oben anberaumten Impf- und Nevisionstermin, zu welchem mit Patent nock besonders vorgeladen wird, behufs der Impfung und ihrer Controlle zu erscheinen oder die Befreiung vor dem Impftermine durch ärztliches Zeugniß bei dem verpflichteten Jmpfarzt bez. dem unterzeichneten Stadtrath nachzuweisen. Pulsnitz, am 21. Mai 1896. Der Stadtrath. — — - Schubert, Brgrmstr. Herr Ernst Bernhard Lauterbach, Gutsbesitzer IN Lichtenberg, ist als stellvertretender Standesbeamter für Li htenberg, Kleindittmannsdorf und Mittelbach verpflichtet worden. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 28. Mai 1896. I V. Or. Niethammer, Regierungsassefsoc. Wegen Aufbringung von Massenschutt wird der hinter dem Dorfe Pulsnitz M. S. gelegene sogenannte Sachsenweg vo n 1. bis 8. Juni d. I. für allen Fährverkehr gesperrt und der letztere auf den Dorfweg gewiesen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 29. Mai 1896. I. V. l)r. Niethammer, Regielungsassefsor. Rußland nach der Krönung des Zaren. Unter Entfaltung großer Pracht und Abhaltung zahl- reicher Feste hat in der alten russischen Krönungsstadt Moskau am 26. Mai d. Js. die Krönung des jugendlichen Zaren Nikolaus II stattgefunden und nun ist er erst der wahre, rechtmäßige Herr des großen russischen Reiches in den Augen des russischen Volkes geworden. Im Hinblick auf dieses geschichtliche Ereigniß und in Anbetracht der einflußreichen Stellung, welche das russische Weltreich in zwei Ervtheilen, in Europa und in Asien, einnimmt, er scheint es wohl am Platz, Rußland und seine Lage unter dem jungen Zaren einer Betrachtung zu unterziehen. Zunächst sei darauf hingewiesen, daß alle Diejenigen, welche nach der Krönung des Zaren weitgehende Reformen, ja vielleicht gar die Ankündigung der Einführung einer Ver- sassung und entsprechender Theilnahme des Volkes an der Regierung erwarteten, gründlich enttäuscht worden sind, denn das Manifest deS Zaren, in welchem er seinem Volke die Krönung anzeigt, enthält kein Wort von solchen Reformen, und außer der Ankündigung der Krönung und der lieber- nähme der Rechte der Krone enthält das Manifest nur eine Reihe Gnabenbeweise deS Zaren, welche hauptsächlich in Straferlassen für eine große Anzahl politischer Gefangenen und in Steuererlassen für in bedrängten Vermögensverhält-- nissen lebende rückständige Steuerzahler bestehen. Im Uebrigen hat bas Manifest keine politische Kundgebung. Die Enttäuschung der liberal und freiheitlich gesinnten Elemente im russischen Volke wird daher eine große sein und vielleicht ein neues Auflodern der nihilistischen Verschwörungen begünstigen, da die allmächtige Polizei in Rußland und eine Menge Mißstände in der Verwaltung für freiheitlich denkende Russen oft unerträglich erscheinen. An sich wäre es aber sicher verfrüht gewesen, wenn der junge Kaiser mit großen politischen Reformen und einer liberalen Verfassung sein Land hätte beglücken wollen, denn die große Masse deS russischen Volkes ist ja noch derartig in der Bildung zurück, daß aus ihr eine geeignete Volksvertretung als Reichstag schwerlich genommen werden kann. Außerdem könnte gerade die Gewährung einer Verfassung zur Klippe kür die russische Regierung wie sür das ganze russische Reich werden, denn ein russischer Reichstag würde erst zeigen, wie verschiedenartig die In teressen der russischen Völkerschaften in dem weiten Reiche sind und daß sie keineswegs nur durch nationale Interessen, sondern hauptsächlich durch die große russische Centralmacht, wie sie im Heer- und Beamtenwesen zum Ausdruck kommt, zusammengehalten werden. Außerdem dürste die Demagogie in einem russischen Reichstage bei der Leidenschaftlichkeit der politischen Heißsporne und der Unbildung der Volks massen sehr gefährlich werden. In Bezug auf Rußlands innere Politik bleibt es also bei dem bisherigen leidlich be- währten Recepte, und hinsichtlich Rußlands auswärtiger Politik kann man dasselbe sagen. Die Russen blicken ja immer sehnsüchtig nach Constantinopel und möchten gern diese Stadt sammt den angrenzenden Ländertheilen ihrem Reiche einverleiben, aber die übrigen europäischen Groß mächte gestatten diese Eroberung nicht. Im Uebrigen ist aber klar, daß Rußland, wenn es in Ehren bestehen und gelegentlich keine bitteren Erfahrungen machen will, ganz besonders eine innere, friedliche, langjährige Culturarbeit vollbringen muß. Diese Erkenntniß fehlt wohl auch dem jungen Kaiser, der schon als Thronfolger die Provinzen seines Reiches bereist hat, nicht, und so darf man auch auf eine friedliche auswärtige Pol tik Rußlands hoffen. Ein schreckliches, erschütternd trauriges und tragisch's Ende hat das sonst so glänzend verlaufene Krönungsfest am Sonnabend gefunden. Wir berichten ausführlicher darüber unter „Rußland" und bringen hier nur das Tele gramm zvm Abdruck, das am Sonntag die Trauerbotschaft brachte: „Moskau, 30. Mai. Auf dem Cho- dynskyseldebimPetrowskypalaiswaren seit gestern abend mehrere Hunderttau sende versammelt, um an der heutigen Verteilung der Gedenkkrüge und Speisen theilzunehmen. Als die Vertheilung be gann, entstand ein fürchterliches Ge dränge, 331 Mäuuer, Fraueu und Kinder wurden erdrückt, 459 verwundet. Der Kaiser läßt 1000 Rubel an jede verwaisteFamilie zahlen und die Begräbniskosten auf seine Rechnung nehmen. Einer weite ren Meldung zufolge beträgt die amt lich festgestellte Zahl der Getöteten oder den Verletz» ngenErlegenen 1138- Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. Bei hiesiger Sparkasse wurden im Monat Mai 369 Einzahlungen im Betrage von 32 185 16 Pf geleistet, davon erfolgten 171 Rückzahlungen im Betrage von 30093 10 Pf. Pulsnitz. In Folge des am 12. Juli in Gersdorf stattfindenden Kreis-Sängertages wird der auf diesen Tag festgesetzte Verbandstag der Feuerwehren der Amtshaupt mannschaft Kamenz erst Sonntag, den 9. August in unserer Stadt abgehalten. — Von hiesigen Einwohnern, die Angehörige auf dem Friedhof ruhen haben, ist neuerdings wiederholt ge klagt wo» den, daß die Gräber öfter durch Abreißen sowie Stehlen von Blumen beschädigt worden sind. Diejenigen, denen es sossehr an Pietät mangelt, daß sie sich nicht scheuen, die lebenden Angehörigen der Todten durch Plünderung des Blumenschmuckes der G über zu kränkens machen wir darauf aufmerksam, daß nach Z 168 des Reichsstrafgesetzbu- ches Derjenige, welcher ein Grab zerstört oder beschädigt, oder an einem Grabe beschimpfenden Unfug verübt, mit Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren bestraft wird. Auch kann außerdem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. — Der Turnverein sür Pulsnitz M. S. und Böhmisch-Vollung beging am vergangenen Sonntag die Einweihung seines neuerrichteten Turnplatzes. Das Fest nahm mit einem Nachmittag 3 Uhr ausgesührten Festzug durch die Straßen der beiden Orte seinen Anfang,