Volltext Seite (XML)
V ür Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigl. Amtsgerichts Als Beiblätter: t. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. ^andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Vierteljährl. 1 M. 2S Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr auftugeben. Preis für die einspaltige Cor- Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. HeslHLftsstellen: Buchdruckereicn von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow,Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haascn- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Z° WuIsniH D uck und Verlag von E. L. Först er's Erden in Pulsnitz. Mchtuudvievjigßtev Aahugaug. Verantwortlicher Redak^Gustav Häberlein Sonnabend. Nr. 16. 22. Februar 18S6. Bekanntmachung, die Wahl zur Evangelisch-lutherischen Landessynode betreffend. Für die bevorstehende VI. Evangelisch-lutherische Landessynode macht sich im XXV. Wahlbezirk, welcher die Oberlausitzer Parochien: Bautzen St. Petri, Bautzen St. Michael, Baruth, Bischheim, Burkau, Elstra, Frankenthal, Gaußig, Großgrabe, Guttau, Hauswalde, Kamenz (deutsche und wendische), Kleinbautzen, Klix, Königsbrück, Königswartha, Malschwitz, Mittel, Neschwitz, Neukirch am Hochwald, Neukirch bei Königsbrück, Obergersdorf, Oßling, Pohla, Prietitz, Pulsnitz, Purschwitz, Rammenau, Reichenbach, Schmölln, Schmorkau, Schwepnitz und Uhyst am Taucher, sowie die Parochien der Ephorie Radeberg: Bischofswerda mit Goldbach, Göda, Großdrebnitz, Krakau und Putzkau umfaßt, an Stelle der ausscheidenden beiden Herren Abgeordneten, des Pfarrers Ino. Immisch in Göda und des Oberamtsrichters Philipp in Kamenz, sowie zusolge der Bestimmung in Z 38, Absatz 6 der Kirchenvorstands-unv Synodalordnung vom 30. März 1868 die Neuwahl eines geistliche«, sowie zweier Weltlicher Abgeordneten nöthig. Nachdem diese Wahl vom Evangelisch-lutherischen Landcsconsistorium durch Verordnung vom 1. dieses Monats auf Mittwoch, den 11. März dieses Jahres festgesetzt worden rst, wird die Wahlversammlung hiermit auf den genannten Tag Nachmittags 2 Uhr in den Saal des Ruthhuuses zu Bischofswerda einberufen und werden die confirmirten Geistlichen der genannten Parochien, sowie die von den Kirchenvorständen aus ihrer Mitte zu entsendenden Wahlmänner hiermit elngeladen, an der Wahlhandlung sich zu betheiligen und ihr Stimmrecht auszuüben. Gleichzeitig ergeht an sämmtliche Kirchenvorstände des Wahlbezirks hiermit die Aufforderung, in Gemäßheit der Vorschriften in H 38, Absatz 6 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung in Verbindung mit der eine authentische Erläuterung dieser Bestimmung betreffenden Bekanntmachung vom 3. Juni 1871 (Gesetz und Verordnungsblatt vom Jahre 1871, Seite 79) alsbalo zur Wahl der von jedem Kirchenvorstande in die Wahlversammlung zu entsendenden weltlichen Wahlmänner zu verschreiten und das Ergebniß dieser Wahlen dem unterzeichneten Wahlcommissar schriftlich und spätestens eine Woche Vor dem Wahltage einzusenden. Auf die strengste Einhaltung dieser Frist werden die Kirchenvorstände hiermit besonders hingewiesen. Auf die Wahlen finden die Bestimmungen in § 28, Absatz 2 und 3 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung Anwendung und haben dieselben daher in einer Sitzung des Kirchenvorstandes, in welcher wenigstens zwei Tritttheile der Mitglieder anwesend sein müssen, mit Stimmenmehrheit zu erfolgen. Bei den von den Kirchenvorständen (also nicht etiva nur unter der Unterschrift „der Pfarrer" oder „der Vorsitzende des Kirchenvorstandes") an den Unterzeichneten zu erstattenden vorerwähnten Anzeigen über das Ergebniß der Wahl sind die vollständigen Namen der Wahlmänner und wenn ein Kirchenvorstand im Voraus für den Behinderungs fall Stellvertreter derselben zu wählen für zweckmäßig befindet, auch deren vollständige Nainen aufzuführen, wobei auch ausdrücklich anzageben ist, daß die Wahl der Wahlmünner legal erfolgt ist. Bautzen, an, 14. Februar 1896. Der Wahlcommissar. Vr. Hempel, Amtshauptmann. Vom deutschen Reichstage. In der 44. Sitzung vom 19. Februar, wurde die Berathung des Militäretats fortgesetzt. Dabei erwiderte wieder schneidig Kriegsminister Bronsart v Schellendorff auf die erneuten sozialdemokratischen Angriffe: Abg. Bebel hat sich wieder bemüht, seiner Rede agitatorischen Nachdruck durch Anführung einzelner Fälle zu geben. Ich halte mich aber nicht für verpflichtet, jedem sozialdemokratischen Herrn Abgeordneten, der m:ch, um sein agitatorisches Be- dürfniß zu befriedigen, auf eine Anzahl von Fällen an- spncht, Rede und Antwort zu stehen. Das kann Niemand verlangen. (Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Ich bin auch fernerhin bereit, jedem Abgeordneten eine gewünschte Antwort zu ertheilen, wenn es mir erwünscht ist und ich im Stande dazu bin. Ich bin aber nicht bereit die Hand zur Verlängerung der Debatten zu bieten. (Beifall rechts.) In der vorgestrigen Sitzung haben allein vier Sozial- demokraten gesprochen. Ich erkläre ein für alle Mal, daß Rechtswidrigkeiten und Rechtsverletzungen jedesmal streng geahndet werden, sobald sie zur Kenntniß der Kommando behörden gelangen. Ich werde aber auch in Fällen von Uebertreibungen mir Vorbehalten müssen, solche richtig zu stellen. Dies kann ich z. B. bereits heute in zwei Fällen thun. Der Abg. Schultze beschwerte sich darüber, daß in Königsberg elf Pioniere auf einem Bau mit Klempner arbeiten beschäftigt worden seien, als die Klempner streikten. Ich habe bereits neulich erklärt, daß die Armee eS grund sätzlich ablehnt, sich in Lohnstreitigkeiten zu mischen. Ausnahmen sind nur gemacht worden, wenn das StaatS- interesse oder die Staatskasse gefährdet waren. Ein solcher Fall lag in Königsberg vor. Der Kasernenbau sollte fertig werden; das war aber in Frage gestellt, als die Klempner streikten. Es sind aber keine Soldaten kommandirt worden, sondern sie haben sich freiwillig gemeldet. Ich brauche die Schlußfolgerungen, die Abg. Schultze an diesen Fall knüpfte, nicht zu wiederholen. (Rufe rechts: Nein!) Ich überlasse es dem Hause, selbst zu beurtheilen, ob hier eine Uebertreibung vorliegt oder nicht. (Beifall rechts.) Herr Bebel hat neulich einen Fall aus Güstrow angeführt in dem ein Offizier im Zustande der Trunkenheit das Pub likum mit dem Säbel bedroht haben iollte. Nach amt licher Auskunft befindet sich der betreffende Offizier, der allerdings seinen Säbel gezogen und damit herumgefuchtelt hat, noch gegenwärtig in einer Nervenheilanstalt und ist geisteskrank. 'Es ist empörend, daß man das Schicksal eines unglücklichen Offiziers hier in solcher Weise zur Sprache bringt (Beifall). Zurückweisen muß ich aber den von Herrn Bebel an den Fall geknüpften Appell an das Osfizierkorps, dieses möchte sich anständig betragen. (Beifall f rechts.) Ich komme nun zu den heutigen Bemerkungen des Abg. Bebel. Da habe ich ihm zu erklären, daß die Vorschriften der Disziplin allein vom Kaiser zu erlassen sind. Solche Vorschriften sind auch über die Einstellung in die Arbeiterabtheilung erlassen. Sie bestehen vollkommen zu Recht und es ist nichts an ihnen zu ändern. Zustim mung rechts.) Der Fall Schöler ist mir bekannt, und ich kann Ihnen mittheilen, daß Schöler vor seinerWn- stellung wegen Brandstiftung bestraft und ihm die Berech- tigung zum einjährigen Dienst entzogen worden war. In der Truppe ist es ihm nicht besonders gut gegangen. Er hatte einen Kontrollapparat an der Wässerzuführung beschädigt und jwurde dafür bestraft. Er gab sich nicht zufrieden, sondern beschwerte sich. Da erhielt er noch einige Tage Arrest dazu. DaS war vollkommen gerecht fertigt. (Zustimmung.) Er ging auch dann mit seinen Beschwerden weiter und kam schließlich an mich. Auch ich habe ihm emige Tage Arrest zudiktiren müssen. (Bei- fall rechts.) Daraus wandte er sich an S. M. den König mit einer acht Bogen langen Beschwerde mit einem solchen Kauderwelsch von philosophischen und juristischen Brocken, daß wir die Ueberzeugung gewannen, in dem Kopfe drehe sich etwas herum, was wir leider nicht frühzeitig genug bemerkt haben. Der König nahm von einer weiteren Be strafung Abstand. Es sollte ihm nur erneut klar gemacht werden, in welchem Irrtum er sich befinde. DaS ist ge schehen, aber er setzte sich fortgesetzt mit seinen Vorgesetzten in Konflikt, und da blieb nichts übrig, als daß er als ein für die Disziplin der Truppe gefährliches Element angesehen und in die Arbeiterabtheilung eingereiht wurde. Schließlich hat mir Abg. Bebel persönlich noch eine Denun ziation eingereicht, deren Prüfung aber dadurch erschwert ist, daß sie annonym ist. Für Herrn Bebel scheint das allerdings nicht von großer Bedeutung zu sein. (Beifall rechts.) Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. chen Redakteur Huhle zur Verhandlung. In sämmtlichen drei Klagen wurde die Unwahrheit der in den Artikeln behaupteten Thatsachen nachgewiesen. Infolge zu Stande gekommenen Vergleichs muß der betreffende Redakteur Erklärungen veröffentlichen, in welchen gesagt wird, daß die vorgebrachten Sachen als unwahr zurückgenommen werden. Außerdem Hit derselbe 300 Mark Geldbuße zu zahlen, welche dem städtischen Armenamte zur gleichtheiligen Auszahlung der beiden christlichen und jüdischen Confession bis zum 1. März ausgehändigt werden sollen. Der An geklagte trägt überdies die Gesammtkosten des Verfahrens, sowie die Reisekosten der von auswärts erschienenen Zeugen. — Mit dem 18. Februar dieses Jahres haben sich 350 Jahre seit dem Tode Martin Luther's vollendet. In der neuesten Nummer seines Verordnungsblattes spricht das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium die Erwartung aus, daß die Geistlichen der Landeskirche in ihren Predigten die Gemeinden an den gottseligen Heimgang Luther's er innern werden. In unserer Kirche ist dies am vorigen Sonntag in sehr feierlicher Weise am Eingang der Früh predigt und auch im Nachmittagsgoltesdienste geschehen. — Die kürzlich in B i s ch o f s w e r d a verstorbene Frau Karoline Schossig, geb Werner und der ihr in den Tod vorangegangene Ehemann, der frühere Gemeindevor stand und Standesbeamte Traugott Schossig in Oberneukirch haben ihr Besitzthum, ein geräumiges Hausgrundstück mit Garten und daranstoßendem Feld, der Gemeindeverwaltung von Oberneukirch unter der Bedingung hinterlassen, daß in den Wohnräumen geeignete Unterkunft für würdige alte Leute geschaffen werde. In dem Testamente Schossigs sind außer dem Legate für die freiwillige Feuerwehr, für den Frauen verein, sowie ein Betrag für die Hermannsburger Mission in Höhe von 1000 Mark ausgesetzt. Meißen, 17. Februar. In seinem Bettchen ver- brannt bez. erstickt ist gestern Nachmittag das 1>/-ffährige Söhnchen des Schuhmachermeisters Lucas hier. Die Mut ter hatte das schlafende Kind allein gelassen, um im Laden Kunden zu bedienen. In ihrer Abwesenheit sind nun brennende Rußflocken durch ein Ventilationsloch der Essen führung, dessen Deckung geschmolzen ist, auf das in der Kammer stehende Bettchen gefallen und haben es in Brand gesetzt. Die rückkehrende Mutter fand das Bettchen in Flammen und ihren Lieblnig so schwer verletzt, daß er bald darauf verstarb. Aus dem Erzgebirge. Auch in den hiesigen Forsten werden jetzt berechtigte Klagen über diesjährige Wind- und Schneebrüche laut. In einzelnen Revieren — Bei der am vergangenen Sonnabend von Sr. Majestät dem König und Sr. König!. Hoheit Prinz Georg in Begleitung von 11 Schützen abgehaltenen Hochwildjagd auf Ullersdorfer Revier kau en zur Strecke: 1 Zehner, 3 Achter, 4 Spießer, 1 Kahlhirsch, 27 Stück Wild und ein Fuchs. Auf der Nachsuche wurden noch ein Spießer und 5 Stück Wild gefunden. Im Ganzen wurden also 43 Stück erlegt. — Vor dem König!. Amtsgericht Dresden gelang. ten am Sonnabend drei Klagen wegen veröffentlichter i schätzt man den Schaden auf mehrere Tausend Festmeter. Artikel in der „Deutschen Wacht" gegen den verantwortli-1 Allerdings darf auch nicht verschwiegen werden, daß der