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MOmOMMUM Erscheint jeden Wochentag nachmittags — Fernspr. Nr. II u. 28. Postscheckkonto Leipzig 23464. — Gemeindegtrokonto 14. Bankkonten: Commerz-und Privat-Bank Zweigstelle Hohen stein-Ernstthal - Darmstädter und Nationalbank Zweig niederlassung Hohenstein-Ernstthal. — Unverlangt eingesandte Manuskripte werden nicht zurückgeschickr - Einsendungen ohne Namensnennung finden keme Aufnahme UN- Achkiger Bet Klagen, Konkursen, Vergleichen uiw wird der Brutto betrag in Rechnung gestellt Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung dcS Betriebes der Zeitung, der Lieferanten oder der Befvrderungscmrick- tungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises Hohenstein-Ernstthaler Zeitung, Nachrichten und Neueste Nachrichten Generalanzeiger für Hohenstein-Ernstthal mit Hüttengrund, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Rüsdorf, Langenberg, Meinsdorf, Falken, Langenchursdorf, Reichen bach, Callenberg, Grumbach, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg. Erlbach. Pleißa und Rußdorf. Dieses Blatt ist das. zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen deS Amtsgerichts, des Finanzamts und des StadtratS zu Hohenstein»Ernstthal, sowie der Behörden der umliegenden Ortschaften behördlicherseits bestimmte Blatt. Druck und Verlag von Dr. Alban Frisch. Nr. 29« I I Montag, den 14. Dezember 1931 j , 81. Jahr«. Sachsen im Banne der Brüning Notverordnung M MAter der LMesbeamisn werden in derselben Mise gelSrzt wie die Gehälter der ReWbeamlen Endlich auch bei den öffentlichen Körperschaften Dresden, 13. Dez. Von der Sächsischen Staatskanzlei wird mit geteilt: Das Gesamtministerium hat am Freitag eine Derordnung zur Ergänzung der sächsischen Spar verordnung vom 21. September 1931 beschlossen, die heute im Gesetzblatt verkündet wird. Sie bringt eine Neuregelung der Gehaltskürzung -er Beamten. Diese war notwendig geworden, da die letzte Reichsnotverordnung eine auch für die Landes- bcamten geltende allgemeine Gehaltskürzung um S v. H. verfügt hat. Durch die Ergänzungsver ordnung wird nunmehr die sächsische Sonder gehaltstürzung von 5 bezw. 4 v. H. für Lie Beamten mit Kindern und von 7 bezw. K vom Hundert für die Beamten ohne Kinder aufgehoben. Dir Gehälter der Landesbe amten werde», also vom 1. Januar an in der selben Weise gekiiet wie die Gehälter der Reichsbeamten. (Das heißt, die in Sachsen le- reits voraenommen- Sonderkürzung wird auf die Kiirzuw. durch die neue Neichsnotverocd- nung an gerechnet.) Die besondere Kürzung für Doppelverdiener bleibt jedoch auch meite» bestehen; sie wird aber von 2ü auf 15 * ermässigt und bis zum 31. Januar 1S3L befristet. Ferner nunmehr, und zwar mit Rück wirkung rL Oktober 1931 an, die frückunassperre, ! wider Erwarten nicht eingeführt qal, und die auch die anderen Länder fallenge lassen haben, aufgehoben. Die sonst durch die Sparverordnung verfügten Herabsetzungen von Gehaltsstaffeln müssen be stehen bleiben; ihre Aufhebung würde wegen der entgcgenstehenden Vorschriften der Zweiten Neichsnotverordnung gar nicht allenthalben möglich gewesen sein. Die Ausgleichszulage wird insoweit fortgeführt, als,die Gesamtkürzun- gen aus der Sparverordnung und aus der letz ten Neichsnotverordnung 11 v. H. der ungekürz ten Dienstbezüge übersteigen würden. Weiter verfügt die Ergänzungsverorduung aus Grund der durch die Dritte Ncichsnotvcr- ordnung gegebenen Ermächtigung die Kürzung der Dienftbezüge der Angestellten aller unter Landesaufsicht stehenden öffentlichen Körperschaften in weitestem Sinne. Dazu ge hören außer den Gemeinden und den Eemeindc- verbänden unter anderem die Krankenkas sen, die Handels- und Eewerbekammern. die Innungen, das Meßamt in Leipzig, ferner die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und der Verbünde von Körperschaften des öffentlichen Rechts, endlich alle Unternehmungen der öffentlichen Hand, Staatsbank, Säch sische Werke, Kraftverkehrsgesellschaft Frei staat Sachsen sowie ähnliche Unternehmungen der Gemeinden und aller Einrichtungen und Vereinigungen, deren Einkünfte überwiegend aus öffentlicher Hand fließen. Alle diese Körperschaften werden verpflichtet, die Dienstbezüge ihrer Angestellten alsbald her abzusetzen. Soweit die Bezüge 210 0 0 Mark jährlich nicht ii b e r st e i g e n, sind sie in demselben Ausmaße herabzusetzen, wie die > Bezüge der Staatsbeamten. Höhere Dienstbe züge sind in stärkerem Ausmaße herabzusetzen, und zwar nach der steigenden Staffel, die mit 23 v. H. beginnt und mit 50 w. H. endet. Im übri gen dürfen die Bezüge solcher Angestellten künf tig nicht mehr höher sein als die Bezüge gleich zubewertender Angestellter oder Beamten im Reichs- oder Staatsdienste. Die Bezüge wer den ohne Rücksicht auf entgcgenstehende Ver träge durch schriftliche Erklärung der dicnstöe- rechtigten Körperschaft vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Kalendermonats an herab gesetzt. Im sächsischen Gesetzblatt vom 12. Dezember wird weiterhin eine Verordnung des Justiz ministeriums über die Aufhebung von Amtsgerichten veröffentlicht. Darin wird auf Grund der letz ten Sparnotverordnung bestimmt: Die Amts tätigkeit der Amtsgerichte Altenberg, Bernstadt, Hartenstein, Jöhstadt, 1931 enthält in ihrem 5. Teil unter dem Titel „Gemeinsame Vorschriften" Bestimmungen, die vielen Kriegsbeschädigten und Kriegshinterblie benen neue unerwartete und unerträgliche Ein schränkungen in ihrer Lebenshaltung auferlegen. So werden grundsätzlich für Kinder über das vollendete 15. Lebensjahr hinaus Kinderzuschüsse und Waisen renten aus der Sozialversicherung nicht mehr ge währt, während Stiefkinder und Enkel diese Leistungen überhaupt nicht mehr erhalten kön nen. Die Anrechnung des Versorgungskranken geldes und der Kriegsbeschädigten- oder Krieger hinterbliebenenrente aus Invalidenrente, Ruhe geld usw. muß sich in den Fam.^ der Kriegs beschädigten, im besonderen der Schwerbeschädig ten und bei den Kriegerwitwen katastrophal auswirken, auch wenn die 25 Mark der Kriegs- MMnen zum Volksbegehren! Am 15. Dezember läuft die Einzeichnungs frist für das Volksbegehren ab. Die Kommuni sten reichten es ein, der Gedanke stammt nicht von ihnen. Sein Ziel ist die Auflösung des Landtages, der, obwohl er eine sogenannte bürgerliche Mehrheit hat, nicht einmal in der Lage war, ein den Mehrheitsvcrhältnissen entsprechendes Land tagspräsidium zu wählen. Die Demokratie ist aus den Kops gestellt: zwei Angehörige eines MitteigeüvpKenS enifKeiden. Noch heute sitzen in hohen Verwaltungsstellen Parteibuthbeamte aus der Zeignerzeit. Nach der letzten Notverordnung ist die Zwangs vollstreckung gegen den Staat aufgehoben. Die Heiligkeit der Verträge ist außer Kraft gesetzt. Kein Mensch weiß mehr, was nach den heute herrschenden Bestimmungen der Notverordnung Recht oder Unrecht ist. Das sächsische Volk verlangt eine Regierung, die nicht nur das was von Berlin kommt aus ¬ führt, sondern die im Interesse des säch sischen Volkes und seiner Wirtschaft alles daran setzt, um in schärfste Opposition gegen das jetzt herrschende System zu treten. Dieser Landtag bringt, wie es erwiesen ist, eine so verantwortliche Negierung nicht zustande. Die llaatsauwmrenden Kräfte wollen ihr Lchiüsal seldft in die Sand nehmen. Die Linke und der sich bisher stets auf deren Seite hinneigende Teil der schwammigen Mitte müssen endlich aus den ausschlaggebenden Stel len heraus. Landwirte, Handwerker, Indu strielle, Beamte, Arbeiter und alle anderen rin gen schwer um ihre Existenz. Ein neuer Land tag, der in seiner Zusammensetzung der Einstel lung des sächsischen Volkes Rechnung trägt, bringt einen Umschwung. Wer heiZLe Nagt, soll siÄ erftweder zum VsikSdLsehren eirrtragen, oder hat kein lischt zum Nagen. Mit Jammern und Schimpfen hat noch nie mand seine Existenz gerettet, nur durch die Tat. Diese Tat heißt heute: Einzetchnen zum Volksbegehren! Dee Dienstag itt der letzte EinzeiÄnnngStag. Lößnitz und Wildenfels endet mit Ab lauf des 31. Dezember 1931. In Gemeinden bis zu 1500 Einwohnern soll die Amtsdauer der berufsmäßigen Gemeinde ratsmitglieder nicht wie in den übrigen Ge meinden bis zum 31. Dezember 1932 verlängert werden. Nene Härten für die Kriegsopfer Versorgungsrente, die Zusatzrcnte, die Pflegezu lage und die Führerhundzulade nicht in Anrech nung gebracht werden. Darüber hinaus ist auch die Fürsorgepflichtverordung noch insofern verschlechtert worden, als die „ge hobene Fürsorge" auf ein Mindestmaß abgebaut worden ist. Der Reichsbund wird in einem Nachtrag zu seiner Denkschrift über die Rückläufigkeit der Versorgung und Fürsorge für die Kriegsopfer die ungeheuerliche Auswirkung der Anrech nungsbestimmungen darlegen. Diese sind so hart, Vom Neichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kricgerhintcrbliebenen Gau Freistaat Sachsen wird uns u. a. geschrie ben: daß sie sich nicht werden Die neueste Notverordnung vom 8. Dezember I h n l t e n lassen. aus recht er Besserung im Stande der sächsischen StaatHnanzenk Dresden, 13. Dez. Der Oktoberabschluß des sächsischen Staates ist wesentlich besser geworden als der des Sep tembers, wenn auch er mit einem kleinen Fehl betrag von 0,20 Millionen Mark abgeschlossen hat. In erster Linie ist dies günstige Ergebnis natürlich darauf zurückzuführen, daß die Ein nahmen im ersten Monat eines Vierteljahres bei glatter Liberweisung der Neichssteuern regel mäßig höher sind als in den übrigen Monaten. Die Oktobereinnahmen stellten sich auf 30,45 (Oktober 1930 45,30 Mill. Mark) darunter waren 18,98 (26,00) Mill. Mark Steuern. Sie sind also fast um ein Drittel zurückgegangen. Die Ausgaben beliefen sich aus 30,65 (35,42) Mill. Mark, konnten bei weitem nicht ent sprechend den Einnahmen gesenkt werden. In den ersten Monaten des laufenden Rechnungsjahres betrugen die Einnahmen des Staates 179,35 Mill. Mark (222,13), die Aus gaben 205,55 (238,81) Mill. Mark, so daß sich im ordentlichen Haushaltplan bisher ein Fehl betrag von 26,20 (16,68) Mill. Mark ergeben hat. Die Ausgaben im außerordentlichen Hous- haltplan betrugen im Oktober 1,26 (6,77) Mill. Mark. In den sieben Monaten, April bis Okto ber, 14,18 (17,10) Mill. Mark. Die schwebenden Schulden haben sich im Oktober von 226,01 auf 239,42 Mill. Mark erhöht, doch ist dies-nur auf eine Verschiebung zwischen den fundierten und den schwebenden Schulden zurückzuführen. Die Gesamtschulden haben sich im Oktober ver mindert. * PreissMWg im Buchhandel Leipzig, 12. Dez. Wie der Vorstand des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler bekannt gibt, sollen im Zusammenhang mit der neuen Notverordnung die Preise der v o r d e in 1. Juli 1931 in Deutschland erschienenen Bücher bis zum 1 Januar 1932 u m m i n d e st e n s 10 P r o z e n t gesenkt werden, soweit nicht jetzt schon sei tens des Verlages eine Preisherabsetzung erfolgt oder bereits vorgenommen wurde. Die Bücher der neuesten Produktion, d. h. alle Werke, die nach dem 30. Juni 1931 erschienen sind, werden von der Preissenkung nicht betroffen. Der Bör senverein erklärt dazu: Die Ladenpreise dieser Werke, zu denen ein wesentlicher Teil der Wcih- nachtsproduktion gehört, bleiben unverändert. Sie sind ohnedies schon wesentlich billiger als etwa die Weihnachtsneuerscheinungen des Vor jahres. M ttttO weitere Wohlfahrts erwerbslose im November Berlin, 13. Dez. Wie der Deutsche Stndtetag mitteilt, ist die Zahl der Wohlsahrtserwerslosen im November weiter stark gestiegen. Allein in den Städten mit mehr als 25 000 Einwohnern betrug der Zuwachs 62 0000, d. i. 6,5 v. H. des Standes am Ende des Vormonats. Für die Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbünde ist demnach der Zuwachs auf mehr als 60 000 zu beziffern, so daß die Gesamtzahl der Wühlfahrtserwerbslosen am 30. November 1931 rund 1,5 Millionen be trug.