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Adovter Wochenblatt. Mittheil ungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Achter Jahrgang. Dreis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Beziehung des Blattes durch Botengelcgenhcit: SU Neugroschen. 49. Erscheint Hede Mittwoche. 6. Dt). 1843. Bekanntmachung der König!. Kreis-Direktion zu Zwickau. (Die festgesetzte Präklusivfrist für die Entschädigungsansprüche wegen Aushebung des Wierzwangs betreffend.) Durch das im fünfzehnten Stücke des diesjährigen Gesetz, und Verordnungsblattes enthaltene Gesetz vom 19. Oktober 1843 ist festgesetzt worden, daß alle den Braubercchtigten vermöge des Gesetzes vom 27. März 1838 wegen der dadurch verfügten Aufhebung des BierzwangS zustehenden Entschädigungsansprüche gegen den Staat erlöschen sollen, »nenn sie nicht bis mit dem 31. Dezember 1844 in der tz. 3. der Vollzugs- Verordnung zu vorgenanntem Gesetze vorgeschriebcnen Weise bei der betreffenden Kreis-Direktion angemeldet worden sind, ingleichen daß gegen den Ablauf dieser Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht Statt finden soll. Indem nun sämmtlichc Besitzer vorhin bierzwangsbercchtigt gewesener Brauereien hiesigen Bezirks, welche sich mit der vorschriftsmäßigen Anmeldung ihrer Entschädigungsansprüche etwa noch im Rückstände be. finden sollten, hierauf von der Kreis-Direktion noch besonders aufmerksam gemacht werden, ergeht an diesel ben die Aufforderung, gedachte ihre Entschädigungsansprüche baldigst, und jedenfalls noch vor Ablauf des er wähnten Präklasivtermins, vorschriftsmäßig anzumclden, wie denn nickt minder diejenigen Brauercibesitzer, welche ihre Ansprüche zwar bereits angcmeldet, die von ihnen erforderte Bescheinigung ihres vormaligen Zwangsbefugnisses aber noch nicht oder nicht vollständig bcigebracht haben, veranlaßt werden, letzteres als, bald zu bewirken. Sämmtliche Obrigkeiten hiesigen Bezirks, in deren Verwaltungsbezirken Lokalblätter hcrauskommen,' haben dafür zu sorgen, daß in letztem gegenwärtige Bekanntmachung alsbald abgedruckt wird. Zwickau, den 18. November 1843. Königl. Kreis-Direktion. C. C. Freiherr von Künßberg. Vater. Bekanntmachung. (Das Scharlachfieber betreffend.) In mehrer» Orten des obern Voigtlandes hat sich zeither das Scharlachsieber gezeigt. Da nun diese Krankheit bei fehlerhaftem Verhalten leicht bösartig wird: so halte ich es für Pflicht, nachstehende Verhal tungsregeln zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: Verhalten bei der Krankheit. Sobald ein Kind über Ueblichkeit, Leib-, Hals - und Kopfschmerzen klagt und Frösteln, oder Frost mit abwechselnder Hitze bekömmt, muß solches zu Vette gebracht und darin erhalten werden. Das Bet-