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— vr — den betrachtet werden, in Entstehung eines Vergleichs aber den 19. desselben Monats der Inrotulation der Acten, so wie endlich den 2. November d. Z. der Publikation des Localionserkennlnisses, sub poena publicaU, gewärtig zu sein. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte albier zu bestellen. Freiberg untern Theils, am 22. März 1813. Die Gerichte daselbst. Louis Staudinger, Ger. Dir. Subhastation. Das von weil. Karl August Eß dachen zu Georgenthal hinterlassene, unter ^u. 76. des Brandvcrsicherungscalasters alhicr gelegene Wohnhaus mit dazu gehörigem Felde und einer Wiese, welches zusammen auf 475 Thlr. hoch gcwürderl worden ist, soll auf An trag der Erben den 20. k. M. Mai von uns an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Es werden daher zahlungsfähige Kauflustige eingeladen, sich am erwähnten Tage des Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle einzufinden, ihre Gebote zu eröffnen und des weitern Verfahrens gewärtig zu sevn. Eine un gefähre Beschreibung jener Immobilien nebst den Ver kaufsbedingungen ist bei dem Localrichter allster ausge hangen. Untersachscnbcrg, am 26. April 184?. Die Gerichte daselbst. Kretzschmar, G. Dir. Subhastation. Auf Antrag der Erben weil. Jo hann Gottfried Eßbachs zu Georgenthal sollen die von demselben hinterlassenen beiden Wvhnhäußer alhier mit Zugehörunqen, von denen das eine, unter IV«. 70. des Brandversicherungscatasters, mit Grundstücken auf 375 Thlr., das andere, unter iVo. 68. mit Wiese auf 275 Thlr. hoch gewürdert worden, den 20. k. M. Mai von uns öffentlich versteigert werden. Zahlungsfähige Kauflustige haben sich daher am -gedachten Tage des Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichlsstelle einzu- finden, ihre Gebote zu eröffnen und des Weitern gewär tig zu fern. Die ungefähre Beschreibung dieser Immo bilien ist nebst den Verkaussbedingungen bei dem Orts- richler alhier ausgehangen. Unlersachsenberg, am 26. April 1843. Die Gerichte daselbst. Kretzschmar, G. Dir. Bekanntmachung. Es soll künftigen 15. Mai dieses Jahres, Mittags 1 Uhr, da- Aufmauern des Grundes, Kellers, der Umfassungs- oNd inneren Wände des hiesigen, neu zu erbauenden SchulhauseS an den Mindestfordernden öffentlich und zwar «i der Wohnung Johann Christian Wunderlichs allhier, veraccordirt werden, wobei man sich die Auswahl unter den Licitanten vorbehält, die weiteren Bedingungen aber im Termin selbst bekannt machen wird. Arnsgrün, den 8. Mai 1843. Der Gcmeindevorstand das. Verkauf. Künftigen Donnerstag ist frischer Kalk zu haben bei Karl Geigenmüller in Rebersreuth. Versteigerung. Künftigen Sonnabend, als den 13. dieses Monats, Nachmittags 1 Uhr, soll aus dem Vogelheerd in der Adlerschcn Reuth eine Partie MvvS und Stöcke an den Meistbietenden gegen baarc Bezahlung versteigert werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Adorf, den 9. Mai 1843. Adam Gottlieb Schopper jun Auction. Kommenden 16. Mai dieses Jahres, Vormittags Punct 9 Uhr, wird in der Rittergutswaldung zu Freiberg, im sogenann ten Vogelheerd, eine bedeutende Quantität Fichtenstreu und Prügel, gegen sofortige Baarzahlung an den Meist bietenden versteigert werden, was hiermit bekannt ge macht wird. Freiberg, den 6. Mai 1843. H. Hohl. Abschied. Die Unmöglichkeit, bei unserm Wegzuge von Adorf, von Allen persönlich Abschied zu nehmen, ver anlaßt uns, allen unsern dortigen lieben Verwandten und Freunden hierdurch ein herzliches, inniges Lebewohl zuzu» rufen, verbunden mit dem innigsten Wunsche, daß der Himmel es ihnen immer recht wohl ergehen lassen, und uns ihre Liebe und Freundschaft auch in der Ferne be wahren möge. Forsthaus Griembach, gen 1. Mai 1843. Der Förster Slös nebst Frau. Erklärung. Auch ich habe mich, wie H. H..., gegen das Be tragen vom 2. Osterfeiertage ausgesprochen. Aber meine Worte waren offen, erfolgten auf die That, und trafen nur diejenigen Personen, welche sie verdient hatten; wäh rend H. H...s Rüge schon durch ihre Anonymität, noch mehr aber durch Verschweigung der Angaben: warum, wo und von wem das „unbändige Lachen und Fingerweisen" veranlaßt wurde, unbestimmt und dun kel ist, und deshalb zu lieblosen Mißdeutungen auch ge gen Unbethciligte verleiten kann und muß. Man darf seine Ehre nie so vertheidigen, daß Andrer guter Ruf dadurch verdächtigt wird. Ich bin diese Erklärung nickt blos meinem Vater schuldig, in dessen Wohnung während seiner Abwe« senhe^t die von H. H... übel verstandene Neckerei statt fand; sondern nich allen den Personen dec zufällig zahlreich versammelten Gesellschaft, welche aus Zartgefühl von der ganzen Sache gar keine Notiz nahmen. A. Horlbeck. Karl Todt: Redaktörz der Stadtrath: Verleger; Druck von Otto Meyer.