Suche löschen...
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 12.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18970000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18970000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 12.1897
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichniss III
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XII. Jahrgang des ... IX
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1897 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1897 9
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1897 17
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1897 25
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1897 33
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1897 41
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1897 49
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1897 57
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1897 65
- Ausgabe No. 10, 7. März 1897 73
- Ausgabe No. 11, 14. März 1897 81
- Ausgabe No. 12, 21. März 1897 89
- Ausgabe No. 13, 28. März 1897 97
- Ausgabe No. 14, 4. April 1897 105
- Ausgabe No. 15, 11. April 1897 113
- Ausgabe No. 16, 18. April 1897 121
- Ausgabe No. 17, 25. April 1897 129
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1897 137
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1897 145
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1897 153
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1897 161
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1897 169
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1897 177
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1897 185
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1897 193
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1897 201
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1897 209
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1897 217
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1897 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1897 241
- Ausgabe No. 31, 1. August 1897 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1897 261
- Ausgabe No. 33, 15. August 1897 269
- Ausgabe No. 34, 22. August 1897 281
- Ausgabe No. 35, 29. August 1897 289
- Ausgabe No. 36, 5. September 1897 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1897 305
- Ausgabe No. 38, 19. September 1897 317
- Ausgabe No. 39, 26. September 1897 325
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1897 333
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1897 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1897 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1897 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1897 373
- Ausgabe No. 45, 7. November 1897 381
- Ausgabe No. 46, 14. November 1897 389
- Ausgabe No. 47, 21. November 1897 397
- Ausgabe No. 48, 28. November 1897 405
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1897 413
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1897 425
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1897 433
- Ausgabe Inseratentheil No. 1 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 2 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 3 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 4 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 5 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 6 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 7 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 8 I
-
Band
Band 12.1897
-
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 43. Berlin, den 24. Oktober 1897. XII. Jahrgang. Egenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-U ngarn pr. Jahrgangs M.50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlich: H. Müller, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Redaktion: F. Johs. Beckmann, Steglitz-Beriin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle MittheHung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen etc. Die für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeigneten Artikel werden honorirt. Ueber (len Maikäfer und dessen Schäden. Von A. Reuter, i. Fa. Dahs, Reuter & Co. in Jüngsfeld-Oberpleis. Im Anschlusse an den Antrag des Herrn E. Kaiser aus Lindenau-Leipzig, Vorschläge für geeignete Mittel zu machen, um dem Ueberhandnehmen der Maikäfer und Engerlinge entgegenzutreten, erlaube ich mir, einige Winke zu geben, in der Hoffnung, dass hierdurch Ver anlassung genommen wird, in den Gegenden, die von dem so schädlichen Insekt heimgesucht werden, die Hilfe der Behörden heranzuziehen, um einen gemeinschaftlichen Feld zug gegen das gefrässige Ungeziefer herbeizuführen. Lie Gärtner kommen zwar nach und nach dem Ge danken etwas näher, dort einzugreifen, wo ihnen allerhand schädliche Thiere die Erträge durch Diebstahl schmälern; so z. B. bei Vertilgung der Spatzen, Krähen u. s. w., aber leider wird gegen diesen so sehr schädlichen Käfer, mit seinen noch schädlicheren Nachkommen noch viel zu sehr Nachsicht gebraucht, was wohl darin seinen Grund hat, dass man zuerst den Schaden nicht genügend erkennt und andererseits die Art und Weise, wie man gegen die Maikäfer vorgehen kann, zu wenig bekannt ist. Diese Zeilen sollen namentlich für letzteres dienen. Es giebt wohl einzelne Naturfreunde, die der Ansicht huldigen, im Bereiche der Natur, wo so viele Millionen von Thieren und Thiereben leben, käme ein Uebermass nicht vor, und der Mensch brauchte da nichteinzugreifen; hierzu erwähnt Schreiber dieses nur: „Warum erlässt der Staat Gesetze und verwendet grosse Summen zur Ver tilgung resp. Bekämpfung der Reblaus? Wozu sind denn Gesetze, die den Baumbesitzer zwingen, und mit Recht, seine Obstbäume von Blutläusen zu reinigen und Raupen nester zu entfernen?“ Wenn der erste Einwurf begründet werden kann: „Die Natur sorgt durch gegenseitige Be kämpfung der Insekten dafür, dass kein Uebermass ent steht“, wie ist dann das gesetzliche Eingreifen zu ver stehen? Schreiber dieses ist weit davon entfernt, dem Kampfe gegen die Maikäfer durch Gesetz oder sonstigen Zwang das Wort zu reden. Es kann und wird viel erreicht werden, wenn in Gegenden, wo die Maikäfer in Massen auftreten, das Sammeln derselben gemeinschaftlich geschieht. Ich fand einmal in einer Rheinischen Zeitung folgende Nachricht aus Wesel: Die Zahl der an vielen Orten am Niederrhein im Herbst vorgefundenen Engerlinge lässt auf ein schlimmes Maikäferjahr schliessen. Daher beschäftigen sich jetzt schon die Behörden, Landw. Vereine, Forstverwaltungen mit dieser Frage. Das allein wirksame Mittel zur Vertilgung der Maikäfer ist das Absuchen der Hecken und Sträucher durch Schul kinder oder Erwachsene gegen Bezahlung. Von hier aus geht ein Antrag an die Regierung auf Erlass einer Polizeiverordnung, welche die Gemeinden zur Beseitigung der Maikäfer in ihren Gebieten anweist. Die Königl. Regierung soll ersucht werden, den Schul kindern zum Absuchen der Hecken und Sträucher freie Nachmittage zu gewähren. Die Landw. Lokal- abtheilung Wesel bewilligte 200 Mk. zur Maikäfer vertilgung; bei der Provinzialverwaltung wird der Antrag gestellt, dass die Provinz ein Viertel der durch das Aufsammeln entstehenden Kosten der Ge meinde zurückerstatte.“ Es wäre ein grosser Nutzen, wenn sich dem Vor erwähnten allerwärts, wo Käfer in grossen Massen auf treten und früher aufgetreten sind, Bauern- und Landw. Vereine anschlössen, um das Absuchen der Käfer an zuordnen; vorläufig sei hier bemerkt, dass das Absuchen nicht an Nachmittagen, sondern ganz früh Morgens ge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)