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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 12.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18970000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18970000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 12.1897
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichniss III
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XII. Jahrgang des ... IX
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1897 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1897 9
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1897 17
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1897 25
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1897 33
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1897 41
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1897 49
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1897 57
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1897 65
- Ausgabe No. 10, 7. März 1897 73
- Ausgabe No. 11, 14. März 1897 81
- Ausgabe No. 12, 21. März 1897 89
- Ausgabe No. 13, 28. März 1897 97
- Ausgabe No. 14, 4. April 1897 105
- Ausgabe No. 15, 11. April 1897 113
- Ausgabe No. 16, 18. April 1897 121
- Ausgabe No. 17, 25. April 1897 129
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1897 137
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1897 145
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1897 153
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1897 161
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1897 169
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1897 177
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1897 185
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1897 193
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1897 201
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1897 209
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1897 217
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1897 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1897 241
- Ausgabe No. 31, 1. August 1897 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1897 261
- Ausgabe No. 33, 15. August 1897 269
- Ausgabe No. 34, 22. August 1897 281
- Ausgabe No. 35, 29. August 1897 289
- Ausgabe No. 36, 5. September 1897 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1897 305
- Ausgabe No. 38, 19. September 1897 317
- Ausgabe No. 39, 26. September 1897 325
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1897 333
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1897 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1897 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1897 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1897 373
- Ausgabe No. 45, 7. November 1897 381
- Ausgabe No. 46, 14. November 1897 389
- Ausgabe No. 47, 21. November 1897 397
- Ausgabe No. 48, 28. November 1897 405
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1897 413
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1897 425
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1897 433
- Ausgabe Inseratentheil No. 1 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 2 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 3 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 4 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 5 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 6 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 7 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 8 I
-
Band
Band 12.1897
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No. 40 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. 343 15 000 M. aus gegen das erste Erkenntniss des Oberlandesgerichts Breslau auf eine Entschädigung von 51 279,75 M. Man geht sicherlich nicht fehl, wenn man annimmt, dass diese Forderung von 15 000 M. aus reiflicher Ueberlegung hervorging und dass die Gewährung derselben von der Eigenthümerin mit dem Gefühl voll ständiger Befriedigung entgegengenommen worden wäre. Diese wird .erst erbittert, als Fiskus, in dessen Augen das in Rede stehende Stück Land trotz seines mit vielem Aufwand an .Fleiss und Mühe herbeigeführten hohen Kulturstandes eben nur ein Stück Land ist wie jedes minderwerthige Ackerstück in der Nachbarschaft, ihr in bekannter Hochherzigkeit eine Entschädigung von 7600 M. bietet, und nun ist kein Halten mehr: es geht bis zur Kapitalisirung des ermittelten Reinertrages zu dem Zinssatz von 4 % und das ist denn doch ein Trugschluss! Mehr als Boden bezw. Gartenboden erster Klasse kann aus dem Lande ja doch nicht gemacht und es demzufolge auch nicht höher bewerthet werden. Was demselben darüber hinaus abgerungen wird, das haftet nicht am Boden, das verdankt man den Sachen, die man nicht messen und nicht wägen kann, dem Kopfe und der Hand desjenigen, der es bewirthschaftet und ist nebenbei auch noch von einigen anderen Umständen be einflusst, wie Witterung, Konkurrenz u. s. w. Wie aber sollten sich, so fragen wir, die Dinge gestalten, wenn das Urtheil des Oberlandesgerichts rechtskräftig geworden wäre, bei einem ferneren Sinken des Zinsfusses, was doch gar nicht unmöglich ist? Bei einem Zinsfuss von 3% müsste folgerichtig der Werth das 331/3 fache des Reinertrags betragen. Wie herrliche Aussichten würden sich da einem findigen Finanzminister eröffnen, wie würde es Steuern regnen; die Gärtnerei müsste unter dem Drucke derselben vom deutschen Boden verschwinden! Erwähnt zu werden verdient noch die Abschätzung der auf dem Grundstück vorhanden gewesenen 70 Kirschbäume, wobei wir uns eine kleine Abschweifung gestatten. Der Eine schätzt dieselben summarisch auf 3 M. durchschnittlich, im Ganzen also auf 210 M., ein Zweiter dagegen bewerthet 20 Stück mit 2 M. und 50 Stück mit 8 M., im Ganzen also auf 40 — 400 = 440 M. Das ist also mehr als noch einmal so viel! Die Unterscheidung in 2. Stärken ist jedenfalls das Richtigere; das Ganze aber doch ein sprechender Beweis dafür, wie viel Unklarheit auch auf diesem Gebiete noch herrscht und wie nothwendig es ist, auch hier Ab hilfe zu schaffen. Das ist natürlich nicht im Handumdrehen gemacht; wenn man aber bedenkt, was bei uns allein im letzten Menschenalter gelehrt, geschrieben, gedruckt und auch gemacht worden ist, dann sollte man meinen, wenn selbst Vorarbeiten noch gar nicht vorlägen (sie sind aber vielfach da), dass wir bei sorg fältiger Beobachtung nach Verlauf von einem Dutzend Jahren im Stande sein müssten, jeder zu bebauenden Fläche, vorausgesetzt, dass sie zum Anbau geeignet erscheint,- die für ihre besondere örtliche Lage geeigneten Obstsorten mit Sicherheit nachweisen zu können. Hermann Lüdtke. Cassel. In das Handelsregister wurde eingetragen die Firma: Diemar & Albrecht in Cassel. Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. September 1897. Inhaber der Firma sind: der Kaufmann Julius Diemar, Friedrich Heinrich’s Sohn, zu Cassel und der Kunstgärtner Paul Albrecht zu Cassel, gebürtig aus Danzig. Greifenhagen. In das Gesellschaftsregister ist bei der Firma A. Thiem & Söhne, Gutsbesitzer und Baumschulbesitzer zu Greifen hagen eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch den Tod des Posthalters Albert Thiem senior aufgelöst und wird das Handels geschäft unter derselben Firma durch die Landwirthe Julius Thiem und Richard Thiem, beide hier, fortgesetzt. In dasselbe Register ist eingetragen die Firma A. Thiem & Söhne, Gutsbesitzer und Baumschulenbesitzer zu Greifenhagen. Die Gesellschafter sind: der Landwirth Julius Thiem, der Landwirth Richard Thiem. Die Gesellschaft hat am 28. Februar 1897 begonnen. Gotha. In das Genossenschaftsregister ist eingetragen worden „Obstverwerthungs-Genossenschaft für das Herzogthum Gotha, ein getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht". Sitz der Genossenschaft: Gotha. Gegenstand des Unternehmens ist die Ver- werthung und ergiebige Ausnutzung aller Obst- und Beerensorten, zunächst durch Frischverkauf, später auch durch Herstellung von Obstprodukten. Die derzeitigen Mitglieder des Vorstandes sind: Domänenrath Hugo Wedel in Goldbach, Vorsitzender, Gymnasial lehrer Leopold Rausch in Gotha und Lehrer Eduard Apel in Döll städt, Stellvertreter des Vorsitzenden, Lehrer Fritz Ortlepp in Gospiteroda, Schriftführer, Rentier Ernst Bissmann in Gotha, Rech nungsführer, Obstbaulehrer Otto Bissmann in Gotha, technischer Beirath. Oldenburg (Holstein). In das Genossenschaftsregister wurde heute die durch Statut vom 18. August 1897 errichtete Genossen schaft unter der Firma Obstverwerthungs-Genossenschaft, ein getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze zu Lensahn eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftliche Verwerthung von Obst. Der Vorstand besteht aus den Herren K. Holm, J. Reimers und D. Gäbel, sämmtlich in Lensahn. 0•c•ee•weece $•••• A Bühl. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fruchthändlers Andreas Heid zu Ottersweier ist zur Abnahme der Schlussrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichniss und zur Beschlussfassung der Gläubiger der Schlusstermin auf Mittwoch, den 13. Oktober 1897, bestimmt. Ueber den Nachlass des am 22. August 1896 zu Arnsdorf bei Reichenbach O.-L. verstorbenen Gärtners Johann Gottlieb Pietsch, ist am 18. September 1897 das Konkursverfahren eröffnet. Der vereidete Bücherrevisor Heinrich Henschel zu Görlitz ist zum Konkursverwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 8. Oktober 1897. Gläubigerversammlung und Prüfungstermin Sonnabend, den 9. Oktober 1897. Ueber das Vermögen des Handelsgärtners Josef Horäk in Konitz ist am 17. September 1897 der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Maibauer. Anmeldefrist bis zum 16. Oktober 1897. Erste Gläubigerversammlung den 16. Oktober 1897. Allgemeiner Prüfungstermin den 9. November 1897. Offener Arrest mit Anzeige frist bis zum 16. Oktober 1897. m Neubegründete Handelsgärtnereien. ümuuIIIIIIIIIIIIII iiiiiiiiiiiiiiiiViiiiiiiiiiinniiiiiniiiiiiJi IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII hlllllllllliilllr Conrad, Wilhelm, in Calbe a. Saale, Nienburgerstrasse 29. Herrmann, Frz., Landschaftsgärtner, Blumengeschäft in Dresden, Güterbahnhofstr. 7. Kabat, J., in Gross-Bartelsee b. Bromberg. Steinbach, P., in Rosenau b. Königsberg i. Pr. Stollers, P., in Landau (Pfalz), Horststrasse. Strehle, H. E., in Altlöbau-Löbau i. Sa. (Aufgestellt vom Patent-Bureau Gerson & Sachse, Berlin SW. 48, Friedrich-Strasse 10. — Das Bureau ertheilt Abonnenten dieses Blattes Auskünfte ohne Recherchen gratis.) P a t e n t - A n m e 1 d u n g e n : Klasse 34. Gemüseschneidemaschine, deren Einführtrichter durch Zahneingriff mit einem feststehenden offenen Rahmen auswechselbar gehalten wird. H. Lautier, Görlitz, Berlinerstr. 4. Klasse 45. Beeteinfassung Hohleylinderhälften mit oben abge rundeten Kanten. Heber & Co., Chemnitz. „ Mit der Zugvorrichtung unmittelbar verbundene, aus Zement und Kies hergestellte Gartenwalze. Bernhard Beuse gen.Kindermann, Telgte b.Manchen i. W. „ Rebenscheere, bei welcher der eine verlängerte Schenkel als Feder dient. J. P. Strasmann & Sohn, Barmen-Rittershausen. Fahrbarer Rasensprenger mit Schlauchhaspel hach Gebrauchsmuster No. 69827. D. C. Kelle, Dresden.
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