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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 12.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18970000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18970000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 12.1897
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichniss III
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XII. Jahrgang des ... IX
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1897 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1897 9
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1897 17
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1897 25
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1897 33
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1897 41
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1897 49
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1897 57
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1897 65
- Ausgabe No. 10, 7. März 1897 73
- Ausgabe No. 11, 14. März 1897 81
- Ausgabe No. 12, 21. März 1897 89
- Ausgabe No. 13, 28. März 1897 97
- Ausgabe No. 14, 4. April 1897 105
- Ausgabe No. 15, 11. April 1897 113
- Ausgabe No. 16, 18. April 1897 121
- Ausgabe No. 17, 25. April 1897 129
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1897 137
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1897 145
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1897 153
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1897 161
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1897 169
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1897 177
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1897 185
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1897 193
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1897 201
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1897 209
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1897 217
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1897 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1897 241
- Ausgabe No. 31, 1. August 1897 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1897 261
- Ausgabe No. 33, 15. August 1897 269
- Ausgabe No. 34, 22. August 1897 281
- Ausgabe No. 35, 29. August 1897 289
- Ausgabe No. 36, 5. September 1897 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1897 305
- Ausgabe No. 38, 19. September 1897 317
- Ausgabe No. 39, 26. September 1897 325
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1897 333
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1897 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1897 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1897 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1897 373
- Ausgabe No. 45, 7. November 1897 381
- Ausgabe No. 46, 14. November 1897 389
- Ausgabe No. 47, 21. November 1897 397
- Ausgabe No. 48, 28. November 1897 405
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1897 413
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1897 425
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1897 433
- Ausgabe Inseratentheil No. 1 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 2 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 3 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 4 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 5 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 6 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 7 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 8 I
-
Band
Band 12.1897
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schon heute ohne Ueberhebung sagen zu dürfen, ein grossartigeres Bild hat noch keines Gärtners Auge ge sehen, als hier die Gärtnerei mit Hilfe der Architektur geschahen hat. Vom Besten das Beste ist hier aus gestellt, aber ich will nur Allgemeines von unserer Aus stellung schreiben und deshalb heute nicht auf Einzel heiten eingehen. Die Eröffnung und der Anfang unserer Ausstellung hat auch die kühnsten Erwartungen über troffen, und sollte uns für diesen Sommer der Himmel günstig sein und das Interesse der Gärtner Deutschlands wie auch des Auslandes und des Publikums dasselbe sein wie bisher, was wir stark hoffen, so werden wir auf ein Unternehmen zurückblicken können, auf welches jeder deutsche Gärtner mit Recht stolz sein kann. Hamburg, 3. Mai 1897. Hermann Seyderhelm. ** Ueber die Eröffnung wird geschrieben: Die Feier wurde eingeleitet durch Gesangvorträge von etwa 1000 Sängern. Bürgermeister Dr. Mönckeberg, als Vor sitzender des Komitees, schilderte die Vorgeschichte und den Zweck der Ausstellung, die während einer ganzen Frühlings-, Sommer und Herbst-Saison das gesamte Ge biet des Gartenbaues und aller Pflanzen-Kulturen zur An schauung bringen solle. Redner schloss mit einem Hoch auf Hamburg. Bürgermeister Dr. Versmann führte hierauf aus, das schöne, in Vollendung vorliegende Werk der Ausstellung sei nicht eine Schöpfung des Hamburger Staates, sondern es sei entsprungen aus der freien Initiative patriotischer Bürger, denen er namens des Senats und der ganzen Bevölkerung wärmsten Dank ausspreche. Das Unternehmen sei ein echtes Kind des Friedens; es konnte nur in einer Zeit gesicherten Friedens geplant und vollendet werden. Ein redender Beweis, wie feste Wurzeln das Vertrauen auf die Erhaltung des Friedens geschlagen habe, sei die starke Betheiligung an dem friedlichen Wettkampf aus Ländern, die weit von den Grenzen des Vaterlandes entfernt lägen. Redner schloss mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, der allezeit seinen Ruhm darin ge sucht und gefunden habe, dem Vaterlande den Frieden zu erhalten. Als das Hoch verklungen war, erklärte Dr. Versmann die Ausstellung für eröffnet. Möllerschüsse verkündeten weithin den feierlichen Moment. Die Aus stellung ist in allen Theilen vollständig fertig und reich beschickt. Viele fremde Staaten, wie Schweden, Nor wegen, Holland, Belgien, die Schweiz, Frankreich, England, Nordamerika, Australien u. A. sind durch Delegirte vertreten. a Allgemeine Gärtner-Versammlung am 29. April 1897, Nachmittags 5 Uhr in Berlin,Hotel Imperial. (Fortsetzung.) Zum 2. Punkt der Tagesordnung über Pflanzen auktionen referirte der Geschäftsführer unseres Ver bandes. Er wies darauf hin, dass durch § 56 Abs. 10 der Gewerbeordnung, Bäume und Sträucher aller Art, vom Ankauf und Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind und dass durch § 56 c der Gewerbeordnung der auktionsweise Verkauf bei Wanderlagern verboten ist. Da einige Polizeibehörden der Ansicht sind, dass die von Auktionatoren im Auftrage ausserhalb wohnender Personen veranstalteten Versteigerungen von Pflanzen nicht unter die Bestimmungen des § 56 c fallen, so wies er aus dem preussischen Gesetze betreffend die Besteuerung des Wanderlagerbetriebes nach, dass diese Polizeibehörden sich im Irrthum befinden. § 1 dieses Gesetzes bestimmt nämlich, dass, wer ausserhalb seines Wohnortes und ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung die Waaren eines Wanderlagers von einer festen Verkaufsstätte aus feilbieten will, in jedem Orte, in welchem er das Geschäft betreibt oder durch Vermittelung eines daselbst einheimischen Verkäufers oder Auktionators be treiben lässt, eine Steuer zu entrichten hat. Und No. 1 der Ausführungsanweisung zu diesem Gesetze erklärt in Abs. 1, der Wanderlagerbetrieb besteht in der Regel darin, dass der Inhaber eines Wanderlagers die Waaren derselben an einem oder mehreren Orten, woselbst er weder wohnt, noch eine gewerbliche Niederlassung hat, dem Publikum von einer festen Verkaufsstelle feilbietet. Es geht hieraus klar hervor, dass der Verkauf eines Waarenlagers, dessen Besitzer nicht an dem Orte, in welchem der Verkauf stattfindet, wohnt oder eine ge werbliche Niederlassung hat, auch dann unter den Begriff des Wanderlagerbetriebes fällt, wenn der Besitzer der Pflanzen den Verkauf nicht selbst oder durch einen Vertreter besorgt, sondern durch eine am Platze wohnende Person, Auktionator oder dergl. besorgen lässt. Der Verkauf solcher Wanderlager im Wege der Ver steigerung ist aber durch § 56 c der Gewerbeordnung- verboten. Nach demselben Paragraphen dürfen Ausnahmen von diesem Verbote von der zuständigen Behörde auch nur hinsichtlich solcher Waaren zugelassen werden, welche dem raschen Verderben ausgesetzt sind, wie z. B. Fleisch, Fische, junges Gemüse und dergl. Für Bäume und Sträucher darf diese Erlaubniss auch nicht ausnahmsweise gegeben werden, sonst macht sich die betreffende Behörde einer Gesetzesverletzung schuldig. Der Redner wies aber auch nach, dass nicht nur der auktionsweise, sondern auch der freihändige Verkauf von Bäumen und Sträuchern aller Art bei Wanderlagern ver boten ist. In Nr. 1 der Ausführungsanweisung zu dem Gesetze betreffend die Besteuerung des Wanderlagerbetriebes heisst es nämlich in Abs. 3: „der Wanderlagerbetrieb gehört hiernach regelmässig zum Gewerbebetrieb im Umherziehen.“ Da nun aber nach §56 Abs. 10 der Gewerbeordnung der Verkauf von Bäumen und Sträuchern im Umherziehen verboten ist, so ist auch der freihändige Verkauf dieser Art Wanderlager verboten und kann von keiner Polizeibehörde gestattet werden. — Wir haben im Gesetze nach der Richtung also alles erreicht, was wir verlangen konnten. Dass Versuche gemacht werden, um diese Bestimmungen zu umgehen, war voraus zusehen. In der That haben denn auch z. B. in Berlin solche Auktionatoren, welchen der auktionsweise Verkauf von Bäumen und Sträuchern der Wanderlager verboten worden war, die Pflanzen selbst gekauft und dann auf eigene Rechnung und Gefahr zum Verkauf gebracht. Dadurch haben sie diesen Verkäufen den Charakter des Wanderlagers genommen und die §§ 56 Abs. 10 und 56 c finden auf sie keine Anwendung. Wie weit diese Verkäufe an die Auktionatoren Scheinverkäufe sind, ist schwer nachzuweisen. Gelingt es das nachzuweisen, so würde jedenfalls die Bestrafung wegen Betruges die Folge sein. Das dürfte doch für Viele ein Abschreckungsmittel sein. Für die Ramschhändler aber, welche die Auktionen bisher veranstaltet haben, wird durch diese Scheinverkäufe das Risiko noch grösser als bisher und starke Verluste dürften unausbleiblich sein, so dass wir mit Sicherheit darauf rechnen können, dass diese wüsten Auktionen, wenn auch nicht ganz verschwinden, so doch auf ein so geringes Maass beschränkt werden, dass die daraus entstehenden Nachtheile nicht gar zu gross sind. Herr Geheimrath Prof. Dr. Wittmack verliest einen Brief einer holländischen Firma, aus welchem hervorgeht, dass auch die holländischen Baumschulbesitzer sich gegen die Veranstaltung von Auktionen in Deutschland wenden. J. a
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