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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 12.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-189700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-18970000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-18970000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 12.1897
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichniss III
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XII. Jahrgang des ... IX
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1897 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1897 9
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1897 17
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1897 25
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1897 33
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1897 41
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1897 49
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1897 57
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1897 65
- Ausgabe No. 10, 7. März 1897 73
- Ausgabe No. 11, 14. März 1897 81
- Ausgabe No. 12, 21. März 1897 89
- Ausgabe No. 13, 28. März 1897 97
- Ausgabe No. 14, 4. April 1897 105
- Ausgabe No. 15, 11. April 1897 113
- Ausgabe No. 16, 18. April 1897 121
- Ausgabe No. 17, 25. April 1897 129
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1897 137
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1897 145
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1897 153
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1897 161
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1897 169
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1897 177
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1897 185
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1897 193
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1897 201
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1897 209
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1897 217
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1897 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1897 241
- Ausgabe No. 31, 1. August 1897 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1897 261
- Ausgabe No. 33, 15. August 1897 269
- Ausgabe No. 34, 22. August 1897 281
- Ausgabe No. 35, 29. August 1897 289
- Ausgabe No. 36, 5. September 1897 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1897 305
- Ausgabe No. 38, 19. September 1897 317
- Ausgabe No. 39, 26. September 1897 325
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1897 333
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1897 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1897 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1897 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1897 373
- Ausgabe No. 45, 7. November 1897 381
- Ausgabe No. 46, 14. November 1897 389
- Ausgabe No. 47, 21. November 1897 397
- Ausgabe No. 48, 28. November 1897 405
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1897 413
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1897 425
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1897 433
- Ausgabe Inseratentheil No. 1 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 2 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 3 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 4 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 5 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 6 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 7 I
- Ausgabe Inseratentheil No. 8 I
-
Band
Band 12.1897
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No. 11 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. 87 den Bach auf 31/3 Fuss verengen, dieses aber nur meinem Grund stück gegenüber. Meine Beschwerde beim hiesigen Magistrat wurde mit dem Bemerken zurückgewiesen, dass dieses Sache der betr. Mühlenbesitzer sei. Am 6. Juni wurde nun unser Ort schrecklich heimgesucht durch den Niedergang eines schweren Wolkenbruches, wo theilweise die gepflasterten Strassen 1—11/2 m tief aufgerissen wurden; aber auch ich habe in meiner Gärtnerei grösstentheils durch oben beschriebenes Vergehen des Mühlenbesitzers einen Schaden von über 2000 Mark erlitten. Nach einem Bericht meiner seits an das Königl. Landrathsamt musste Alles aus dem Bache entfernt werden. Kann ich gegen obengenannten Mühlenbesitzer Klage auf Schadenersatz erheben, da doch der Niedergang eines Wolkenbruches ein elementares Ereigniss ist? F. R. Antwort: Sie sind unzweifelhaft berechtigt, von dem Mühlenbesitzer Schadenersatz zu fordern, da er die mittel bare Veranlassung zu Ihrer Schädigung gegeben hat. Ihrer Schilderung nach ist der qu. Bach ein öffentlicher Fluss lauf, an dem Veränderungen vorzunehmen kein Adjazent berechtigt ist, was in diesem Falle durch die Anordnung des Landrathsamtes, also der höheren Polizeibehörde, die hineingeworfenen Schuttmassen zu entfernen, schon fest gestellt ist. Wenn Ihnen s. Z. der Magistrat Ihres Wohnortes, also die untergeordnete Polizeibehörde, auf Ihre Beschwerde eine ablehnende Antwort gegeben, so hat dieser sich wahrscheinlich in einem Irrthum befunden und wäre, wenn Sie an eine höhere Instanz (Landraths amt) gegangen wären, berichtigt worden. Uebrigens war es schon Sache der Sicherheitsorgane (Polizeidiener oder Gensdarmen), Veränderungen in der Lage des Flusslaufes ohne behördliche Erlaubniss durch theilweises Zuschütten zu verhindern resp. rechtzeitig anzuzeigen. Bei der Ersatz forderung werden Sie den Beweis antreten müssen, dass die Verengerung des Flussbettes die Ursache Ihrer Schädigung war. F. Brettschneider, Obergärtner, Gerichtl. Sachverständiger. Frage 124. Ist es Gesetz, dass Gewächshäuser in dieBrandver- Sicherung aufgenommen und eingeschätzt werden müssen, oder hängt dies vom freien Willen des Eigenthümers ab? Ist ein Unterschied, ob die Häuser zwischen Gebäuden oder auf freiem Felde liegen? Antwort: Innerhalb der acht alten Provinzen Preussens muss jedes fundamentirte Bauwerk sich in einer Versicherung gegen Feuerschaden befinden, z. Th. sind dieses städtische Einrichtungen, z. Th. umfassen solche ganze Provinzen unter Ausschluss der Städte mit eigener Versicherung. Bei diesen Versicherungen wird nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (Beitragsleistung je nach den stattgefundenen Schäden) gearbeitet und dient die Taxe, die diese Versicherungen von den Baulichkeiten aufnehmen, als anerkannte Unterlage bei gerichtlichen Verhandlungen und Beleihungen. Da jedoch in einzelnen Landestheilen und Staaten spezielle Bestimmungen hierüber vorhanden sind, so wird eine eingehende Erkundigung bei der betreffenden Landesbehörde nothwendig sein; jeder Landrath, Bürger meister oder Ortsvorsteher wird in der Lage sein, Auskunft geben zu können. F. Brettschneider, Obergärtner, Gerichtl. Sachverständiger. Frage 126. Hat einer der Herren Kollegen schon mehrere oder gar alle sogenannten Spargelsorten gleichzeitig, auf gleichem Boden bei derselben Düngung und Pflege gepflanzt und den Erfolg beobachtet? Wie war das Ergebniss? A. A. Antwort: Vor längeren Jahren und auch jetzt wieder sind von mir vergleichende Versuche mit verschiedenen Spargelsorten als: Erfurter Kiesen, Harburger, Darm städter, Colmarer, weissbl. Ungarischer, Conover’s colossal u. s. w. angestellt, und zwar bei gleicher Düngung und bei gleichen Bodenverhältnissen. Das Ergebniss dieser Anbauversuche und der Versuche auch von anderen Spargelproduzenten hat ergeben, dass die Sorte Spargel, welche hier seit einer langen Reihe von Jahren in Braun schweig feldmässig angebaut wird, den Vorzug vor den anderen Sorten verdient und zwar einestheils ihres guten Geschmackes und dann der Stärke ihrer Pfeifen wegen. Die hier von gewissenhaften Züchtern gezogenen Pflanzen geben glatte, weisse, nach dem Kopfe spitz zulaufende, wenig schuppige, starke Pfeifen. Damit kann nun leider nicht gesagt werden, dass alle hiesigen Spargelbauer nur mit dieser guten, von den Konservisten am liebsten ge nommenen Sorte ihre Anlagen bepflanzt haben. Es giebt hier leider auch recht viel Anlagen, denen man es sofort ansehen kann, dass bei Anzucht der Pflanzen nicht ge wissenhaft und mit Sachkenntniss auf die Auswahl der Samenträger geachtet ist. Leider hat die grosse Aus dehnung des hiesigen Spargelbaues und auch die grosse Nachfrage nach Pflanzen und Samen von ausserhalb, die die Anzucht von Pflanzen zu einem ganz rentablen Unter nehmen macht, gewissenlose Samensammler und dito Pflanzenbauer gezeitigt. Der Spargelbauer wird es am eigenen Leibe erfahren, der mit solchem Material seine Anlage hergestellt, er wird prima wenig, secunda nicht viel, desto mehr aber Suppenspargel ernten. Vor längeren Jahren liessen sich verschiedene Braunschweiger, zu denen auch ich gehörte, alle be kannten Sorten Spargel kommen, da verschiedene der Herren sich verpflichten wollten, den Braunschweiger durch Geschmack und Ansehen herauszufinden. Von sämmtlichen Sorten wurden gleiche Theile gebündelt und auf gleiche Weise zubereitet und von dem Restaurateur auf den Tisch gebracht, natürlich war keiner der Mit essenden orientirt über die Sorten. Das Ergebniss war, dass nur zwei der Herren das Richtige nicht trafen, der eine hielt den Darmstädter, der andere den Dohrener Spargel- für Braunschweiger, bei den übrigen Herren traf es zu, wenn sie sagten, das sei Braunschweiger. Der alte, früher in Darmstadt angebaute Spargel kommt auch wohl dem hiesigen am nächsten, und es ist nicht un möglich, dass die ersten Spargelanlagen Braunschweigs mit Darmstädter Pflanzen gemacht sind. Braunschweig. A. Bültemann. # * * Antwort: Die im Handel vorkommenden Spargelsorten, welche alle von Asparagus officinalis abstammen, sind schon häufiger an verschiedenen Orten, so besonders in Braunschweig und Lübeck unter gleichen Verhältnissen geprüft worden. Diese Versuche haben gezeigt, dass die meisten sogenannten „Riesen“-Spargelsorten keine, oder nur ganz geringe Unterschiede aufweisen, und dass die Güte und Menge der Pfeifen hauptsächlich von der Kultur abhängig ist. Es wird also auch die beste Sorte bei schlechter Kultur nur schwache und wenige Stangen liefern. Dazu kommt noch, dass alle Spargelsorten bei der Aussaat zum Degenerieren geneigt sind, welcher Uebel stand sich nur durch strenge Auswahl der Samenträger vermindern lässt. Auf letzten Punkt ist deshalb auch bei der Spargelsorten-Frage das Hauptgewicht zu legen. Plantage Deutsch-Evern. G. Soltwedel. Frage 127. Welche Flüssigkeit ist zu empfehlen, um die Obstgehölze vor Hasenfrass zu schützen? G. E. Antwort. Dass die bisher zum Schutz von Bäumen gegen Hasenfrass empfohlenen und gebrauchten Flüssig keiten nur einen unvollständigen, höchstens vorüber gehenden Erfolg haben, setzen wir als bekannt voraus. Trotzdem tauchen immer neue, angeblich unfehlbare Mittel auf. Wir haben in letzterer Zeit in landwirthschaftlichen Zeitungen und landwirthschaftlichen Theilen von Tages- Zeitungen häufig Urtheile über ein Mittel gelesen, welches anscheinend,,etwas ernster zu nehmen ist. Es ist das von einem_ in Quickborn in Holstein zusammen-
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