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82 2. Der Landes-Obstbauverein übernimmt a) die kostenlose Besichtigung der Pflanzenbestände; b) jährlich einmal die kostenlose Veröffentlichung der Firmen in feinem Organ, „Der Zeit schrift für Obst- und Gartenbau", bei welchen erkrankte oder krankheitsverdächtige Pflanzen nicht vorgekommen sind; e) auf Anfragen, die direkt oder an seine Beamten wegen Lieferung von gesunden Stachel- beerpflanzen ergehen, nur die nach 2 b bezeichneten Firmen zu nennen. 3. Die Veröffentlichung der Firmen wird in der Weise vorgenommen, daß weder Pflanzen anzahl, Sorten noch Preis und Qualität bekannt gegeben werden. 4. Eine einmalige Besichtigung wird zunächst für den Monat August vorgesehen. Sollte sich aber die Besichtigung zu anderer Zeit günstiger erweisen, so steht es dem Landes-Obstbauverein zu, diese zu wählen. 5. Mit Einreichung eines Antrages auf die Kontrolle der Stachelbeerpflanzen unterwirft sich der Antragsteller ohne weiteres diesen Bestimmungen. 6. Firmen, die diesen Bestimmungen, welche sie nach § 5 anerkannt haben, zuwiderhandeln, kann der Landes-Qbstbauverein in seinem Organ bekannt geben. Landes-Gbstbauaurstellung betr. Durch den Landes-Obstbauverein soll in der Zeit vom 10. bis 14. Oktober d. I. eine Landes-Obstbauausstellung in Dresden im städtischen Ausstellungspalast abgehalten werden. An die Bezirks-Obstbauvereine und deren Mitglieder ergeht die Bitte, diese durch reiche Beschickung zum vollen Gelingen bringen zu wollen, so daß dieselbe ein möglichst vollendetes Bild von dem gegenwärtigen Stande des Obstbaues im Königreiche Sachsen im allgemeinen, der Arbeit der Bezirks-Obstbauvereine und der einzelnen Mitglieder im besonderen bietet. Weiteres wird durch Rundschreiben noch bekannt gegeben. Etwaige Anfragen sind an die Geschäftsstelle der Ausstellung in Dresden-A., Sidonienstraße 14,1 (Fernsprechnummern 17705 und 17706), zu richten. Mit Rücksicht auf das Gelingen der Landes-Obstbauausstellung wolle man in erster Linie für deren gemeinsame und reichliche Beschickung besorgt sein und, da hierzu die Beamten des Landes-Obstbauvereins ganz in Anspruch genommen werden müssen, feiten der Bezirks-Obstbau- vereine in dieser Zeit wie auch kurz vorher keine Ausstellungen oder Obstschauen anberaumen. Gbstmärkte betr. Unter Bezugnahme auf einen früheren Beschluß des Landesausschusses wird anheimgegeben, Obstmärkte, wenn auch in kleinerem Umfange, namentlich in dichtbevölkerten Jndustriegegenden und hier nicht bloß in Städten, zu veranstalten, um den breiteren Massen den Konsum tunlichst zu erleichtern und auch möglichst einen direkten Bezug vom Erbauer herbeizuführen. Gbstbaukurse für Lehrer betr. Die Obstbaukurse für Lehrer dauern 15 Tage (9 Tage im Herbst und 6 Tage im Sommer), und zwar sollen sie bei der Gbst- und Gartenbauschule zu Vautzen: 11. Teil des Kursus 1913/14 vom 20. bis einschl. 25. Juli 1914, I. „ „ „ 1914/15 „ 28. September bis einschl. 7. Oktober 19l4; bei der Freiherrlich von Friesenschen Gartendirektion in Rötha: H. Teil des Kursus 1913/14 vom 20. bis mit 25. Juli 1914, I. „ „ „ 1914/15 „ 28. September bis mit 7. Oktober 1914 abgehalten werden. Denjenigen Teilnehmern, welchen durch Zeugnis der betreffenden Lehranstalt bestätigt wird, daß sie den Kursus regelmäßig besucht haben, wird am Schlüsse des Kursus eine Beihilfe von 90 Mark gewährt.