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Zeitschrift für Obst- und Gartenbau. ßlM de; Me;-OßSmmiii5 für da; Königreich Zichsen. Vierzigster Jahrgang. Neue Folge. Schriftleiter Martin Lindner in Dresden-A., Sidonienstraße 14, Geschäftsführer des Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen, unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner. Monatlich erscheint eine Nummer. — Preis pro Jahr 3 Marl inkl. Porto, einzelne Nummer 30 Pf. Inserate für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. — Beilagegebühr für 1000 Exemplare 10 Mark netto. Alle für die Schriftleitung bestimmtm Zuschriften sind zu richten an Herrn Martin Lindner in Dresden-A., Sidonienstraße 14, Geschäftsführer de? Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen. Anzeigen-Geschäftsstelle und Expedition: C. Heinrich, Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung in Dresden-N. 6. Schluß der Anzeige» - Annahme: Am 20. des vorhergehenden Monats. Anhatt: Bekanntmachungen. — Aufsätze: Jahresbericht des Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1913. — Ernteaussichten des Frühobstes. — Maßnahmen zur Gewinnung von Ausstellungsobst. — Versuche zur Bekämpfung der Kohlhernte lBIasrnoäioxLorL). — Ratschläge für den Monat Juni. — K eine Mitteilungen: Obstverpachtung. — Der amerikanische Stachelbeermehltau. — Aus den Vereinen. — Anzeigen. — Auf dem Umschlag: Anzeigen. Bekanntmachungen. Bekämpfung des amerikanischen Ztachelbeermehltaues betr. Zar wirksamen Bekämpfung des auch im Königreich Sachsen aufgetretenen amerikanischen Stachelbeermehltaues werden die mit der Anzucht der Stachelbeerpflanzen beschäftigten Betriebe aufgefordert, dieselben zu den hier beigefügten Bestimmungen G beim Vorstand des Landes-Obst bauvereins für das Königreich Sachsen anmelden zu wollen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß das Königl. Ministerium des Innern laut Verordnung vom l6. Mai dieses Jahres den Verkauf und die Verbreitung von mit amerikanischem Stachelbeermehltau behafteten oder dieser verdächtigen Stachelbeerpflanzen untersagt hat. D Bestimmungen des Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen zur Kontrolle der Stachelbeerpflanzen auf das Vorhandensein des amerikanischen Stachelbeermehltaues in den sich mit der Anzucht der Stachelbeerpflanzen beschäftigten Betrieben. 1. Der Antragsteller unterstellt sich der Kontrolle des Landes-Obstbauvereins für das König reich Sachsen für die Feststellung des amerikanischen Stachelbeermehltaues (Zpbuerotkou rnors Uvas) und erklärt sich bereit u) die Kulturen jederzeit und im ganzen Umfange besichtigen zu lasten, bezw. sämtliche Stachelbeerpflanzen bei der Besichtigung zu zeigen; d) falls sich Krankheitserscheinungen an den Pflanzen zeigen sollten, dem Landes-Obstbau verein unverzüglich Mitteilung davon zu machen; o) von jeder Sendung gekaufter Stachelbeerpflanzen zwei Stachelbeerpflanzen kostenfrei an die Königl. Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Dresden oder an Herrn Königl. Garteninspektor Mönkemeyer in Leipzig einzusenden; cl) erkrankte oder krankheitsverdächtige Pflanzen nicht in den Handel zu bringen.