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die Ural-Habichtseule (L^ruiuirr urulsnss), die Barteule (8z-rniu.ru laxxonieuin) und die Zwerg- ohreule (8ooxs ^.lärovanäi) nisten in Sachsen nicht; sie gehören der Vogelwelt Sachsens vielmehr nur als seltene Jrrgäste an. Mit Ausnahme des Uhus, der der Jagd Schaden zufügt, wegen seiner Seltenheit und der Gefahr des Aus sterbens aber unbedingte Schonung verdient, sind die Eulen außerordentlich nützliche Vögel. Ihre Nahrung besteht überwiegend aus Mäusen aller Art, deren Fang manche Eulen mit wahrer Mordlust betreiben. C. von Homeyer fand einmal an einem mit 7 Jungen besetzten Neste einer Schleiereule Sche ffel tote Mäuse. Als Beutetiere kommen ferner in Betracht; Nachtschmetterlinge, Käfer und andere Insekten, Hamster, Ratten, Wiesel, Eichhörnchen, Maulwürfe, Frösche, zuweilen auch Vögel; von den größeren Eulenarten werden auch Junghasen und Ka ninchen geschlagen. Durch äußerst zahlreiche Magen- und Gewölluntersuchungen wurde die Nahrung der wichtigsten Eulenarten festgestellt. Nachstehende Übersicht davon macht wohl jede andere Beweisführung über die Nütz lichkeit überflüssig. Wer hätte nicht schon „Damen" gesehen, die gleich Sioux häuptlingen Eulenbälge am Hute trugen. Die rechtliche Stellung der Eulen läßt in Sachsen sehr viel zu wünschen übrig. Nach den sächsischen Jagd gesetzen von 1864 und 1876 unterstehen die Eulen dem Jagdrechte, genießen aber keinerlei gesetzliche Schonzeit. Nach diesen Gesetzen sind zwar die Eulen rechtlich gegen die Verfolgung durch Nichtjagdberechtigte, also namentlich Vogelsteller, geschützt, aber leider findet man unter den Jagdberechtigten, besonders den Jagdpächtern und Gelegen heitsjägern aus der Stadt, in den seltensten Fällen volles Verständnis für die Nützlichkeit der Eulen. Ich kenne Fälle, daß derartige Schießer Dutzende von Eulen getötet haben. Der Grund dafür scheint lediglich die Trophäen sucht zu sein; die ausgestopften Eulen zieren als motten zerfressene Schmuckstücke das Heim der edlen Schützen. In einzelnen Fällen sollen sogar die Landleute den Ab schuß der Eulen wünschen. Hier kann nur schwarzer, mittelalterlicher Aberglaube der Grund sein, den vielleicht die Aufklärung allmählich beseitigen wird. Ich wende mich, wie schon im Juli d. I. wegen des Kuckucks, vertrauensvoll an die Mitglieder der Obstbau- Unsere wichtigsten Eulenformen: s1. Waldkauz. 2. Schleiereule.^3. Waldohreule. Es waren beispielsweise enthalten in Gewöllen und Magen von Reste von Tieren schädlichen nützlichen gleichgültigen Waldkauz . . 80 °,o N °/o 3 °/» Steinkauz. . 98 °/„ 2 °/° — Schleiereule. 67,6 °/o 32 «/, 0,4«/, Waldohreule. 97 "/, 2,5«/, 0,5 »/» Sumpfohreule 99 °/, 1 °/° — Wie beachtet nun der Mensch die Nützlichkeit der Eulen und Käuze? — Ihre versteckte Lebensweise, ihre seltsame Gestalt und Farbe, der gespenstische Flug und die Grausen verursachenden Ruse sind der Grund dafür, daß man die Eulen und Käuze überall verleumdet und verfolgt. Meist wird ihnen Schädlichkeit nachgesagt, oft tritt man dieser Frage wohl überhaupt nicht näher, son dern verfolgt und tötet sie erbarmungslos aus Aberglau ben. In abgelegenen Dörfern trifft man noch die rohe Sitte, getötete Eulen an das Scheunentor zu heften, um Hexen vom Betreten des Gehöftes abzuhalten. Ich über nehme die Volle Verantwortung für das eben Gesagte. Auch die Modetorheit geht unsern Eulen arg zu Leibe. vereine mit der dringenden Bitte, mit allen Mitteln gegen die ungerechte Verfolgung der Eulen einzutreten und für Aufklärung zu sorgen Eine Eule fängt viel mehr Mäuse als wie eine Katze. Jeder, der Eulen tötet, richtet Scha den an. Erwünscht wäre natürlich eine Änderung des Jagd gesetzes, wodurch die Eulen und Käuze von der Gnade des Jagdberechtigten unabhängig gemacht würden. Es mag hierbei erwähnt sein, daß Sachsen, Hessen und drei kleine Herzogtümer die einzigen deutschen Bundesstaaten sind, die die Eulen für jagdbar erklären. In allen übrigen Staaten wird ihnen unbedingter Schutz gewährt; Abschuß darf überhaupt nicht stattfinden. Solange wir keine besseren gesetzlichen Hilfsmittel haben, ist es ratsam und dringend zu empfehlen, in den Jagdpachtverträgen das Recht auf Abschuß der Eulen und Käuze ein für allemal auszuschließen und Zuwiderhand lungen unter Vertragsstrafe zu stellen Ich fand erfreu licherweise Verträge mit derartigen Bedingungen bereits bei einigen Jagdgenossenschasten der Amtshauptmannschaft Großenhain. Ich glaube und hoffe, daß man auch ander wärts diesen Weg bereits beschritten hat. Ich bitte alle Leser, die Einfluß auf den Abschluß der Jagdpachtverträge haben, doch auf diese Weise den Eulen und Käuzen Schütz zu verschaffen, aber auch die tatsächliche Ausführung des Vertrages überwachen zu helfen. Ein Gesetz oder eine Abmachung sind unwirksam, wenn sie nicht befolgt werden,