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war, damit sie in Kürze ihr Brutlager (6—8 Ganzwaben) fertigstellen. Letzteres ist schon deshalb nötig, daß sie ein Winterquartier gewinnen. Wollen sie beim Bauen dann in Drohnenbau übergehen, muß der Imker mit der Kunstwabe eingreifen. Wer seine Schwärme vernachlässigt, kann nie Ertrüge erzielen. — Aber nur Primavölker dürfen uns Drohnen und Königinnen schaffen. Von schlechten Stämmen: honigarmen, Frühbrütern, öfters Ruhrkranken nehmen wir keine Schwärme an. Sie dürfen auch nie Drohnen — das heißt die Zuchtbullen des Standes — erzeugen. Mit Nachkommen von solch minderwertigen Gesellen werden wir nie Honigernten haben. Gerade die Erziehung von Drohnen muß der gewissenhafte Imker streng überwachen. — Be fruchtung von jungen Weiseln mit Prima-Drohnenmaterial — Drohnen aus vorzüglicher Rasse — wollen die Beleg stationen vermitteln. Auch der Bienenw.-Hauptverein — unser Landesverband für Bienenzucht — hat eine solche in Grillenburg bei Tharandt errichtet und bietet damit allen seinen Mitgliedern Gelegenheit, die brünstigen jungen Weisel dort befruchten zu lassen, nm dadurch ihre Jmmen- stämme zu veredeln. Leb mann. V Kleine Mitteilungen. Obstverpachtung. In allen Fällen sollte die Obstverpachtung durch einen schriftlichen Vertrag geregelt werden. Der ehemals als Schwur geltende „Handschlag" wird heute gewöhnlich bei der Obstverpachtung' noch geübt, hat aber vor Gericht in strittigen Fällen selten etwas zu bedeuten. Ich schlage folgende Bedingungen vor: 1. Es ist genau anzugeben, was verpachtet wird (Obstarten und Parzellen). 2. Der Käufer ist zu verpflichten, das Kaufgeld mit einem Drittel im Versteigerungstermin, das zweite Drittel bei Beginn der Ernte und das dritte Drittel in der Mitte der Ernte in bar zu bezahlen. Zahlt der Meistbietende nichts an, so werden die Parzellen unmittelbar im Termin ander weitig versteigert, er wird zur Abgabe eines Gebotes nicht zugelassen, hastet aber für den Ausfall des kommenden Gebotes, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat. Der Verpächter bleibt Eigentümer des Obstes solange er die Bezahlung nicht völlig erlangt hat; deshalb ist es angezeigt, die Zahlungstermine aut den Tag festzulegen. 3. Ist der Zuschlag erteilt, dann behält sich der Verkäufer die Auswahl unter den Bietern vor, mährend jeder Bieler bis zur Erteilung des Zuschlags an sein Gebot gebunden bleibt, ohne aber Rechtsansprüche herleiten zu können. Für Fehler des Obstes oder für den Schaden, welchen dasselbe während der Ernte erleidet, haftet der Verpächter nicht. Doch würde ich empfehlen, den Obstanhang gegen Hagelschaden zu versichern und die Versicherung aus den Pächter zu übertragen. Auf diese Weise kommen reellere Preisangebote zustande. 4. Als Verpächter behält man sich das Recht vor, den Eigenbedarf (Auszug) in bestimmt jestzulegenden Mengen vom Pächter geben zu lassen oder selbst zu ernten. 5. Das Obst darf nur in reifem Zu stande geerntet werden, mit Ausnahme von Pflaumen. Der Pächter ist zu verpflichten, die Bäume nach Möglich keit zu schonen (daraufhin ist die Person des Pächters besonders anzusehen), bei jungen Bäumen dürfen nur Stehleitern Verwendung finden, durch die Last der Früchte gebeugte Zweige hat der Pächter rechtzeitig zu stützen, Fallobst und alles wurmige Obst ist zu sammeln und unbedingt aus den Anlagen zu entfernen, die Bäume dürfen nicht mit nägelbejchlagenen Stiefeln bestiegen werden, Aste, auch wenn sie abgestorben sind, darf der Pächter nicht ohne Wissen des Verpächters entfernen. 6. Alle Streitfälle werden unter Ausschluß des Rechts weges durch einen vom Verpächter zu bestimmenden Sachverständigen geschlichtet. Lindner. V Der amerikanische Stachelbeermehltau. Alle die jenigen Gartenbesitzer, welche beim Auslichten der Stachel beersträucher etwa die Beobachtung gemacht haben sollten, daß eine Anzahl Zweige im oberen Teil verkrümmt oder ver krüppelt und mit braunen Flecken überzogen waren, wollen wir hierdurch daraus aufmerksam gemacht haben, daß dies die Folgen und Überreste des amerikanischen Stachelbeer mehltaues sind. Wer diesen nicht energisch bekämpft, wird künstighin einen Teil seiner Stachelbeerernte einbüßen und außerdem werden die Sträucher selbst schwere Schädigungen erleiden. Man schneide alle kranken und verdächtigen Zweige bis aus den gesunden Teil zurück und verbrenne die Abschnitte sorgfältig. Alsdann bespritze man die Sträucher vor dem Austrieb mit einer 3"/»igen Kupfer vitriolkalkbrühe gründlich und von allen Seiten. Später, 8 bis 14 Tage nach der Blüte, ist die Spritzung zu wieder holen. Man verwendet jetzt aber besser eine '/s"/<>ige Lösung von Schwefelleber (500 K Schwefelleber ans 100 Liter Wasser). Wo sich schon Spuren des Pilzes gezeigt haben, müssen alle Sträucher in den Gärten bespritzt werden, auch die gesunden. Man kann dadurch der An steckung Vorbeugen. L.. L.-Ll. V Aus den Vereinen. Mehrfach haben Leser dieser Zeitschrist die Schristleitung gebeten, die Vereinsberichte zu kürzen, weil deren Inhalt die «rötzere Anzahl der Leser nicht interessiere. Nicht immer trifft dies zu. Einzelne Berichterstatter geben den Inhalt von Vor trägen in einer Weise wieder, Satz sie des Lesens wert sind. Im allgemeinen aber bittetman, nur das wesentlichste aus den Vercinsverhandlungen und Vorträgen berichten zu wollen. Die Berichte sollten Uv Zeilen nicht überschreite». Lindner. V Vezirks-Obstbauverein Borna. Am 29. April nachmittags 2 Uhr fand im „Wettiner Hof" zu Borna die 1. diesjährige gutbesuchte Mitglieder versammlung des Bezirks-Obstbauvereins statt. Der Vor sitzende des Vereins, Herr Amtshaupi mann vr. Einert, begrüßte die Versammlung mit dem Hinweis darauf, daß es die letzte Versammlung sein werde, die er leite, da er mit Ende Mai den Bezirk verlassen und in andere Staats stellung nach Dresden übersiedeln werde. Hierauf erstattete der Herr Vorsitzende den Bericht über das Geschäftsjahr 1913, hierbei besonders hervorhebend, daß die Mitgliederzahl sich weiter erfreulich vermehrt habe und daß der Verein Ende 1913 643 persönliche und 11 körperschaftliche Mitglieder zählte. Der Größe des Vereins entsprechend hat eine Er weiterung des Vorstandes sich als wünschenswert erwiesen. Im Jahre 1913 ist die Ortsgruppenbildung innerhalb des Vereins endgültig durchgeführt worden. Es bestehen zur zeit Ortsgruppen in Borna, Bad Lausick, Frohburg, Geit hain, Pegau-Groitzsch und Rötha. Nach der vorjährigen amtlichen Zählung der Obstbäume hat auf Beschluß des Vorstandes eine Mitgliederwerbung unter denjenigen Obst baumbesitzern eingesetzt, bei denen mehr als 10 Obstbäume gezählt wurden; diese Werbearbeit brachte bis jetzt einen weiteren Zuwachs von 84 Mitgliedern aus den verschiedenen Ortsgruppen. In letzteren sowohl als auch in den Bezirks- Versammlungen wurden belehrende Borträge gehalten, eine Anzahl Obstverwertungskurse fanden statt, der Ausbildung weiterer Baumwärter wurde die Aufmerksamkeit des Vereins zugewendet, Herrn Pfarrer Lochmann-Frauendorf und Herrn Kantor a. D. Claußnitz er-Geithain konnte das Diplom des Landes-Obstbauvereins in Anerkennung her vorragender Verdienste um den Obstbau und Würdigung langjähriger treuer Arbeit im Bezirksverein überreicht werden. Alsdann erstattete Herr Okonomierat Platzmann- Nenkersdorf, zugleich im Namen des Herrn Gärtnereibesitzer Johlige-Borna, Bericht über Prüfung der Jahres rechnung 1913. Die Rechnung schließt ab mit einem Kassen-