Volltext Seite (XML)
uismtzerMchenblatt Wcks-WeW mö 3KW Natt Mittwoch, 27. Dezember 1916 68. Jahrgang Nr. 155 Mgr.-M.: lvolüeMatt U!sW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 1V Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 13 Pf. Reklame 35 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. A«ssühr«ngsbestimmungen zur Bekanntmachung des Reichskanzlers über Kohlrüben vom i. Dezember 1916 (R G.Bl. S. 1316, Sachs. Staatsztg. vom 18. Dez. 1816). Zu s 1: Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf die von Händlern freihändig ansgekauften Vorräte. Der Kommunalverband kann Vorschriften wegen der Veräußerung solcher Mengen unter gleichzeitiger Regelung des Verbrauchs »ach Z 14 der Reichsbekanntmachung erlassen. Zu 8 5: Die von der Neichskartoffelstelle bezeichneten Stellen sind im Königreich Sachsen die Landlskartoffelstelle und die Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaft, in Preußen die Provinzialkartoffelstellen und kie von diesen mit dem Erwerbe von Kohlrüben beauftragten Unternehmungen. Zu § 6: Die Bepimmung soll verhindern, daß Tierhallec Kohlrüben vor anderen Futterübeu verbrauchen, bevor die vom Bezirk aufzubringende Menge gedeckt ist. Zu 8 11: Es wird besonders darauf hingewiesen, daß im Falle der Enteignung der Uebernahmepreis um 1 M für den Zentner zu kürzen ist. Dresden, am 22. Dezember 1916 ' Ministerium des Innern. LBM /Vuf au/ ein l^or/ mürren. Ae keim Lineal// ac/rlen: §/e^en. Dann, nu^ ^anw ne ec/,/ / DLera// er/rck//- ^c/r/ ^llei-§e§e//.!»cna//, Ker/k/r Heuausfuhr-Verbot. Die Ausfuhr von Heu aus dem Bezirke der Amtshauplmannschaft Kamenz einschließlich der Städte Kamenz und Pulsnitz wird verböte«. Heu darf nur ausgeführt werden, wenn auf schriftliches Ansuchen hin die Königliche Amtshauptmannschaft die Ausfuhr ausdrücklich genehmigt und hier über eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat. Dieses Ausfuhrverbot tritt sofort in Kraft. Es ist in allen Gemeinden nochmals in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23 Dezember 19 >6 Amtlicher Teil. Vaterländischer Hilfsdienst. Aufforderung des Krlegsamtes zur freiwilligen Meldung gemäß Z 7 Absatz 2 des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst. Hierzu gibt Las Stellv. Generalkommando bekannt, daß zur freien Meldung von Personen aufgefordert wird, deren Betätigung in der Binnen-Schiffahrt dringend erwünscht ist. In Frage kommen: Alle in Schiffahrt», und Hafenbetrieben beschäftigten Personen des Innen» und Außendienstes, wie Geschäftsinhaber, kaufmännische und technische Geschäftsführer und An- acstellte, SchiffserpeUen, Kapitäne, Schiffrführer, Steuerleutc, Motorbootführcr, Maschinisten, Bergungssachlrute, Fischer, Heizer, Flößer, Terner. Matrosen, Schiffer, Schiffsmaschinisten, Schiffs- koche und Aufwartepersonal, Kanalschleutzen-, Brücken». Schiffahrt-, Umschlag-Lagerhaus- und Katschuppendeamte, Verwalter, Aufseher, Vorarbeiter (Schauerleute, Stauer, Zähler) und Arbeiter Kranensübrer für elektrisch und Dampfbetrieb einschl. Hoch- und Schn ebebahnen, Elevatorsührer, Schiebebühnenführer, Freiwillige Meldungen mit genauer Angabe der Adresse werden schriftlich unter kurzer Angabe der früheren Tätigkeit und der gestellten Lohnforderungen an den Verband der öffent lichen gemeinnützigen Arbeitsnachweise des Königreichs Sachsen, Dresden, Ritterstraße 14 erbeten. Es wird erwartet, daß im vaterländischen Inte-esse zahlreiche Meldungen eingehen. Dresden, den 23. Dezember !St6. Der kommandierende General i. V. Baestler. Anmeldung zur Landsturmrolle des 1. Aufgebots. Durch Verordnung vom 28. Mai I9lö sind die Landsturmpfl chligen des r. Aufgebots, die fich bisher noch nicht gemeldet haben, aufgerufen worden. Hiernach haben sich sämtliche Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1899 vom 27. bis mit 51. Oesember (9(6 bei der Grtsbehörde <Stadtrat, Bürgermeister, Ge meindevorstand) ihres Aufenthaltsortes zur Stammrolle anfumeldcn. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist der standesamtliche Geburtsschein vor,ulegen. Alle Landsturmpflich-.igcn, welche i ach Anmeldung zur Stammrolle ihren Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sofort beim Abgänge und nach Ankunst an dem neuen Aufenthaltsorte spätestens innerhalb dreier Tagen der Stammrollenbehörde der betreffenden Orte zu melden. Diejenigen Landsturmpflichtigen, die unterm 2. Ja nuar 1917 ihren Tienstort wechseln, haben sich nur bei der Gemeindebehörde des neuen Dieustortes zur Stammrolle anfumelden. Wer diese vorgeschriebene Meldung unterläßt, wird mir Geldstrafe bis zu 3ll Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft- Kamen z, am 23. Dez-mber 1916. Der Zivilvorfitzende der Königlichen Ersatz-Kommission. mit Deutschland geschlossen werden, denn solche Zumutungen würbe man sich in allen deutschen Dolkskreisen energisch verbitten. Die ungünstige politische Stimmung bei den Vieroerbandsregierungen für die Anbahnung von Friedens- Verhandlungen wird indessen doch einigermaßen beeinträch tigt durch die Stimmung der Völker und der Heere in den Vierverbandsstaaten. Es liegen aus der Presse der Vier verbandsstaaten und auch von einzelnen Parteien in den feindlichen Ländern doch Kundgebungen für den Frieden vor, an denen die Regierungen dieser Länder nicht so ohne weiteres vorbeigehen können. Das englische Parlaments mitglied Professor Lees Smith, der auch mit an der Somme gekämpft hat, hat im englischen Parlamente erklärt, alle englischen Soldaten seien einstimmig für den Frieden, und auch im russischen, französischen und italienischen Heere soll es zu Kundgebungen für den Frieden gekommen sein. Diese Erscheinungen in den Heeren der Dieroerbandsmächte dürf ten die Machthaber in den Vieroerbandsstaaten wohl stutzig wachen. Dann mahnte aber auch die Kriegslage die Vieroerbandsmächte entschieden zum Frieden, wenn sie sehen Bundesrates an die kriegführenden Staaten eine große Un terstützung erfahren, denn wenn Amerika und die Schweiz auch nicht direkt den Frieden vermitteln wollen, so wollen die Regierungen der Vereinigten Staaten von Nordamerika und der Schweiz doch dahin Mitwirken, um eine gewisse Annäherung der Regierungen der im Kampfe stehenden Völker zu erreichen. Nun kommt aber alles daraus an, wie Deutschlands Feinde die Friedensangebote und die Friedens noten ausnehmen werden, und da mutz man leider der Wahrheit gemäß bekennen, datz die politische Lage in den Vieroerbandsmächren für den Beginn von Friedensverhand lungen als mindestens hinderlich bezeichnet werden mutz. Die politische Lage in den Dierverbandsstaaten wird immer noch von der Lüge und Heuchelei zu beeinflussen gesucht, datz Deutschland den Krieg angesangen habe, datz ferner Deutschland wie ein Verbrecher für die Anstiftung des Kr egcs zu blitzen habe, datz sich ferner Deutschland und seine Bundesgenossen als besiegt erkläien, alle eroberten Ge biete herausgeben und Kriegsentschädigungen zahlen sollen- Mit solchen ungeheuerlichen Zumutungen kann kein Frieden Sw-littsntt füll llan ömfciliolljlkfsisicnillk umfassend sie Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohom, Obersteina, Nieser- MtuicMttlt )ui 6i.Il l uiNlly fteina, Weißbach, Ober-u. Nicderlichtenau, Friedersdorf-Thiemendors, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Sie LnedensAiminiW und die MW und mMmWe kW nm Jahreswechsel. Eine große Tatsache beherrscht jetzt fast die gesamte politische Welt, im dritten Kriegsjahre ist die Friedenssehn sucht während des Westkrieges fast allgemein geworden, und es wird sich jetzt darum handeln, ob diese Friedens sehnsucht auch bald zu einer Friedenskonferenz der Verirrter der kriegführenden Staaten führen wird. Deutschland und seine Bundesgenossen haben bereits am !2. Dezember durch die bekannte Friedensnote ihre Keneigheit kundgegeben, den Frieden im Weltkriege abzuschließen, aber die Antwort der Äierverbandsmächte ist darauf noch nicht erfolgt. Man rechnet nun darauf, daß diese Antwort wenigstens so aus- fallen wird, daß sie die Möglichkeit von Friedensverhand lungen nicht ganz verschließt. Diese Hoffnung bat durch die Friedensnote des amerikanischen Präsidenten Wilson und die fast gleichzeitig erlassene Friedensnote des schweizerischen öes WWM knitsMiaits m öes ö«Ms fu »m feniMMr: Nk. 1S Brscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt', „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt» schäft' und „Mode für Alle' — — — Abonnement: Monatlich S5 Pf., vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung ins Haus, dprch kic Nlst, bezogen Mark 1.56.