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pulsmtzerWcbenblatt VMS-kWW W ZeilW öim MS gos «Miglilkoii MsWiSits Mö ges ötllgMes )II Pulsnitz Donnerstag, 7. Dezember 1916 Nr. 147 Amtlicher Teil Zeitraubender und tabellarischer Sag nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. 68. Jahrgang Mgr.-W.: WMMaNMW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 1V Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 13 Pf. Reklame 35 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MUMM: llr. ir Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt-, „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten» und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 55 Pf-, vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch kie Most bezogen Mark 1.56. — amralilntt fnv Kill gmtamimcklt^hrmnk NlllqmK umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- kitlUoMUtt 1 Ul. UM NlUlll^lnUllllMMU steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau,Friedersdors-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Aufkauf von Ferkeln. Unter Bezugnahme aus die diesbezügliche Verordnung vom 25 Mai — Sächs. Staatszeitung Nr, 124 — wird bestimmt, daß Ferkel auch ?ur Schlachtung nur von den mit einer Ausweiskarte für 50 M versehenen Mitgliedern des Diehhandelsverbandes für das Rönigretch Sachsen (auch Viehhändler) und nur zur Verfügung des Viehh andelSverbandes aufgekauft wer den dürfen. Wer entgegen dieser Verordnung unbefugt Ferkel kauft oder verkauft, wird mit Gefängnis bis zu 8 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Krafr. Dresden, den 28. November 1916. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Zur Streckung der Vorräte an Heiz- ^nd Beleuchtungsstoffen wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit für den Bereich des XII. Armeekorps verboten, 1. Lichtbilder vor 4 Uhr nachmittags und nach 10 Uhr oblnds öffentlich vorzuführen, 2. Licht-Reklame du.ch Lichtaufschristen an Lüden, Geschäftshäusern, öfftNtlichen Lokalen oder Berguügungsstätten zu machen. Die poUseistnnde wird auf ff Uhr abends festgesetzt. Auf Grund des 8 9 d des Gesetzes über den Belagerungszustand und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 wird bestraft, wer den Bestimmungen unter 1 oder 2 zuwiderhandelt, dergleichen wer s) in einer Schankstube oder an einem öffentlichen Vergnügungsorte über die Polizeistunde hinaus verweilt, ungeachtet der Wirt, sein Vertreter oder ein Polizeibamter ihn zum Fortgehen ousgefordert hat. bl als Wirt das Verweilen seiner Gäste über die Polizeistunde hinaus duldet. Diese Verfügung tritt mit dem 8. Dezember 1916 in Kraft. Dresden, den 5. Dezember 1916 Stellv. Generalkommando XII. Der kommandierende General, v. Broizem. Der Bäcker W. Oskar Oswald in Pulsnitz M. S. hat in der gewissenlosesten Weise die zur Versorgung der Bevölkerung mit Brot getroffenen Bestim mungen übertreten. Sei« Däckereibetrieb wird hiermi geschlossen. Die vorhandenen Backwaren dürfen bis einschließlich Sonnabestd, den 9 Dezember d. I. noch verkauft werden. Wer darüber hinaus Backwaren aus die sem Geschäfte bezieht, wird mit Geldstrafe bis zu 180 M oder Hakt bis zu 14 Tagen bestraft. Las Verbot bezieht sich auch auf das Backen für die Selbstversorger. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, den 6. Dezember 1916 Die Kaninchenziichtervereinigungen werden aufgefordert, den Namen des Vereins und ihres Vorsitzenden bis zum 15. Dezember 1916 der Kö niglichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Zugleich ist die Zahl der zur Zeit vorhandenen Muttertiere mit anzugeben. Die Königliche Amtshauptmannschast beabsichtigt, bei künftigen Zuweisungen von Krastfuttermitteln, die allerdings nur in sehr mäßigen Grenzen sich Hal- ten werden, die Vereinigungen direkt zu beliefern. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz, den 6 Dozember 1916. Butterverforgung. In den Städten Kamenz, Pulsnitz, Elstra, sowie in den Gemeinden Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn wird in der laufenden Woche an die Kunden der Butterhändler von der Reichsfettstelle zugewiesene Jnlandbutter zur Velieferuug des Wochensatzes von Pfund pro Kopf verkauft werden. Mit Rücksicht auf den höheren Einkaufspreis und die Kosten des Transportes usw. wird der Kleinoerkaufspreis auf 2.70 M für das Pfu.id festgesetzt. Dieser Preis gilt jedoch nur für die in dieser Woche in den obigen Orten durch Vutterhändler verkaufte Butter Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz, am 6 Dezember 1916. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz vom 27. November d. I., betr. den Verkehr mit Speisekartoffeln, wird gemäß Pkt. 4 dieser Bekanntmachung hiermit bestimmt, daß die Verbraucher ihren Kactoffelbedarf durch Vorlegung der ihnen zugeteilten neuen Kartoffelkar ten und Kartoffelzusatzkarten bei den Kartoffelhändlern Hermann Höntsch, Alwin Prescher, Adolf Philipp, Albert Heitmüller, Curt Opitz, Emil Körner und Konsumverein bis spätestens Sonnabend, den S. Dezember 1916 anzumelden haben. Die Anmeldung bei mehreren Kartoffelhändlern ist verboten. Die Kartoffelhändler hoben die Anmeldungen in eine Kundenliste zusammenzustellen. Aus diesen Kundenlislen muß der Name des Haushaltungsvorstan des und dis Zahl der von ihm vorgelegten Kartoffelkarten ersichtlich sein. Diese Kundenlisten sind bis Montag, den 11 Dezembsr 1S16, s Uhr vorm. in der Ratskanzlei abzugeben. Die Kartoffelhändler haben die vorgelegten Kartoffelkarten und Kartchfelzusatzkarten mit ihren Firmenstempel zu versehenn. Bei Abgabe von Kartoffeln an die Verbraucher sind die jeweils gültigen Abschnitte der Kartoffelkarten abzutrennen und gut aufzubewahren Pulsnitz, am 6. Dezember I9i6 Der Stadtrat. Nach Z 27 der Marktordnung für die Stadt Pulsnitz hat der diesjährige Christmarkt Sonntag, den 17. Dezember, von mittags 12 Ahr an stattzufinden. Zu demselben werden nur solche Verkäufer zugelassen, die in der Sächsischen Obeclausitz oder im Amtsgerichtsbezirke Pulsnitz wohnen. Pulsnitz, am 7. Dezember 1916. Der Stadtrat. eihnachtsbescherung im Lazarett Pulsnitz, am 7. Dezember 1916. Der Stadtrat. W Die Einwohnerschaft von Pulsnitz und Umgegend hat in den hiesi en Zweiglazaretten Kranken und Verwundeten wiederholt Liebesgaben zukommen lassen, wosür auch hierdurch herzlicher Dank ausgesprochen wird. J"tzt gilt es wieder eine Weihnachtsbescherung vorzubereiten. Zur Entgegennahme von Geldspenden md, wie bereits bekanntgegeben, die Herren Obmänner des Kriegsunterstützungsausschusses bereit. Hierdurch bitten wir uns auch sonst Geschenke zur Verfügung iu stellen. . Erwünscht sind: Pfefferkuchen. Schokolade, Aepsel, Nüsse, Lchter Zigarren, Zigaretten, Tabak, Tabakspfeifen, Bier, Wein, Marmelade, eingemachte Früchte, Unterhalrungsspiele, Briefpapiere, Postkarten, Notizbücher, Leibwäsche und sonstige Gegenstände. Diese Liebesgaben werden jederzeit in den Wohnungen des Herrn Bürgermeister Dr. Michael und Herrn Kommissionsrat Borkhardt sowie in der Natskanzlei »ern entgegengenommen.