Zeitschrift für Obst- und Gartenbau. HlW i>tt Lmdv-DDmtlM für d« Königltich SBskii. Siebenunddreißigster Jahrgang. Neue Folge. Schriftleiter: Martin Lindner in Dresden-A., Grunaer Straße 18, Geschäftsführer des Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen, unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner. Monatlich erscheint eine Nummer. — Preis Pro Jahr 3 Mark tnkl. Porto, einzelne Nummern 30 Pf. Inserate für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum 25 Pf. — Beilagegebühr für 1000 Exemplare 10 Mark netto. Alle für die Schriftleitung bestimmten Zuschriften sind zu richten an Herrn Martin Lindner in Dresden-A., Grnnaer Straße 18, Geschäftsführer deS Landes-Obstbauvereins für das Königreich Sachsen. Anzeigen-Geschäftsstelle und Expedition: C. Heinrich, Buchdruckerei und Verlagsbuchhandlung in Dresden-N., Kl. Meißner Gasse 4. Anhalt: Bekanntmachungen. — Aufsätze: Die Düngung der Obstbäume und anderer Kulturpflanzen. lDie Bedeutung des Wassers für die Obstbäume. — Kalkdüngung. — Locheisen, Erdbohrer oder Halllöcher.) — Kalkanstrich oder Karbolincumanstrtch'? — Winterliche Maßregeln gegen den amerikanischen Stachelbeermeltau. — Stauden-Astern. — Aus den Vereinen. — Monatskalender.— Kleine Mitteilungen: Wird dieses Jahr der Frostspanncr wieder stark auftrcten? — Lauril-Raupenleim. — Rosenhauben. — Ge schäftliches. — Bücherfchau. — Anzeigen. — Kirf dem Umschlag: Anzeigen. KbstmarkL betreffend. Der November-Obstmarkt in Dresden wird infolge ungenügender Angebote nicht abgehalten. Alle Angebote in Äpfeln und haltbaren Birnensorten können durch die Verkaufs- und Ver mittelungsstelle in Dresden-A., Grunaer Straße 18 — Fernruf Nr. 18358 —, untergebracht werden. An genannter Stelle besteht lebhafte Nachfrage und sind Anstellungen sehr erwünscht. Großenhain, am 24. Oktober 1911. Der Vorstand des Landes-Gbstbauvereins für das Königreich Sachsen. vr. Uhlemann, Vorsitzender. Hbstsortenßchimmung betreffend. Zur Sortenbestimmung von Kernobstfrüchten wird Sonnabend der 11. November vorgefehen. Für denselben gelten nachstehende Bestimmungen. Großenhain, den 20. Oktober 1911. Der Vorstand des Landes-Gdstbauvereins für das Königreich Sachfen. vr. Uhlemann, Vorsitzender. Bestimmungen. 1. Eine Sendung darf zunächst nicht mehr als zehn Sorten enthalten, und sind von jeder Sorte drei Früchte in normaler Ausbildung beizulegen. Der Fruchtstiel muß gut erhalten sein. 2. Die drei zusammengehörigen Früchte sollen mit einer Nummer unverwischbar bezeichnet, in einem Umschlag (Tüte) verpackt sein, welcher wiederum die Sortennummer trägt. 3. Jeder Sendung ist eine Liste mit genauer Adresse des Absenders beizulegen; die Liste enthält: