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131 10. Spätestens gleichzeitig mit Absendung des Obstes sind an die Obstvermittelungsstelle des Landes-Obstbauvereins Dresden-A., Grunaer Straße 18, Berzeichnisse über alles von dem Obstzüchter zum Markt gelieferte Obst zu senden, von denen eines dem Lieferanten ausgefüllt mit dem erzielten Preis zurückgesendet wird. Auch hierzu werden die Formulare von der Marktleitung angeliefert. 11. Das Obst ist sachgemäß, fest, sauber und derartig zu verpacken, daß innerhalb der Gefäße eine gleichmäßige Ware derselben Sorte ist. Es ist unter keinen Umständen statthaft, oben auf gute und unten in die Gefäße minder gute Früchte zu packen. Nicht vorschriftsmäßig verpacktes Obst wird zurückgewiesen. 12. Das zum Verkauf kommende Obst darf nur in folgenden Verpackungen angeliefert werden, und zwar: u) 5 KZ Obst in Pappkartons, zu beziehen von May L Sohn, Großwalditz bei Buuzlau, zum Preise von 20 Pf. pro Stück, b) 12'/? Obst in Holzkisten, zu beziehen von Gebr. Klengel in Mügeln, Bez. Dresden, zum Preise von 80 Pf. das Stück, e) 25 kA Obst in Holzkisten wie unter b, zum Preise von 1 M. 10 Pf. das Stück. ck) Wirtschaftsobst kann auch in Körben eingeliefert werden. Die unter er, b und e -angegebenen Jnhaltsmengen dürfen nicht überschritten werden. 13. Es empfiehlt sich als Verpackungs material nur Holzwolle zu verwenden. Sie ist am Großenhain, im August 1911. besten von Max E. Fiedler, Dresden-N. 17,*) zu beziehen und ist frühzeitig zu bestellen, weil sie vor dem Gebrauche 14 Tage zu lüften ist. Bei besseren Früchten empfiehlt sich auch noch das Einwickeln in Seidenpapier. 14. Während des Marktes nicht verkauftes Obst kann, wenn nicht von dem Verkäufer bei der Anmeldung anders bestimmt ist, nach Schluß versteigert werden. 15. Die Marktleitung übernimmt weder den Einsendern noch den Käufern gegenüber irgend welche Verpflichtungen und Verbindlichkeiten. 16. Stein- und Schalenobst ist von der Bestimmung über die Verpackungsgefäße befreit. 17. Von Obsterzeugnissen sollen Saft, Gelee und Marmelade zugelassen werden. Saft ist in Flaschen, Gelee und Marmelade in Gläsern oder Porzellantöpfen, nicht über 1 Inhalt fassend, einzuliefern. Pflaumenmus kann in größeren Gefäßen eingesandt werden. 18. Das für den Verkauf bestimmte Obst usw. muß spätestens zwei Tage vor Eröffnung des Marktes verkaufsfertig eintreffen, somit am 2. Oktober bezw. 13. November abends 6 Uhr. 19. Obst wird als Eilgut zu Frachtgutsätzen befördert. 20. Alle für den Obstmarkt bestimmten Sen dungen sind zu adressieren: An die „Roten Radler", Dresden-Neustadt, „für den Obst- markt". *) Holzwolle Is. pro Zentner 5,50 M. in Ballen von 25 oder 50 liK. Der Vorstand des Landes-Gbstbauvereins für das Königreich Sachsen, vr. Uhlemann, Vorsitzender. Vertilgung der Raupe des Kohlweißlings betreffend. Zeitungsnotizen zufolge tritt in der Zittauer Gegend, aber auch anderwärts die Raupe des Kohlweißlings in großen Mengen auf und zer stört durch ihren Fraß die wenigen bei der herrschenden Trockenheit noch vorhandenen Be stände an Kraut- und Kohlpflanzen. Der Vor stand der Königlichen Landwirtschaftlichen Ver suchsstation, Professor vr. Steglich, Dresden, Stübelallee 2, empfiehlt zur Bekämpfung dieses Schädlings die Bespritzung der befallenen Kraut- oder Kohlfelder mit 2o/oiger Lösung von „Speculin". Dieses Präparat zum Preise von 1,50 M. pro (also für 50 Liter Wasser reichend) ist von der Firma Max Helbig, Dresden-N., Bautzner Straße 69, zu beziehen. (Siehe auch Inserat.) Das Aufspritzen geschieht am besten mit sogen. Reb-, Hedrich- oder Kar toffelspritzen. Versand und Verpackung des Kernobstes. Mit 12 Abbildungen. Eine große Anzahl von Einsendungen der bezug auf Zweckmäßigkeit in der Verpackung Obstzüchter zu den Obstmärkten des Landes-Obst- noch sehr viel zu wünschen übrig, obgleich eine bauvereins, zur Verkaufsstelle in Dresden und redliche Bemühung, das Beste zu leisten, nicht zu Obstausstellungen der Bezirks-Obstbauvereine, zu verkennen ist. In diesem Jahre sind unsere mit denen Obstmärkte verbunden sind, läßt in Obstzüchter durch die Trockenheit meistens nicht