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MWÜM: W. IS Erscheint; Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" — — — — — Abonnement: Monatlich 55 Pf-, vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch die <"ost bezogen Mark 1.56. ööMMMW M MW lü: öes «öiiigMeii MtsgÄLts Wg ZK SMWtss zu msW Mgk.-M.: WglüeMattyulsW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 13 Pf. Reklame 35 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. füll ÜüN KmfüllMt'ilfüIlüiillK Ulllqmß umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- Nliil^mUtU jUI Veli MulvtzrllUltUvrMN 1 llwuilj steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdors-Thiemendors, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. Äst Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Dismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 143. Dienstag, 28. November 1916. 68. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. Vollmilch für Kinder über 6 Jahre. Der starke Rückgang der Milchzufuhr nach den Großstädten nötigt bis auf Weiteres dazu, die Gewährung von Vorzugskarte» für Vollmilch an Kinder von 7 und 8 Jahren auf höchstens '/s Liter täglich zu beschränken und für ältere Kinder überhaupt auszuschließen. Die Kommunalverbände haben bis zum 1. Dezember 1916 die darüber hinaus gewährten Vorzugskarten wieder einzuziehen. Dresden, den 27. November i9l6. Ministerium des Innern. Verfügung. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird allen Ausländern, soweit sie nicht Angehörige eines dem Deutschen Reiche verbündeten Staates sind, ver boten, die Jagd oder Fischerei in unseren Korpsbezirken persönlich auszuüben. Es bleibt ihnen freigestellt, die Jagd oder Fischerei für sich durch geeignete deutsche Staatsangehörige ausüben zu lassen. Einwandfreien neutralen Ausländern, die zur Zeit schon jenseits der deutsch-österreichischen Reichsgrenze jagd- oder fischereiberechtigt sind, können für un mittelbar anstoßende sächsische Jagd- oder Fischrreigebiete mit Genehmigung des zuständigen stellv Generalkommandos Ausnahmen von diesem Verbot bewilligt werden. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des Z 9 b des Preuß Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 bestraft. Dresden und Leipzig, am 23 November 19'6 Stellv. Generalkommandos XII. u. XIX. A.-K. Die kommandierenden Generale v. Broizem v. Schweinitz. Hinterkorn. (Roggen, Weizen). Auf die bestehenden Bestimmungen der Reichsgetreidestelle über das Hinterkorn wird im Folgenden nochmals hingewiesen: Hinterkorn darf von den Landwirten weder zurückbs halten, noch vom Kommunaloerdande zur Verfütterung frei gegeben werden. Anträgen auf Freigabe von Hinterkorn kann deshalb nichtentsprochenwerden. Alles Hinterkorn ist vielmehr an den Einkäufer der Reichsgetreidestelle bezw. dessen Untereinkäufer oder an die Einkäufer des Getreideeinkauf Kamenz, e. G. m. b. H. in Kamenz, käuflich ab zu liefern. Für das Hintsrkorn wird ein einheitlicher Preis von 10 M pro Ztr. bezahlt werden. Jedes Verfüttern von Hinterkorn wird nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen strengstens bestraft. Die vorstehe den Bestimmungen treten sofort in Kraft. Kamenz, den 27. November 1916. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Nach dem Beschlusse des Bundesrats vom 20. November 1916 findet am 1. Dezember 1916 im deutschen Reiche eine außerordentliche Volkszählung statt. Hierzu ist die Stadt Pulsnitz einschl. Rittergut 'n Zählbezirke eingeteilt und für jeden Bezirk ein Zähler ernannt worden. Die Zähler werden die Haushaltungslisten rechtzeitig verteilen und nötigenfalls über deren Ausfüllung Auskunft geben. Jeder Haushaltungsvorstand, in seiner Abwesenheit sein Vertreter, ist verpflichtet die Haushaltungslist: (Anstaltsliste) nach den Vorschriften der auf dieser ausgedruckten Anleitung gewissenhaft auszufüllen und die Richtigkeit der Eintragungen durch Unterschrift zu bescheinigen. Die Erläuterungen der Zähl ungslisten sind hierbei sorgfältig zu beobachten. Die Ausfüllung der Zählpapiere hat am 1. Dezember 1816 zu erfolgen, die Wiedereinsammlung der ausgefüllten Zählpapiere erfolgt durch die Zähler am 1. Dezember 1916 von mittags 12 Uhr und muß bis zum Abend des 2. Dezember 1916 beendet sein Es wird besonders darauf hingewiesen, datz auf die Vollständigkeit der Erhebung großer Wert zu legen ist, da nur unter dieser Voraussetzung ein erfolgreicher Abschluß der Volkszählung erwartet werden darf. Wer sich weigert d e vorgeschriebenen Eintragungen in die Hausliste zu machen, oder wer wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, wird mit Eeld- stra'e bis zu 1500 M bestraft. Pulsnitz, am 27. November 1916. Der Stadtrat Gegen Abgabe der Lebensmittelkarten Nr. 14 und 13 werden in den Geschäften der hiesigen Bezugsvereinigung für Kleinhandel von Mittwoch, den 29. November bis Sonnabend, den 2. Dezember 1916 Graupen und Teigwaren verkauft: Auf Lebensmittelkarte Nr 14 wird für eine Person Vfund Graupen abgegeben. Das Pfund Graupen kostet 30 Pf. Auf Lebensmittelkarte Nr. 15 werden Teigwaren wie folgt verabreicht: Für eine Person je Pfund und zwar Schnittnudeln Auszugsware zu 18 Pfg oder „ gefärbt „ 13 „ . Mitglieder des Konsumvereins erhalten Graupen und Teigwaren in. der hiesigen Filiale des Konsumvereins. Pulsnitz, am 28. November 1916. Der Stadtrat. Mittwoch, den 29. November 1916 von 9 Uhr V bis 4 Uhr N. findet im Scheunengrundstück Bisch^fswerdaerstr. No. 173 v Kohlrübenverkauf gegen Abgabe von Karten und zum Preise von 4 Mk pro Zentner statt. . ' Pulsnitz, am 28. November, 1916. Der. Stadtrat.