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pulMtzerwockenblaN MWa«: lle. IS vyNS-WeiM MS MW :M Mgk.-Mr.: lvMeuMt Pulsnitz Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend l Inserate für denselben Tag find bis vormittags Mit .Illustriertem Sonntagsblatt", .Aus der 1 10 Uhr auszugeben. Die fünf mal gespaltene Landwirtschaft", .Hof- Garten- und Hauswirt- k »1sMl » H l lk t I Zeile oder deren Raum 18Pf., Lokalpreis 13Pf. schast" und .Mode für Alle" Reklame 35 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Abonnement: Monatlich 55 Pf., vierteljährlich ses MWIlW MtSMUS ms öes SWMes K Wsnitz L7,2'T°m" fÜN fign ÜMt«i56vlcktfiKüUpK Nlllqnlk umfassend die Ortschaften : Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Ballung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- mtt ) ul. viril ptllltogeitUrtobr)ttN r utonlh steina, Weißbach, Ober- u.Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 120. Donnerstag, 5. Oktober 1916. 68. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinden fich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. Futtermittel für Mastschweine. Dem Königreiche Sachsen sind zu Zwecken der Schweinemast Futtermittel (vorzugsweise geschrotene Gerste) zur Verfügung gestellt worden, die durch den Landeskulturrat verteilt werden. Auf das Schwein werden 5 Zentner Futtermittel geliefert. Der Empfänger derselben hat sich jedoch zu verpflichten, ein ge mästetes, schlachtreifes Schwein im Mindestgewicht von 220 Pfund bis spätestens zum 31. März 1917 an den Viehhandelsverband abzuliefern. Der Preis der Futtermittel stellt sich frei Verteilungsstelle für den Zentner auf ungefähr 17 Mk. und erhöht sich um 20 Mk. für den Zentner, wenn die vertraglichen Schweine nicht abgeliefert werden, vorausgesetzt, daß der Master an der Schweinelieferung nicht ohne Verschulden gehindert wurde Ms Verkaufspreis für die Schweine gelten die durch dis Bekanntmachung des Bundesrats vom 14. Februar 1916 festgesetzten Höchstpreise. Die näheren Bedingungen können bei der Gemeindebehörde eingesehen werden. Diejenigen, die die Zuteilung der Futtermittel wünschen, haben Vordrucke zu dem Mästungsvertrage umgehen dbei der Firma: Getreide- einkauf Kamenz in Kamenz Sa., Oststr atze 4, zu bestellen und ein ordnungsgemäß ausgefülltes Vertragsstück sofort spätestens aber bis Mittwoch, den 11. Oktober ds. Is. an die genannte Firma zurückzusenden. Verspätet eingegangene Verträge können nicht berücksichtigt werden. Königliche Amtshauptmannschast Kamenz, am 4. Oktober 1916. Ausgabe der neuen B findet FroAag, den 6. und Sonnabend, den 7. Oktober 1916 in der Kri Freitag, den 8. Oktober 1916: An die Jnhabe r der Brotmarkennummer 1—100 8— 9 Uhr Vormittags »l l- lt l» „ „ 101—200 9 10 „ „ ,» l, l» l, l, „ 201—300 10-11 „ u >l l» »l „ „ 301-400 11-12 „ ll " l. ll 401-500 12— 1 „ Mittags l, ll „ l, 501—600 3— 4 „ Nachmittags »l l, kl k, k, k, 601-700 4"" 5 . ,, l» 'l l, ,, 701—800 5- 6 „ „ Gleichzeitig wird die hiesige Einwohnerschaft noch darauf aufmerksam g die Menge ^er geernteten bezw. voraussichtlich zu erntenden Herbstlartoffeln m von die Ausgabe der Kartoffelkarten abhängig ist. Evtl, zuviel empfangene Ki ot- und Buttermarken sschreibstube wie folgt statt: Sonnabend, den 7. Oktober 1918: An die Inhaber der Brotmarkennummer 801— 900 8— 9 Uhr Vormittags - » „ „ „ » 901 1000 9 10 „ „ „ „ „ „ „ „ 1001—1100 10-11 „ „ „ . „ „ „ 1101-1200 11—12 „ Brotmarkenausweiskarte ist vorzulegen. ht, daß diejenigen, welche selbst Kartoffeln geerntet, oder noch zu ernten haben, Ratskanzlei bis Sonnabend, den 7. Oktober 1916 anzugeben haben, weil hier- ^elkarten sind abzugeben. Pulsnitz, am 5. Oktober 1916. Der Stadtrat. Kartoffelversorgung. 1. Diejenigen Personen der Stadt Pulsnitz, einschließlich des Gutsbezirks, welche selbst Herbstkartoffeln ernten oder solche bereits geerntet haben, haben den vorgeschriebenen Vordruck für die Feststellung der Ernte unverzüglich in der Ratskanzlei abzuholen. Wer ihn bis zum 7. Oktober 1916 nicht abholt, ver fällt in eine Ordnungsstrafe von 3 M. Der Vordruck ist gewissenhaft auszufüllen und nach Abschluß der Kartoffelernte, spätestens aber bis Ende Oktober 1916 an den unterzeichneten Stadt rat zurückzugeben. 2. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Anspruch aus Kartoffelkarten nur diejenigen Kartoffelselbstversorger, Privathaushaltungen, East- und Speisewirtschaften, Krankenhäuser und ähnliche Anstalten sowie Arbeitgeber von Kriegsgefangenen haben, welche die ihnen nach der Bekanntmachung vom 20. dss. Mts. für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis 15. April 1917 zustehende Kartoffelmenge nicht selbst ernten — zu vgl. Z 2, 4—8 der Bekanntmachung vom 20. 9. 16. Die Anmeldung des Kartoffelbedarfs bei einem Kartoffelerzeuger hat bis zum 14. Oktober 1916 in den bereits bekannt gegebenen Ortschaften zu erfolgen. 3. Wer dagegen auf diesen unmittelbaren Bezug verzichtet, hat seinen Bedarf bei dem hiesigen Kartoffelkleinhändler bis zum 14.Oktober 1916 unter Abgabe des der Kartoffelkarte angsfügten Anmeldescheins anzumelden. Pulsnitz, am 5. Oktober 1916. Der Stadtrat. Holzversteigerung — 12. Oktober 1916, vorm. ^11 Uhr, Hotel Haufe in Großröhrsdorf — 432 w. Klötze 7/11 cm, 411 dergl. 12/36 cm, 782 w. Derbstangen 8/13 cm, 220 w. Baumpfähle 5/6 cm, 7690 W. Reisslängen 2/7 cm, gegen 12 Uhr 28 rm Scheite, 153 rm Knüppel, 42 rm Aeste Durchforstung?- und Einzel-Abr. 3—47. Kgl. Forst^evierverwaltnng Röhrsdorf in Kleinröhrsdorf, am 3. Oktober 1916. Kgl. Forstrentamt Dresden. Montag, den 16. Oktober 1916: Notz- und Viehmarkt in Königsbrück. Ursprungszengnisse find mitzubringen. Dienstag, den 17. Oktober 1916: Krammarkt in Königsbrück.