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pulsnitzerMchenblatt MWMr: W. IS öyWMelW M ZMW üü kelsgr.-Mr.: woaeMN MW Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Inserate für denselben Tag sind bis vormittags Mit .Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt- III D 1^ Feile oder deren Raum 18Pf., Lo.kalpreis 13Pf- «chast" und „Mode für Alle" Reklame 35 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Abonnement: Monatlich 55 Pf., vierteljährlich i>es kMW«i Ms-Mts mö ses MMes 10 piirW fnn ffan M1<iNlK umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- NiUcOvilscl- 1 ui. v^!> nllltvtzb....ltav2)Fll 1 ulvttlff steina,Weißbach,Ober-u.Äicdcrlichtenau, F-riedersdorf-Thiemendorf,Mittelbach, Großnaundorf,Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. M. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 268. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 116. Dienstag, 26. September 1916. 68. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung über Kaffee. Nachstehende Bekanntmachung des Kriegsschusses für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 22. September 1916. Ministerium des Innern. Der Ariegsausschuß für Aassee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H., Berlin, macht zufolge einer Verfügung des Kriegsernährungsamts bekannt, daß gemahlene Mischun gen von geröstetem Kaffee mit Kaffee-Ersatzmitteln nur in 3 Sorten an den Verbraucher abgegeben werden dürfen, nnd zwar: mit 80°/, Kaffee zu einem Preis von höchstens 2,20 M für das Pfund, mit 28°/, Kaffee zu einem Preis von höchstens 1,40 M für das Pfund, mi. l0°/o Kaffee zu einem Preis von höchstens 0,92 M für das Pfund. Andere Mischungsverhältnisse sind für gemahlene Mischungen von Kaffee und Ersatzmitteln nicht zulässig, soweit sie erst nach dem 25. September 1916 in den Handel gebracht werden. Wer Mischungen von Kaffee mit Kaffee-Ersatzmitteln verkauft, ist verpflichtet, cuf der Umhüllung (Verpackung) anzugeben, wieviel Prozent reiner Bohnenkaffee in der Mischung enthalten ist. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß sämtlichen Fabrikanten, welchen Rohstoffe zur Herstellung von Kaffee-Ersatzmitteln freigegeben oder geliefert werden, die vertragliche Ver pflichtung auferlegt ist, Kaffee-Ersatzmittelmischungen ohne Kaffee nicht über 60 Pfg. für das Pfund für den Verbraucher in den Handel zu bringen. Ausgenommen sind nur Fetgenkaffee und flaffee-Essenz (Zuckerpräparat), deren Preiskontrolle den Preisprüfungsstellen unterliegt. Verordnung über die Sammlung von Eicheln und Roßkastanien. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich allgemein an der Sammlung von Eicheln und Roßkastanien zu beteiligen und die Früchte an die von den Verwaltungsbehörden bekannt gegebenen Sammelstellen freiwillig aozuliefern. Die Eicheln und Roßkastanien werden zur Oel- und Futtermittelgewinnung im allgemeinen Interesse verwertet. Die von den Gemeinden und von den Amtshauptmannschaften und Stadträten der Städte mit revidierter Städteordnung nach der Verordnung vom 14. Juli 1916 — Sächsische Ctaatszeitung Nr. 164 — für die Sammlung der Steinobstkerne errichteten Sammel- und Hauptsammelstellen sind von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit der Sammlung von Eicheln und Roßkastanien zu beauftragen. In den Schulen werden durch die Kinder Roßkastanien und Eicheln gesammelt werden. Die gesammelten Mengen können von den Schulleitern an die nächstgelegene Sammel- oder Hauptsammelstelle unmittelbar abgeliefert werden. Soweit hierfür ein örtliches Bedürfnis besteht, werden die Gemeindebehörden angewiesen, die von de» Schulen oder sonstigen Sammlern oder Sammelstellen zusammengetragenen Mengen entgegenzunehmen, zu größeren Posten zu verewigen und an die Hauptsammelstellen abzuliefern. Die Ablieferung selbst hat tunlichst kostenlos zu geschehen; wenn erhebliche Trans portkosten unvermeidlich sind, ist dies unter Beigabe von Belegen schriftlich bei der Sammelstclle, an die die Kerne abgeliefert worden sind, anzuzeigen. Ueber den Ersatz solcher Kosten bleibt Entschließung vorbehalten. Kastanien und Eicheln sind allenthalben gesondert zu sammeln. Von den Sammelstellen werden die gesammelten Mengen gegen Bezahlung durch bestimmte Firmen abgenommen werden, deren Name noch mitgcteilt wird. Dresden, den 23. September 19l6 Ministerium des Innern. Die durch Bekanntmachung vom 18. September 1916 (Sachs. Slaatszeitung vom 19. dess. Mts.) ausgesprochene Beschlagnahme von Nepseln, Zwetschen und Pflaumen hat sich für die nachstehend genannten Bezirke erledigt Der Absatz dieses Obstes innerhalb der genannten Bezirke und nach Bezirken, in denen die Beschlagnahme auch nicht gilt, ist somit freigegeben. Dresden, am 23. September 1916. Der stellv, kommandierende General XII. A-K. v Broizem. Bezirke der Amtshauptmannschaftea Dresden-A., — Dippoldiswalde — Meißen — Bautzen — Flöha, der Städte Dippoldiswalde, Freiberg, Meißen, Neustadt, Radeberg, Riesa, Sebnitz, Wilsdruff — Bautzen, Kamenz, Zittau — Marienberg. Bekanntmachung. Nachdem die Frist sür die freiwillige Ablieferung von Fahrradbereisungen bis zum 1. Oktober 1916 verlängert worden ist, wird die im 8 7 Absatz 2 der Bekanntmachung Nr V. I. 384/6. 16 KRA., betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Fahrradbereifungen, auf den 1. 10. 16 festgesetzte Meldefrist bis zum 15.10. 16 verlängert. Dresden und Leipzig, den 23. September 1916. Stellv. Generalkommandos XII. und XIX. A. K. Die kommandierenden Generale: v. Vroizem. o. Schweinitz. DruschprLnne. Wie die Reichsgetreidestelle kürzlich bekanntgemacht hat, gilt die für Brotgetreide bisher gewährte Druschprämie von 20 M für die Tonne nur noch für Lieferungen bis 10. Oktober 1916. Da es noch nicht feststeht, ob der Kommunalverband Mittelsachsen, dem der hiesige Kommunalverband angeschlossen ist, diese Druschprämie schon früher aufhebt, wird den Getreideerzeugern dringend angeraten, die Ablieferung des Brotgetreides nach Möglichkeit zu beschleunigen. Um den Bedarf an Weizenmehl decken zu können, wollen die Getreideerzeuger vor allen Dingen für unverzügliche Ablieferung des Weizens sorgen. Der Kommunalverband der Königliche« Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23. September 1916. Magergünse. . Die Königliche Amtshauptmannschaft ist zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, die bestellten Magergänse liefern zu können. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23. September 1916. Obstbefchlagnahme betr. Es wird hierdurch darauf hingewiesen, daß die durch die Kommandierenden Generäle des XII. und XIX. Armeekorps am 18. September 1916 veröffent lichte Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Aepfeln, Zwetschsn und Pflaumen für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz nach wie vor gilt; freier Verkauf und Ausfuhr darf nur an die mit Ausweiskarts des Kriegsernährungsamtes versehenen Aufkäufer erfolgen. Ausnahmen von der Beschlagnahme werden von der Königlichen Amtshauptmannschaft im Falle des Verderbens des Obstes bewilligt. Entsprechende Ge- !uche müssen tatsächliche Angaben enthalten, worauf die Gefahr des Verderbens gestützt wird und müssen von der Gemeindebehörde beglaubigt sein. Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 25. September 1916. Bin im Kriegs-ölhanplötzen. Sie MWen Tagesberichte. Dresden, den 24. September 1916, nachm. 3 Uhr. Trotzes Hauptquartier, 24- September 1916 Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Kronprinz Rupprecht von Bayern: Die Dauerschlacht an der Somme ist wieder in vollem Aange. Der Actilleriekamps ist zwischen der Ancre und der Aomme von selten erreichter Hefttqkeit. Nächtliche seind!iche Vorstöße bei Courcelette, Rancourt und Bouchaoesnes sind ^Klungen. Heeresgruppe des deutschen Kronprinzen: Im Maasgebiet nahm die Feuertätigkeit links des Flusses und in einzelnen Abschnitten rechts desselben zu Auf der ganzen Front rege Fliegertätigkeit mit zalrei- chen, für uns günstigen Luftkämpsen in unseren und jeweils der feindlichen Linien. Wir haben 24 Flugzeuge abgeschossen davon 20 an der Somme. Oberleutnant Buddecke, die Leutnants Wintgens und Höhendorf zeichneten sich besonders aus. Unser Verlust beträgt 6 Flugzeuge. Am 22 September spät abends wurde durch Bomben abwurf aus Mannheim 1 Person getötet und einiger Sach schaden angeichtet. Bei mehrfachen feinlicken Fliegerangriffen auf das rückwärtige Gelände unserer Front wurden u. a. in Lille 6 Bürger getötet und 12 Häuser beschädigt. Eins unsrer Luftschiffe hat in der Nacht vom 22. Sep- tember englische Militäranlagen bei Boulogne angegriffen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern: Mit starken Massen griffen die Russen fünfmal zwi schen Sereth und Strypa nördlich von Zborow erneut an. Bei Manajow drang der Gegner ein. Er wurde im Gegen angriff wieder geworfen und ließ über 700 Gefangene und 7 Maschinengewehre in unserer Hand. Weiter südlich bra chen alle Angriffe mit schweren Verlusten vor unserer Linie zusammen. Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl: In den Karpathen gewannen wir zwischen der Lu- dowa und Baba Ludowa sowie am Osthange der Cimreclawa in früheren Gefechten eingebüßte Teile unserer Stellung im Angriff zurück. Nordöstlich von Kirlibaba sind hartnäckige Kämpfe im Gange.