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Nr. 108 Pulsnitz. (Auszeichnung) Der Gesreite Bern- ' hard, Hause, Sohn des Hausbesitzers August Hause, hier, im Reserve-Jäger-Bataillon Nr. 13 erhielt für Tapferes Verhalten vor dem Feinde das E'serne Kreuz n. Klasse Pulsnitz. (Sammlung,) Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern findet gegenwärtig in Sachsen durch die Mitglieder der evang. Jünglingsvereine eine Sammlung im Kreise ihrer Freunde und Bekannten zu Gunsten der Kriegsarbeit des sächsischen Iünglingsoereinsbundes statt. Es handelt sich dabei vor allen um die Arbeit der Soldaten heime, die bisher wie bekannt durch die evang. Jünglings bündnisse Deutschlands in Zahl von über 3M mit einem Aufwand von über 1 M'll. Mk. an allen Fronten verrich tet worden sind. Die jugendlichen Sammler werden deshalb gewiß auch in unserer Gemeinde bei ihren bekannten, Ar beitgebern. usw. freundliches Gehör finden, wenn sie ihre Sammelbogen zur Einzeichnung oorleaen. Auch der Leiter des hiesigen Jünglingsvereins, Herr Pastor Uc. Stange ist gern bereit. Gaben in Empfang zu nehmen — (Für Händler mit Web-, Wirk- und Strickwaren.) Die Gewerbetreibenden des Bezirks, die mit Web-, Wirk- und Stückwaren handeln, werden darauf hingewiesen, daß nach 8 '3 der Bekanntmachung des Reichs kanzlers über Web, Wirk- und Strickwaren vom M Juni 1916 die empfangenen Bezugsscheine durch deutlichen Bermerk ungiitig zu machen, die Scheine zu sammeln und am 1. je den Monats an die zuständigen Behörden des Wohnortes des Verkäufers (Amtshauptmannschast und Stadtrate mit revidierter Städreordnung) abzu'iescrn sind. — (Zu rErleichterungund Beschleunigung der Nachforschungen nach Vermißten) ist es un bedingt nötig, daß die Adressen von Kriegsgefangenen als bald nach Vekanntwcrden an die zuständ ge Stelle mitqe- teilt werden. Es ergeht daher an alle Angehörige das Ersu chen, sobald ein Kriegsteilnehmer aus der Gefangenschaft geschrieben hat, dessen Name, Vornamen, Dienstgrad und Truppenteil (Regiment und Kompagnie) unter Beifügung seines Schreibens in Urschrift, welches unvorzüglich zurück gegeben wird, zu melden. Auch ist es wünschenswert, jeden Wech'cl des Gefangenlagers anzuzeigen. Als zuständige Stellen kommen in Sachsen in Frage: als amtliche Stelle: das Nachweisebttro des Königlich Sächsischen Kriegsmini steriums, Drcsden-N., Königsstr. 15; außerdem: sämtliche > Auskunfts- und Ortsstellen vom Roten Kreuz. — (Vorsicht beim Gebrauch von Tinten stiften.) Obgleich bereits mehrfach von augenärztlicher Seite aus die Gefährlichkeit anscheinend harmloser Verletz ungen durch Tintenstifte hingewiesen worden ist, werden diese meist ebenso wenig beachtet, wie andere ähnliche Fremdkör- verschädigungcn des Auges. In der „Münchener medizini schen Wochenschrift" veröffentlicht Professor vr. Oloff - Kiel . einen Fall solcher Verletzung, der infolge eingetretener Horn hauttrübung und Regenbogenhautentzündung zu einer Er blindung des Auges geführt hat. Die schweren Folgen sind daourch entstanden, daß der Betreffende zu spät ärztli che Hilse ausgesucht hat. Die gelöste Farbflüssigkeit — die Tintenstifte bestehen bekanntlich aus basischen Anilinfarben — ruft, wenn sie lange genug im Augenbindehautsack sich aufgehalten hat, abgesehen von der Verfärbung der Schleim haut. eins Nekrose der oberflächlichen Epithelien hervor, die zur Schädigung des Auges führt. Oberlichtenau. (F est a e n o m m e n.) Hier wurde von der Landgendarmerie ein 26 Jahre alter Diener sestge nommen, der seiner Herrschaft Geld und Dachen in hohem Werte unter erschwerten Umständen gestohlen hat. — Vor kurzer Zeit wurden in Großnaundorf 8 große Karpfen ge- stohren. Die Diebe wuroen jetzt in vier jungen Glasmachern au? Radeberg ermittelt und sehen nun ihrer Bestrafung entgegen Dresden, 6. Septeniber 1916. (GroßesWohltötig- keitskonzert im Kgl. Großen Garten.) Am Sonn- tag den 24. Septenrber wird nachmittags im Großen Garten ein Wayltätigteitskonzert der Dresdner Sängerbünde zugunsten der Kriegsfnrsorge stattfinden. Die Veranstaltung an der etwa IVM Sänger teilnehmen, steht unter dem Ehrenvorsitz des Fi- nanzministers v. Seydewitz und des Oberbürgermeisters Blüher. — (T i l e l v c r l e i h u n g.) Se. Majestät hat dem Kaufmann Mar Köchel, Inhaber der unter der Firma Herm. Wilh. Köch l <K Sohn in Dresden betriebenen Weingrotzhandlung, das Prädikat Königlicher Hoflieferant verliehen. — (BehördlicheSchlietzuna eincrMühle.) Wegen Nichtbefolgung kriegswirtschaftlicher Vorschriften ist die Mühle in Kleivpostwitz bei Wilthen seitens dec König lichen Amtshauptmannschaft auf die Dauer eines Viertel jahres oes nlossen worden Tagesgeschichte. Deutsches Reich D. lD Berlin, 6. September. (Die strikten Neutralen.) Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" teilt mit: Der Königl'ch Niederlän'ische Gesandte und der schweizerische Gesandte haben in Berlin im Auf trage ihrer Regierungen die Erklärung strikter Neutralität gegenüber den kriegführenden Staaten erneut bestätigt. Nach einer Madri er Meldung Hot die spanische Regierung ihre Neutralnät-erklärung veröffentlicht. — (Die gute deutsche militärische Lage.) Der .Lokalanz." berickret: Der Reichskanzler gab einen all gemeinen politischen Ueberbück und konnte die erfreuliche Mitteilung machen, daß Hindenburg und Ludendorff sich übe einstimmend dahin ausgesprochen hält n, daß die allge meine militärische Lage gut sei und zu keinerlei Befürchtung Anlaß gebe. An eine Heraufsetzung der militärischen Alters grenze würde nickt gedacht. DU. Berlin, 6. September. (D rbotder„D ut scken Tageszeitung") Die „Deutsche Tageszeitung" teilt mit: Unser „Deutsche Tageszeitung" ist abermals bis auf weiteres verboten worden. Frankfurt, 7. September. (Die Besprechung des Reichskanzlers mit den Parlamentari- ern) In einer Besprechung der Zusammenkunft der Par lamentarier mit dem Reichskanzler äußert sich der Berliner Korrespondent der „Frankfurter Zeitung" u a. dahin: Die Stimmung des kürzlich erst nach mehrtägigem Aufenthalt im Hauptquartier hierher zurückgekehrten Kanzlers und der Abgeordneten, die sich vorgestern mit ihm besprochen haben, ist auch im Ernste dieser Zeit unerschüttert und durchaus zu- verfichtlich. In dieser Beziehung könnte nach der Meinung unterrichteter Persönlichkeiten ganz rubig das, was oorge stern zwischeu dem Reichskanzler und den Parlamentfirn besprochen worden ist, auch veröffentlicht werden. Stuttgart, 5. September. (Der Vermögensver walter des Königs von Rumänien.) Laut einer Meldung aus Sigmaringen ist es dem Dermögenswalter des Königs von Rumänien, dem Schweizer Bassentin, der Pulsnitzer Wochenbian. — Donnerstag, den 7. September 1916. Dene 3. nach Einlaufen der Kriegserklärung Rumäniens von Sig maringen sofort nach der Schweiz abreisen wollte, um das Vermögen des Königs Ferdinand in Sicherheit zu bringen, infolge ungenügenden Paßausweises nicht gelungen, über die Grenze zu kommen. Bassentin weilt zurzeit wieder im Schlosse des Fürsten von Hohenzollern. — Wie das „Berl. Tgbl." aus Sigmaringen erfährt, hätte sich der Fürst von Hohenzollern unablässig bemüht, seinen Bruder, den König von Rumänien, von der Preisgabe der Neutralftät Rumä niens abzuhalten. Material hierüber würde demnächst be kannt gegeben. Oesterreich-Ungarn. (Zudem Sturmlauf der ungarischen Opposition gegen den Minister präsidenten Graf Tisza) äußert sich die Germania: Ob Tiszas Verteidigung der eigenen Politik gegenüber Ru mäniens und das Verhalten seines Gesandten berechtigt ist, das kann im Augenblick wohl niemand entscheiden. Wir alle stimmen mit iym und ganz Ungarn in dem herzlichen Wunsche überein, dck die siebenbürgische Prüfung bald ein ebenso glückliche Ende finden werde, wie sie ostpreutziscbe und galizische es seinerzeit getan Haden, und glücklicherweise eröffnet die augenblickliche Kriegslage darauf recht erfreu liche Aussichten. Nichts würde ganz Mitteleuropa mit grö ßerer Genugtuung erfüllen, als wenn gerade die treulosen Rumänen ihr Schicksal recht bald ereilen würde. Türkei. Aonstantinopel, 6. September. (Der Mi nister desAeußern Halil Bep) reist hmte Abend zum Besuch dw lei enden deutschen Staatsmänner nach Berlin ab. Griechenland. (Kronprinz Georg verzich tet aus d " n Thron.) (Privattel.) D r „Lokalanz" er fährt aus Athen: Dec Kronprinz hat sich geweigert, im Falle einer gezwungenen Abdankung seines Vaters den Thron zu übernehmen. Die Entente hat deshalb die Beru fung der Prinzen Nikolaus und Andreas aus Petersburg veranlaßt, um mit diesen zu verhandeln. Rumänien. (Rußland und Rumänien.) Nach Meldungen über Petersburg wird Rumänien in der näch sten Zeit kein nationales Ministerium erhalten, da die Par tei Bratianus wünscht, sämlichs Portefeuilles zu behalten. Ein Verbot des Verkaufs und öffentlichen Genusses alko- Schafft das Gold zur NeichsbmM Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld! Zeder Deutsche, der zur Verringerung des BargelduMaufs beiträgt, stärkt die wirtschaftliche Kraft des Vaterlandes. Mancher Deutsche glaubt seiner vaterländischen Pflicht'völlig genügt zu haben, wenn erstatt wie früher Goldmünzen, jetzt Banknoten in der Geldbörse mit sich führt oder daheim in der Schublade verwahrt hält. Das ist aber ein Irrtum. Die Reichsbank ist nämlich gesetzlich verpflichtet, für je Dreihundert Mark an Bank- noten, die sich im Verkehr befinden, mindestens Hundert Mark in Gold in ihren Kaffen als Deckung bereitzuhalten. Es kommt aufs gleiche hinaus, ob hundert Mark Goldmünzen oder dreihundert Mark Papier geld zur Neichsbank gebracht werden. Darum heißt es an jeden patriotischen Deutschen die Mahnung richten: Schränkt den Bargeldverkehr ein! Veredelt die Aahlungssitten! Jeder, der noch kein Bankkonto hat, sollte sich sofort ein solches einrichten, auf das er alles, nicht zum Lebensunterhalt unbedingt nötige Bargeld sowie seine sämtlichen laufenden Einnahmen einzahlt. Die Errichtung eines Kontos bei einer Bank ist kostenfrei und der Kontoinhaber erhält sein jeweiliges Guthaben von der Bank verzinst. Das bisher übliche Verfahren, Schulden mit Barzahlung oder Postanweisung zu begleichen, darf nicht das herrschende bleiben. Nichtig sind folgende Verfahren: Erstens — und das ist die edelste Zahlungssitte — LleSerweisung von Bank zu Bank. Wie spielt sich diese ab? Der Kontoinhaber beauftragt seine Bank, der Firma oder Privatperson, der er etwas schuldet, den schuldigen Betrag aus deren Bankkonto zu überweisen. Natürlich muß er seiner Bank den Namen der Bank angeben, bei welcher der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Jede größere Firma muß daher heutzutage auf dem Kopf ihres Briefbogens vermerken, bei welcher Bank sie ihr Konto führt. Außerdem gibt eine An frage am Fernsprecher, bisweilen auch das Adreßbuch (z. B. in Berlin und Hamburg) hierüber Aufschluß. Weiß nian nur, daß der Zahlungsempfänger ein Bankkonto hat, kann aber nicht feststellen, bei welcher Bank er es unterhält, so macht man zur Begleichung seiner Schuld von dem Scheckbuch Gebrauch. Zweitens Der Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung". Mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung" kommt zum Ausdruck, daß der Zahlungsempfänger keine Einlösungen des Schecks in bar, sondern nur die Gutschrift auf seinem Konto verlangen kann. Bei Ver rechnungsschecks ist auch die Gefahr beseitigt, daß ein Llnbefugter den Scheck einlösen kann, der Scheck kann daher in gewöhnlichem Brief, ohne „Einschreiben", versandt werden, da keine Barzahlung seitens der bezogenen Bank erfolgen darf. Nach den neuen Steuergesetzen fällt der bisher auf dem Scheck lastende Scheckstempel von 10 Pfg. vom 1. Oktober d. I. an fort. Drittens Der sogenannte Barscheck, d. h. der Scheck ohne den Vermerk „Nur zur Verrechnung". Er kommt dann zur Anwendung, wenn der Zahlungsempfänger kein Bankkonto besitzt und daher bare Auszahlung verlangen muß. Er wird in dem Maße aus dem Verkehr verschwinden, als wir uns dem ersehnten Ziel nähern, daß jedermann in Deutschland, der Zahlungen zu leisten und zu empfangen hat, ein Konto bei dem Postscheckamt) bei einer Bank oder einer sonstigen Kreditanstalt besitzt. ' Darum die ernste Mahnung in ernster Zeit: Schaffe jeder sein Gold zur Reichsbank! Mache jeder von der bankmäßigen Verrechnung Gebrauch! Sorge jeder in seinem Bekannten- und Freundeskreis für Verbreitung des bargeldlosen Verkehrs! Jeder Pfennig, der bargeldlos verrechnet wird, ist eine Waffe gegen den wirtschaftlichen Vernichtungs krieg unserer Feindei höfischer Getränke wurde erlassen Die Kriegszensur besaßt sich einstweilen nur mft unmittelbar kriegerischen Ereignissen, alle innerpolitischen Betrachtungen unterstehen nicht der Kriegszensur. Italien, i. v. Lugano, 5. September. (DieAus - Weisung griechischer Bürger aus derHeimat.) Der Lyoner „Progres" meldet aus Athen vom Montag: Die Griechen und Deutschen, deren Ausweisung, die Entente verlangt, erhielten Befehl, das Laud innerhalb 24 Stunden zu verlassen Sie werden sich voraussichtlich über Florina nach Bulgarien begeben. Die Postoerbindung zwischen Sa> loniki und Athen ist vollkommen unterbrochen. England. (Verlegung der Munitionsfa briken.) Aus Rotterdam wird der „Köln. Ztg." gemel det: Nachdem die Luftangriffe aus die englischen und schot tischen Küstenorte sich in letzter Zeit gemehrt haben, hat die englische Regierung auf Drängen der Arbeiterpartei bestimmt, daß die Munitionsfabriken von Chatham, Hull, Dundee und Brighron geschlossen und die Betriebe nach der West- küste Schottlands verlegt werden. Jederzeit werden Bestellungen aus das „Pulsnitzer Wochenblatt" entgegengenommen. So siegen wir . . . Mein Deutschland im Raum deines Reiches Nur einer seh' in dem anderen nur Den Bruder, die Schwester, sein Gleiches! Einer trage des anderen Last! Einer lind're des anderen Leid! Einer leide des anderen Los! Einer wachs' an dem andern groß! So in allem eine Gemein', Dazu dem Herrgott ergeben, Siegen wir, soll'n wir erleben Dauernden Friedens Gedeihn! Karl Otto. Sonnabend Vormittag 1v Ahr soll im hiesigen Ratskeller, als Versteigerungslokal, ein Herren-Fahrrad meistbietend gegen bare Zahlung versteigert werden. Pulsnitz, 7 September 1916. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts.