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500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April 98,— Mark S Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 30. September d. I. an voll bezahlen. Ein ! zahtungen. zugeteilten Betrages spätestens des am 5? S.StLck-insen. !. bei Begleichung von Reichsanleihe 5 o/o Stückzinsen für 0,4b o/« 94,55 Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur 93,87"/° 94,10°/° Neichsbank-Direktorium Berlin, im August 1916. Laoeastsim v Grimm. 18. Oktober d. Z., 24. November d. I. 9. Januar n. I., 6. Februar n. I. ck) bis zum 30. Sep tember Annahme stellen. 7. können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen briefi-^ Sie sind verpflichtet: 30°/° 20°/° 25°/° 25°/° II. bei Begleichung von Reichsschatz- anweifungen 4 Vs °/° Stückzinsen für sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft, jeder deutschen Kreditgenossenschaft und jeder deutschen Po st an st alt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen erfolgen. für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (val. Ziffer 6). 4. Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichnungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt 2» Stückelung, übrngen entscheidet die Zeichnungsstelle über die .Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung stnd in dem dafür vorgesehenen Mnii" auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittü.ugs' stellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden. ) Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Ncichsanleihe sowohl wie für die Schatzanweisungen auf Antrag vom Neichsbank-Dirckt M ausgestellte Zwischen scheine ausgegeben, über deren Amtausch in endgiltige Stücke das Erforderliche später öffentlich bekanntgemacht wird. Die 0 unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im Februar n. S ausgegeben werden. Z -» 97,89 Marl 95,— Marl I) am 24- Novembck zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doä braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von 300: 100 am 24. November, 100 am 9. Januar, 100 am 6. Februar; „ „ „ 200: 100 am 24. November, 100 am 6. Februar; „ „ „ <^5 100: 100 am 6. Februar. Die Zahlung hat bei de'r selben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzscheine des Reiches werden — unter Abzug von 5 > Diskont vom Zahlungstage, frühestens ab^ vom 30. September ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen. Da der Zinsenlauf der Ncichsanleihe erst am 1. April 1917, derjenige der Schatzanweisungen am I. Januar 1917 beginnt, werden vom Zahlungstagö frühestens vom 30. September 1916 ab, a) auf sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5 °/o Stückzinsen bis 31. Mätz 1917 zu Gunsten des Zeichners verrechnet, b) auf die Zahlungen für Schatzanweisungen, die vor dem 30. Dezember 1916 erfolgen, 4^0/° Stückzinsen bis dahin zu Gunsten des Zeichners verreck'"^ Auf Zahlungen für Schatzanweisungen nach dem 31. Dezember hat der Zeichner 4^o/o Stückzinsen vom 31. Dezember bis zum Zahlungstage zu entricht Beispiel: Von dem in Ziffer 3 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: Bei der Reichsanleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig, bei den Sch^' anweisungen für jede 4 Tage um 5 Pfennig für je 100 Mack Nennwert. Die Postanstalten nehmen nur Zeichnungen auf die 5°/° Reichs anleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahlung 30. September, sie muß aber spätestens am 18. Oktober geleistet werden. Auf bis zum 30. September geleistete Vollzahlungen werden Zinsen für 180 Tag^ auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 18. Oktober, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 162 Tage vergütet. (Vgl. Ziffer § Beispiele la und Ib.) ahnden Kontor der Neichshauptbank für Wertpapiere in Berlin nach Maßgabe seiner für die Niederlegung Zeichner kann sein Devot iedcrreit —k°^c»ue, anwewabct und verwaltet. Eine Sperre wnd durch diese Niedericgung nicht bedingt; der den Darllhnskassen wie die WectpMere sel^ dnjt - zumclue.-men. Die von den, Kontor für Wertpapiere ausgefertiglen Depotscheine werden von VedingrrngeN. Zeichnungsstolle ist dis RerrbSbank. Zeichnungen werden . von MonLaa, den 4. September, bis Donnerstag, den o. Oktober, mittags 1 Ahr bei dem Kontor der Re^ichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Z w e i g a n st a l t e n de' Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der P r e u y i s ch e n C e n t r a l - G e n o s s e n s ch a f t s ! a sse in Berlin, -- Königlichen Äauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, s »wie e) am 18. Oktober 72 Tage 0,90"/° 90 Tage I,l2b°/° ünfte Kriegsanleihe. 5 7° Deutsche Kriegsanleihe, unkündbar bis 1924. I 47- 7° Deutsche Reichsschatzanweisungen. Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5 °/° Schuldverschreibungen des Reichs u«! 47r V° Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen find seitens des Reichs bis zum 1. r^krober 19^4 bis da ,m kann also am ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber können sedoch uver dre ..-ucoaerzryreronngen wre uver jedes anMk< Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. 2. Eintekkung. Die Reichsanleihe ist in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, Linsenlauf. i. Oktober jedes Jahres ausgcfertigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1917, der erste Zinsschcin ist am I. Oktober 1917 fällig. Die Schatzanweisungen find in 10 Serien eingcteilt und ebenfalls m Ettwren zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 aber mit Ziusscheiuen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres ausgefcrtigt. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Januar 1917, der erste Zinsschein ist al I. Juli 1917 fällig. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Tert erpchtlich. Auslosung. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932. Die Auslosungen finden im Ia uiü' jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaber der ausgeloV» Stücke können statt der Barzahlung viereinhalbprozentige bis 1. -Juli 1932 unkündbare Schuldverschreibung^ fordern. Z.Zetchnungs- Der Zeichnungspreis beträgt: * für die 50/0 R e i ch s a n l e i h e, wenn Stücke verlangt werden . „ „50/0 „ wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis zum 15. Oktober 1917 beantragt wird „ „ 4'/r 0/0 Neichsschatzanweisungen p 7. Postzeich. nunge». Tatsächlich zu zahlender ... s bücke D-ttag °1s° nur »Sch^lmch- ' r eitttragung a) bis zum 30. Sep tember b) am 18. Oktober e) am 24. No vember 180 Tage 162 Tage 126 Tage 2,50 °/° 2,25 °/° 1,75 "/<> 95,50 °/° 95,75 °/o 96,25 °/° 95,30 °/o 95,55 °/° 96,05 °/° Eric Mit Lan schas Abo Ma: die - M! Dm und den gestel so kö Fall Erur liste Speck welch einzu Fleisc Wit k Hro festig nid g «röche fumoi Ws k sie sin Fron UM ^efebl Am 2 Fron LALL