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WsnitzeiMcheMaN smUMk: w. IS veMMeigec MS ZMW m- Megr.-Nk.: llWMM W!ssltz Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Inserate für denselben Tag sind bis vormittags Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der I 44 10 Uhr auszugeden. Die fünf mal gespaltene Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt- >11 IH I ll I I Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 13 Pf. schäft" und „Mode für Alle" - Reklame 35 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Abonnement: Monatlich 55 Pf-, vierteljährlich SrNLLMD ü^üü m MWl«l Mr-Mts W -es RMM K MW LL Omraklnff fün sinn 6mf^gtlMchfgflsUls>K fllll^niß umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- ocii nllillllzelit.lillllefilll i Ulvllilf steina,Weißbach,Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdors-Thiemendorf,Mittelbach, Großnaundorf,Lichtenberg,Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 100. Sonnabend, 19. August 1916. 68. Jahrgang. Amtlicher Teil! Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers über den Absatz von Uarpfen und Schleien vom 8. August 1916 (R. G. Bl. Seite 926) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Anträge auf Ausnahmebewilligung nach § 2 find bei der Amtshauptmannschaft, in Städten mit revidierter Städteordnung beim Stadtrat zu stellen und an das Ministerium des Innern weiterzuleiten. Dresden, den II. August 1918. Ministerium des Inner«. Bekanntmachung über den Absatz van Aarpfen und Schleien. Vom 8. August 1916. Aus Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Bolksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird folgendes verordnet: § 1. Karpfen und Schleien dürfen nur mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Teichfischv-rwertung m. b. H. in Berlin abgesetzt werden. — Diese Vorschrift findet keine An wendung auf den Weiterabsatz von Karpfen und Schleien, die mit Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Teichfischverwertung m. b. H. in Berlin abgesetzt sind, auf Karpfen und Schleien aus inländischen Teischwirtschaften, deren Wasserfläche drei Hektar nicht überschreitet sowie auf Karpfen und Schleien aus inländischen Wildgewässern. 8 2. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. § 3. Auf den Absatz von Karpfen und Schleien, der mit Genehmigung der Kriegsgefellschaft für Teichßschoerwertung m. b. H. in Berlin erfolgt, sowie auf den Weiterabsatz solcher Karpfen und Schleien finden die auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die Regelung der Fischpreise vom 1. Mai 1916 (Reichs. Gesetzblatt S. 847) festgesetzten Höchstpreise keine Anwendung. ß 4. Wer der Vorschrift des 8 l Abs. 1 zuwiderhandelt, wird mit, Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 8. Diese Verordnung tritt mit dem 15. August 1916 in Kraft. Berlin, den 8. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. Verfügung zur Sicherung der Ernte. Zur erhöhten Sicherung der Einbringung, Aufbewahrung und Verwertung aller land» und forstwirtschaftlichen Ernteerzeugnisse bestimmen wir auf Grund von 8 9 d des Gesetzes über den Belagerungszustand: Es wird verboten jedes auch auf Fahrlässigkeit beruhende Verhalten (Tun oder Unterlassen), das eine Gefährdung, Beschädigung oder Zerstörung der Ernte, der zu ihrer Aufbewah rung bestimmten Räume oder der zu ihrer Einbringung oder Verarbeitung dienenden Gerätschaften oder Maschine zur Folge hat. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht nach den bestehenden Gesetzen strengere Strafen verwirft sind, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Beim Borltegen mildernder Um stande kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark erkannt werden. Dresden und Leipzig, am 17. August 1916 Stellv. Generalkommandos XII. ««- XIX. A.-K. Die kommandierer enden Generale. v. Broizem. v. Schwein i tz. Kartoffelablieferung. i. Alle Kartoffelerzeuger des Bezirks, deren Ernte an Frühkartoffeln und mittelfrühen Sorten über 30 Zentner beträgt, haben der Firma Bom- bach L Paatz in Kamenz sofort anzuzeigen, in welchen Raten sie nunmehr innerhalb der nächsten 14 Tage ihre restlichen Mengen der Ernte abliefern wol len. Abzuliefern ist die gesamte Ernte an frühen und mittelfrühen Kartoffeln, soweit sie nicht zur Ernährung der zum Haushalte des Kartoffelerzeugers gehörigen Personen für die Zeit bis 15. Oktober 1916 sowie als Saatgut erforderlich sind. Bei der Berechnung des eigenen Bedarfs für die Ernährung ist ein täglicher Verbrauch von höchstens 1'/, Pfund für den Kopf zugrunde zu legen. II. Den Kartoffelerzeugern, deren Ernte weniger als 30 Zentner beträgt, bleibt es zunächst überlassen, die ablieferungspflichtigen Mengen schon jetzt anzubieten da ihre Kartoffeln später ebenfalls in Anspruch genommen werden müssen. III. Sollte diese Bekanntmachung nicht den nötigen Erfolg haben, so würde sich die Königliche Amtshauptmannschaft gezwungen sehen, die Lieferungsfristen für die einzelnen Güter selbst festzusetzen. Die Königliche Amtshanptman« schäft Kamenz, am 18 August 1916. k>NM7-8E ^ktienkspitsl unä Keserven: bimst 68 700 000.— r-Iieäerlssslwxev im Köoixreicd - Sscdsev: Oresäen, I_eiprix, Oiemnitr, kidevstock, Ksmevr, l.omniLirsck Meissen, Oeäersv, Kiros, Kiess, Sedoitr, StoUberx, V/urreo. übernimmt WW-kMU Z6A6N tLZIieds VerküZunZ väsr — mit LülläiZUQAskrist. — Von de« Kriegr-SchauMzen. Sie amtliche» Tagesberichte. Dresden, den 18. August 1916, nachm. 4 Uhr. Großes Hauptquartier, 18. August 1916 Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Nördlich der Somme setzte der Feind seine starken Anstrengungen ohne Rückficht auf die schweren Opfer fort. Die Engländer haben hierzu mehrere Divisionen neu eingesetzt. Südwestlich von Martinpuich ist es ihnen gelungen unsere vorderste Linie in eine dicht dahinter gelegene in geringer Breite zurückzudrücken. Dagegen sind sie nörd lich von Pozi-res und hart westlich des Foureaux-Waldes glatt abgewiesen. Die Franzosen verlegten ihre Angriffe wiederum auf die Nachtstunden. Starke Kräfte brachen etwa um Mitternacht gegen unsere Stellungen zwischen Guillemont und Maurepas vor. Sie wurden auf das blutigste zurückgeschlagen. Im vorgebogenen Teil unserer Linie nordwestlich von Hardecourt wird erbittert und bisher ohne Entscheidung gekämpft. Die Tätigkeit der Artillerie ist andauernd heftig. Rechts der Maas griff der Feind abends auf breiter Front zwischen dem Werk Thiaumont und dem Chapitre-Walde, sowie mehrmals im Westteile des Berg waldes an. Am Dorfe Fleury ist der Kampf noch im Gange, sonst ist der feindliche Ansturm überall abgeschlagen. Bei Nesle wurde am 17. August ein französischer Doppeldecker durch Abwehrfeuer zur Landung gezwungen. Oeftlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg: Abgesehen von kleineren aber lebhaften Gefechten west» sich des Nobel-Sees, die noch nicht abgeschlossen sind, fanden nur bedeutungslose Dorpostenzusammenstöße statt. Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl: Auf der Armeesront des Generals Grasen v. Bothmer haben türkische Truppen russische Angriffsabteilungen ab gewiesen. In den Karpathen wurde der Erfolg auf der Stara - Obczyna erweitert. Es sind etwa 200 Gefangene ge macht und mehrere Maschinengewehre erbeutet. Balkan-Kriegsschauplatz. Nach den vergeblichen Angriffen der Entente in den letzten Tagen traten die verbündeten Truppen zum Gegen stoß an. Florina ist nach Kampf gegen die serbische Donau- Division genommen. Deutsche Flugzeuge griffen russische Zerstörer und ein v-Boot nordöstlich von Karadurnu mit Erfolg an. Der amtliche russische Bericht vom 11. August abends spricht von der Vernichtung eines Bataillons des deutschen Reseroe-Jnfanteiie-Regiments Nr. 3 durch Maschinengewehr- seuer eines Panzerautomobils bei Monasterzyska. Dem gegenüber wird festgestellt, daß das Bataillon bei dieser Ge legenheit im ganzen zwei Verwundete verloren hat. (W.T.-B.) ObersteHeeresleitung. Wien, 18. August. (V7.-r.-s.) Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl: Bei der Erstürmung des Berges Stara Obczyna ha ben die verbündeten Truppen 200 Gefangene, 2 Maschinen- gewehre eingebracht. Südlich von Horozanka warfen öfter«, reichisch-ungarische Bataillone den Feind aus einem vorge schobenen Graben. Die bei der Armee des Generals Grafen v. Bothmer eingeteilten kaiserlich ottomanischen Truppen schlugen Angriffsoersuche zurück. Heeressront des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. Bei der Armee des Generalobersten v. Böhm-Ermollk hat sich der Gegner in den letzten Tagen so schwere Nieder lagen geholt, daß er gestern in völliger Ruhe verharrte — An der wolhynischen Front erfolgreiche Streifungen. Italienischer Ariegsschauplatz Das feindliche Geschützfeuer gegen unsere neue Front