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UE" guMlM VeN. "WE Verordnung über die Sammlung der Steinobstkerne. In den Schulen werden durch die Kinder zum Zwecke der Oclgewinnung die Kerne des Steinobstes (Kirschen, Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen, Reineclauden und Aprikosen) sowie Kürbiskerne gesammelt werden. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, soweit hierfür ein örtliches Bedürfnis besteht, die von den Schulen gesammelten Kerne entgegen zu nehmen, zu größeren Posten zu vereinigen und möglichst in luftigen Räumen zu verwahren. Größere Mengen sind zur Vermeidung von Schimmelbildung von Zeit zu Zeit umzuschaufeln. Ueber die Abnahme der Kerne von den Sammelstellen wird spätere beiondere Anweisung ergehen. Dresden, den 27. Juni 1916 Ministerium des Innern. Die nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers über das Verbot sowie über die Einschränkung der Verwendung von Zucker in gewissen gewerblichen Betrieben wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 29. Juni 1916. Ministerium des Inner«. Bekanntmachung für Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchssucker vom fO. April 4916 (Reichs-Gesehbl. S. 26s). Vom 24. Juni 1916, Auf Grund des Z 10 Abs. 1 der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10 April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 261) wird folgendes bestimmt: § 1. In gewerblichen Betrieben sowie in landwirtschaftlichen Betrieben, in denen Nahrungs-, Genuß- und kosmetische Mittel zum Zwecke der Weiterveräußerung bereitet werden, darf Zucker bis auf weiteres nicht mehr verwendet werden zur Herstellung von 1. Dunstobst oder Kompott (eingemachte ganze Früchte ooer größere Fruchtstücke), 2. gezuckerten (kandierten) Früchten, 3. Schaumwein und schaumweinähnlichen Getränken, deren Kohlensäuregehatt ganz oder teilweise auf einem Zusatz fertiger Kohlensäure beruht, 4. Wermutwein und wermutähnlichen, mit Hilfe von weinähnlichen Getränken hergestellten Genußmitteln, Likören und süßen Trinkbranntweinen aller Art, Bowlen (Maitrank, Mai wein und dergleichen, Punsch- und Grogextrakten aller Art sowie zur Bereitung von Grundstoffen für solche und ähnliche Getränke, k. Essig, 6. Mostrich und Senf, 7. Fischmarinaden, 8. Kautabak, 9. Mittel zur Reinigung, Pflege oder Färbung der Haut, des Haares, der Nägel oder der Mundhöhle. 8 2. In den im ß 1 bezeichneten Betrieben darf Zucker verwendet werden zur Herstellung von 1. Marmeladen nur soweit, da", in der fertigen Marmelade nicht mehr zuaesetzter Zucker als KO vom Hundert der fertigen Obstdauerware enthalten ist, 2. Schaumwein und schaumweinähnlichen Getränken, deren Kohlensäuregehatt nicht ganz oder teilweise auf einem Zusatz fertiger Kohlensäure beruht, nur soweit der Zusatz zu Gährung erforderlich ist, 3. Obst- und Beerenweinen nur soweit, daß im fertigen Obst- und Beerenwein bei vollständiger Vergärung nicht mehr als 8 Gramm Alkohol in 100 Kubikzentimetern enthalten ist. Z 3. Die Reichszuckerstelle kann beim Vorliegen eines besonderen Bedarfs Ausnahmen gestatten. Z 4 Wer bisher Zucker zu einem der in § 1 und 2 bezeichneten Zwecke verarbeitet hat, hat dem Kommunalverbande bis zum 1. Juli Anzeige darüber zu erstatten, welche Mengen von Zucker er besitzt und zu welchem Zwecke sie verarbeitet werden sollen. Der Kommunalverband hat der Reichszuckerstelle die angezeigten Mengen bis zum 10. Juli mitzuteilen. § 8. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen Zucker bezogen und verwendet werden darf, erteilt die Reichszuckerstelle die Bezugsscheine nach Maßgabe der verfügbaren Bestände an Zucker und der Dringlich?--« des Bedarfs. Die Reichszuckerstelle wird ermächtigt, dabei Bedingungen für die Herstellung und die Abgabe der Ware aufzustellen. 8 6. Für die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade erteilt die Zuckerzuteilungsstelle für das deutsche Süßigkeitengewerbe in Würzburg die Bezugsscheine nach Maßgabe der Ge samtmenge von Zucker, die di« Reichszuckerstelle hierzu für bestimmte Zeitabschnitte festsetzt. Hierbei soll kein gewerblicher Betrieb, soweit dies nicht bereits geschehen ist, zu Süßigkeiten und Schokolade mehr als den vierten Teil der Zuckermenge erhalten, die er in der Zeit vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1915 hierzu verarbeitet hat. Wer im Jahre 1916 mehr Zucker er halten als ihm hiernach zusteht, hat insoweit keinen Anspruch mehr auf Zuteilung von Zucker. 8 7. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark wird bestraft 1. wer den Bestimmungen der M I und 2 zuwiderhandelt, 2. wer den von der Neichszuckerstelle nach Z 8 gegebenen Bestimmungen zuwiderhandelt, 3. wer vorsätzlich die nach Z 4 Satz 1 erforderte Anzeige innerhalb der gesetzten Frist nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Neben der Strafe kann Zucker, der nicht oder nicht richtig angegeben worden ist, eingezogen werden. Berlin, den 24. Juni 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage Freiherr von Stein. Lm DimlU dkn U. Ui IM, Nchmkl in Msnitz Ursprungszeugnisse sind mitzubringen. tar- Vo« im Kriegs-LAilplötzell uto z" als .hes und So 5 20 Kze, und ray- an >eine rüii» aller zend iften : vor ürde zerin mge- >sse- >kel- aite nie der Höhe »Kalte Erde , besonders beim Panzerwerlr Thiau- mont, angegriffen und mußte im Sperrfeuer unter größten Verlusten wieder umkehren. Geflügelhändler, Kommunalverbände, Lebensmittelämter, Genossenschaften und sonstige Interessenten, die den wagenweisen (1000 Stück) Bezug von polnischen Magergänsen zu dem bis 1k. Juli 1916 gültigen Preise von 7,S0 M für das Stück ausschließlich Spesen wünschen, wollen sich sofort persönlich mit dec örtlich zuständigen Handelskammer in Verbindung setzen. Die Handelskammern haben bis spätestens 12. Juli dem Ministerium des Innern mitzuteilen, von welchen Interessenten und in welcher Höhe etwa Bestellungen bisher bei der amt lichen Handelsstelle Kalisch gemacht worden sind. Dresden, den 2. Juli 1916 Ministerium des Innern. Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern: 1596 bis 1625 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 103 bis 115 einschließlich aus dem Sächsischen Serumwerk in Dres den, 381 bis 387 einschließlich und 390 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 249 und 250 aus der Fabrik vorm. E. Schering in Berlin, sowie die Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern 269 bis 272 und 274 bis 277 einschließlich aus den Höchster Farbwerken, 97 und 98 aus den Behringwerken in Marburg sind zur Einziehung bestimmt worden. Das Diphtherie-Heilserum mit der Kontrollnummer 390 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg ist identisch mit dem gleichen Serum Kontrollnummer 387. Das Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer 273 aus den Höchster Farbwerken ist ein Trockenserum und unterliegt daher nicht der Einziehung. Dresden, am 1. Juli 1916. Ministerium des Inner«. - -- —- -------- - > Bezug von Magerganfen aus Polen Jie amtlichen Tagesberichte. Dresden, 2. Juli 1916, nachmittags -/,4 Uhr. Großes Hauptquartier, 2. Juli 1916. Westlicher Kriegsschauplatz. In einer Breite von etwa 40 >-m begann gestern der seit vielen Monaten mit unbeschränkten Mitteln vorbereitete große englisch französische Massenangriff nach siebentägiger stärkster Artillerie- und Gasvorwirkung auf beiden Usern der Somme, sowie des Ancre-Baches. Von Gommecourt bis in Gegend von Laboisselle errang der Feind keine nen- nenswerten Vorteile, erlitt aber sehr schwere Verluste, dage- gegen gelang es ihm in die vordersten Linien der beiden an die Somme stoßenden Divisions-Abschnitte an einzelnen Stellen einzudringen, sodaß vorgezogen wurde, diese Divisi onen aus dem völlig zerschossenen vordersten Gräben in die zwischen erster und zweiter Stellung liegende Riegelstellung zuruckzunehmen Das in der vordersten Linie fest einge baute, übrigens unbrauchbar gemachte Material, ging hierbei, wie stets in solchem Falle verloren. In Verbindung mit dieser großen Kampfhandlung standen vielfache Artillerieseuerüber- fälle sowie mehrfache kleinere Ang<iffsunternehmungen auf den Änschlutzsronten und auch westlich und südöstlich von Tahure, sie scheiterten überall. Links der Maas wurden an der Höhe 304 fran zösische Grabenstücke genommen und ein französischer Hand granatenangriff abgeschlagen. Oestlich der Maas hat der Gegner unter erneutem starken Kräfteeinsab gestern mehr mals und auch heute in der Frühe die deutschen Linien auf De'r gegneris che Flugdienst entwickelte große Tätigkeit. Un sere Geschwader stellten den Feind an vie len Stellen zum Kampfe und haben ihm schwere Verluste beigebracht. Es sind, vorwiegend in Gegend der angegrif fenen Front und im Maasgebiete 15 feindliche Flugzeuge abgeschossen, davon 8 englische, 3 französische in unseren Li- nien. Oberleutnant Freiherr von Althaus hatte seinen ste« deuten Gegner außer Gefecht gesetzt. Wir haben kein Flug zeug verloren, wenn auch einzelne Führer und Beobachter verwundet worden find. Oestlicher Kriegsschauplatz Heeresgruppe des Generals von Linflngen. Der Angriff schritt vorwärts. Die Gefangenenzahl ist um ? Offiziere, 1410 Mann gestiegen. An verschiedenen Stellen wurden feindliche Ge genangriffe glatt zurückgewiesen. MMtzer^cxbenblatt WkksMMer MS NtW MSMN st? W MSWMSVM MH Druck und Verlag von E. L. Försters Erde« (Inh. I. W. Mohr)- T Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 268. Dienstag, 4. Juli 1916 Nr. 80. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. Mgk.-M.: llMMMkUlsM Inserate für denselben Tag find bis vormittag» 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespalten» Zelle oder deren Raum 15 Pf., Lokalpreis 12 Ps. Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabats. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsuttz 68. Jahrgang. Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich L ggg MMW MWMMz M ges K Pulsnitz KrOllM: llk. ir »scheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnadentz Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus der Uandwirtschaft', »Hof- Garten- und Hauswirt- schäft' und »Mode für Alle'