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stulsnitzerwocdendlaN stkOMm lle. I» bMsNeigei IMS ZeltW M reie,k.-M.: lliMsoviaik misuch Gkfcheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend FÄ« Inserate für denselben Tag find bis vormitlag» Mit .Illustriertem Sonntagsblatt', .Aus der Uhr auszugeben. Die fünf mal gespalte» Landwirtschaft', .Hof- Garten- und Hauswirt- Azi Ili AM- II II I Aelle oder deren Raum 18 Pf-, Lokalpreis 12 PA Ichast' und »Mode für Alle' Z» AAA AV AAAAA Reklame M Pf. Bei Wiederholungen Rabats Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich — L -es WMM ÜNtMWS ms ses MWes B WW »Pul» MSI« B W WtSMwtsWr» Ms«- Druck und Verlag von E. L. Försters Erben tInh. I. W. Moh^. A Geschäftsstelle: Dulsni», Bismarrkpia» Nr. 2W. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in PulsntU «—SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSLSS»SSSSSSMSSS»«SSS«SMNSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS»^^ Nr. 73. Sonnabend, 17. Juni 1916. 68. Jahrgang. UE" Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. "WD WM" llmNicbep VeN. Der Sprock tag des auswärtigen Richters ist in Zukunft nicht mehr Mittwoch, sondern der §rottag jeder Woche. Pulsnitz, am 16. Juni 1916. königttckes Nmtsgerlckt. > ' - ' > - m. . . - E Wegen Reinigung der Geschäf sräume werden Freitag und Sonnabend, den 23 und 2^. Juni 1916 bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Geschäfte erledigt. Pulsnitz, am 16. Juni 1916 königUckss ^mtsgsrlckt. Einstellung von Ferkeln und Läuferschweinen. Der Vezirksverband der Amtshauptmannschaft hat in Erwägung gezogen, den kleineren Landwirten und Tierhaltern die Einstellung von Jungschweinen zur Mast, soweit es in seinen Kräften steht, zu ermöglichen. Er erwägt, zu diesem Zwecke diejenigen, die bish r scbon 2 Scbweine gehalten haben, von denen das eine für den eigenen Bedarf, das andere aber für den verkauf bestimmt war, zur Neueinstellung von Ferkeln oder Läuferschweinen soweit nötig, durch Gewährung eines Vorschusses zu unterstützen. Zu bedingen wäre hierbei, daß auf jeden Fall das eine Schwein dem Kommunalverband zum Höchstpreise nach Erlangung voller Schlachtreife überwiesen wird, wobei dann der Vorschuß zur Verrechnung gelangen würde, wenn er nicht vorher zurückgezahlt wird. Das Risiko für etwaiges Mngehen der beiden anzuschaf fenden Tiere würde weiter, soweit se nicht durch Versicherung gedeckt werden kann, vom KommunaloerbandUzur Halste getragen werden. Landwirte und Tierhalter, die von einem solchen Zuschuß Gebrauch machen würden, wollen s'ch di?; zum 25. Juni 1916 bei der Amtshauptmannschaft melden. Ls wird aber daraus hinqewiefen, daß endgültige Entschließung des Bezirksverbandes darüber, ob und in welchem Umfange die in Aussicht genom mene Unterstützung, verwirklicht werden kann, erst nach dem Ergebnis der Umfrage gefaßt werden kann. Bemerkt sei überdies, daß sicher damit gerechnet werden kann, daß nach dem 1. Oktober Hausschlachtungen wieder in größerem Umfange zugewiesen wer den können. künlgircks Nmtsbauptmannsckakt kamsnz, den 16 Juni 1916 Zucker für die Obstverwertung im Haushalt. Den Gemeindebehörden sind die Zuckerkarten für diejenigen Personen zugefertigt worden, welche rechtzeitig Antrag auf Zuweisung von Zucker sfür die Obstverwertung im haushalt gestellt haben. Eine Berücksichtigung der verspätet eingegangenen Anträge konnte, wie von vornherein angekündigt worden war, nicht erfolgen, um das Verteilungsgeschäft nicht aufzuhalten. Die Zuteilung des Zuckers ist zunächst auf die Monate Mai, Juni und Juli erfolgt. Auf 15 Pfund Obst entfallen 2 Pfund Zucker, die Mindestmenge jedoch, die einem Haushaltungsvorstande an Zucker zugewiesen wird, beträgt 10 Pfund, es sei denn, daß die Zuweisung von weniger als 10 Pfund beantragt worden ist. hierbei find die Zuckervsrräre der Haushaltung, soweit sie weniger als 20 Pfund betrugen, voll in Anrechnung gebracht worden. Eine Anrechnung ver Zuckervorräte über 20 Pfund dagegen ist deshalb nicht erfolgt, da die^e auf den vcrbrauchszucker, also bei der Zuteilung der Zuckerkarten durch die Gemeinden, anzurechnen sind. Im übrigen konnte die Zuweisung von Zucker nur für einzukochende Obstmengen bis zur Höhe von 3 Zentnern erfolgen. Die Zuckerkarten für den Einmachezucker sind mit einem Ueberdruck: „Nur zur Obstverwertung im Haushalt zu verwenden" versehen worden und berechtigen, sogleich in voller Höhe ihres Nennwertes zum Zuckerbezuge. Die Gemeindebehörden sind angewiesen worden, in ortsüblicher Weise bekanntzugeben, wann und wo die Verteilung der Zuckerkarten an die Antragstel ler erfolgt. Der kommunhlvsrbanv Vsr KSnigNcksn Nmtsbauptmannsckakt Kamenz, am 9. Ium 1916 Fleischversorgung der Gastwirtschaften betr. i. Gastwirtschaften die gemäß der Bekanntmachung des Kommanalverbandes vom 10. Juni d. I. die Ausstellung von Fleischbezugskarten iür Durchreisende oder unregelmäßige Tagesgäste beantragt haben, erhalten außer der ihnen für ihren Haushalt und die regelmäßigen Mittagsgäste ausgehändigten Fleischbezugs karte eine mit B bezeichnete Fleischbezugskarte, auf der die Fleischmengr bezeichnet ist, welche sie darauf höchstens in einer Woche bei einem beliebigen Fleischer des Bezirks einkaufen dürfen. Ein Anspruch aus Gewährung dieser Jleischmenge besteht nicht. 2. Die Fleischer dürfen auf diese Besugskarte 8 erst liefern, nachdem sie allen bei ihnen angemeldeten Runden die lVochenmindestmenge gewährt haben. Die Lieferung wird also nicht vor dem Sonnabend jeder Woche erfolgen können. Wird auf die Bezugskarte 6 nur die Hälfte der darauf verzeichneten Menge oder weniger abgegeben, so ist der halbe Wochenabschnitt abzutrennen. Wird nochmals die Hälfte oder die ganze Menge gewährt, so ist der ganze Wo chenabschnitt abzutrennen. 3. Die früher ausgegebenen Fleischbezugsscheine sind, worauf nochmals hingewiesen wird, ungiltig und von den Gemeindebehörden einjusiehen. 4. Zuwiderhundlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafen bis zu 1500 M oder Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. ver kommunalvsrdanv Qsr königNcken ^mtsdauptmonnsckakt Kamenz, am 1? Juni 1916 Von MMwock, von 21. Juni 1916 ad und folgende Tage findet bei sämtlichen hiesigen Fleischern und Herrn Kreische Pulsnitz-Meißner-Seits Verknus mn EtsnerücW ausgezeichnetes rNastrindfleich gegen Abgabe von Fleischmarken ohne Anrechnung auf die Mindestmenge und ohne Fleischbezugskarten zu folgenden Preisen statt. MnONelscb mit knocken 2.30 M kür 1 pkunv ,. obns „ 2 60 M „ I „ Pulsnitz, am 17. Juni 1916. vsr Stavtrat.