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puIsmtzerZVocbendlatt WN-llMM MS WM öllitt Ms ses MiMev MsgmMs Mö SW MMN B MsW Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Taris. — Erfüllungsort ist PulsM. MM.-M.: NMMM WlSNltz Inserate für denselben Tag sind bis vormittag» 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespalte» Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 12 Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Ms« D Sm MSMIMSVM »Utz Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). A Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckvlatz Nr. 288. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr di Pnlsntsh fMWSM: M. I« Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus d« Landwirtschaft', »Hof- Garten- und Hauswirt schaft' und »Mode für Alle' — — — Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich Mark 1.30 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen Mark 1.41. Nr. 68. Dienstag, 6. Juni 1916. 68. Jahrgang. WM" KmMcliep Veil. "WW Nachstehend wird eine Verfügung der beiden sächsischen kommandierenden Generale vom 29. Mai 1916 über Sckundltteraiur zur allgemeinen Kenntnis g«. rächt. Dresden, den 2. Juni 1916. Ministerium des Innern. Verfügung inr Bekämpfung der Schundliteratur. Auf Grund von Artikel 68 der Reichsverfassung und ß 9d des preußischen Geßtzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 wird für die Korpsbezirke der stellvertretenden Generalkommandos XII. und XIX. folgendes angeordnet: i, Als »Schundliteratur" im Sinne gegenwärtiger Bekanntmachung gelten lediglich Druckschriften, die in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergernis zu erregen geeignet sind und deswegen vom Ministerium des Innern den Gewerbepolizeibehörden zur Ausschließung vom Feilbieten und Aufsuchen von Bestellungen in Umherttehen emvfohlen werden. II. Die Bekanntmachung der in Frage kommenden Schriften erfolgt im Gendarmerteblatt unter der Uebelschrift »Schundliteratur'. III. Druckschriften, die in dieser Liste oder deren künftigen Ergänzungen aufgeführt werden, dürfen auch Im stehenden Gewerbe nicht feilgehalten, angekündigt, ausgestellt, ausgelegt oder sonst verbreitet werden, und zwar auch nicht unter verändertem Titel. IV. Zuwiderhandlungen werden, wenn die bestehenden Gesetze keine höhere Strafe bestimmen, auf Grund des Z 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand und des Reichsgesetzes vom 1l. Dezember 1915 bestraft. V. Diese Verordnung tritt am 15. Juni 1916 in Kratt. Dresden und Leipzig, den 29. Mai 1916. Viv Kommandierenden Ssnvrals. v. K a u f m a n n. v. Schweinitz. FleWversorgimg betreffend. l. Um den Wünschen einner Landgemeinden Rechnung zu tragen, wird hiermit nachgelassen, daß die Inhaber von Fleisckbezugskarten bei der Wahl ihres Kundenfleischers tZ 2 der Bekanntmachung vom 19 Mai 1916) nicht aus einen Fleischer ihrer Gruppe beschränkt sind, sondern irgend einen Fleischer desvesirkvs (Jnnungsbezirks) zu dem die betr. Gruppe gehört, als Kundenfleischer Wählen können. Wer für die laufende Fleischmarkenperiode eine solche Aenderung vornehmen will, hat dies dis zum 8. Juni bei der Gemeindebehörde seines Wohnorts anzuzeigen. Diese trägt auf der Fleischbezugskarte den Namen und Wohnort des neugewählten Fleischers ein und hat bis zum 10 Juni der Kgl. Amtshaupt mannschaft von den angemeldeten Veränderungen Kenntnis zu geben. II. An den Sonnabenden darf von 10 llkr an frisches Fleisch, Wurst, Speck oder Fett nur gegen Vorlegung der Fleischbezugskarte verkauft werden und zwar für l bis 4 Personen höchstens l PMnd, für 5 bis 8 Personen höchstens 2 Pfund und für je weitere 1 bis 4 Personen I Pfund mehr. III. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. ver^ommunalverband der KSnigttcden 6mtsdouptmonnsckatt Kamenz, am 3. Juni I9i6 Limonaden- und Mineralwasserfabriken. Nachdem durch Reichsgesetz vom 13. Mai d. I. die Verwendung vonZucksr bei der Herstellung von Limonaden, Mineralwassern und deren Vorprodukten verboten worven ist, werden die Hersteller derartiger Erzeugnisse aufgefordert, ihre hierdurch freigewordenen Zuckervorräte spätestens bis Donnerstag, den 8. ds Mts. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 150 Mk. ev 6 Wochen Haft hier anzuzeigen. könlgttcde 6mtsbaup1mannscbaft Kamenz, am 5. Ium 1916. MillwoÄ), dsn 7. Junk 1916, von 3 bis 5 Llvr nockmittags findet in der Kriegsschreibstube Verkauf van ausländischen Gern an hiesige Einwohner zum Preise von 2> Pfg. für 1 Stück statt Fleischmarkenausweiskarten sind mitzubringen. — Außerdem gelangt von 5 bis 6 Uhr nach mittags noch ein kleiner Posten öftsrreicklscb ungariscksr Clsr zum Preise von 13 Pfg. für 1 Stück zum Verkauf Steuerzettel sind hierzu oorzulegen. Pulsnitz, am 6. Juni I9I6. Oer StaQtrot. Vekanntmachung. Mrschenverpachtung betr.) Die diesjährige Kirschennutzung der Stadtgemeinde Pulsnitz an der Pulsnitz—Ohorn—Vretniger Straße soll Sreitag, vsn 9. Juni 1916, nackm 5 Ukr, im „l^osiaurant vürgsrgarten" öffentlich meistbietend verpachtet werden. Die Pachtbedingungen werden vorher bekannt gegeben. Das Pachtgeld ist sofort zu bezahlen. Pulsnitz, am 6. Juni 1916. Oer Stavtrat. Mtmch, den 7. Juni 1916, mm. '/-11 Ahr, sollen im Neftaurant sum l^atskeller, hier, als Versteigerungsort nachstehende Pfandstücke als: 1 Elasschrank, 1 Spiegel, 1 Nähtischen, I Kommode, I Tisch, l Küchenschrank, 2 Wandbilder und 1 Bettstelle mit Matratze gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Pulsnitz, den 6. Juni 1946. vsr Ssricktsvottzisver beim künigli^en 6m1sgsrickt. Rpslsmmimmmllllimi Die klrfüzennutzttng Ser SomekndS Pulsnitz m. s. soll nächsten Sonnabend, den 10 Juni, nackm. 4 Ubr, »»UJUivlivvI-pUiMUiM. in „Schumanns Schankwirtschaft" gegen Barzahlung meistbietend verpachtet werden. ver Öemeinderat. ^Ws(1ldM10lM(lMlM(I Die gutanstehende kirscbennutzung der Ssmeind« LiÄ»1snverg soll Sonnabend, den 10. Juni, nockm. 6 llbr UiiMiMVvI-IMMuuV» im „Restaurant zur Post" meistbietend gegen Barzahlung verpachtet werden. Der Ssmeindsrot. Sonnabend, den 10 d M , nockm. 6 Ubr, soll die Mrfckennutzung der Semeinde Oberlichtenau, iVIl'llIIllHlIlIrllllili! Ililll Weißbacher Weg, öffentlich auf Meistgebot gegen Barzahlung in „Guhrs Gasthof" versteigert werden. Bedingungen werden vor der Auktion bekannt gemacht. Vee Oemeinderal.