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SE" rimttickep VeN. "DE Verordnung, betreffend den Handel mit Auslandskäse. Auf Grund der §8 7 und 11 der Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse vom 11. März 1916 (R. G Bl. S. I5S) wird folgendes bestimmt: § 1. Käse, der im Auslande hergestellt ist, darf zu höheren als in der Bundesratsbekanntmachung über Käse vom 13. Januar 1916 (R. G. Bl. S. 31) festgesetzten Höchstpreisen vom 29. Mai 1916 ab nur verkauft werden, wenn er mit dem von der Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H, in Berlin hergestellten Zeichen als .Au-landskSse" gekennzeichnet ist. 8 2. Händler, die Auslandskäse ohne dieses Zeichen im Besitz haben, müssen ihn vor dem Verkauf mit dem in 8 1 erwähnten Zeichen versehen. Sie haben die Aushändigung der Zeichen bei der Polizeibehörde unter Angabe der benötigten Zahl zu beantragen. 8 3. Die Zentraleinkaufsgesellschaft versieht den von ihr oder mit ihrer Genehmigung von anderen Personen in Verkehr gebrachten Auslandskäse größeren Umfangs in der Regel selbst Mit Kennzeichen, deren Muster bei den Polizeibehörden hinterlegt sind. In dieser Weise gekennzeichneter Käse bedarf keiner weiteren Kennzeichnung nach den 88 2, 4. 8 4. Die von den Händlern benötigten Kennzeichen 2) erhalten die Polizeibehörden auf Ansuchen von der Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H., Warenabteilung 13 für Käse, Berlin V 8, Mohrenstraße 54/55, zu deren Selbstkostenpreise geliefert. Die Zeichen bestehen in Etiketten für Gouda und ähnlichen Käse, Papierstreifen für Edamer Käse und ähnliche kugelförmige Käse und Marken für Handkäse, sowie zur etwaigen Be festigung des P-pierstreifens bei angeschnittenem Edamer- und ähnlichem Käse. § 5. Die Polizeibehörden haben vor Aushändigung der beantragten Anzahl Zeichen an die Händler sich durch Einforderung von Rechnungen, Fakturen, Versandpapieren oder auf andere geeignete Weise zu vergewissern, daß der Käse, für den die Zeichen angekordert werden, ausländischer Käse ist. Sie haben an den Berkaufsstätten auch ihr Augenmerk auf die von der Zentraleinkaufsgesellschaft angebrachten Zeichen <8 3) zu richten, deren Echtheit zu prüfen und jede Nachahmung behufs strafgerichtlichen Einschreitens zur Anzeige zu bringen. Die Muster dieser Zeichen haben die Kommunalverbände in der für ihren Bezirk nötigen Anzahl umgehend von der Zentral einkaufsgesellschaft zu beziehen und den ihr unterstellten Polizeibehörden zugehen ,u lassen. 8 6. Die Behördenzuständigkeit richtet sich nach den Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 27. Juli 1915. Oertlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Käse zum Verkauf gebracht wird. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind nach 8 12 Absatz 1 der Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse »om 11. März 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. strafbar. Dresden, den 10. Mai 1916. Ministerium des Innern. Verordnung über Viehzwischenzählungen. Am 22. Mai und am 15. jeden folgenden Monats hat eine Viehzwischenzählung stattzufinden. Sie erstreckt sich auf Rindvieh, Schafe und Schweine. Viehhalter, die den mit Vornahme der Zählung beauftragten Zählern den Zutritt zu ihrem Gehöft oder die erforderte Auskunft über ihren Viehbestand verweigern oder diese unrichtig oder unvollständig erteilen, oder die eine von der unteren Verwaltungsbehörde vorgeschriebene Anzeige hierüber unrichtig, unvollständig, verspätet oder überhaupt nicht erstatten, werden mit Hast bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 15V M bestraft. Dresden, den 12. Mai 1916. Ministerium dvS Innern. In das Eüterrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß die Verwaltung und Nutznießung des Gastwirts Johannes Paul Graf in Obersteina an dem Vermögen seiner Ehefrau Martha Helene geb. Nitzsche durch Ehevertrag vom I. Mai 1916 ausgeschlossen worden ist. Pulsnitz, am 10. Mai 1916. könsgNcdes 6mtsgerkcd1. Das Uonkursverfahren über das Vermögen des Privatmanns Friedrich Adolf Lmil Schurig in Großröhrsdorf wird nach Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben. Pulsnitz, den 12. Mai 1916. künlgNckes Nmtsgericdt. Gegen Abgabe der Lebensmittelmarke Ar. 8 Ver Stadtrat. '/i Pfund Oeigwaren aus lO prozsntigsm Nuszugsmsdi kür 18 pkg. oder V» pkund Osigwaren aus 75 prozentigem Modi kür 13 pkg. oder V« pkund Makkaroni kür 19 pkg. Bei Abgabe von 4 Lebensmittelmarken — 1 Pfund werden die gesetzlichen Höchstpreise bei Nr. 1 mit 72 Pfg. für I Pfund, bei Nr. 2 mit 51 Pfg. für 1 Pfund, Nr. 3 mit 73 Pfg. für 1 Pfund berechnet. Pulsnitz, am 16. Mai 1916. 1. 2. 3. können in den hiesigen Geschäften der Vezugsvereinigung für Kleinhandel und in der Filiale des Konsumvereins nachstehende Waren bis 28. Mai 1916 ge kauft werden: Lon bei Kriegr-SAuMzen lW.T.-B.) Oberst e Heeresleitung. Landen Mi' Ar uns er- Dresden, 15. Mai 1916, nachm. ^3 Uhr. Großes Hauptquartier, 15. Mai 1916. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. In vielen Abschnitten der Front war die beiderseitige Artillerie- und Patrouillentätigkeit lebhaft. Versuche des Gegners, unsere neugewonnene Stellung bei Hulluch wiederzunehmen, wurden, soweit sie nicht schon in unserem Artillerieseuer zusammenbrachen, im Nahkampfe erledigt. Oestlicher Kriegsschauplatz Keine besonderen Ereignisse- Balkan-Kriegsschauplatz. Feindliche Flieger, die auf Mirovca und Doiran Bour den abwarfen, wurden durch unser Abwehrfeuer vertrieben. Sie amtliche« Tagesberichte. Dresden, 14. Mai 1916, nachm. '/,3 Uhr. Troßes Hauptquartier, 14. Mai 1916. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. , Ein Erkundungstrupp drang im Ploegsteert - Wald Mrdlich Armentieres) in die feindliche zweite Linie ein, Arengte einen Minenschacht und kehrte mit zehn gefangenen Engländern zurück. Wien, 15. Mai. (^.D.-s.) Amtlich wird verlantbart: Russischer Kriegsschauplatz und Südöstlicher Ariegsschauplatz. Unverändert. Italienischer Ariegsschauplatz Gestern nachmittag entwickelten sich in mehreren Ab schnitten lebhafte Artilleriekämpfe, die auch heute fortdauern. Nachts belegten unsere Flieger die Adriawerke bei Monfal- cone, den Bahnhof von Ceroignano und einige militärische Anlagen ausgiebig mit Bomben. Alle Flugzeuge kehrten unversehrt zurück. Westlich von San Martino warf unsere Infanterie den Feind aus seinen vorgeschobenen Gräben und schlug mehrere Gegenangriffe ab. Vorstöße der Italiener nördlich Im Kampfgebiet der Maas wurden Angriffe der Franzosen beim Westhange des „Toter Mann" und beim Cail'ette-Walde mühelos abgeschlagen. Oestlicher Kriegsschauplatz und Balkan-Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. (W.T.-B.) ObersteHeeresleitung. In der Gegend von Givenchy-en-Gohelle fc ?knsprengungen in der englischen Stellung und si WIgreiche Kämpfe um Graben und Trichter statt. p.. Aus dem westlichen Maasufer wurde ein gegen die Me 304 unternommener französischer Handgranatenangriff ^gewiesen. Die gegenseitige Artillerietätigkeit auf beiden ^aasusern war lebhaft. An der Gemeinde UuLsnitz W. S. Nr. 59. Dienstag, 16. Mai 1916. 68. Jahrgang MsWN M Se° awWMtsdM MW »ruck und Verlag von E. L. Försters Erden fInh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. AS. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz pulsnitzerwockenblM WM-kWiM M WM Ses MlMe« MsMiMs Illig ges MMes fl MSllitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. Mgr.-M.: WMMM MiSlH Inserate für denselben Tag find bis vormittag» 1ll Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespalten» Zelle oder deren Raum 15 Pf., Lokalpreis 12 Ps> Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt, ferOMek: Nr. u Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus der Landwirtschaft', »Hof- Garten- und Hauswirt schaft' und »Mode für Alle' Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich Mark 1.30 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen Mark 1.41.