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pulsmtzMocdenblatt raw«mr:w.ir SMZ-kMWMS WMg--Ü MM.-köi!.:«««« Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Inserate für denselben Tag sind bis vormittag. Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus d« O > >> 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Landwirtschaft', »Hof- Garten- und Hauswirt- WW Z H // " WZ Z 8 S Teile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 12 M. und »Mode für Alle" Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen RabaL. Abonnement: Monatlich 48 Pf., vierteljährlich —-— — ————— — sss«SMSWM«8WMMSSWölMMSsllMW MSVIM D W WWMMM «W SNEW^LS« Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckpiatz Nr. SW. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in PnlsM» Nr. 5!. Donnerstag, 27. April 1916. 68. Jahrgang. WM" ömNkllep Veil. "MU Zm Ramen des Königs! In der Strafsache gegen l. den Gutsbesitzer Alwin Lmil Philipp in Obersteina Nr. 43 b, 2. den Fabrikanten Ernst Alwin Müller in Pulsnitz, Wegen Höchstpreisüberschreitung hat das Königliche Schöffengericht zu Pulsnitz in der Sitzung vom 29. März 1916, an der teilgenommen haben 1 . Amtsrichter vr. Müller als Vorsitzender, 2 Kaufmann Hahn, Pulsnitz, I . 3. Postoerwalter Aunath, Lichtenberg, > Schössen, Referendar Seyfert, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Expedient Birns, als Eerichtsschreiber, für Recht erkannt: Die Angeklagten der Gutsbesitzer Alwin Lmil Philipp in Obersteina und der Fabrikant Ernst Alwin Müller in Pulsnitz werden wegen Ueberschreitens der für den Verkauf von Schweinen festgesetzten Höchstpreise nach ZZ 1 und 6 des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 und vom 23. September 1915, in Verbindung mit M 1 und 6 der Bundesratsverordnung vom 4. November 1915 zu einer Celdstrafe von je 250 Wark ersatzweise zu je 23 Tage« Gefängnis kostenpflichtig verurteilt. Die Verurteilung ist auf Kosbn der Schuldigen nach Rechtskraft des Urteils durch einmaligen Abdruck seines verfügenden Teils im Pulsnitzer Wochen blatt, den Pulsnitzer Nachrichten und dem Anzeiger für Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde und Umgegend öffentlich bekannt zu machen, vr. Müller. Ausgefertigt am 26. April 1916. vor Sorlcktsfckrofbor des königllcken Kmtsgerlckts Pulsnitz. Virus. Kaffeeöestandsaufnahme. Aur verschiedenen Anzeichen entnimmt der KrtegSauSschuß für Kaffee, Ter und deren Ersatzmittel T. m. b. H. Berlin W., Bellevuestr. 14, daß manche Eigentümer beziehungsweise Lagerhalter von Kaffee, die laut Verordnung des Reichskanzlers vom 6. April verpflichtet sind, ihren Bestand von Rohkaffee von 10 dem KriegSauS- Auß anzumelden, diese Verfügung nichts richtig verstanden haben. Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß es sich hier um eine gesetzliche Verpflichtung, deren Nichtbeachtung strenge Bestrafung nach sich zieh?, handelt, und daß der KriegSaukschuß die ihm im Jntereffe der Allgemeinheit gestellten wichtigen Aufgaben nur auf Grund einer vollständigen Bestandsaufnahme erfüllen kann. Eigentümer (als solcher gilt der letzte Käufer von Rohkaffee) von mehr al» 600 Rohkaffee haben die Anmeldung telegraphisch ^Telegrammadresse „KriegSkas- fee Berlin") zu bewirken. Zur schriftlichen Anmeldung verpflichtet sind alle, die Rohkaffeemengen von 10 und mehr im Gewahrsam haben. Darunter ist verstanden der Lagerhalter oder der Besitzer, auch Hauthaltungen, die Kaffee im eignen Lager haben. Mengen von 10 bis 50 sind durch Postkarte, Mengen von über 50 durch geschloffenen «rief anzumelden. Für Tee gelten die gleichen Bestimmungen, jedoch mit dem Unterschiede, daß die schriftliche Anmeldung der Lagerhalter von Tee bereits bei Mengen von 5 aufwärts und die telegraphische Anmeldung de» Eigentümer» Lei Mengen von 250 auswärt» zu erfolgen hat. E» wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Bekanntmachungen des Herrn Reichskanzler» über Kaffee nnd Tee am 7. April 1916 bereits in Kraft getreten sind, ihre Geltung also nicht etwa erst abhängig ist von der Veröffentlichung im örtlichen Amtsblatt oder sonstigen ortsüblichen Bekanntmachungen. könlglicde NmtsbauptmannsÄratt Samens, am 20 April 1916 .. . . ' . - . ...... Wir werden gebeten darauf aufmerksam zu machen, daß die Gelder für abgelieferte Metalle in der Stadt Pulsnitz schleunigst bei hiesiger Stadtkasse ge gen Rückgabe der blauen und roten Anerkenntnisscheine zu erheben sind, da Abrechnung erfolgen muß und nach dieser Zeit Entschädigungsgelder nur in Kamen; erhoben werden können. ver Stavtrat. , , , --- - — - . "... ..... ....... - ...... ... - ,, . . _ Sonnabend, den 29. April 1916 findet in der Zeit von 8—12 Uhr vormittags und 2—4 Uhr nachmittags in dem Laden des Herrn Fleischermeiste Z Emil Huhle am Neumarkt MW M llllSMWM MäUllMtöll SW kl l» kl »l »l -l k- kl l» ll l, »l die l> ium Preise von 3 Mark für ein Pfund an hiesige Einwohner gegen Abgabe von Fleischmarken statt. Es ist die Fleischmarkenausweiskarte vorzulegen und es wird auf die Haushaltung nicht mehr als ein Pfund abgegeben, bei kleineren Mengen kann nur lach je 100 abgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt in nachstehender Reihenfolge: '' Inhaber der Fleischmarkenausweiskarte Nr. 1 - LOO 8- 9 Uhr V. Nr. 201 - 400 9—10 V. Nr. 401 - 600 10—II V. Nr. 601 - 800 11-12 V. Nr. 801 -1000 2- 3 N. Nr. 1001 -1200 3— 4 l, N. Pulsnitz, am 27. April 1816. vsr StaQtrat.