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Nr. 47. Dienstag, 18. April 1916. 68. Jahrgang. vskanntmacdung. Nachdem durch die Bundesratsverordnung vom S0./3. 16 die Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web., Wirk- und Strickwaren reichsrechtlich anderweit geregelt worden find, ist di* Bekanntmachung V. dl. 862/1. 16 KM., betreffend Preisbeschränkungen im Handel mit Web-, Wirk und Strickwaren, vom 1. Februar 1916 als erledigt anzusehen. Dresden und Lei pzig, den 14 April 1916. Stellv. SsNvralkOMMando XII. Stellv. 6eN0raIKoMM0Nd0 XIX. . Der komm. General v. Vroizem. Der komm. General v. Schweinitz. kücdstprslfs kür Saatkartokksln. 8 3 der Bekanntmachung über den Handel mit Saatkartoffeln vom 4. März 1916 wird aufgehoben. Für Saatkartoffeln gelten somit die nach § 2 der Bekanntmachung zulässigen Zuschläge und Ausnahmen von der Preisbeschränkung bis zum 18. Mai 1916 weiter. Mit dem 16. Mai Men alle Sondervorschriften über Saatkartoffeln nach Z 1 der Bundesratsverordnung vom 6. Januar 1916 (Reichs-Gesetzblatt Seite 8) fort. Dresden, am 18. April 1916. Ministerium des Innern. Alle Fischzüchter, die Bedarf an Futtermitteln für ihre Teichwirtschaft haben, werden hiermit darauf hingewiesen, daß auf Antrag der Reichsfuttermittel- stelle der Verein Deutscher Teichwirte, Nortorf (Schleswig-Holstein) dazu bestimmt worden ist, die Verteilung der ihm zu überweisenden Futtermittel an sämtliche (auch die ihm nicht angeschlofsenen) Teichwirte Deutschlands zu übernehmen. Es wird den Fischzüchtern des Bezirks daher empfohlen, ihren Bedarf so bald als möglich bei dieser Stelle anzumelden. Bemerkt sei, daß dem Verein vorderhand nur eine verhältnismäßig geringe Menge Lupinen zur Verfügung gestellt worden sind, daß später aber vielleicht »uch die Verteilung von einigen Mengen Mais zu erwarten steht. ^SnIgNcdv ^mtsbauptmannsedatt Kamens, am 13 April 1916 Anrechnung der Borräte an Ileisch! Auf Grund anderweiter Anweisung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Ortsdehörden hiermit noch besonders daraus hingewiesen, daß, wenn die Vorräte an Fleisch in einer Haushaltung größer als 3 Pfund für jede zum Haushalt gehörige Person find, bei der Anrechnung der Vor räte aus den FleischmarNenbezng für jede zum Haushalt gehörige Berson 3 Pfund von der Gesamtmenge außer Betracht zu bleiben haben. Es verbleibt daher bei der Anordnung unter II in der Verfügung vom 10. April 1916 — 926 K—. könlgNAs NmtsbauptmannsÄmtt knmenz, am 17. April 191b Ausnahme von Fleischoorriiten bett. Bei Ausfüllung der Anzeigevordrucke für dir Aufnahme der Fleischvorräte waren nach den ausgedrmAen Erläuterungen von den Verbrauchern, die einen Vorrat an Fleisch von mehr al» 1,5 auf den Kopf der diesem Haushalte angehörigen Personen hatten, nicht nur die diesen Vorrat übersteigenden, sondern die gesamten vorrätigen Fleischmengen anzugeben. Die Feststellung der anzurechnenden Mengen erfolgt erst bei der Fleischkartenausgabe. Es werden daher alle Anzeigepflichtigen, die ihre Vorräte nicht den vorstehenden Bestimmungen entsprechend angegeben haben, und bei denen die» auch bet Fleischkartrnabholung nicht berichtigt worden ist, hierdurch aufgefordert, ihre Angaben unter Vorlegung des Fleischkartenausweises in der Ratrkanzlei richtig ztr stellen. Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung entsteht die Gefahr, daß die Anzrigepflichtigen wegen unrichtiger Anzeige zur Verantwortung gezogen werden. Bei der Markenausgabe ist, wenn nicht besondere Anträge Vorlagen, in der Regel der dritte Teil der anzeigepflichtigen Vorräte aus die erste Markenperiode an- ^rechnet worden, betrug jedoch der anzurechnende Vorrat nicht mehr als den dritten Teil der dem Haushalte auf acht' Wochen zustehenden Fleischmenge, so ist der Kauze Vorrat aus dir erste Marker.periode angerechnet worden. Pulsnitz, den 18. April 1916. Osr Stavtrat BekmMtnmchNKg. Der Stadtrat Pulsnitz ist von der Königlichen Kreishauptmannschaft ermächtigt worden,- für Kranke, die unter Vorlegung eines amtsärztlichen für die Person ausgestellten Zeugnisses darum besonders nachsuchen, erhöhte Fleischbezugsrechte zu gewähren. Entsprechende Anträge sind beim Stadtra^e — Ratskanzlei — zu stellen. Pulsnitz, am 18. April 1916. Der StaOtrat. Die Ausgabe der neuen Brotmarken und Buttermarken findet Mittwoch, den 19. April 1916 statt. An die Inhaber der Brotmarkenkarten Nr. i- 150 9-10 Uhr V 11 >1 Nr. 151— 300 10—II 11 V. 11 Nr. 301— 450 11—12 11 V. 11 11 11 Nr. 451 — 600 12- 1 M. 11 11 11 Nr. 601— 750 2- 3 N. 11 11 11 Nr. 751- 900 3— 4 N. 11 11 11 Nr. 901 — 1050 4— 5 N. 11 11 11 Nr. 1051 — 1200 5- 6 11 N Pulsnitz, am 18. April 1916. vsr Stavtrat. Am Miltmsih, den 19. April 1916, Mmittags 8—19 Ahr ^det im städtischen Freibanklokal Verkauf von Pulsnitz, am 18. April 1916 grünen Heringen a Pfund 40 Pf. statt, vor Stavtrat. ^lÜkkklKikKlüük Margarineverkauf im Konsum Pulsnitz M. S. Mittwochs für die Kartennummern von Nr. 1—49 2 ^Donnerstag von Nr. 50—111 SMsMeiM IMS WM Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. MMMMUUlSlH Inserate für denselben Tag sind bis vormittag» 10 Uhr auszugeden. Die fünf mal gespalten» Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 12 Pß. Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. pulsnitzerMchendlaN serOMm: Nr. ir Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt', ,Aus der Landwirtschaft", ,Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und »Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich ses WWW NtMWs IMS sss SNMSS m Pulsnitz MsvM D M NmtSMWMM MW S7W-LKL"ÄLS-n»^ Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohrs. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Dismarckplatz Nr. 288. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz,