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pulMtzerWchendlatt W Zeitung öyirllsMMk Hiatt Mts ÜK WWM MSgMUS UNS SK MMK K DllMtz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz» Inserate für denselben Tag find bis vormittag» 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespalten« Zeile oder deren Raum 1S Pf., Lokaloreis 12 Pf. Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. fmWMr: Ne. 18 Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Wit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" — — — Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich Mark 1.30 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen Mark 1.41. Msvwl D Sm MsgMtsvM Wisch Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplaö Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr tu PulsutH, —»MM-SWSSSSMM!»— Nr. 8. Dienstag, 18. Januar 1916. 68. Jahrgang. IW" ümMckep VeN. Kandel mit Saatkarlokkeln Auf Grund von § 1 fg. der Vundesratsverordnung vom 6. Januar 1916, Saalkartoffeln betreffend, und der Ausführungsverordnung des Königl. Ministeriums des Innern hierzu vom 11. Januar 1916 wird folgendes bestimmt: 8 1- Händler, landwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine, die nach Z 1fg. der vorerwähnten Bundesratsverordnung die Erlaubnis zum Handel mit Saatkartoffeln bis zum 15. Mai dieses Jahres durch die unterzeichnete Kreishauptmannschaft erhalten haben, sowie Landwirte, die gewerbsmäßig Kartoffeln züchten und verkaufen, sind verpflichtet, über ihre Geschäftsabschlüsse in Saalkartoffeln besondere Bücher zu führen. In diesen Büchern ist bet jedem einzelnen Geschäftsabschlusse anzugeben: 2 der Preis? ! der an- ""d bezw. verkauften Saatkartoffeln. 3 . der Name des Vertragsgegners. Hierbei ist noch besonders zu vermerken, ob dieser Landwirt, Händler oder eine solche Person ist, die durch Vorlegung einer ortsbehördlichen Bescheinigung den Nachweis erbracht hat, daß sie in der Lage ist, die anzukaufenden Kartoffeln unmittelbar zu Saatzwecken zu verwenden 8 2. Die Bücher sind der zuständigen Behörde (Amtshauptmannschaft bzw. Stadtrat) sowie den von dieser mit der Aufsichtsführung im allgemeinen oder im einzelnen Falle beauftragten Personen jederzeit auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzrlegen. Das gleiche gilt von Schlußscheinen, Rechnungen, Frachtbriefen, Konossementen, Lagerscheinen, Ladescheinen und sonstigen im Handelsverkehre üblichen Schriftstücken. 8 3- Händler, lanowirschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftliche Vereine sind dem Vertrogsgcgner, der zuständigen Behörde oder den von dieser mit der Auffichtsführung betrauten Personen gegenüber auf deren Verlangen verpflichtet, die Berechtigung zum Handel mit Saatkartoffeln durch Vorlegung des ihnen hierüber von der Kreirhauptmannschaft erteilten Geneh- migungsscheins nachzuweisen. 8 Zuwiderhandlungen gegen die vorstehe, den Vorschriften? werden nach Z 6 der eingangserwähnten Bundesratsverordnung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld bis z u 1560 Mark bestraft. Bautzen, 14. Januar 1916. KÜNigUcko Krolsdaup1M0NNsckatt. Auswahlen des Brotgetreides. Zur Herstellung von Mehl ist vom 16. Ianuvr i9i6 mV XVsizon bis SU 80 V. k auszumablsn. Die Herstellung von Kommißbrotmehl und Schrotmehl zur Brotbereitung wird hiervon nicht berührt. Diese Vorschrift gilt vom genannten Tage ab für alles Brotgetreide, das die Mühle sowohl vom Kommunalverband als vom Selbstversorger zum Ausmahlen erhält. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden auf Grund von K 9 der Bundesratsbekanntmachung über das Ausmahlen von Brot getreide vom 28. Juni I91ö bis zu 1500 M oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Kamenz am 15. Januar 1916 KönsgUckS ^MtsbaUptMlMNsckakt. Verkehr des Publikums mit Kriegsgefangenen. Es ist verboten 1 ., jeder unbefugte mündliche und schriftliche Verkehr mit Kriegsgefangenen, 2 , jedes unbefugte Uederlassen oder Zustecken von Nahrungs- und Eenußmitteln oder sonstigen Gegenständen, insbesondere von Büchern, Schriftstücken Land- und Ansichtskarten an Kriegsgefangene und die unbefugte Uebernahme von Aufträgen von Kriegsgefangenen. Zuwiderhandlungen werden, falls nicht härtere Strafe verwirkt ist, mit Haft bis zu sechs Wochen oder Geldstrafe bis 150 M bestraft. Dresd en und Leipzig, 5 Januar 1916 vis stkUVSrtr KoMManQlerenvSN Ssnsrals Ü86 XI!. 6. gez. v. Broizem. 288 XlX. 6.-^. gez. v. Schweinitz. StMWle zu PulM (Anmeldung der Ostern 1916 schulpflichtig werdenden Kinder betr.) Die i^nmeldunc, der Ostern 19!6 in die hiesige Stadtschule auksunsbmsndsn Knoben soll Mittwock, von 26. Januar, nackmittags von '/,S Ubr, die der Mävckon Srettag, Von 28. Januar in den glelcken Nackmittagsstundc n im Amtszimmer des Unterzeichneten sl. Obergeschoß Nr. IO- erfolgen. Sckulpslickttg sind allo Kinder, die Ostorn 1916 das 6. Lebensjabr erküllsn; doch können auch solcko Ausnah-re finden, die bis zum 30. Juni 1916 das 6. Lebensjahr vollenden. Beizubringen ist fü jedes anzumoldondo Kind der lmpksckoin, für die outzocdalv des Pulsnitzer Kckulgomolndvdozirks geborenen Kin. der noch die standesamtticko Sodurtsurkundo und das pkarramtlicks Jaukssugnls. Bei Kindern aus Miscksben ist weiter vorzule en ein gorlcktlicksr Lrsiebungsvortrag, bezw der Nackwois der Staatsangsbürigkeit des Vators. (Verloren gegangene Papiere sind recktsettig durch neue zu ersetzen.) Bei der Anmeldung ist die Vorstellung der kleinen : rwünsckt. Die Ostern 1915 auf elterlichen Wunsch surückgvstollten schulpflichtigen Kinder sind der Schule wieder suzukübron. Pu snitz, den 18. Januar 1916. C. Sckmalz, Schuldirektor. Mnlenegero Met m Mheil! Dresden, 17. Januar 1916, vormittags '/,5 Uhr. Budapest, 17. Januar. Graf Tisza teilte im unga rischen Abgeordnetenhaus mit, Montenegro habe nm Einleitung von Friedens- Verhandlungen gebeten. (Trotze Bewegung.) Montenegro habe unbedingte Waffen- niederlegung angenommen (langanhaltender Beifall). Nach Durchführung der Kapitulation werden die Friedensoer handlungen beginnen. (W- T.-B.) Dresden, 16. Januar 1916, nachm. 3 Uhr. Grotzes Hauptquartier, 16. Januar 1916. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Ein feindlicher Monitor feuerte wirkungslos in die Gegend von Westende. Die Engländer schossen in das Stadtinnere von Lille. Bisher ist ein geringer Sachschaden durch einen Brand sestgestellt. An der Front stellenweise lebhafte Feuerkämpse und Sprengungen. Oestttcher und Balkan-Kriegsschauplatz. Nichts Neues. (W.T.-B.) Oberste Heeresleitung. Dresden, 17. Januar 1916, nachmittags V«3 Uhr Grotzes Hauptquartier, 17. Januar 1916. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisse. In der Stadt Lens wurden durch feindliches Artillerie- feuer 16 Bewohner getötet und verwundet.