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pulsmtzerWcbenblaN Wrks-WeW W ZMNg «s glatt l>N kNigNSII KUSWfiÜItS!!M ÜK ötüMalK B MSW Zeitraubender und tabellarischer Sag nach ix- sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsntk Mgr.-Ur.: WMsiHünkt kvlsatS Inserate für denselben Tag sind bis vormittag« 10 Uhr auszugeben. Die fünf mal gespalten* Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis l2 Pf. Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MUMM: W. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt', „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten» und Hauswirt» schalt" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich Mark 1.30 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen Mark 1.41. Smfnchlaff fön ?Mn gmfqsMllflfiilliNinK umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung. Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohom, Obersteina, Nieder Mtttoolutt j ut Vvil MlltoiMlUrtovLMu r'uMi.lh steina, Weißbach, Ober- u. Niederlichtcnau, Friedersdors-Thiemenvors, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmamrsd«^ Druck und Verlag von E. L- Försters Erben sInd. I W. Mokrs GelchätwüeNe: Pulsni«, Pismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnt^ Nr. 24. Donnerstag, 24. Februar 1916. 68. Jahrgang. JE" gmlMei» Veil. vekanntmacdung. Das Ergebnis tur für den 24. d. M. angeordneten Bestandsaufnahme der Aartoffelvorräte wird durch vereidigte Sachverständige nachgeprüft werden. Es wird allen Besitzern von Kartoffelvorräten unter Hinweis auf die Strafbestimmungen nochmals zur Pflicht gemacht, die geforderten Angaben so genau zu machen, als es ihnen auf Grund sorgfältigster Prüfung der Borräte irgend möglich ist. D r e s d e n, den 19. Februar 1916 Ministerium des INNVkN. vekanntmacdung, Scklacktungen bstrekkvnv, vom 21. Februar 1916 Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 8. Februar 1916, Einschränkung des Schlachten» betreffend, wird folgendes verordnet: i. Erlaubt find s) Schlachtungen, die Gemeindeverwaltungen auf eigene Rechnung zum Zwecke der Abgabe von Fleischwaren an die Einwohner oder die minderbemittelte Bevölkerung vornehmen, d) Schlachtungen, die wohltätige und gemeinnützige Vereinigungen und Anstalten ohne Gewinnabstcht zur Versorgung von Pfleglingen und Hilfsbedürftigen veranstalten. 2. Verboten ist s) die Abhaltung aller Schlachtfeste und ähnlicher Veranstaltungen, bei denen ein den gewöhnlichen Beoarf übersteigender Fleischverbrauch stattzufinden pflegt, b) die die entgeltliche Abgabe von Fleisch seitens derjenigen, die zu Schlachtungen für chren eigenen häuslichen und wirtschaftlichen Bedarf nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 3. Februar 1916 (Absatz 2 unter Ziffer 2) berechtigt sind (.Verpfänden*). 3. Gastwirte und sonstige Gewerbetreibende, welche FIcisch unmittelbar an die Verbraucher abgeben, sind zu Schlachtungen für ihren eigenen gewerblichen Verbrauch (Absatz 2 unter Ziffer 1 der vorerwähnten Bekanntmachung) nur berechtigt, wenn sie den Gewerbebetrieb als Fleischer angemeldet haben. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der Bekanntmachung vom 3. Februar 1916. Ministerium des Innern. Vekanntmackung. In letzter Zeit haben v ele Haushaltungen sich recht unnötigerweise mit einem größeren Zuckervorrat eingedickt. Den Anlaß hat anscheinend die Bundesratsverordnm g vom 3. Fe bruar gegeben, die den Pr.ir des von den Rohzuckersabriken im Betriebsjahr 1916/17 hergestellten Rohzuckers auf 16 Mark festsetzt. Diese Verordnung hat aber auf den Zuckerpreis mindestens bis zum Herbst keinen Einfluß, sodaß mit einem Steig?n des Kleinhandelspreises im Sommer nicht zu rechnen ist. Dagegen kann das, auch für den Einzelnen ganz r nwirtschaftiche Ansammeln von Vorräten in den Haushallungen dazu führen, daß unsere für den Bedarf durchaus zuretchenosn Vorräte in» Sommer für Lie wichtigsten Verwendungszwecke knapp werden. In diesem Falle würde auf die in den Haushaltungen angffammelten größeren Vorräte zum Nutzen der Allgemeinheit zurückgsgriffen werden. Denen, die jetzt eigennützige Aufkäufe machen, kann daher keinerlei Vorteil, wohl aber Schaden entstehen. Es ist bedauerlich, daß die Torheit des .Hamsterns", deren sich jeder denkende Staatsbürger schämen soll, kein Ende nehmen will. Vor diesem gemeinschädlichen Treiben wird nochmals aurdrücklich gewarnt. Zu einer Besorgnis liegt keinerlei Grund vor. D r e s d s n, den 21. Februar 1916. Ministerium de« INNSkN. vskannlmcrckung, vsn kanvsl mit ungebranntem Kaktee bstrekksnv. Obgleich die in Deutschland vorhandenen Kaffeebestände zur Deckung des Bedarfs auf lange Zeit hinaus ausreichen, macht sich immer stärker die Neigung bemerkbar, größere Vorräte in Privathaushaltungen aufzuspeichern und dadurch den Kaffeepreis zum Nachteil derjenigen, die zum Auskauf von solchen Mengen nicht in der Lage sind, in die Höhe zu treiben. Auf Grund von §8 12, 17 der Bundesratsvecordnung über tue Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 667) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1915 (Reichsgesetzblatt Seiie 728) wird daher Folgendes bestimmt: Der Verkauf von ungebrannten Kaffee an Verbraucher wird verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1506 Mark bestraft Dresden, den 21. Februar 1916. H?Inist8k1UM Ü88 INNOrN. findet Verkauf von Schellfisch kopflos r» Pfund 6tt Pfg. und grüne Heringe s „ 45 „ im städtischen Freidanklokals statt. Pulsnitz, am 24. Februar I9l6. OEr SLcrStrai. Die Ausgabe der mum AMimktn Mil Nattermarken findet wie folgt statt: Freitag, den 25. Februar 1916 9—l1 Uhr an die Inhaber der Vrotmarkenausweiskarten 1—200 1l- 1 „ „ „ „ „ „ „ 200-400 2- 4 ,, „ „ „ „ „ „ 400-600 Sonnabend, den 26. Februar 1916 8—10 Uhr an die Inhaber der Vrotmarkenausweiskarten 600— 800 lO-12 , „ „ „ „ „ „ 800-1000 12- 2 „ „ „ „ „ „ „ 1000-1200 Pulsnitz, am 23. Februar 1916. vsr Stadtrat. Van de« Kriegs-8AaMzen. Sie amtlichen Tagesberichte. Dresden, 23. Februar 1916, nachm. V.4 Uhr. Großes Hauptquartier, 23. Februar 1916. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. .Durch eine Sprengung in der Nähe der von uns am 21. Februar eroberten Gräben östlich Souchez wurde die feindliche Stellung erheblich beschädigt. Die Gefangenenzahl erhöht sich hier auf 11 Offiziere 348 Mann, die Beute betrügt 3 Maschinengewehre. Aus der Maashöhe dauern die Artillerie kämpfe mit unverminderter Stärke fort. Oestlich des Flusses griffen wir die Stel lungen an, die der Feind etwa in Höhe der Dörfer Consen- voye-Acannes, seit eineinhalb Jahren mit allen Mitteln der Besestigungskunst ausgebaut hatte, um eine für uns bequeme Einwirkung auf unsere Verbindungen im nördlichen Teile der Woevre zu behalten. Der Angriff stieß in einer Breite von reichlich 10 Kilometer, in der er angesetzt war, bis zu 3 Kilometer Tiefe durch. Neben sehr erheblichen blutigen Verlusten büßte der Feind mehr als 3000 Mann an Gefangenen und zahlreiches noch nicht übersehbares Material ein. Im Oberelsaß führte der Angriff westlich von Heidweiler zur Fortnahme der feindlichen Stellung in einer Breite von 700 Meter und einer Tiefe von 400 Meter, wobei etwa 80 Gefangene in unserer Hand blieben. In zahlreichenLuftkämpsen jenseits der feindlichen Linien behielten unsere Flieger die Oberhand. Oestlicher Kriegsschauplatz und Balkan-Kriegsschauplatz. Nichts Neues. (W.T.-B.) ObersteHeeresleitung. Wien, 23. Februar, (vp.i.-k.) Amtlich wird verlautbart: Rufsischer Ariegsschauplatz. Nordöstlich von Tarnopol schlugen unsere Erkundungs truppen russische Vorstöße gegen die schon wiederholt ge-