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pulsmtzerMcbenblatt fmWUr: w. is öeiMsMeW WS Willig nu relegr.-Ms.: wmeiidiiitt PMH Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Inserate für denselben Tag sind bis vormittag» Mit .Illustriertem Sonntagsdlatt', .Aus der 10 Uhr auszugeben. Die fünf mal gespaller« Landwirtschaft', »Hof- Garren- und Hauswirt- »zZ »nl g OH IZ 11» I I Aelle oder deren Raum 15 Pf., Lokalvreis 12 Ui schäft" und .Mode für Alle' Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Abonnement: Nlonatlich 45 Pf., vierteljährlich SW kUWM «SgMLlS WS SW MMW sU WSW fön flon ümf^lloplölf^illllipk lllllaM umfassend die Ortschaften : Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohom, Obersteina, Nied«» j ui vrll niilillgi:iiuliuui)iiu trUiollth steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdo^ Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplag Nr. 265. Derantwortticher Redakteur I. W. Mohr in Pulstet-. Nr. 14. Dienstag, 1. Februar 1916. 68. Jahrgang. Meschtagnahme von Saatgetreide. (Saatweizen, Saatroggen.) Gemäß der Bundesratsverordnung vom 13. Januar 1916 über Saatgetreid und der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 22. Ja nuar 1916, die Erhebung der im Besitz oder Gewahrsam der Saatguthändler befindlichen Vorräte an Saatgut und Saatgetreide betr., wird folgendes angeordnet: 1. Saatgetrsivs im Sinne dieser Bekanntmachung ist nur Saatgetreide, das nackwelsNck aus lanvwirlfckaktücksr! vetrlsdon stammt, die sich in den letzten zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgetreide befaßt haben und das zur Aussaat von Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), sowie Emer und Einkorn allein oder mit anderem Getreide außer Hafer gemengt, dient. Seit veginn dos IS. Januar ISIS ist alles im Kvmmunalverbande Kamenz vorhandene Saatgvtrelds der bezeichneten Arten kür den kom- munalosrdand Kamens bescdlagnabmt. Saatgetreide der bezeichneten Arten das sich am 15. Januar 1916 und später auf dem Transporte befunden hat, ist für den Kommunalverband Kamenz beschlagnahmt, sobald es später innerhalb seines Bezirkes nach beendetem Transport abgeliefert wird. Nickt von der Sefcklagnabme betroffen wird das Saatgut, das der Landwirt aus selbstsebauten Vorräten zur Frühjahrs- und Herbstbe stellung lediglich im eigenen Sstriobo verwendet Anderes, als das in Abs. 1 und 3 genannte Getreide kann als Saatgetreide oder Saatgut weder bezeichnet noch verwendet werden. II. >Ver mit Ssginn des I. Ssvruar 1916 descklagnabmtes Saotgetreldo in Sswadrsam bat oder später empfängt, ist verpflicktet, die vorhandene Menge, getrennt nach Arten und Eigentümern dem Kommunalverbande Kamenz anzuzsigsn. Die Anzeige hat mittels des den in Betracht kommenden Landwirten bereits zugestellten Vordrucks zu erfolgen Landwirte und Händler, die Saatgetreide der bezeichneten Art besitzen und die den Vordruck noch nicht erhalten haben sollten, haben dies sofort hier anzuzeigen. Das Anzeigeformular ist bis spätestens 3UM 4. Ssdruar 1916 nach wahrheitsgetreuer Ausfüllung bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen. III. An den beschlagnahmten Saatgetreidemengen dürfen Veränderungen nur mit Zustimmung dos kommunalVErvandss Kamens vorgenommen werden Das Gleiche gilt von rechtsgeschäftlichen Verfügungen über sie und von Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestoollziehung erfolgen. Die Besitzer sind verpflichtet, die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen und sie von dem übrigen Getreide getrennt aufzubewahren, vi« koscklagnakmo snvot erst dann, wenn das Saatgetreide mit Zustimmung des Kommunalverbandes vom Landwirt tatfäckUck versät wird. Für den fZandsl Mit Saatgotroids bleiben die Vorschriften der Bekanntmachung des Bezirksverbandes der Königlichen Amtstauptmannschaft Kamenz vom 8. September 1915 — Kamenzer Tageblatt Nr. 209, Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 109 — aNentbalbon ln Kratt. Es ist hiernach stets die vorherige Sonodmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft kür Veräußerungen sckrlttNck nachzusuchen. IV. Wer die ihm nach dieser Bekanntmachung obliegende Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige An gaben machr, wird nach Artikel I der Bundesratsverordnung vom 13. Januar 1916 mit Sskängnls bis su 6 Monoton oder mit Sold bis ZU 1500 M bestraf. Wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte beiseite schafft, aus dem Kommunalverband Kamenz entfernt, beschädigt, zerstört, verarbeitet, verbraucht oder ver kauft, kauft oder andere Geschäfte über sie abschließt, wer die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen pflichtwidrig unterläßt und wer Saatgetreide zu anderen als Saatzwecken verwendet, wird nach 8 9 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 mit Sskängnls bis ZU 1 Jabr odsr Mit Sold bis ZU 10000 m bestraft. Kamenz, den 31. Januar 1916. Oer vszirksvsrbanv Ser könlgUcbsn 6mtsbauptmannscdatt. Der Wmrkt in Pulsnitz nm 8. Mmr 1916 findet nicht statt. Der Koß- und Wehmarkt am 7. Keöruar 1916 in Königsörück wird nicht aögehatten. Von den Kriegs-SchWlätzen. Jie amtlichen Tagesberichte. Dresden, 30. Januar 1916, nachmittags V,3 Uhr. Großes Hauptauartier,30. Januar 1916. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. An und südlich der Straße Vimy—Neuville dauerten die Kämpfe um den Besitz der von uns genommenen Stellung an. Ein französischer Angriff wurde abgeschlagen. Die südlich der Somme eroberte Stellung hat eine Aus dehnung von 3500 Meter und eine Tiefe von 1000 Metern, im ganzen sind dort 17 Offiziere und 1270 Mann, darunter einige Engländer, in unsere Hand gefallen. Die Franzosen versuchten nur einen schwachen Gegenangriff, der leicht abgewiesen wurde. In der Champagne kam es zeitweise zu lebhaften Artilleriekämpfen. Aus der übrigen Front wurde die Feuertäigkeit durch unsichtiges Wetter beeinträchtigt. Gegen Abend eröffneten bei klarer Sicht die Franzosen lebhaftes Feuer gegen unsere Front östlich von Pont - Mousson. Das Vorgehen feindlicher Jnsantieabteilungen wurde vereitelt. Oestlicher und Balkan-Kriegsschauplatz. Keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. (W.T.-B.) ObersteHeeresleitung. Dresden, 31. Januar 1916, nachmittags >/«3 Uhr. Großes Hauptquartier, 31. Januar 1916. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Unsere neuen Gräben in der Gegend von Neuville wurden gegen französische Wiedereroberungsoersuche be hauptet. Die Zahl der nordwestlich des Gehöftes La Fülle gemachten Gefangenen erhöht sich auf 318 Mann, die Beute auf 11 Maschinengewehre. Gegen die am 28. Januar südlich der Somme von schlesischen Truppen genommenen Stellungen richteten die Franzosen mehrfach Feuerübersälle. Allgemein litt die Gefechtstätigkeit unter dem nebligen Wetter. In Erwiderung des Bombenabwurfes französischer Luftfahrzeuge auf die offene, außerhalb des Operationsge bietes liegende Stadt Freiburg haben unsere Luftschiffe in den beiden letzten Nächten die Festung Paris mit anscheinend befriedigten Erfolge angegriffen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Russische Angriffsversuche gegen den Kirchhof von Wisman (an der Aa, nordwestlich von Riga) scheiterte in unserem Infanterie- und Artillerieseuer. Die Lage aus dem Balkan-Kriegsschauplatze ist unverändert. (W.T.-B.) Oberste Heeresleitung. Wien, 31. Januar. (^.7.-8.) Amtlich wird oerlaulbart: Aus allen drei Kriegsschauplätzen keine besonderen Ereignisse. Der Stellvertreter des Chefs des Generalslabes, von Hoefer, Feldmarschalleutnant. Bon der Westfront. Der Zeppelinangriff auf Paris. Rotterdam, 31. Januar. Nieuwe Rotterdamsche Cou rant meldet aus Paris: Das Viertel der Stadt, welches durch den Zeppelinangriff beschädigt wurde, hatte eine dichte Arbeiterbeoölkerung, wodurch sich auch die hohe Anzahl der