Volltext Seite (XML)
plllsmtzerWdenblaN MIMer: Nr. IS öyWMWer IMS ZMng -ü- Mgr.-Mr.: MMeMM MsW Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Inserate für denselben Tag sind bis vormittag» Mit „Illustriertem Sonntagsblatt', „Aus der Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespültem Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt- sVi I »H I ll I I Zeile oder deren Raum 15 Pf., Lokalpreis 12 Pf. schäft" und „Mode für Alle" Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich ses «MMen ümtsgeriMs W gW SIMM K MW rrr «IM D öen MtMiwswM WSW Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Rr. 288. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz, Nr. 1. Sonnabend, 1. Januar 1916. 68. Jahrgang. Schicksalsschwer, in Blut- und Feuerzeichen Ehern steigt das neue Jahr herauf, Und man raunt in Deutschlands starken Eichen: Was bringt uns des neuen Jah res Lauf? Ende fand noch nicht ein furcht bar Ringen, Kreuzen sich doch noch die blut- gen Klingen. So viel edles Blut auch schon ge flossen, Soviel Ruhm und Sieg auch schon erklang, Friedenssaat ist doch noch snicht entsprossen, Und man harrt der neuen Zukunft bang. Was kann da noch unser Sehnen stillen? Hoffen standhaft wir saus Gottes Willen Eine neue starke Stimmung reifte In des 'deutschen" Volkes "Seele tief, Und so oft uns Sorg und Not auch streifte' Stets noch eine sinnre Stimme rief: Ehr und Treu und starkes, festes Ringens Muh fürwahr uns ganzen Sieg noch bringen. Drum ein fester, starker Hoffnungs glauben Stärkt uns wie ein neues Gottes wort, Not und Tod soll diesen uns nicht rauben, Eilt uns als des neuen Jahres Hort. Zuversicht soll uns drum neu er stehen, Leiten uns auf lichte, reine Höhen. gmMcben Veil. "NW Ausdrusch des gesamten Brotgetreides dis W >20. Januar 1916. l. Alle Besitzer von Roggen und Weizen werden hiermit angewiesen das bei ihnen noch vorhandene unausgedroschene Brotgetreide bis spätestens zum 20. Januar 1916 auszudreschen. Ausnahmen hiervon können nur aus dringendsten wirtschaftlichen Gründen bewilligt werden. Bei Ungehorsam müssen die Druscharbeiten auf Kosten des Landwirts behördlich vorgenommen werden. II. Sämtliches Brotgetreide, das ausgedroschen beim Landwirt lagert, ist von dem Landwirt in I, 1»/, oder 2 Zentnersäcken zu sacken, getrennt nach Roggen und Welzen zu lagern und anordnungsgemäß auch von seinem Aussonderungsgut getrennt zu halten. Ablieferungen an die Einkäufer des Getreideeinkaufs können weiter erfolgen. . III. Nichterfüllung vorstehender Anordnungen wird bei bewußtem Ungehorsam mit Geldstrafe bis zu ISO M oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Ole königliche tlmtsbauptmannscbakt Kamenz, am 30 Dezember 1915 Wiici.vcu78onc ^kiienkspita! unck Reserven: Mark 68 400 000 — eNeüerlLssuvxen im Könixreick Ssckseu: vresäen, l_eiprix, Lkewnitr, >u«, Eibenstock,Kamen?, I_ommLt?8cb, Meissen, Oeäerso, Pirna, piesa, - Lebnit?, Ltollberx, rVur?en. - Vsr^Lbruug u.VörrvLltuv§ von ^srtxLxisrsu, «... VermirtlW Wrolm SelmMiirlmi' in ikrer fsusi-- u. disbsssicks«'. Stslilksmmsf.