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Indessen darf wohl gehofft werden, daß der Witz auch ein „Witz" bleiben wird! Vorlaut ist der Berliner, er nimmt den Mund voll und bramarbasirt zuweilen was das Zeug hält. Aber im Grunde ist er doch auch ein guter Kerl. Königsbrück, 13. Dezember. Dem Landtag ist das Kgl. Dekret zugegangen, betreffend d»n Bau einer schmalspurigen Secundärbahn von Königsbrück nach Schwep nitz ; die für den Bau erforderliche Summe ist auf 874,000 bemessen. Bautzen. Mit großer Freude hat die Bürgerschaft gehört daß „das Comitee zur Erbauung eines Schwimm bassins in Bautzen" nach Ueberwindung nicht geringer Schwierigkeiten der Verwirklichung seines gemeinnützigen Planes um einen sehr bedeutenden Schritt näher getreten ist. Eine Zeichnungsliste, welche zur Gewinnung des noth wendigen Kapitals ausgelegt wurde, ergab in kurzer Zeit das erfreuliche vorläufige Resultat von 14 500 Mark. — Se. Majestät der König hat den Major a. D. von Wiedebach auf Wohla zum Kammerherrn ernannt. — Ihre Majestät die Königin begab sich am Mon tag Vormittag 8 Uhr 52 Min. mit dem fahrplanmäßigen Schnellzuge zum Besuche Sr. Durchlaucht des Prinzen und Ihrer König!. Hoheit der Frau Prinzessin Carl Anton von Hohenzollern incognito nach Potsdam. Im Gefolge befinden sich das Hoffräulein v. Borries und der Ober- Hofmeister v. Malortie. Ihre Majestät gedachte Nachts 12 Uhr 58 Min. in Dresden wieder einzutreffen. — Ueber die Liebeswürdigkeit Ihrer König!. Hoheit der Frau Prinzessin Friedrich August schreibt eine Dame in einem schwedischen Blatte Folgendes: „Eines Tages fuhr die Prinzessin aus, um einige Einkäufe zu machen. Ihr ältester Sohn Prinz Georg und dessen Wärterin waren mit ihr. Die Prinzessin war vor einem Laden ab gestiegen und hatte den Wagen warten lassen. Als sie aus dem Geschäft heraustrat, war ihre Equipage von einer Menge Menschen umringt, welche sie alle ehrerbietigst be- grüßten. Als sie einsteigen wollte, wandte sie sich zu den Leuten und fragte lächelnd: „Sie wünschen gewiß meinen Buben zu sehen?,, Darauf nahm sie den Prinzen auf den Arm und zeigte ihn der jubelnden Menge. Neulich kam die Prinzessin von einer Reise zurück und die kleinen Prinzen erwarteten sie auf dem Bahnhofe. Bei ihrem Wiedersehen warfen sie sich der hohen Frau voll Freude in die Arme und der älteste wollte unter keiner Bedingung von seiner Mutter lassen, sodaß diese ihn mitten durch die entzückte Menge hindurch bis zu der weitab stehenden Equipage tragen mußte. — Nicht nur der Verrein „Dresdner Presse" be schäftigt sich jetzt mit der Frage der Ankündigung von Geheimmitteln, sondern auch die Herren Apotheker. Wie verlautet, ist in Dresden eine Kommission von sieben Apothekern zusammengetreten, die vor Allem feststellen will, was als Geheimmittel anzusehen ist. Dresden, 13. December. Heute Morgen wurde der Oberpostsekretär a. D. Kretschmar aus Reichenberg bei Moritzburg auf der Großenhainer Straße in der Nähe der Dresdener Heide ermordet und beraubt aufgefunden. Auch die Uhr fehlt. Ein Raubmord ist wahrscheinlich. Der Thäter ist noch unbekannt. — Die Vorarbeiten zur Ausstellung des sächsischen Handwerks und Kunstgewerbes zu Dresden im Jahre 1896 schreiten rüstig vorwärts. Wenn auch bisher verhält- nißmäßig wenig Mittheilungen über diese Vorarbeiten in die Presse gelangten, so haben die einzelnen Ausschüsse doch in den letzten Monaten eine größere Thätigkeit ent faltet, um das Werk zu fördern, das im kommenden Jahre Hunderttausende nach unserer Residenz ziehen wird. Bis jetzt liegen 530 Anmeldungen von Ausstellern vor und diese beanspruchen einen Ausstellungsraum von rund 5000 Quadratmeter Bodenfläche. Auf diesem Gebiete wird sich das heimische Handwerk und Kunstgewerbe entfalten, Blatt Amts und des Stadtrathes des Königl. Amtsgerichts Nr. 101 18. December 18SS Mittwoch Druck und Verlag von E. L. Für st er's Ersen in Pulsnitz. Vorlage zählt aber ganz genau eine Reihe von Fällen auf, die gar keinen Zweifel darüber lassen kann, ob ein Wett bewerb unter das Gesetz fällt oder nicht. Sollten die Fälle einer Ergänzung bedürfen, so ist der Gesetzgeber durch nichts gehindert, sie jederzeit voczunehmen. Speziell für eine Bestimmung gegen Quantitätsverschleierungen hat, meiner Ansicht nach bereits seit langer Zeit ein drin gendes Bedürfniß vorgelegen. Der Bunvssrath wird selbstverständlich in allen Fällen die Interessenten hören, wie es in einer Petition aus Magdeburg gefordert wurde. Die Bestimmung über den Verrath von Geschäftsgeheim nissen kann niemals dazu führen, daß Handel und Wandel degradirl werden. Sie trifft nicht den ehrlichen Hand- lungsgehülfen, sondern den unlauteren Prinzipal, der einem anderen den Gchülfeu abspenstig zu machen sucht, um hinter seine Geschäftsprinzipien zu kommen. Daß wir die Organisation der Handlungsgehülfen nicht gehört haben, ist doch erklärlich; wir hätten sonst nicht eine Konferenz, sondern ein kleines Parlament bekommen. Die Verhält nisse der Handlungsgehülfen zu regeln, wird Sache des neuen Handelsgesetzbuchs sein. Aber die Gehülfen sind auch jetzt durchausZnicht so rechtlos, wie der Abg. Singer es darstellt. Das Reichsgericht hat das Anwenden der Konkurrenzklausel i ur dann für rechtsverbindlich erklärt, wenn sie räumlich und zeitlich bestimmt begrenzt ist. Trotz der Bemängelung des Abg. Singer hoffe ich also auf eine Verständigung über die Vorlage." (Beifall rechts.) puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäftsstedken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow,Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haasen- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Moffc und G. L. Daube L Comp. Als Beiblätter: . Jllustrirtes Sonntagsblatt (Wöchentlich); . i_andwirthschaftliche Beilage (monatlich). lbonnements - Prei Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. luf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Z» WuksniH Aufforderung. Alle Gläubiger und Schuldner zu dem Nachlaß des Gasthofsbcsitzers August Ernst Rüger hier werden andurch veranlaßt, binnen längstens 14 Tagen ihre Forderungen beim unterzeichneten Königlichen Amtsgericht anzumelden, beziehentlich ihre Schulden anher zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen die Rachluffschuldner unnachsichtlich der Rechtsweg beschritten werden. Königliches Amtsgericht Pulsnitz, am 14. December 1895. Weise. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. — Die Uebersüllung der Postschaltervorräume in der Weihnachtszeit fft eine alljährlich wiederkehrende Klage. Bis zu einem gewissen Grade würde das Publikum leicht Abhilfe schaffen können. Die Einlieferung der Weihnachts packereien sollte nicht lediglich oder vorwiegend bis zu den Abendstunden verschoben werden; insbesondere müßte die Aufgabe der Fannliensendungen an den Vormittagen er- folgen. Selbstfrankirung der einzuliefernden Weihnachts- packete durch Postwsrthzeichen sollte die Regel bilden. Das Porto für Packete ohne angegebenen Werlh beträgt nach Orten des ganzen deutschen Reichs - Postgebiets bis zum Gewicht von 5 Kilogramm 25 Pfennig auf Entfer- nungen bis 75 Kilometer (10 Meilen) und 50 Pfennig auf alle weiteren Entfernungen. Mit seinem Bedarf an Postwsrthzeichen müßte sich ein Jeder schon vor dem 19. December versehen. Zeitungsbestellungen dürften, wenn bei dem Postamte nicht eine besondere Annahmestelle für Zeitungsbestellungen besteht, in den Tagen vom 19. bis 24. December nicht angebracht werden. Für die am Post schalter zu leistenden Zahlungen sollte der Auflieferer das Geld abgezählt bereit halten. Die Befolgung dieser Rath- schlüge würde der Post und dem Publikum gleichmäßig zum Nutzen gereichen. — Seit einiger Zeit sieht man in den hiesigen Restau rationen die Reclameplacate für die im nächsten Jahre in Berlin staltfindende „Geweibe-Ausstellung". Den Lesern welche dies preisgekrönte" Placat noch nicht kennen, wollen wir eine Beschreibung desselben nicht vorenthalten. Das Placat zeigt eine ganz ungewöhnliche Composition. Nicht die üblichen allegorischen Frauengestalten, sondern eine kühn-realistische Allegorie der Kraft und Macht der Industrie ist von dem Künstler in den Vordergrund des Bildes gestellt worden. Aus starren, felsigen Erdreich hat sich eine mit eisernem Hammer bewehrte nervige Riesen faust herausgearbeitet und ragt als charakteristisches Symbol über den Ausstellungscomplex zum Himmel empor. Dieser geradezu unschön wirkenden Zeichnung hat nun der märkische Witz folgende Deutung gegeben: „Kommt nur nach Berlin da könnt ihr Keile kriegen!" Das klingt freilich wenig einladend für die Besucher der Ausstellung aus dem Reiche. Zur Bekämpfung des unlauter» Wettbewerbes hat die Regierung bekanntlich einen Entwurf fertiggestellt, dessen erste Berathung im deutschen Reichstag am 13. December stattfand. Dazu führte Staatssekretär Or.^ von Doetticher an: „Nach den akademischen E'örtenwgen der letzten Tage dürfte es sie mit Befriedigung erfüllen, an dke praktische Thätigkeit mit der Berathung gerade dieses Entwurfes heranzutreten, der sa den Wünschen des hohen Hauses seine Anregung verdankt. Der Entwurf ist seiner Zeit durch Veröffentlichung der allgemeinen Kritik zugänglich Pmacht worden, und diese hat uns in dankbarer Weise 'ichhaltig-s Materml geliefert, infolgedessen wir den ur- prünglichen Entwurf einer Umänderung unterzogen Hal en, ^as Bedürfniß nach einem gesetzgeberischen Vorgehen auf lein Gebiete wird heute fast alliismein anerkannt, auch Reichs age wird man keine ernsten Bedenken mehr er- en können. Der Entwurf will den Auswüchsen des Reklamewffens steuern, unter denen besonders die kleinen Händler und Gewerbetreibenden zu leiden hoben. Er E ferner dem Verrat!) von Geschäftsgeheimnissen Vor zügen. In ersterer Bezuhung trifft der Entwurf zweifellos as Richtige, wenn er n den dem Schadenersatzanspruch ch eine Strafe ins Auge faßt. Wir haben uns dabei müht, eine feste Grenze zwischen Erlaubtem und Uner- dtem zu ziehen. Wir haben ferner die Bestimmung lügt, daß zunächst dem Schuldigen die Unterlassung ^)er Angaben richtlicherseits geboten werden kann, >ß dann erst der Ersatzanspruch eintritt, wenn dieser ufforderung nicht Folge gegeben wird, und schließlich -st die Strafe. Bei den Bestimmungen gegen den Verrath von Geschäftsgeheimnissen mußten wir darauf Bedacht nehmen, daß uns nicht der Vorwurf gemacht werden könnte, Wir trügen durch sie dazu bei, das Fortkommen der An gestellten, durch spätere Benutzung des in früheren Stellungen gelernten zu erschweren. Andererseits dursten wir uns der Erkenntlich nicht verschließen, daß die Benutzung fremden Eigenthums immer mehr überhand nimmt. Deshalb soll der Verrath wirklicher Fabriks- und Geschäftsgeheimnisse unter Strafe gestellt werden. Als Geheimniß soll nur das zu betrachten sein, was anderweit nicht bekannt ist. Die Fälle solchen Verrathes sind immerhin äußerst selten; in Frankreich kommt etwa im Jahre eine Verurtheilung vor. Neben dem Schadenersatz haben wir für besondere Fälle, noch Analogie anderer Gesetze, die Festsetzung einer Buße zugelassen. Beurtheilen Sie den Entwurf wohl wollend, so werden Sie Ihrerseits dem öffentlichen Wohle einen großen Dienst erweisen." Auf eine, natürlich wieder den ganzen Gesetzentwurf der Regierung als nichtsnutzig erklärenden Rede des sozial demokratischen Juden Singer erwiderte Staatssekretär vr. von Boetticher: „Nach den sachlichen Aeußerungen der ersten beiden Redner hoffte ich, auch die Sprecher der anderen Parteien würden sich auf sachliche Bemerkungen beschränken. Die herbe Kritik des Vorredners ist mir nur dadurch er klärlich, daß er mit derselben nur Unzufriedenheit nach außen hin zu verbreiten sucht. (Wiverspruch bei den Soz.) Wie könnte er sonst Ausdrücke wie Niedertracht und Aus wucherung scheußlichster Art gebrauchen. (Sehr richtig! rechts.) Herr Singer erkennt an, daß Auswüchse bestehen, er will aber keine Hand rühren, um ihnen zu steuern, obgleich gerade der kleine Mann am meisten unter ihnen zu leiden hat. Die Einzelheiten der Vorlage zu vertheidi- gen, behalte ich mir für die Kommlssionsberathungen vor. Nur auf einiges muß ich dem Vorredner sogleich erwidern. Zunächst muß ich es als un-ichtig bezeichnen, daß der Entwurf ein Ansfluß der kapitalistischen Weltanschauung ist. Gerade den Schwachen, die heute schutzlos dastehen, soll ein wirksamer Schutz gegen unlautere Konkurrenten geboten werden. Herr Singer fragt weiter, wo die Grenze zwischen lauterem und unla -terem Wettbewerb sei. Die Erscheint: ki twoch und Sonnabend. M«b«nuudvi»r;igKer Jahrgang. ^->««»4-, sscheiMkm Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Inf-rate 2 " -- -> sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor-