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.schenk/»,- Ffii:Pulsnitz, M ch Lönigsdiück, «adeberg, Uadediirg, Moritzburg und Umgegend. Blatt Amts und des Stadtmthes des Königs. Amtsgerichts Wulsnih Erscheint: Mi twoch und Sonnabend. Inserceke sind bis Dienstag und ^reita.. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Breis für die einspaltige Cor puszeile (oder deren Räumt 10 Pfennige Kefchäftsstelren: Buchdruckereien von A. Pabst. Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow,Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureausvon Haasin- stein L Vogler, Jnvalidendank Rudolph Mosse und G. tt. Daube L Comp. Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. ^andwirtbschaftliche Beilage (monatlich). Abonneinents - Preis Vierteljährl. 1 M. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche (Zu sendung. - - -n° MEnmndvi^igK.» Aahrgang. Sonnabenv. Ur. 10^. 28. Teccmbcr ?89L. Die Invcüidiiäls- und Altersversicherung von Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie. Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Jnvalidiläts- und Altersversicherung von Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie vom 1. Marz l»01 baren diese Hausgewerbetreibenden nicht nur die Beiträge für ihre eigene Person, sondern auch, soweit solche von den Fabrikanten rc. antheilig zu tragen sind, verlagsweise für diese > zu entrichten. Diese Bestimmung hat zu Unzuträglichkeiten, insbesondere auch zu Härten für die Hausgewerbetreibenden geführt. Die Königliche Amtshauptmannschaft macht daher von der ihr in Ziffer 9 Absatz 2 der erwähnten Bekanntmachung gegebenen Befugniß Gebrauch und legt den Fabrikanten n . die im hiesigen Verwaltungsbezirk ihren Ret riebssitz haben, die Verpflichtungen der Arbeitgeber auf, soweit es sich um die Entrichtung der Beiträge für die Hauögewerbcin ibe' selbst handelt. Demgemäß wird insbesondere Folgendes bestimmt: Die Fabrikanten rc. haben als Arbeilgeber die vollen Beiträge für die von ihnen beschäftigten Hausgewerbetreibenden an die zuständigen Hebestellen zu zahlen. 2. Den Arbeitgebern ist die Hälfte der von ihnen entrichteten Beiträge nach Ziffer 9, Absatz 3 der oben erwähnten Bekanntmachung in Verbindung mit 8 109 des ' setzes von» 22. Juni 1889, betreffend die Jnvaliditäts und AUersve rsicherung, von den Hausgewerbetreibenden zu erstatten. Die Arbeitgeber können bei der Lohnzahlung die Hälfte der Beiträge in Abzug bringen. 3. Die Fabrikanten rc. haben die von ihnen beschäftigten Hausgewerbetreibenden gemäß der Ausführungsverordnung vom 28. März 1894 unter ci in Verbindung nn Ausführungs-Verordnung vom 2. Mai 1890 zum Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz bei der zuständigen Krankenkasse, welcher die Einziehung der Beiträge obliegt, -n abzumelden. 4. Nach § 11 der Ausführungsverordnung vom 2. Mai 1890 sind Zuwiderhandlungen gegen die unter 3 erwähnte Meldepflicht mit Geldstrafe bis zu 100 Marl bcdr 5. Die Hausgewerbetreibenden sind nach Ziffer 10 der oben erwähnten Bekanntmachung des Reichskanzlers verpflichtet, über die Dauer ihrer Beschäftigung für eigene Reue:-, und über die von ihnen im Gewerbebetriebe beschäftigten versicherungspflichtigen Hilfspeisonen Verzeichnisse zu führen, die auf Verlangen den sie beschäftigenden Fabrikanten ec. Prüfung vorzulegen sind. Diese Verzeichnisse müssen zum mindesten Auskunft geben: I. bezüglich des Hausgewerbetreibenden selbst über a. seinen Namen, b. die Dauer seiner Beschäftigung für eigene Rechnung, II. bezüglich der im Gewerbebetriebe der Hausgewerbetreibenden beschäftigten Hülfspersonen, soweit dieselben der Jnvaliditäts- und Altersversicherung lmüncha n a. die Namen derselben, b. die Dauer ihrer Beschäftigung. Die Verzeichnisse sind ordnungsgemäß zu führen. Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 50 Mark bestraft. 6. Auf die Hausgewerbetreibenden, die zwar im hiesigen Verwaltungsb ezirk wohnen, aber für Fabrikanten rc. arbeiten, die ihren Betriebssitz außerhalb des hiesigen VmvaUnv: bezirks haben, leiden diese Bestimmungen keine Anwendung. 7. Für die von ihnen beschäftigten versicherungspflichtigen Personen haben die Hausgewerbetreibenden nach wie vor die Beiträge nach Maßgabe des Jnvaliditäts- und AUer i Versicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 zu bezahlen und die An- und Abmeldungen zu besorgen. Die Bestimmungen unter 1—5 treten am 1. Januar 1896 in Kraft. Kamenz, am 23. December 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von Erdmanvsdorff. Die in vorersichtlicher Bekanntmachung der königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vom 23. December d. I. unter Punkt 1—7 festgesetzten Bestimmungen treten aus l-INI ,! stadträchlichen Beschlusses ihrem ganzen Inhalt nach vom 1. Januar 1896 an auch für die Fabrikanten hiesiger Stadt in Kraft. Pulsnitz, am 24. December 1895. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die Hundesteuer betreffend. Die Ortsbebörden des hiesigen Bezirks werden hiermit daran erinnert, daß die bis zum 10. Januar 1896 anzulegenden Verzeichnisse der Besitzer steuerpflichtiger Hunde alsbald nach diesem Tage hier einzureichcn und die Hundesteuermarken in Empfang zu nehmen sind. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 21. December 1895. von Erdmannsdorff. Abonnements-Einladung. Mit dem 1. Januar 1896 beginnt das I. Quartal And laden wir hiermit zum Abonnement auf das Pulsnitzer Wochenblatt, .»tsblatt dis Königl. Amtsgerichts und des Stadtraihes zu Pulsnitz, gedenkt ein. Bestellungen nehmen alle kaiserl. Postämter, Bnef- äger und unsere Zeitungsboten bereitwilligst entgegen. Hochachtungsvoll Expedition des Wochenblattes, E- L- Jörster's Kröen. Politische Jahresruudschau. des verflossenen Jah res 1895 war für die politische Lage Euro pas eindurchausfriedlichermit dem unverkenn« -aren Bestreben der Regierungen der europäischen Staaten, alle Unruhen und KriegSgelüste im Keime zu ersticken, welche Bemühungen zumal wenn man an die revolutionäre Bewegung in der Türkei denkt, mit schönem Erfolge ge- krönt wurden. Auf dem Wege der standhaften und ziel- bewußten Friedenspolitik ist daher im verflossenen Jahre ein erfreulicher Fortschritt gemacht worden und ein frevel- Haft unternommener Krieg gilt bei allen europäischen Culturnationen als das größte Verbrechen an der Menschheit. Nicht so glücklich waren die Bestrebungen der Re gierungen und Volksvertretungen in Bezug auf die Heilung der wirthschaftlichen Schäden und socialen Gebrechen im letzten Jahre. Noch gilt es in ersterer Hinsicht dabei zu entscheiden, ob nur elementare Einwirkungen des Welt verkehrs oder auch bedeutende Fehler in der Handels- und Wirthschaftspolitik die Ursachen an der wirthschaftlichen Krisis sind. Es kann aber auch keinem Zweifel unterliegen, daß sich in den wirthschaftlichen Verhältnissen der meisten Staaten im Laufe des verflossenen Jahres eine stetige Besserung gezeigt hat, und es ist nur zu wünschen, daß diese guten Fortschritte größere Ausdehnung gewinnen und im neuen Jahre allen Erwerbszweigen zu Gute kommen. Auf dem socialen Gebiete, welches in diesem Falle weit in das politische hineinragt, erhebt der inter nationale Socialismus im schroffsten Gegensätze zu den bisher geltenden bürgerlichen Anschauungen noch immer den. dreisten Anspruch, alles im jetzigen Staate Bestehende beseitigen zu wollen, um einen tadellosen Zukunstsstaai gründen zu können. Zu offenen Conflicten ist es dade, zwischen den Staatsanwälten und den Führern des Socialismus im letzten Jahre nicht gekommen. Dor, kann dieser Fall jeden Tag eintrcten, wobei aber sich- > zu erwarten ist, daß der Socialismus mit seinen unreali- sirbaren Ideen sein Phrasenhaupt an den festgefügten Staaten zerschellen wird. Blicken wir näher auf die einzelnen Staaten und unter diesen in erster Linie auf das deutsche Reich,. so haben wir zunächst zu constatiren, daß die politischen, wirthschaftlichen und socialen Verhältnisse Deutschland? der Charakterisirnng entsprechen, die wir bereits in dich Jahresrückblicke gegeben haben. Es muß aber auch ln vorgehoben werden, daß die deutsche Nation im Jab - 1895 auf eine Reihe nationaler Großthaten zurückblick i? und daraus Kraft und schöne Hoffnung' knüpfen dr. . Wir erwähnen als solche die glänzende Eröffnung Nordostsee - Kanals im Juni in Gegenwart des Kaisers der Bundesfürsten, der Volksvertreter und der Vertreter aller seefahrenden Nationen, ferner die ununterbrochene glänzende Feier der fünfundzwanzigjährigen Gedenktage