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sv «W ö/E Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Blatt Amts - billig I. und des StadLraLHes des Königt. Amtsgerichts 8«' :e Wursnih und re ten 26. Oktober 18SS Sonnabend 5. Pulsnitz, am 24. Oktober 1895. fs. Bl. >eke, : Stel- Marl sofort unö l -ensel^ des »8, cn, :lb- !ps- WIN ens er-, eil- srch fen hrt, ;e». chs- .40. arl mb sind ein norden, nar, Als Beiblätter: Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); Landwirtbschaftlichc Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu senkung. Gerechtigkeit und Wissenschaftlichkeit erwiesen. Gewißlich darf darum das deutsche Volk der Zuversicht leben, daß das Reichsgericht auch in seinem neuen Heim voll und und ganz seine hohe Aufgabe erfüllen und auch fernerhin das ihm zugewendete Vertrauen der weitesten Volkskreise rechtfertigen werde. Ein bedeutungsvoller Zufall fügt es, daß das neue ReichSgerichtshauS in demselben Jahre einge weiht wird, in welchem der Entwurf des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zur Vorlage für den Reichstag endlich fertiggestellt worden ist — als ein glückliches Omen sei es darum begrüßt, daß die Weihe des stolzen Justiz palastes des Reiches in Leipzigs Mauern gewissermaßen am Vorabend deS Tages vor sich geht, an welchem das gemeinsame bürgerliche Recht als neues nationales Band die deutschen Stämme umschlingen wird! Die Institution des Reichsgerichtes ist bekanntlich aus dem Ruchsoberhandelsgerichte hervorgegangen, das als gemeinsamer oberster deutscher Gerichtshof füi Handelssachen mit dem Sitze m Leipzig nach Gründung des deutschen Reiches errichtet worden und welchem das am 12. Juni 1869 ins Leben gerufene Oberhandelsgericht für den noid- deutschen Bund vorangegangen war. Auf Grund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 wurde am 11. April des nämlichen Jahres die Errichtung eines Reichsgerichtes als höchsten Gerichtshofes für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und für Strafsachen, mit dem Sitze in Leipzig, beschlossen; allerdings waren dem Reichstagsbe schlusse über den künftigen Sitz des obersten deutschen Gerichtes erst schwere parlamentarische Kämpfe vorausge- gangen, da ein Theil der VolkSve-treter lebhaft die Wahl Berlins befürwortet hatte. Am 1. October 1879 erfolgte in Leipzig die Eröffnung des Reichsgerichtes, zu dessen Präsidenten der hochverdiente nationalliberale Politiker l)r. Martin Eduard Simson berufen wurde. In ausgezeich neter Weise leitete dieser Mann das ihm anvertraute hochwichtige Institut, bis ihn Altersrücksichten im Jahre 1891 zum Rücktritt veranlaßten, worauf der Kaiser den bisherigen Staatssekretär im Reichsjustizamte v. Oehlschlä ger zum neuen Reichsgerjchtspkäsidenten ernannte. Seit dem Inkrafttreten des Reichsgerichtes sind dem nach 16 Jahre verflossen und in diesem Zeiträume hat der höchste deutsche Gerichshof die Hoffnungen und Erwar tungen, welche in der Nation auf ihn gesetzt wurden, voll erfüllt, er hat sich durch seine Thätigkeit als einen unbeug samen Hort deutschen Rechtes, als eine Leuchte deutscher Inserate sind bis Dienstag und Freitag Der Stad trat h. Schubert, Brgrmstr. Erscheint: Rütwoch und Sonnabend. Zur Einweihung des neuen Reichsgenchts- Gebändes in Leipzig. Nach fast genau siebenjähriger Arbeit steht der Pracht bau des neuen Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig vollendet da, am Sonnabend, den 26. October, erhält er nunmehr seine Weihe. Dieselben gekrönten Gäste, welche am 31. Oktober 1888 bereits der Grundsteinlegung zum künftigen Heim des obersten deutschen Gerichtshofes beiwohnten, Kaiser Wilhelm II. und König Albert von Sachsen, werden auch die Schlußsteinlegung durch ihre Gegenwart auszeich. ben, außer em werden noch Vertreter der verbündeten Re gierungen, der höchsten Reichsämter und des Reichstages anwesend sein, durch welche diftinguirte Festversammlung schon hinlänglich die besondere Bedeutung des in Leipzigs Dauern bevorstehenden feierlichen Actes zum Ausdruck kommt. Es ist aber auch ein herrlicher Bau, ein echt architektonisches Kunstwerk, welches sich in Gestalt des unter Leitung des Regierungsbaumeisters L. Hoffmann herangewachsenen stolzen Reichsgerichtsgebäudes den Augen des Beschauers darstellt, in der äußeren, wie inneren Er scheinung seiner hohen Bestimmung würdig. So repräsen- tirt denn diese gewaltige Construktion aus Stein und Eisen in ihren massigen und zugleich edlen und vollendet schönen Formen abermals ein Sinnbild von Deutschlands schwer genug errungener Einheit, Macht und Größe, gleich dem Reichstagsgebäude in Berlin, und mit Recht darf darum ganz Deutschland stolz auf jenes prächtige monumentale Symbol deutscher Einigkeit sein, welches sich jetzt inmitten Leipzigs Häusermeer erhebt. Bekanntmachung, Stadtverordnetenwahlliste betr. Für die diesjährige Stadtverordnetenergänzungswahl sind in Gemäßheit H 50 der revidirten Städteordnung die Listen der stimmberechtigten, sowie der wählbaren Bürger angesertigt worden und liegen von heute an 14 Tage lang in hiesiger Rathsschreiberei, sowie bei dem stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher, Herrn Schuldirektor Dreher, zur Einsicht der Betheiligten aus. Bis Ende des siebenten Tages von heute an gerechnet, steht es jedem Betheiligten frei, gegen die Wahlliste beim Stadtrath Einspruch zu erheben. Oertliche Und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. Die An- und Abmeldung Versicherungs- Pflichtiger Personen wird von vielen Arbeitgebern noch sehr ost ganz unterlassen oder erfolgt nicht rechtzeitig am dritten Tage nach Beginn oder Beendigung der Beschäfti gung. Unter Hinweis auf eine Bekanntmachung des Vorstands der hiesigen Ortskrankenkasse machen wir wieder holt auf die Folgen aufmerksam, welche die Unterlassung der Meldepflicht für den Arbeitgeber nach sich Z'ehen und schon manchen Arbeitgeber alsdann empfindlich getroffen haben. — Bei gar nicht oder nicht rechtzeitig erfolgter An- und Abmeldung seiner Arbeiter u. s. w. setzt sich Bekanntmachung, Veränderungen an Privatwasserleitungen betreffend. Veränderungen, Verlängerungen oder Erweiterungen der Privatwasserleitungen in den Grundstücken dürfen ohne vorherige Genehmigung des Stadtraths nicht ausgeführt, auch vor erfolgter Revision und Genehmigung nicht in Gebrauch genommen werden. Anzeigen über beabsichtigte Veränderungen, Verlängerung unv Erweiterung der Privatleitungen, zu welchen auch die Vermehrung der Abflußhähne und Abflußstellen zu rechnen sind, sind jederzeit schriftlich und rechtzeitig bei dem Stadtrath einzureichen und es darf vor erlangter schriftlicher Erlaubniß mit den Aenderungsarbeiten nicht begonnen werden. Grundstücksbesitzer, Miether oder Nutznießer, Gewerken und Unternehmer, welche Veränderungen, Erweiterungen und Verlängerungen ohne vorherige Genehmigung ausführen lassen oder ausführen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 300 Mark oder entsprechenden Haft bestraft. Außerdem wird noch auf folgende Bestimmungen des Reichsstrafgcsetzbuchs und Forst- und Feldstrafgesetzes verwiesen: 8 SSI R -Str.-G.-B. . Wer vorsätzlich Wasserleitungen, Schleußen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten oder Brücken, Fähren, Wege oder Schutzwehre zerstört oder beschädigt und durch ejng dieser Handlungen Gefahr für das Leben und die Gesundheit Anderer herbeiführt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft. G 12 F -Str.-G.-B. Wer außer den Fällen des §321 des Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich unbefugter Weise den natürlichen oder durch Kunst geregelten Lauf des Wassers zum Nachtheile für Andere ändert oder unterbricht, die auf den Lauf oder den Gebrauch des Wassers bezüglichen Merkzeichen wsgnimmt, abändert, beschädigt oder zerstört, oder an Dämmen, Wehren, Röhrenlagern, Kanälen, Abzugsgräben, Be- oder Entwässerungsanlagen oder anderen auf die Benutzung des Wassers und den Schutz gegen dasselbe abzweckenden Vorrichtungen, Ab änderungen oder Beschädigungen vornimmt, wird mit Gefängniß bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 450 Mark belegt. Pulsnitz, den 25. October 1895, Der Stadtrath. , Schubert, Brgmstr. — — Sonnabend, den 2. November d. I., Vormittags 9 Uhr, öffentliche Bczirksausschußsitzung. Die Tagesordnung ist aus dem aushängenden Anschläge zu ersehen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 22. October 1895. Von Erdmannsdorff. Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäftssteKen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow,Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS von Haascn- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Moflc und G. L. Daube L Comp. Ortskrankenkasse zu Pulsnitz. Die An- und Abmeldung der versicherungspflichtigen Personen hat schriftlich zu erfolgen; die Meldescheine sind vom Arbeitgeber zu unterzeichnen, andern Falls haben sie keine Gültigkeit. Der Anmeldung ist die Quittungskalte der Juv.- und Altersversicherung und, wenn der Veisicherungspflichtige bisher einer Krankenkasse angehörte, auch eine Be- scheinigung hierüber (Beitrogs-Quitiungsbuch u. s. w.) beizufügen. Verspätete An- und Abmeldungen ziehen nach Z 10 des Statuts Strafen nach sich. Pulsnitz, am 22. October 1895. Der Vorstand der Ortskrankenkasse. Herman» Mütze, Vorsitzender. r-6 u,»WrßrnlllldviWstgkLr Jahrgang.