Volltext Seite (XML)
^chenL/E Fsür Pulsiütz, Ä SSuiggdE, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts 19. Oktober 1895 Sonnabend 8 33. z 31. 8 32. Der zweite Theil des Parteiprogramms beabsichtige nichls Weiter als die Demokratisirung der Gesellschaft. Auf dem Boden der heutigen Gesellschaft erstreben wir Berbesserungen, wo sie noch möglich sind. (!) Die meisten unsrer Genossen verstehen von den hier in Rede stehenden Fragen wenig oder nichts, das ist ganz natürlich, da sie in anderen Schichten leben! Bor einem Jahre hat Vollmar donnernden Beifall gefunden (Zuruf: Leider!), dieselben Leute haben gestern dem Schippel noch rasenden Beifall geklatscht. (!) Dies zeigt, wie wenig Klarheit herrscht und daß man schon mit einem fertigen Urthe-l herkam. (Unruhe.) Die allerelend, sten und dümmsten Leute in der Partei, die aller Trabi- tion bar sind, haben die Opposition gemacht. Es wird noihwcndig sein, darauf zu verzichten, daß wir diese Leute in der Partei haben. Ja, ich bin darin empfindlich. (Große Unruhe, Widerspruch, und Zustimmung.) Redner vertheidigt den Entwurf in seinen einzelnen Bestimmungen. Die gegnerischen Blätter hätten zum Theil nicht gewogt, den Entwurf abzudrucken. Eine Zahl von Bestimmungen würden dem Großgrundbesitz an die Nieren gehen. Die Agrarfrage sei verschieden von der Handwerkerfrage. De S Handwerk könne man sich wegdenken, (!!!) die Landfrage röcht. Wer den Giund und Boden habe, habe die Gesellschaft. Mit der Verstaatlichung Les Hypvthekarkredns würde diw Gange der wirthschaftlichcn Entwickelung nicht Einhalt gc- than werden. Redner sucht dies eingehend zu begründen. Alle Bohndauten begrüßen wir mit Freuden und besür- durch Bahnbauten u. s. w- vom Staat abhängig, aber kein Mensch habe uns untere Haltung bei der Beförderung des StantSbetriebes Verübelt. Je mehr wir den Staat zwingen, Kulturaufgaben zu übernehmen, um so mehr zwingen wir den Staat aus den Fugen. Es ist also falsch zu sagen, wir dürfen die Staatsmacht nicht stärken. Da haben Viele unter uns noch manchestcrliche Eierschalen an sich hängen. Was die Antisemiten versprechen, geht uns gar nichts an. Wir haben gegen die Reichsbank gestimmt, weil sie ein großes Privatinstitut ist. Wird sie eine Reichsbank, so werden wir dafür stimmen. Wir werden immer für Verstaatlichungen eintreten, da sie kulturfördernd sind. Er habe sich in allen diesen Fragen gar nicht geän dert. Redner befürwortet die Erweiterung der Waldstreu- Erlaubniß, durch das Anhäufen der Waldstreu werde das Wachsthum verkümmert. (Zuruf: Auch beim Utwald? Heiterkeit. Bebel giebt hierauf eine ausweichende Antwort. Lochen.) Die Allmenderechtc müsfin im Interesse der kleinen Bauern aufrecht erhalten werden. Wir werden auch dahin kommen müssen, in den Städten für das Gemeineigenthum einzutreten und es zu «weitern. Jeden Hektar Boden, den wir so gewinnen, den paktiren wir für die künftige Expropriation. Schädlich ist, was wir hier verlangen, unter keinen Umständen. Wer damit mehr Versprechungen machen würde, als zu erfüllen sind, den würde ich sofort zur Ordnung rufen. (Zuruf Auer: Ta fliegt wieder einer raus!) Wenn Ihr Euch drei Jahre hinsetzt und sogt, es muß etwas geschehen, so kriegt ihr nichts Besseres zusammen. Ich habe nie an die schwielige Faust der Arbei- Berantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. D uck und Berlag von E. L. Förster's Erden in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit bei den Sozialdemokraten. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Heschästsstelren: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasin- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Als Beiblätter: l. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); > öandwirthschaftlicheBeilage (monatlich). Abonnements - Preis Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Bestimmungen -es Reichsgesctzes über die Gerichtsverfassung vom 27. Januar 1877. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. Zn dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten 3 Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet empfangen haben; 4), Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind; -. ... 5) Dienstboten. 8 o». Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: I) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Lansastädte; 3) Neichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werde» können ; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem aktiven Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. i, Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. r 3S. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der Paragraphen 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworeneuamt Anwendung. Vorschriften -es Gesetzes, Bestimmungen zur Ausführuug des Gerichtsverfassuugsgesetzes vom 27. Januar 1877 un- über -ie Zuständigkeit der Gerichte in °,, Sachen -er uichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthalten-, vom 1. März 1879. § -4. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abtheilungsvorstände und Vortragenden Räthe in den Ministerien; 2) der Präsident des Landeskonsistoriums; 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4) die Kreis- und Amtshauptleute; . 5) die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen worden sind. Bekanntmachung. An sofortige Abführung der auf den 2. Termin 1895 fällig gewesenen Staats- uu- Kommunalabgaben bis spätestens Montag, -en 28. October 1895 ivrrv hiermit erinnert. Gleichzeitig wird hierdurch bekannt gegeben, daß die Vergütung für die EiNllNartierUNg im Monat November gezahlt wird. Pulsnitz, am 18. October 1895. » » » D e r S^t a d t r a t h. Schubert, Brgrmstr. Auf dem socialdemokratischen Parteitag zu Breslau hielt am Mittwoch Bebel aus Berlin seinen Genossen eine Harfe Strafpredigt. Er griff zunächst den Abg. Schippel hef. «g mit folgenden Worten an : „Wenn wir Charlatane unter üns haben, dann verwahren wir uns dagegen, mit solchen län- 8sr n, der Partei zu bleiben. Ein Mann von Geschmack und ^ükt hätte sich gehütet, solche Vorwürfe zu erheben. Genosse Schippel sei mit einer an Größenwahn grenzenden Anmaßung Ugctreten. (Großer Widerspruch). Wenn es richtig sei,;was Schippel gesagt habe, dann gehöre letzterer mit zu den Quacksalbern. Schippel habe selbst einen Theil dessen Mgeheißen, was er gestern bekämpft habe. (Hört, hört!) ^>e Unklarheit der Partei in Agrarfragen müsse beseitigt werden. Schippel habe für einzelne Punkte des gestern d°n ihm bekämpften Entwurfs gestimmt. (Hört, hört! Unruhe). ES sei in der Agrarkommijsion heftig, aber »rundlich debattirt worden. Der süddeutsche Entwurf, Schippel hervorgezogen habe, sei in allen westlichen ^heilen abgelehnt worden. Schippel habe Mangel an Muth gezeigt. Aehnliche Dinge seien ihm von Schippel Mn öfter paffirt. Aber nach dem, was jetzt paffirt ist, R das Maaß voll, wir Beide sind mit einander als Menschen fertig. (Große Unruhe!) Mit Vollmat bin ich nst auseinander gegangen und unsere Anschauungen werden - - °üch in anderen als agrarischen Fragen weit auseinander Worten sie in den Landtagen, denn wo Bahnen sind, da Scheu, aber Charlatanerie habe ich ihm nie vorgemorfcn. kommen auch EoMdemokraten hin. (!) Tausende werden Bekanntmachung, Schöffen- und Geschworenen - Liste betreffend. Nachdem vom unterzeichneten Stadtroth die nach der Verordnung zur Ausführung des nach § 2 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung für das deutsche Reich vom 3. Mai 1879 vorgeschriebene Urliste über die in hiesiger Stadt wohnhaften, zum Schöffen- und Geschworenen-Ainte geeigneten Personen aufgestellt worden ist, wird auf die unter O beigesügten gesetzlichen Bestimmungen hiermit mit dem Vermerken verwiesen, daß die Liste vom 18. October dss. Ihrs, an acht Tagt lang, also bis mit 26. October, zu Jedermanns Einsicht auf hiesiger Rathsschreiberei ausliegt und innerhalb dieser Zeit etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit fraglicher Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem Stadtrath anzubringen sind. Später eingehende Einsprachen finden keine Berücksichtigung. Pulsnitz, am 16. Oktober 1895. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. zu Wutsnrh. MMnmrdvisrzigKer Jahrgang